Ausgabe 21/2023
Der Bürgermeister informiert
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Aufruf - Wahl der Jugendschöffen
Wahl der Jugendschöffen für die Amtsperiode 2024-2028
Der Landkreis Gießen sucht noch Bewerber/innen für das Amt der/s Jugendschöffin/en für die kommende Amtsperiode. Falls Bürger/innen Interesse an dieser ehrenamtlichen Tätigkeit haben und geeignet sind, können Sie sich unter https://www.schoeffenwahl.de das entsprechende Bewerbungsformular herunterladen und bewerben.
Das ausgefüllte Bewerbungsformular senden Sie bitte bis zum 31. Mai 2023 an Landkreis Gießen, FD 51 Kinder- und Jugendhilfe, Frau Netz, Riversplatz 1-9, 35394 Gießen oder per Mail an nadine.netz@lkgi.de
Eignung für das Amt beinhaltet unter anderem:
- Schöffen müssen bei ihrem Amtsantritt mindestens 25 Jahre alt und dürfen nicht älter als 69 Jahre sein. Der entscheidende Stichtag, nach dem das Alter zu berechnen ist, ist der 01. Januar 2024 (Beginn der Amtsperiode)
- Bewerber/innen müssen zum Zeitpunkt der Aufstellung im Landkreis Gießen wohnen. Auch ein melderechtlicher zweiter Wohnsitz reicht aus, wenn sich der/die Bewerber/in überwiegend im Landkreis Gießen aufhält.
- Schöffen müssen gesundheitlich, d. h. geistig und körperlich geeignet sein, das Amt auszuüben.
- Sprachliche Eignung: Der Gesetzgeber hat die Regelung getroffen, dass Schöffen die deutsche Sprache beherrschen müssen.
Unter dem angezeigten Link, können Sie weitere Informationen entnehmen:
https://www.schoeffenwahl.de