I. | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Buseck hat in ihrer Sitzung am 08.12.2022 folgende Beschlüsse gefasst: |
| a. | Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Bechtold & Bechtold, Wetzlar geprüfte Jahresabschluss der Gemeindewerke Buseck zum 31.12.2021 mit einer Bilanzsumme vom 17.553.933,41 EUR und einem Jahresgewinn von 355.707,17 EUR wird gemäß § 27 Abs. 3 Eigenbetriebsgesetz festgestellt. |
| b. | Der Jahresgewinn des Betriebszweiges Wasserversorgung mit 48.125,95 EUR wird an den Haushalt der Gemeinde Buseck abgeführt. |
| c. | Der Jahresgewinn des Betriebszweiges Abwasserbeseitigung mit 215.059,51 EUR wird an den Haushalt der Gemeinde Buseck abgeführt. |
| d. | Der Jahresgewinn des Betriebszweiges Baubetriebshof mit 91.702,46 EUR wird zur Abdeckung des Verlustvortrages der Vorjahre verwendet. |
| e. | Der Jahresgewinn des Betriebszweiges Energieerzeugung mit 819,25 EUR wird zur Abdeckung des Verlustvortrages der Vorjahre verwendet. |
| f. | Der Betriebsleitung der Gemeindewerke Buseck wird für das Wirtschaftsjahr 2021 die Entlastung erteilt. |
Die Gemeindevertretung war beschlussfähig.
II. | Angabe des Bestätigungsvermerkes des Abschlussprüfers |
Wiedergabe des Bestätigungsvermerks
Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben wir dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 (Anlagen 1 - 3) und dem Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2021 (Anlage 4) der Gemeindewerke Buseck mit Datum vom 15. September 2022 den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt, der hier auszugsweise wiedergegeben wird:
„Wir haben den Jahresabschluss der Gemeindewerke Buseck - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Gemeindewerke Buseck für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 geprüft.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.“
Wetzlar, den 15. September 2022
Bechtold & Bechtold GmbH
Der Bestätigungsvermerk ist auszugsweise wiedergegeben.
III. | Hinweis auf die öffentliche Auslegung |
Der Jahresabschluss und der Lagebericht der Gemeindewerke Buseck des Wirtschaftsjahres 2021 wird gem. § 27 Abs. 4 Eigenbetriebsgesetz in der Zeit vom
Montag, dem 16. Januar 2023
bis einschließlich
Dienstag, dem 24. Januar 2023,
während der allgemeinen Dienststunden der Gemeindeverwaltung in 35418 Buseck, „Busecker Schloss“, Ernst-Ludwig-Straße 15, Zimmer 20, öffentlich ausgelegt. Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme einen Termin. Darüber hinaus wird der Jahresabschluss auf der Homepage der Gemeinde Buseck veröffentlicht.
Buseck, 20. Dezember 2022