Gemäß § 34 Abs. 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung vom 07. März 2005 (GVBl. 2005 I S. 197) stelle ich fest:
An die Stelle des Mitglieds des am 15.03.2026 neu gewählten Ortsbeirats des Ortsbezirks Oppenrod, Herr Christian Götz, der auf sein Mandat verzichtet hat, rückt gem. § 34 KWG als nächster noch nicht berufener Bewerber mit den meisten Stimmen des Wahlvorschlags Nr. 6 Freie Wähler- FWG Buseck (FWG)
als Mitglied des Ortsbeirats nach.
Gegen diese Feststellung kann jede Wahlberechtigte und jeder Wahlberechtigte des Ortsbezirks Oppenrod binnen zwei Wochen nach der Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift Einspruch bei der Gemeindewahlleiterin der Gemeinde Buseck, Ernst-Ludwig Straße 15, 35418 Buseck erheben.
35418 Buseck, 27.04.2026