Der Schlosspark ist ein beliebter Ort der Erholung für viele Bürgerinnen und Bürger – umso wichtiger ist es, dass sich alle Besucherinnen und Besucher an die geltenden Regeln halten. Seit dem 01.12.2025 ist die neue Schlossparksatzung in Kraft getreten, die einige Änderungen mit sich bringt und für mehr Sicherheit sowie ein harmonisches Miteinander sorgen soll.
Im Rahmen dieser neuen Regelungen ist unter anderem das Fahrradfahren für Personen über 10 Jahren im gesamten Park untersagt. Ebenso ist die Nutzung von E-Scootern nicht erlaubt. Ziel dieser Maßnahmen ist es, Konflikte zwischen Fußgängerinnen und Fußgängern sowie schnelleren Verkehrsteilnehmenden zu vermeiden und insbesondere Kindern, älteren Menschen und Familien einen sicheren Aufenthalt zu ermöglichen.
Um die neuen Ver- und Gebote klar und verständlich zu kommunizieren, wurden an allen Eingängen des Schlossparks neue Hinweisschilder installiert. Diese enthalten anschauliche Piktogramme, die die wichtigsten Vorschriften visuell verdeutlichen.
Im Zuge einer Kontrolle war der Fachbereich Sicherheit und Ordnung gemeinsam mit Frau Baumgart, der Schutzfrau vor Ort, im Park unterwegs. Dabei wurden die Bürgerinnen und Bürger freundlich auf die neuen Bestimmungen hingewiesen und für deren Einhaltung sensibilisiert.
Die Gemeinde Buseck bittet alle Gäste des Schlossparks, die geltenden Regeln zu beachten und Rücksicht aufeinander zu nehmen. Nur so kann der Park auch weiterhin ein sauberer, sicherer und angenehmer Ort für alle bleiben.