Gemeinde Buseck
-Wahlleiterin- — Buseck, 28.05.2024
Gemäß § 34 Abs. 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung vom 07. März 2005 (GVBl. 2005 I S. 197) stelle ich fest:
Frau Diana Zelas, hat auf ihr Mandat verzichtet, Herr Rolf Schwarz und Herr Tassilo Köhler haben die Annahme des Mandats abgelehnt
Somit bleibt der Sitz des Wahlvorschlag Nr. 2 Bündnis 90/Die Grünen (Grüne) des am 14.03.2021 neu gewählten Ortsbeirats des Ortsbezirks Großen-Buseck unbesetzt, da dieser erschöpft ist.
Folglich vermindert sich für die Wahlzeit die gesetzliche Mitgliederzahl des Ortsbeirats (§34 Abs. 1 Satz 2 KWG).
Gegen diese Feststellung sind die Rechtsmittel der §§ 25 bis 27 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes gegeben.
35418 Buseck, 28.05.2024