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Busecker Nachrichten
Ausgabe 2/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Nied. Gemeindevertretung 08.12.22

NIEDERSCHRIFT

der Sitzung der Gemeindevertretung

am Donnerstag, dem 08.12.2022, im Kulturzentrum, großer Saal.

Sitzungsdauer: 19:00 - 22:55 Uhr

Anwesenheiten

Vorsitzender der Gemeindevertretung

Herr Eckhard Neumann

Gemeindevertreter der SPD-Fraktion

Herr Simon Abresch

Herr Wolfgang Dörr

Herr Gerhard Hackel

Frau Corinna Helm

Herr Willy Jost

Frau Marlies Scheld

Frau Kornelia Steller-Naß

Frau Angelika Wagner

Herr Norbert Weigelt

Gemeindevertreter der FW-Fraktion

Herr André Blaufelder

Herr Kai Bolte

Herr Wilhelm Damm

Herr Marco Deibel

Herr Heiko Gans

Herr Berthold Haupt

Herr Jürgen Häuser

Herr Uwe Kühn

Herr Erhard Reinl

Frau Luana Sommer

Herr Thorsten Weller

Herr Carsten Wismar

Gemeindevertreter der CDU-Fraktion

Frau Claire Blaschke

Herr Marco Blaschke

Frau Angelique Viola Grün

Herr Moritz Mattern

Herr Frank Müller

Herr Dominik Panz

Herr Eric Richter-Belloff

Frau Mona Trajera

Gemeindevertreter der Fraktion "Bündnis90/GRÜNE"

Frau Katharina Habenicht

Frau Anita Kraft

Herr Markus Spitzner

Frau Ute Wagner

Bürgermeister

Herr Michael Ranft

Beigeordnete

Frau Luise Böttcher

Herr Rudolf Buchtaleck

Herr Peter Fischbach

Frau Renate Münch

Herr Christopher Saal

Herr Alexander Zippel

Schriftführerin

Frau Isabel Pfeil

Abwesenheiten

Gemeindevertreter der SPD-Fraktion

Herr Roland Kauer

Gemeindevertreter der FW-Fraktion

Herr Gunnar Wagner

Gemeindevertreter der Fraktion "Bündnis90/GRÜNE"

Herr Rolf Schwarz

Beigeordnete

Herr Kay-Achim Becker

Herr Guido Schemken

Tagesordnung

1.

Eröffnung der Sitzung

2.

Bericht aus dem Gemeindevorstand

3.

Anfragen

3.1.

Brandschutzangelegenheiten, Erträge Feuerwehreinsätze, Verleihung Anerkennungsprämie; Anfrage der CDU-Fraktion

AF-11763/2022

3.2.

Notbetreuung Kindertageseinrichtungen; Anfrage der SPD-Fraktion

AF-11776/2022

3.3.

Fahrradstraße, Verkehrslenkungsplan, Schallimmission, mobile Verkehrsmessgeräte; Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen

AF-11783/2022

4.

Feststellen der Beschlussfähigkeit

5.

Niederschrift der Sitzung vom 11.11.2022

6.

Beschluss der Tagesordnung

7.

Ernennung von Ehrenbeamten im Bereich der Busecker Feuerwehren

8.

Berufung als Sport-Coach der Gemeinde Buseck im Rahmen des Landesprogramms "Sport integriert Hessen"

9.

Wahl der Schriftführerin für die Gemeindevertretung und ihr/e Stellvertreter/in

V-11759/2022

10.

Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson

V-11656/2022/1

11.

Einbringung der Haushaltssatzung mit -plan sowie das Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr 2023

12.

Bericht des Gemeindevorstandes über den Haushaltsvollzug zum 30.09.2022

M-11743/2022

13.

Feststellung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebs "Gemeindewerke Buseck" zum 31.12.2021 und Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresergebnisses

V-11682/2022

14.

Bestellung eines Prüfers für den Jahresabschluss 2022 der Gemeindewerke Buseck

V-11663/2022

15.

Gemeindewerke Buseck; hier: Beratung und Beschlussfassung über den Verlustvortrag des Jahres 2018 im Betriebszweig "Baubetriebshof"

V-11699/2022

16.

Beratung und Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2023 der "Gemeindewerke Buseck"

V-11706/2022

17.

a) Festsetzung der allgemeinen Lieferungsbedingungen und der allgemeinen Tarife der Gemeindewerke Buseck ab dem 01.01.2023

V-11695/2022

.

b) Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Buseck; hier: 10. Änderungssatzung und Beratung und Beschlussfassung über die Kostenüber- und unterdeckungen für die Jahre 2018 bis 2021

V-11767/2022

18.

Grundstücksverkehr: Verkauf einer Teil-Gewerbefläche in Buseck, Alten-Buseck, Flur 3 FlSt 244/1 mit ca 5.000 m²

V-11586/2022/1

19.

Modul-Kita Nelkenstraße in Großen-Buseck

V-11751/2022

20.

Zurückgezogen: 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder in der Gemeinde Buseck

V-11753/2022

21.

Einrichtung einer Kommission nach § 72 Hessische Gemeindeordnung (HGO) für Feuerwehrangelegenheiten

V-11762/2022

22.

Vertrag über die interkommunale Zusammenarbeit bei der Erfüllung von Aufgaben nach dem HBKG - Löschwasserkonzept -

10-V0418/2017/2

23.

Bebauungsplan Nr. 4.8 „Solarpark Oppenrod“ - 1. ÄnderungBauleitplanung der Gemeinde Buseck, Ortsteil Oppenrod

V-11756/2022

24.

Förderrichtlinie "Anreizprogramm in Großen-Buseck im Rahmen der Städtebauförderung in Hessen"

V-11685/2022

25.

Gastronomie Harbig-Halle, Antrag FW

A-11782/2022

26.

Neugestaltung Spielplatz Alten-Buseck, Antrag FW

A-11784/2022

Sitzungsverlauf

1.

Eröffnung der Sitzung

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Eckhard Neumann, eröffnet die form- und fristgerecht einberufene Sitzung und begrüßt die Anwesenden.

Er gratuliert Luana Sommer, Kay-Achim Becker, Markus Spitzner und Thorsten Weller nachträglich zu deren Geburtstag.

Der Vorsitzende teilt mit, dass um 21:00 Uhr eine halbstündige Sitzungsunterbrechung vorgesehen ist.

2.

Bericht aus dem Gemeindevorstand

Seit der letzten Sitzung der Gemeindevertretung am 20. Oktober 2022 haben 4 Sitzungen des Gemeindevorstandes stattgefunden.

Bürgermeister Ranft berichtet über aktuelle Themen und Tätigkeiten:
  • Bewerbungsgespräche haben stattgefunden (Standesamt, Bürgerservice, Ordnungsamt, Brand-, Zivil- und Katastrophenschutz)
  • Namen der Kitas stehen nun fest; Johanniter-Kita: Ritternest; Gemeindliche Modul-Kita: Wundertüte
  • Asphaltarbeiten Container-Kindergarten, voraussichtlich 09.12.2022
  • Kita Panama neues Führungsteam seit 01.11.2022
  • Kita „Pusteblume“ Oppenrod - Ergebnisse der Machbarkeitsstudie wurden im Bauausschuss vorgestellt, 4-gruppier Ausbau geplant
  • Waldwirtschaftsplan 2023 schließt mit einem rechnerischen Verlust im Ergebnishaushalt ab in Höhe von 287.121,--
  • Gewerbesteuerentwicklung rückläufig, Rückgang von 4,6 auf 4,2 Millionen Euro
  • Haushaltsvollzugsbericht: ca. 230.000 Euro Minus anstatt 1,9 Millionen
  • Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete in Alten-Buseck im Bau
  • Energielieferungsvertrag Strom: Nachverhandlungen werden geführt
  • E-Ladesäulen umgerüstet und wieder in Betrieb, Preis pro kwH: 56 Cent
  • Freibad Großen-Buseck - Auftragsvergabe an Aquaprojekt Plauen GmbH
    Gewerk Schwimmbadtechnik und Schaltanlage
  • Information über erteilten Auftrag zur Lieferung von vier Notstromaggregaten sowie 3 mobilen Hoftankstellen
  • Einführung eines landesweiten Mängelmelders - Kosten übernimmt das Land Hessen
  • Kostenübernahme seitens der Universitätsstadt Gießen für die Beauftragung des Beratungsunternehmens "endura Kommunal"
  • Homepage der Gemeinde Buseck: hier: Auftragsvergabe zur Neugestaltung
  • Gespräche geführt mit Bürgern, Handwerkern/ ortsansässigen Unternehmen, Vereinen

Bürgermeister Ranft spricht seinen Dank allen Beschäftigten in allen Bereichen aus. Außerdem bedankt er sich bei allen Mitgliederinnen und Mitgliedern der gemeindlichen Gremien und Beiräten, allen Aktiven und ehrenamtlichen Tätigen, insbesondere den Vereinen. Er bedankt sich bei der Presse.

Bürgermeister Ranft gibt einen kleinen Jahresrückblick zu folgenden Themen:
  • Neubaugebiete
  • Regionalplanung - Änderungen
  • Innerhalb von 12 Monaten zwei Modul-Kitas geschaffen
  • Verwaltung umorganisiert
  • Aufarbeitung von internen Vorgängen
  • Aufarbeitung des Betrugsfalls und weitere Sachverhalte zur Anzeige gebracht
  • Sicherung von Fördermitteln aus dem Programm: Wachstum und nachhaltige Entwicklung Ortskern Großen-Buseck
  • Verkauf von Gewerbegrundstücken und Ansiedlung neuer Unternehmen in der Gemeinde Buseck
  • Blühflächen angelegt
  • Gespräche zum Windvorranggebiet 4114a initiiert
  • Sicherung des Park & Ride Standortes am Bahnhof in Großen-Buseck
  • WLan-Versorgung der gemeindlichen Gebäude(Digitale Dorflinde)
  • Wieseckinsel letzter Planungsabschnitt Flussterrasse
  • Baugebiet Dörfelsweg Beuern auf den Weg gebracht
  • 2. Nachtrag Städtebauliche Veträge mit der Imaxx zu Rahberg II und Hainerde II
  • Glasfaserversorgung in Buseck gesichert/ Ausbau 2023
  • Kunstrasenplatz in Beuern
  • Machbarkeitsstudie Kita Pusteblume Oppenrod
  • Beschluss über die Erweiterungen der Kinderbetreuungsmöglichkeiten in der Gemeinde
  • Neubau Feuerwehrhäuser
  • Einrichtung von Kommissionen
  • Energetisches Quartierskonzept auf den Weg gebracht
  • Anreizprogramm für Großen-Buseck (heute auf der TO)
  • Notstrom und Wärmeversorgung

Bürgermeister Ranft wünscht allen ein schönes besinnliches und gesegnetes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch und Start in das kommende neue Jahr 2023.

Es folgt eine Nachfrage von Kornelia Steller-Naß.

Luana Sommer informiert über die Auftaktveranstaltung des Projekts „Kinder ins Rathaus“ am Freitag, dem 16.12.2022 um 15:30 Uhr an der Justus-Liebig-Universität in Gießen (Thema Kinderpartizipation), zu der alle politisch Interessierten eingeladen sind.

Norbert Weigelt als Jugendbeauftragter berichtet über die lobenswerte Organisation und Durchführung der Wahl des Kreisausländerbeirats am 18.12.2022 von Jugendlichen.

3.

Anfragen

3.1.

Brandschutzangelegenheiten, Erträge Feuerwehreinsätze, Verleihung Anerkennungsprämie; Anfrage der CDU-Fraktion

AF-11763/2022

Frank Müller trägt die Anfrage vor. Bürgermeister Ranft antwortet.

Beschluss:

Die CDU-Fraktion bittet den Gemeindevorstand um Beantwortung der nachfolgenden Anfrage im Sinne der Geschäftsordnung:

Brandschutzangelegenheiten
1. Erträge aus Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehren

Die Gebührensatzung für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr regelt die Erhebung von Gebühren für Feuerwehreinsätze in unserer Gemeinde.

Ausgehend aus den Jahresabschlüssen und dem zuletzt vorgelegten Bericht zum Haushaltsvollzug ergeben sich gegenüber den geplanten Haushaltsansätzen erhebliche Abweichungen. Auch ist erkennbar, dass sich trotz gestiegener Einsatzzahlen der Feuerwehren, zusätzlicher Installation von Brandmeldeanlagen die Erträge nicht erhöht sondern verringert haben.

Wir bitten daraus folgend um Beantwortung folgender Fragen:

1.1

Wie hoch sind die Erträge für Feuerwehreinsätze aus den Jahren 2017 - 2022?

1.2

Wurden alle gebührenpflichtigen Einsätze der Feuerwehren für die Jahre 2017 - 2022 durch Gebührenbescheide berechnet und in Rechnung gestellt?

1.3

Wenn nicht alle Einsätze aus dem Zeitraum 2017 - 2022 abgerechnet wurden, wie hoch sind die offenen Beträge nach Jahren und insgesamt?

1.4

Bis zu welchem Zeitraum können die Einsätze noch abgerechnet werden und wann tritt die Verjährung ein?

1.5

Ist der Gemeinde Buseck durch ggfs. nicht in Rechnung gestellte Einsätze der Feuerwehr ein Schaden entstanden und wenn ja, wer ist für diesen Schaden verantwortlich und schadenersatzpflichtig?

1.6

Wie wird künftig sichergestellt, dass gebührenpflichtige Feuerwehreinsätze ordnungsgemäß abgerechnet werden?

2. Verleihung einer Anerkennungsprämie des Landes Hessen für langjährige Dienste in den Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehren in Hessen

Zur Würdigung eines langjährigen Engagements im Brandschutz und in der Allgemeinen Hilfe in den Freiwilligen Feuerwehren verleiht das Hessische Ministerium des Innern und für Sport den ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen für aktive pflichttreue Dienste in den Einsatzabteilungen von zehn, zwanzig, dreißig und vierzig Jahren jeweils eine Anerkennungsprämie und eine Urkunde. Mit der Anerkennungsprämie wird zugleich ein symbolischer Teil der mit dem Engagement in der Einsatzabteilung verbundenen Aufwendungen abgegolten.

Die Anerkennungsprämie beträgt:

a)

bei einer Dienstzeit von 10 Jahren 100 Euro,

b)

bei einer Dienstzeit von 20 Jahren 200 Euro,

c)

bei einer Dienstzeit von 30 Jahren 500 Euro und

d)

bei einer Dienstzeit von 40 Jahren 1000 Euro.

Wir bitten daraus folgend um Beantwortung folgender Fragen:

2.1

Wurden für die Jahre 2019 - 2022 jeweils Anerkennungsprämien für Feuerwehrangehörige in Buseck beantragt?

2.2

Wenn bisher keine Anträge auf Anerkennungsprämien beim Land Hessen gestellt wurden, bitten wir um Erläuterung, warum dies nicht erfolgt ist?

2.3

Wieviel Anerkennungsprämien stehen den Feuerwehrangehörigen in Buseck in den Jahren 2019 - 2022 im Detail zu und wann werden diese ausgezahlt?

Zu 1.1:

Die Erträge der bislang abgerechneten Feuerwehreinsätze für die Jahre 2017 bis 2022 belaufen sich aktuell auf 84.295,19 €, weitere Gelder in Höhe von 2.696,58 € stehen aktuell noch aus.

1.2:

Es wurden noch nicht alle Einsätze aus den Jahren 2018 bis 2022 berechnet und in Rechnung gestellt.

1.3:

Da noch nicht alle Einsätze abgerechnet wurden, kann die Höhe der noch nicht abgerechneten Einsätze nicht ermittelt werden.

1.4:

Die Einsätze aus dem Jahr 2017 sind aus Sicht der Verwaltung abgerechnet. Die Einsätze aus dem Jahr 2018 können noch bis zum 31.12.2022 zur Fälligkeit gebracht werden. Die darauffolgenden Einsätze entsprechend in den Folgejahren. Im Anschluss tritt die Verjährung ein.

1.5:

Aus aktueller Sicht ist der Gemeinde Buseck kein Schaden entstanden.

1.6:

Es ist beabsichtigt, dass ein Sachbearbeiter für den Bereich Brandschutz eingestellt wird. Von daher ist davon auszugehen, dass die Einsätze zukünftig zeitnah abgerechnet werden können.

Zu 2.1:

Für die Jahre 2019 und 2020 wurden Anerkennungsprämien beantragt. Für die Jahre 2021 und 2022 wurden die Anerkennungsprämien ebenfalls aktuell beantragt.

2.2:

Es wurden Anträge gestellt.

2.3:

Den Feuerwehrangehörigen stehen folgende Prämien zu:

• Für das Jahr 2019 = 1.900,00 €

• Für das Jahr 2020 = 2.700,00 €

• Für das Jahr 2021 = 1.600,00 €

• Für das Jahr 2022 = 2.000,00 €

Ausgezahlt werden die Prämien nach der Jahreshauptversammlung, die im März 2023 stattfindet.

Abstimmungsergebnis: Kenntnisnahme

3.2.

Notbetreuung Kindertageseinrichtungen;

Anfrage der SPD-Fraktion

AF-11776/2022

Norbert Weigelt trägt die Anfrage vor. Bürgermeister Ranft antwortet.

Beschluss:

Die SPD-Fraktion stellt folgende Anfrage:

  1. Wie viele Notbetreuungen in den Schulferien, wurden in den Busecker Kindergärten 2021 und 2022 angeboten? (Bitte auflisten der einzelnen Kindergärten)
  2. Wie viele Eltern/Erziehungsberechtigte mussten diese in Anspruch nehmen?
  3. Wie alt waren die Kinder, die die Notbetreuung in Anspruch nehmen mussten?
  4. Wie verfahren die Freien Träger von Kindertagesstätten in Buseck mit der Notbetreuung in den Schulferien?

zu 1:

Im Jahr 2021 wurde von drei Familien, die ihre 4 Kinder in der Kindertageseinrichtung „Abenteuerland“ in Alten-Buseck betreut hatten, gefragt, ob eine Notbetreuung stattfindet. Am 14.06.2021 wurde der Beschluss im Gemeindevorstand gefasst, dass keine Notbetreuung für die Sommerferien im Jahr 2021 erfolgt.

Im Jahr 2022 lag keine Anfrage vor.

zu 2:

Im Jahr 2021 hatten drei Familien Bedarf angemeldet, konnten ihre Kinder aber anderweitig betreuen lassen.

zu 3:

Die Kinder der anfragenden Eltern waren 2,3 (Geschwister) und 2 x 6 Jahre alt.

zu 4:

Laut unserer Information gibt es keine Notbetreuung. Die Einrichtungen sind jeweils 3 Wochen in den Sommerferien geschlossen.

Abstimmungsergebnis: Kenntnisnahme

3.3.

Fahrradstraße, Verkehrslenkungsplan, Schallimmission, mobile Verkehrsmessgeräte; Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen

AF-11783/2022

Anita Kraft trägt die Anfrage vor. Bürgermeister Ranft antwortet.

Es folgen Wortmeldungen von Uwe Kühn, Ute Wagner und Markus Spitzner.

Beschluss:

1.

Wann ist mit der vollständigen Verwirklichung und Umsetzung (Beschilderung sowie Fahrbahnmarkierungen) der beschlossenen Fahrradstraße zwischen Bahnhofstraße und Schützenweg zu rechnen?

2.a)

Wurde der Verkehrslenkungsplan vom 09.09.2021, der von allen Fraktionen am 07.04.2022 nochmals konkretisiert wurde, wie am Antrag beschlossen an zwei Planungsbüros vergeben?

2.b)

Wann erwartet der Gemeindevorstand deren Planungsergebnisse?

2.c)

Für die Durchgangsstraßen in Alten-Buseck und Beuern sollten als vordringliche Maßnahmen Gutachten zur Schallimmission beauftragt werden. Ist das bereits geschehen?

3.

Nach welchen Kriterien werden die Standorte der mobilen Verkehrsmessgeräte ausgesucht?

zu 1:

Die Beschilderung inkl. Markierungen wurde bestellt. Teile wurden bereits geliefert. Die Umsetzung erfolgt im Jahr 2023.

zu 2 a)

Es liegen zwei Angebote vor. Bislang wurde noch kein Auftrag vergeben.

zu 2 b)

Da noch kein Auftrag vergeben wurde, weil noch weitere Details zu klären waren, liegen Ergebnisse frühestens im Jahr 2023 vor.

zu 2 c)

Angebote liegen vor. Bislang wurde noch kein Auftrag vergeben.

zu 3:

Die Ortsbeiräte haben entschieden, an welchen Stellen die Geschwindigkeitswarntafeln aufgestellt werden sollen.

Abstimmungsergebnis: Kenntnisnahme

4.

Feststellen der Beschlussfähigkeit

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Eckhard Neumann, stellt die Beschlussfähigkeit mit 34 von 37 Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern fest.

5.

Niederschrift der Sitzung vom 11.11.2022

Der Vorsitzende lässt über die Niederschrift der Sitzung der Gemeindevertretung vom 11.11.2022 abstimmen. Die Niederschrift wird einstimmig angenommen und somit als genehmigt erachtet.

6.

Beschluss der Tagesordnung

Als Tischvorlage liegt eine Dringlichkeitsvorlage vor (V-11767/2022). Bürgermeister Ranft beantragt folgenden Punkt als Dringlichkeitsvorlage auf die Tagesordnung der Sitzung aufzunehmen:

Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Buseck; hier: 10. Änderungssatzung und Beratung und Beschlussfassung über die Kostenüber- und unterdeckungen für die Jahre 2018 bis 2021

Bürgermeister Ranft begründet die Dringlichkeit der Vorlage.

Beschluss:

Der Dringlichkeitsantrag wird auf die Tagesordnung als Punkt 17 b aufgenommen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Der Vorsitzende lässt über die gesamte Tagesordnung mit der o. g. Erweiterung abstimmen:

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

7.

Ernennung von Ehrenbeamten im Bereich der Busecker Feuerwehren

Zum Tagesordnungspunkt sind Torsten Nicolai, Michael Sames, Timo Panzer und Mario Deiß anwesend.

Torsten Nicolai wird unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis als Ehrenbeamter auf Zeit zum Gemeindebrandinspektor der Gemeinde Buseck ernannt. Michael Sames wird unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis als Ehrenbeamter auf Zeit zum 1. stellvertretenden Gemeindebrandinspektor der Gemeinde Buseck ernannt. Timo Panzer wird unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis als Ehrenbeamter auf Zeit zum stellvertretenden Wehrführer für den Ortsteil Trohe ernannt. Mario Deiß wird unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis als Ehrenbeamter auf Zeit zum stellvertretenden Wehrführer für den Ortsteil Alten-Buseck ernannt. Bürgermeister Ranft übergibt jeweils eine Ernennungsurkunde und verliest diese. Weiter verliest Bürgermeister Ranft die Urkunde von Torben Lippert. Torben Lippert wird zum kommissarischen Gemeindejugendfeuerwehrwart der Gemeinde Buseck ernannt.

8.

Berufung als Sport-Coach der Gemeinde Buseck im Rahmen des Landesprogramms "Sport integriert Hessen"

Bürgermeister Ranft erläutert den Tagesordnungspunkt. Als Sport-Coach der Gemeinde Buseck im Rahmen des Landesprogramms „Sport integriert Hessen“ wird Herrn Abdul Basir Ahmadzai berufen. Herr Ahmadzai ist nicht anwesend. Bürgermeister Ranft verliest die Urkunde.

9.

Wahl der Schriftführerin für die Gemeindevertretung und ihr/e Stellvertreter/in

V-11759/2022

Der Vorsitzende verliest den Beschlussantrag. Bürgermeister Ranft begründet diesen.

Beschluss:

Als Schriftführerin bzw. Stellvertreter/in werden zur Wahl nachstehende Bedienstete der Gemeindeverwaltung Buseck vorgeschlagen:

a)

Schriftführerin:

Frau Isabel Pfeil

b)

Stellvertreter:

Herr Johann Fast

c)

Stellvertreterin:

Frau Manuela Blaschke

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

10.

Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson

V-11656/2022/1

Zum Tagesordnungspunkt ist Erika Wenz anwesend. Frau Wenz stellt sich kurz vor.

Anschließend leitet der Vorsitzende zur Abstimmung über.

Beschluss:

Zur stellvertretenden Schiedsperson der Gemeinde Buseck wird

Frau Erika Wenz, Buseck

gewählt.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

11.

Einbringung der Haushaltssatzung mit -plan sowie das Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr 2023

Bürgermeister Michael Ranft bringt die Haushaltssatzung mit -plan sowie das Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr 2023 ein.

Der Haushalt liegt allen Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern als Tischvorlage vor.

Die Sitzung wird von 21:00 bis 21:35 Uhr unterbrochen.

12.

Bericht des Gemeindevorstandes über den Haushaltsvollzug zum 30.09.2022

M-11743/2022

Bürgermeister Ranft erläutert die Vorlage. Dominik Panz berichtet aus den Beratungen im HFA (Kenntnisnahme).

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Buseck nimmt den Bericht des Gemeindevorstandes über den Haushaltsvollzug zum 30.09.2022 zur Kenntnis. Der Bericht ist der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.

Nach § 28 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) ist die Gemeindevertretung mehrmals jährlich über den Stand des Haushaltsvollzuges zu unterrichten. Nach dem Hinweis Nr. 2 zu § 28 GemHVO hat der Gemeindevorstand der Gemeindevertretung mindestens zweimal im Haushaltsjahr einen Bericht vorzuegen. Gemäß dem Beschluss der Gemeindevertretung vom 14.12.2017 werden die Berichte zu den Stichtagen 30.06. und 30.09.vorgelegt.

Der vorliegende Bericht wurde auf der Grundlage der von der Gemeindevertretung am 07.04.2022 beschlossenen Haushaltssatzung mit -plan 2022 entwickelt. Weitere Einzelheiten können der beigefügten Anlagen entnommen werden. Die Kommunal- und Finanzaufsicht beim Landkreis Gießen erhält eine Ausfertigung dieses Berichtes.

Abstimmungsergebnis: Kenntnisnahme

13.

Feststellung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebs "Gemeindewerke Buseck" zum 31.12.2021 und Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresergebnisses

V-11682/2022

Bürgermeister Ranft erläutert die Vorlage. Dominik Panz berichtet über die einstimmige Beschlussempfehlung im HFA.

Beschluss:

Die Betriebskommission der Gemeindewerke Buseck empfiehlt, die Gemeindevertretung der Gemeinde Buseck wolle beschließen:

a.

Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Bechtold & Bechtold, Wetzlar geprüfte Jahresabschluss der Gemeindewerke Buseck zum 31.12.2021 mit einer Bilanzsumme vom 17.553.933,41 EUR und einem Jahresgewinn von 355.707,17 EUR wird gemäß § 27 Abs. 3 Eigenbetriebsgesetz festgestellt.

b.

Der Jahresgewinn des Betriebszweiges Wasserversorgung mit 48.125,95 EUR wird an den Haushalt der Gemeinde Buseck abgeführt.

c.

Der Jahresgewinn des Betriebszweiges Abwasserbeseitigung mit 215.059,51 EUR wird an den Haushalt der Gemeinde Buseck abgeführt.

d.

Der Jahresgewinn des Betriebszweiges Baubetriebshof mit 91.702,46 EUR wird zur Abdeckung des Verlustvortrages der Vorjahre verwendet.

e.

Der Jahresgewinn des Betriebszweiges Energieerzeugung mit 819,25 EUR wird zur Abdeckung des Verlustvortrages der Vorjahre verwendet.

f.

Der Betriebsleitung der Gemeindewerke Buseck wird für das Wirtschaftsjahr 2021 die Entlastung erteilt.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

14.

Bestellung eines Prüfers für den Jahresabschluss 2022 der Gemeindewerke Buseck

V-11663/2022

Bürgermeister Ranft erläutert die Vorlage. Dominik Panz berichtet über die einstimmige Beschlussempfehlung im HFA.

Beschluss:

Gemäß § 5 Nr. 13 Eigenbetriebsgesetz i.V.m. § 10 Abs. 2 Buchst. m) Eigenbetriebssatzung der Gemeinde Buseck bestellt die Gemeindevertretung die

Bechtold & Bechtold GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Wetzlar

als Prüferin für den Jahresabschluss 2022 der Gemeindewerke Buseck.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

15.

Gemeindewerke Buseck;

hier: Beratung und Beschlussfassung über den Verlustvortrag des Jahres 2018 im Betriebszweig "Baubetriebshof"

V-11699/2022

Bürgermeister Ranft erläutert die Vorlage. Dominik Panz berichtet über die einstimmige Beschlussempfehlung im HFA.

Beschluss:

Der Verlustvortrag aus dem Jahr 2018 in Höhe von 107.881,05 EUR im Eigenbetrieb der Gemeinde Buseck „Gemeindewerke Buseck“ - Betriebszweig „Baubetriebshof“ wird mit dem Jahresgewinn 2021 in Höhe von 91.702,46 EUR verrechnet. Der noch verbleibende Verlust in Höhe von 16.178,59 EUR ist von der Gemeinde im Haushaltsjahr 2023 auszugleichen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

16.

Beratung und Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2023 der "Gemeindewerke Buseck"

V-11706/2022

Bürgermeister Ranft erläutert die Vorlage. Dominik Panz berichtet über die einstimmige Beschlussempfehlung im HFA.

Beschluss:

Der Gemeindevertretung wird folgender Beschluss zur Annahme empfohlen:

Der beigefügte Wirtschaftsplan der Gemeindewerke Buseck für das Wirtschaftsjahr 2022 wird beschlossen. Es gelten folgende Festsetzungen:

Der Erfolgsplan/Ergebnishaushalt wird festgesetzt

a)

bei den Erträgen mit

5.225.714,00 €

b)

bei den Aufwendungen mit

5.064.925,00 €

und somit mit einem

Jahresüberschuss von

160.789,00 €

Der Vermögensplan/Finanzhaushalt wird festgesetzt

a)

bei den Deckungsmitteln mit

6.901.614,00 €

b)

bei den Auszahlungen mit

6.216.025,00 €

Der Gesamtbetrag der im Vermögensplan vorgesehenen Kreditermächtigung wird auf 1.680.000,00 € festgesetzt.

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird auf 500.000,00 € festgesetzt.

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.

Der beigefügte Finanzplan sowie der beigefügte Stellenplan werden beschlossen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

17.

a) Festsetzung der allgemeinen Lieferungsbedingungen und der allgemeinen Tarife der Gemeindewerke Buseck ab dem 01.01.2023

V-11695/2022

Bürgermeister Ranft erläutert die Vorlage. Dominik Panz berichtet über die einstimmige Beschlussempfehlung im HFA.

Beschluss:

Als Verrechnungssatz pro Arbeitsstunde/pro Beschäftigtem/Beschäftigter der Gemeindewerke Buseck wird ab dem 01.01.2023 ein einheitlicher Verrechnungssatz von 51,30 € festgelegt. Bei Inanspruchnahme von Maschinen und sonstigen Gerätschaften wird ein Maschinenzuschlag von 29,00 €/Std. festgelegt.

Die Betriebsleitung der Gemeindewerke Buseck wird ermächtigt, in begründeten Ausnahmefällen und für Einzelprojekte abweichende Verrechnungssätze zu kalkulieren.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

.

b) Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Buseck; hier: 10. Änderungssatzung und Beratung und Beschlussfassung über die Kostenüber- und unterdeckungen für die Jahre 2018 bis 2021

V-11767/2022

Bürgermeister Ranft erläutert die Vorlage. Dominik Panz berichtet über die einstimmige Beschlussempfehlung im HFA.

Beschluss:
  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Buseck nimmt die der Beschlussvorlage als Anlage 1 beigefügte Gebührenkalkulation Wasser für das Jahr 2023 zur Kenntnis.
  2. Die aus dem Jahr 2018 noch bestehende Kostenüberdeckung in Höhe von 74.703,-- € wird wird gemäß § 10 Abs. 2 Satz 7 Hessisches Kommunales Abgabengesetz (KAG) zum Gebührenausgleich verwendet und auf die Gebühr des Jahres 2023 angerechnet.
  3. Die aus den Jahren 2019 und 2020 bestehenden Kostenüberdeckungen von 63.643,-- € und 125.700,-- € werden gemäß § 10 Abs. 2 Satz 7 Hessisches Kommunales Abgabengesetz (KAG) mit der Kostenunterdeckung des Jahres 2021 in Höhe von 8.448,-- € verrechnet, mit dem noch verbleibenden Restbetrag von 180.895,-- € zum Gebührenausgleich verwendet und auf die Gebühr des Jahres 2023 angerechnet.
  4. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Buseck beschließt die der Beschlussvorlage als Anlage 2 beigefügte 10. Änderungssatzung der Wasserverosrgungssatzung der Gemeinde Buseck.
  5. Bei der Ermittlung der angemessenen Verzinsung des Anlagekapitales gem. § 10 Abs.2 Satz 2 KAG wird ein Zinsatz von 3 % angesetzt.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig

18.

Grundstücksverkehr: Verkauf einer Teil-Gewerbefläche in Buseck, Alten-Buseck, Flur 3 FlSt 244/1 mit ca 5.000 m²

V-11586/2022/1

Bürgermeister Ranft erläutert die Vorlage. Er verweist auf einen Fehler in der Vorlage zur Firmenangabe. Es handelt sich um die Firma EMOS Immobilien GmbH (EnergieRitter GmbH & Co. KG).

Der Ortsbeirat Alten-Buseck hat mit 6 Ja-Stimmen der Beschlussvorlage zugestimmt.

Dominik Panz berichtet über die einstimmige Beschlussempfehlung im HFA.

Beschluss:

Unter Abänderung des Beschlusses der Gemeindevertretung vom 15.09.2022 (V-11586/2022) wird durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Buseck beschlossen, dass

1)

in der Gemarkung Alten-Buseck, Gewerbegebiet Flößerweg / 2. Erweiterung

eine Teilfläche aus dem Grundstück

Flur 3 Flurstück 244/1 -Am Flößer Weg

in der Größe von ca. 2.500 m² für 100,00 € pro m² = 250.000,00 €

an die Firma RORA Universalbau GmbH, 35418 Buseck

U N D

Flur 3 Flurstück 244/1 -Am Flößer Weg

in der Größe von ca. 2.500 m² für 100,00 € pro m² = 250.000,00 €

an die Firma EMOS Immobilien GmbH (EnergieRitter GmbH & Co.KG), 35463 Fernwald

verkauft wird.

Die Mehr- oder Minderfläche, die sich nach der endgültigen Vermessung ergibt, ist entsprechend auszugleichen.

2)

Die erforderlichen Vermessungskosten und Verkaufsnebenkosten tragen die Käufer.

In die abzuschließenden Verträge sind jeweils eine Vorkaufsrechtserklärung und eine Wertabschöpfungsklausel aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

19.

Modul-Kita Nelkenstraße in Großen-Buseck

V-11751/2022

Bürgermeister Ranft erläutert die Vorlage. Berthold Haupt berichtet aus den Beratungen im Ortsbeirat Großen-Buseck (einstimmig).

Claire Blaschke berichtet aus den Beratungen im KuSo (6 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen). Unter Punkt 2 wurde in beiden Sätzen das Wort „voraussichtlich“ nach „wird“ eingefügt.

Beschluss:
  1. Die Modul-Kita Nelkenstraße in Großen-Buseck wird zukünftig den Namen „Wundertüte“ tragen.
  2. Die Einrichtung wird voraussichtlich zum 16.01.2023 eröffnet. Der 16.12.2022 wird voraussichtlich als Tag der offenen Tür festgelegt.
  3. Die Leiterin der Einrichtung Frau Michaele Ortwein wird gemeinsam mit ihren aktuell zwei Kolleginnen bis Ende November 2022 ein Kurzkonzept erarbeiten. Es entstehen Kosten in Höhe von 3 x 980 € = 2.940,00 € für die darüber hinausgehende Konzeptentwicklung.
  4. Bis Ende November 2022 werden Informationen in dem WebKita-Portal, welches auf der Homepage der Gemeinde Buseck für die Anmeldungen der Betreuungsplätze genutzt wird, eingestellt.

Abstimmungsergebnis:

Ergebnis wie angegeben

Ja 30

Enthaltung 4

20.

Zurückgezogen: 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder in der Gemeinde Buseck

V-11753/2022

Bürgermeister Ranft teilt mit, dass der Gemeindevorstand beschlossen hat, den Punkt zurückzuziehen.

21.

Einrichtung einer Kommission nach § 72 Hessische Gemeindeordnung (HGO) für Feuerwehrangelegenheiten

V-11762/2022

Bürgermeister Ranft erläutert die Vorlage.

Der Vorsitzende Eckhard Neumann trägt die Vertreter der Fraktionen vor.

Beschluss:

Der Gemeindevorstand beschließt gem. § 72 HGO die Bildung einer Kommission für Feuerwehrangelegenheiten.

Die Kommission besteht aus:

a.

Dem Bürgermeister und 2 weiteren Mitgliedern des Gemeindevorstandes, die vom Gemeindevorstand bestimmt werden;

b.

Dem Gemeindebrandinspektor und dem jeweiligen Wehrführer der Freiwilligen Ortsteilfeuerwehren

c.

Je zwei Mitgliedern der in der Gemeindevertretung vertretenen Fraktionen, die von der Gemeindevertretung gewählt werden

Die Mitglieder zu a) werden vom Gemeindevorstand und die Mitglieder zu c) von der Gemeindevertretung gewählt. Den Vorsitz in der Kommission führt der Bürgermeister oder ein von ihm bestimmter Beigeordneter.

Wahlvorschlag zu c)

Es wird vorgeschlagen, dass je zwei Vertreter von jeder Fraktion gewählt wird.

FW-Fraktion

Vertreter:

Carsten Wismar

FW-Fraktion

Vertreter:

Gunnar Wagner

SPD-Fraktion

Vertreter:

Wolfgang Dörr

SPD-Fraktion

Vertreter:

Norbert Weigelt

CDU-Fraktion

Vertreter:

Eckhard Neumann

CDU-Fraktion

Vertreter:

Frank Müller

Grüne Fraktion

Vertreter:

Markus Spitzner

Grüne Fraktion

Vertreter:

Rolf Schwarz

Nachrichtlich:

Als Mitglieder des Gemeindevorstands werden folgende Personen bestimmt:

Bürgermeister Michael Ranft

Beigeordneter Christopher Saal

Beigeordneter Peter Fischbach

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

22.

Vertrag über die interkommunale Zusammenarbeit bei der Erfüllung von Aufgaben nach dem HBKG - Löschwasserkonzept -

10-V0418/2017/2

Bürgermeister Ranft erläutert den Sachverhalt.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Buseck stimmt dem Vertrag über die interkommunale Zusammenarbeit bei der Erfüllung von Aufgaben nach dem HBKG - Löschwasserkonzept - zu.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

23.

Bebauungsplan Nr. 4.8 „Solarpark Oppenrod“ - 1. Änderung

Bauleitplanung der Gemeinde Buseck, Ortsteil Oppenrod

V-11756/2022

Uwe Kühn verlässt zu dem Tagesordnungspunkt den Sitzungssaal. Der Vorsitzende verweist auf § 25 HGO Widerstreit der Interessen.

Bürgermeister Ranft begründet die Vorlage. Claire Blaschke berichtet über die Beratung im Ortsbeirat Oppenrod (einstimmige Zustimmung). Moritz Mattern berichtet über die einstimmige Beschlussempfehlung des BaLU.

Beschluss:

Vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB

Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13 BauGB sowie Beschluss über die Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs.2 Nr.2 Hs.1 BauGB und die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs.2 Nr.3 Hs.1 BauGB

(1)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Buseck beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB i.V.m § 13 BauGB die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Solarpark Oppenrod“ im Ortsteil Oppenrod im Vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.

(2)

Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen und umfasst den Geltungsbereich des bisherigen Bebauungsplanes.

(3)

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

(4)

Ziel der Bebauungsplanänderung ist die Erweiterung der Baugrenze nach Westen, um in der bisherigen Bauverbotszone weitere Solarmodule errichten zu können. Die Grundzüge der Planung werden durch diese Änderung nicht berührt, das Verfahren kann nach § 13 BauGB (Vereinfachtes Verfahren) geändert werden. Die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen des bisher rechtskräftigen Bebauungsplanes werden ansonsten übernommen und an die aktuellen gesetzlichen Grundlagen angepasst.

(5)

Gemäß § 13 Abs.2 Nr.1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und Behörden gemäß § 3 Abs.1 und § 4 Abs.1 BauGB abgesehen. Der betroffenen Öffentlichkeit sowie den betroffenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gemäß § 13 Abs.2 Nr.2 Hs.1 und Abs.2 Nr.3 Hs.1 BauGB gegeben.

(6)

Gemäß § 13 Abs.3 Satz 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs.2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen wird.

(7)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Buseck beschließt die Einleitung des Verfahrens gemäß § 13 BauGB.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

24.

Förderrichtlinie "Anreizprogramm in Großen-Buseck im Rahmen der Städtebauförderung in Hessen"

V-11685/2022

Bürgermeister Ranft erläutert die Vorlage. Berthold Haupt berichtet über die Beratungen im Ortsbeirat Großen-Buseck (7 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung).

Moritz Mattern berichtet aus den Beratungen im BaLU. Dem Beschlussantrag wurde mit Änderungen zugestimmt (einstimmige Beschussempfehlung). Dominik Panz berichtet aus den Beratungen im HFA. Der HFA hat dem Beschluss des BaLU zugestimmt (einstimmige Beschlussempfehlung).

Beschluss:

Der Förderrichtlinie zur Gewährung von Zuschüssen innerhalb des kommunalen Förderprogramms der Gemeinde Buseck zur Anreizfinanzierung ortskernrelevanter baulicher Maßnahmen privater Bauherren wird zugestimmt.

Entsprechende Haushaltsmittel in Höhe von 200.000,- € sind im Haushaltsplan 2023 im Teilhaushalt 13 bereitzustellen.

Nach Beschlussfassung ist die Förderrichtlinie auf der Gemeinde-Homepage und in den Busecker Nachrichten bekanntzugeben.

Ab dem 01.01.2023 können Bürger, die im Fördergebiet wohnen, die Fördermittel beantragen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

25.

Gastronomie Harbig-Halle, Antrag FW

A-11782/2022

Eric Richter-Belloff befindet sich während der Beratung und der Abstimmung zum TOP nicht im Sitzungssaal.

Erhard Reinl erläutert den Antrag. Es folgt ein Redebeitrag von Norbert Weigelt. Norbert Weigelt zieht den Ergänzungsantrag der SPD v. 28.11.22 zurück.

Frank Müller berichtet in seiner Wortmeldung über die vorausgegangenen Beratungen und die Beschlussfassung zur Harbig-Halle. Er schlägt vor, die bereits gefassten Beschlüsse der Gemeindevertretung zu bekräftigen, die Anregungen der FW-Fraktion zu berücksichtigen und in die Planung mitaufzunehmen.

Es folgt ein Redebeitrag von Uwe Kühn mit dem Hinweis auf energetische Sanierung und die Wichtigkeit des Antrags der FW-Fraktion.

Es folgt eine Wortmeldung von Frank Müller mit dem Vorschlag, die Beschlüsse aus den Jahren seit 2019 an ein Ingenieurbüro zur weiteren Planung zu geben.

Es folgt eine Wortmeldung von Norbert Weigelt (zu evtl. Planungsmitteln im Haushalt). Bürgermeister Ranft antwortet.

Mona Trajera berichtet aus den Beratungen im Ortsbeirat Alten-Buseck. Die Erneuerung/Sanierung der Gaststätte soll erst in Absprache mit dem neuen Pächter der Liegenschaften im Einvernehmen erfolgen.

Moritz Mattern berichtet aus den Beratungen im BaLU. Hier erfolgte keine Abstimmung. Es wurde auf die vorherige Beschlusslage verwiesen.

Dominik Panz berichtet aus den Beratungen im HFA (keine Abstimmung erfolgt).

Erhard Reinl beantragt um 22:25 Uhr eine Sitzungsunterbrechung von 5 Minuten. Um 22:30 Uhr wird die Sitzung wieder aufgenommen.

Uwe Kühn teilt mit, dass der Antrag der FW-Fraktion aufrechterhalten wird und schlägt vor, einen Verweis auf die frühere Beschlusslage in den Beschluss mitaufzunehmen.

Frank Müller stellt folgenden Antrag: 1. Die Gemeindevertretung bekräftigt alle bisher gefassten Beschlüsse zur Sanierung und Modernisierung der Harbig-Halle. 2. Die erforderlichen Planungsarbeiten im Vorentwurf inkl. Rahmenprogramm und Kosten werden dem Gemeindevorstand/der Gemeindevertretung schnellstmöglich vorgelegt. 3. In dem Antrag der Fraktion der Freien Wähler vorgeschlagene/n Nutzung und Inhalte werden in die Entwurfsplanung einbezogen und soweit als möglich Berücksichtigung finden.

Der Antrag von Frank Müller wird zurückgezogen.

Uwe Kühn schlägt vor, in den vorhandenen Antrag der FW-Fraktion als neuen Punkt 4:

„Frühere Beschlussfassungen sind zu berücksichtigen.“ mitaufzunehmen.

Es folgen Wortmeldungen von Bürgermeister Ranft, Norbert Weigelt und Frank Müller.

Der Vorsitzende lässt über den vorliegenden Beschlussantrag ergänzt um den Punkt 4:

„Frühere Beschlussfassungen sind zu berücksichtigen.“ abstimmen.

Beschluss:

1.

Der Planungsauftrag für die Sanierung und Erweiterung der Gaststätte ist umgehend zu erteilen. Die Vorentwürfe sind baldmöglichst den politischen Gremien zur weiteren Beschlussfassung vorzulegen. Die bereits vor Jahren eingereichten Pläne des kürzlich verstorbenen Wirtes sind als eine Variante in die Planungen einzubeziehen. Die Planungen sollen mindestens berücksichtigen:

-

den barrierefreien Umbau des Gastraumes sowie dessen Sanierung und Erweiterung,

-

die Umgestaltung und Anlage des Außenbereiches,

-

die Sanierung der Toiletten für die Bediensteten,

-

die Küchenerneuerung.

2.

Die für die Maßnahme benötigten Mittel sind im Haushalt 2023 bereitzustellen.

3.

Es ist zu prüfen, ob mindestens für Teilumfänge, Fördermittel beantragt werden können.

4.

Frühere Beschlussfassungen sind zu berücksichtigen.

Abstimmungsergebnis:

Ergebnis wie angegeben

Ja 21

Enthaltung 12

26.

Neugestaltung Spielplatz Alten-Buseck, Antrag FW

A-11784/2022

Luana Sommer begründet den Antrag.

Eric Richter-Belloff berichtet aus den Beratungen im Ortsbeirat Alten-Buseck (einstimmige Zustimmung).

Claire Blaschke berichtet aus den Beratungen im KuSo. Der Ausschuss hat einstimmig empfohlen, dem Antrag, ergänzt um den Punkt 3 (Der Beschluss der Gemeindevertretung vom 13.02.2020, für Kinderspielplätze eine Bedarfs-, Erhaltungs- und Entwicklungsplanung für den Zeitraum bis zum Jahr 2025 zu erstellen, wird bekräftigt.), zuzustimmen.

Moritz Mattern berichtet aus den Beratungen im BaLU, dass sich der Beschlusstextempfehlung des KuSo angeschlossen wurde (einstimmig). Dominik Panz berichtet aus den Beratungen im HFA (einstimmige Zustimmung zum Beschlusstext KuSo).

Frank Müller erläutert den Beschluss der Gemeindevertretung aus dem Jahr 2020, wonach ein Gesamtkonzept für alle Spielplätze der Gemeinde erstellt werden soll. Es folgen Wortmeldungen von Luana Sommer, Erhard Reinl, André Blaufelder und Uwe Kühn.

Beschluss:

1.

Zu Erhöhung der Attraktivität sollen für den Spielplatz Köhlerweg/Sonnenstraße (Alten-Buseck) folgende Maßnahmen ergriffen werden:

a.

Umgestaltung des Raumkonzepts durch eine andere Anordnung der Hecken für eine effektivere Nutzung der Spielplatzfläche und eine bessere Übersicht

b.

Neugestaltung der Fläche des ehemaligen Sandkastens (beispielsweise durch eine Kletterspinne)

c.

Aufstellen von Spielgeräten für U3-Kinder (beispielsweise Ersetzen einer der beiden Brettschaukeln durch eine Gitterschaukel)

d.

Aufstellen weiterer kleinerer Geräte (beispielsweise eines Schaukelpferdes und/oder unterschiedlicher Drehgeräte)

e.

Aufstellen von zusätzlichen Bänken sowie eines Tisches

f.

Nutzung von Blühhecken für ein attraktiveres, farbenfrohes Erscheinungsbild

g.

Rückschnitt einzelner Bäume für mehr Licht auf der Spielfläche

2.

Der Kinder- und Jugendbeirat sowie der Behinderten- und Seniorenbeirat sind frühzeitig in die Planungen einzubeziehen.

3.

Der Beschluss der Gemeindevertretung vom 13.02.2020, für Kinderspielplätze eine Bedarfs-, Erhaltungs- und Entwicklungsplanung für den Zeitraum bis zum Jahr 2025 zu erstellen, wird bekräftigt.

Abstimmungsergebnis:

Ergebnis wie angegeben

Ja 33

Enthaltung 1

Vorsitzende/r  — Schriftführer/in

(gez.) Eckhard Neumann  — (gez.) Isabel Pfeil