Titel Logo
Busecker Nachrichten
Ausgabe 2/2023
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche Bekanntmachung der Beschlussfassung zur Feststellung des Jahresabschlusses und über die Behandlung des Jahresergebnisses des Eigenbetriebes „Gemeindewerke Buseck“

der Beschlussfassung zur Feststellung des Jahresabschlusses und über die Behandlung des Jahresergebnisses des Eigenbetriebes „Gemeindewerke Buseck“

für das Wirtschaftsjahr 2021 gem. § 27 Abs. 4 Eigenbetriebsgesetz.

I.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Buseck hat in ihrer Sitzung am 08.12.2022 folgende Beschlüsse gefasst:

a.

Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Bechtold & Bechtold, Wetzlar geprüfte Jahresabschluss der Gemeindewerke Buseck zum 31.12.2021 mit einer Bilanzsumme vom 17.553.933,41 EUR und einem Jahresgewinn von 355.707,17 EUR wird gemäß § 27 Abs. 3 Eigenbetriebsgesetz festgestellt.

b.

Der Jahresgewinn des Betriebszweiges Wasserversorgung mit 48.125,95 EUR wird an den Haushalt der Gemeinde Buseck abgeführt.

c.

Der Jahresgewinn des Betriebszweiges Abwasserbeseitigung mit 215.059,51 EUR wird an den Haushalt der Gemeinde Buseck abgeführt.

d.

Der Jahresgewinn des Betriebszweiges Baubetriebshof mit 91.702,46 EUR wird zur Abdeckung des Verlustvortrages der Vorjahre verwendet.

e.

Der Jahresgewinn des Betriebszweiges Energieerzeugung mit 819,25 EUR wird zur Abdeckung des Verlustvortrages der Vorjahre verwendet.

f.

Der Betriebsleitung der Gemeindewerke Buseck wird für das Wirtschaftsjahr 2021 die Entlastung erteilt.

Die Gemeindevertretung war beschlussfähig.

II.
Angabe des Bestätigungsvermerkes des Abschlussprüfers

Wiedergabe des Bestätigungsvermerks

Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben wir dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 (Anlagen 1 - 3) und dem Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2021 (Anlage 4) der Gemeindewerke Buseck mit Datum vom 15. September 2022 den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt, der hier auszugsweise wiedergegeben wird:

„Wir haben den Jahresabschluss der Gemeindewerke Buseck - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Gemeindewerke Buseck für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
  • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtliehen Vorschriften sowie den Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes Hessen und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigenbetriebs zum 31. Dezember 2021 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021 und
  • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs. ln allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.“

Wetzlar, den 15. September 2022

Bechtold & Bechtold GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
gez.
(Reinhard Kuck)
Wirtschaftsprüfer

Der Bestätigungsvermerk ist auszugsweise wiedergegeben.

III.
Hinweis auf die öffentliche Auslegung

Der Jahresabschluss und der Lagebericht der Gemeindewerke Buseck des Wirtschaftsjahres 2021 wird gem. § 27 Abs. 4 Eigenbetriebsgesetz in der Zeit vom

Montag, dem 16. Januar 2023

bis einschließlich

Dienstag, dem 24. Januar 2023,

während der allgemeinen Dienststunden der Gemeindeverwaltung in 35418 Buseck, „Busecker Schloss“, Ernst-Ludwig-Straße 15, Zimmer 20, öffentlich ausgelegt. Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme einen Termin. Darüber hinaus wird der Jahresabschluss auf der Homepage der Gemeinde Buseck veröffentlicht.

Buseck, 20. Dezember 2022

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Buseck
- Betriebsleitung Gemeindewerke –
gez.
Schäfer
kaufmännischer Betriebsleiter