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Busecker Nachrichten
Ausgabe 24/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift der Gemeindevertretung v. 16.05.2024

der Sitzung der Gemeindevertretung

am Donnerstag, dem 16.05.2024,

im Kulturzentrum, großer Saal.

Sitzungsdauer: 19:30 - 22:03 Uhr

Anwesenheiten

Vorsitzender der Gemeindevertretung

Herr Eckhard Neumann

Gemeindevertreter der SPD-Fraktion

Herr Simon Abresch

Herr Gerhard Hackel

Frau Corinna Helm

Herr Willy Jost

Herr Roland Kauer

Frau Marlies Scheld

Frau Kornelia Steller-Naß

Frau Angelika Wagner

Herr Norbert Weigelt

Gemeindevertreter der FW-Fraktion

Herr André Blaufelder

Herr Kai Bolte

Herr Wilhelm Damm

Herr Marco Deibel

Herr Berthold Haupt

Herr Jürgen Häuser

Herr Uwe Kühn

Herr Erhard Reinl

Herr Ernst Serth

Frau Luana Sommer

Herr Carsten Wismar

Gemeindevertreter der CDU-Fraktion

Frau Claire Blaschke

Herr Marco Blaschke

Herr Moritz Mattern

Herr Dominik Panz

Frau Mona Trajera

Gemeindevertreter der Fraktion "Bündnis90/GRÜNE"

Frau Katharina Habenicht

Frau Anita Kraft

Herr Rolf Schwarz

Herr Markus Spitzner

Frau Ute Wagner

Bürgermeister

Herr Michael Ranft

Beigeordnete

Frau Luise Böttcher

Herr Rudolf Buchtaleck

Herr Peter Fischbach

Herr Christopher Saal

Herr Guido Schemken

Herr Alexander Zippel

Schriftführerin

Frau Manuela Blaschke

Abwesenheiten

Gemeindevertreter der SPD-Fraktion

Herr Wolfgang Dörr

Gemeindevertreter der FW-Fraktion

Herr Heiko Gans

Herr Thorsten Weller

Gemeindevertreter der CDU-Fraktion

Frau Angelique Viola Grün

Herr Frank Müller

Herr Eric Richter-Belloff

Beigeordnete

Herr Kay-Achim Becker

Frau Renate Münch

Tagesordnung

1.

Eröffnung der Sitzung

2.

Bericht aus dem Gemeindevorstand

3.

Anfragen

3.1.

Ausgleichsfläche;

Anfrage v. Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

AF-12596/2024

3.2.

Glasfaserversorgung;

Anfrage v. SPD-Fraktion

AF-12589/2024

3.3.

Veröffentlichungen von Ergebnissen der Geschwindigkeitskontrollen;

Anfrage v. Bündnis 90/Die Grünen v. 18.02.2024

AF-12501/2024

3.4.

neue Ratsinformationssystem REGISAFE;

Anfrage v. Bündnis 90/Die Grünen v. 18.02.2024

AF-12502/2024

4.

Feststellen der Beschlussfähigkeit

5.

Niederschrift der Sitzung vom 14.03.2024

6.

Beschluss der Tagesordnung

7.

Förderprogramm "Wachstum und nachhaltige Erneuerung" (vorher: Stadtumbau in Hessen) – Ortskern Großen-BuseckAnträge für das Programmjahr 2024

M-12527/2024

8.

Ordnungsangelegenheiten; Fahrradwegweisung Landkreis Gießen

V-12298/2023/1

9.

Erweiterung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die interkommunale Zusammenarbeit zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes

V-12504/2024

10.

Gewerbegebiet Buseck, Alten-Buseck, Holzpfad/Kiesacker - Teilfläche aus Flur 3 Flurstück 148/1 / Gießener Toiletten Miet-Service GmbH

V-11899/2023/1

11.

Integriertes energetisches Quartierskonzept Alten-Buseck nach KfW 432, Zukunftsquartiere im Landkreis Gießen

V-12459/2024

12.

Straßenbauprogramm der Gemeinde BuseckGrundhafte Erneuerung Riegelweg im Ortsteil Alten-BuseckErweiterung der Baumaßnahme

V-12407/2023/1

13.

Neubau Kita Großen Buseck, Standortbeschluss

V-12569/2024

14.

Bebauungsplan Nr. 5 „Auf dem Brühl“ – 2. Änderung und Erweiterung sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem BereichAufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs.1 BauGB

V-12575/2024

15.

Erweiterung der Kita Beuern, Schaffung eines weiteren Gruppenraums mit Nebenräumen durch eine Aufstockung

V-12571/2024

16.

Kindertageseinrichtungen; Betreibervertrag mit dem Sozialdienst Katholischer Frauen e. V. Ortsverband Gießen

V-12549/2024

17.

Kindertagesstätten in der Gemeinde Buseck;

3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder in der Gemeinde Buseck

V-12560/2024

18.

Kindertagesstätten in der Gemeinde Buseck;

Kinderbetreuungsplanung im Kontext der Gemeindeentwicklung

V-12559/2024

19.

Geschäftsordnung der Gemeinde Buseck über die Bildung eines Behinderten- und Seniorenbeirates;

hier: 2. Änderung

V-12510/2024

20.

Geschäftsordnung des Kinder- und Jugendbeirates der Gemeinde Buseck;

hier: 1. Änderung

V-12511/2024

Sitzungsverlauf

1.

Eröffnung der Sitzung

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung der Gemeinde Buseck, Herr Eckhard Neumann, eröffnet die form- und fristgerecht einberufene Sitzung und begrüßt die Anwesenden, insbesondere die Vertreter der Presse sowie die interessierten Gäste.

Herr Eckhard Neumann grüßt besonders den neuen Gemeindevertreter der FW- Fraktion, Herrn Ernst Sehrt. Herr Sehrt ist seit 17.04.2024 Gemeindevertreter der Gemeinde Buseck.

Der Vorsitzende weist auf eine Veranstaltung am 25.05.2024, 15.00 Uhr, am Anger in Großen-Buseck, anlässlich der Feierlichkeiten – 75 Jahre Grundgesetz, hin.

2.

Bericht aus dem Gemeindevorstand

Bericht aus dem Gemeindevorstand durch Herrn Bürgermeister Michael Ranft.

Es gilt das gesprochene Wort:

Sehr verehrte Gäste,

sehr geehrter Herr Vorsitzender,

sehr geehrte Mitglieder der Gemeindevertretung und des Gemeindevorstands,

sehr geehrte Vertreter der Presse,

sehr geehrte Damen und Herren,

seit der letzten Sitzung der Gemeindevertretung am 14. März 2024 haben acht Sitzungen des GV stattgefunden.

Aus den Fachbereichen gibt es folgendes zu berichten:

Personal:

Im Bereich Personal wurden weitere Recruiting-Maßnahmen durchgeführt, da die Fluktuation im Kita-Bereich weiterhin gegeben ist. So konnten wir im KITA-Bereich wieder weitere vier Mitarbeiterinnen einstellen, mussten allerdings auch Abgänge verzeichnen. Mit Stichtag heute hat die Gemeinde im Kita-Bereich 127 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - zumeist in Teilzeit - beschäftigt.

In der Verwaltung wurden zwei vakante Stellen neu besetzt. Dies betrifft den Fachbereich 2 - Bauen, Umwelt, Energie und Liegenschaften. Es konnte sowohl die Stelle des Klimaschutzmanagers als auch die Stelle im Umweltbüro neu besetzt werden.

Zurzeit ist die Stelle „Fachkraft für Wasserversorgungstechnik“ bei den Gemeindewerken ausgeschrieben.

Weiterhin unbesetzt ist die Stelle der stellv. FB-Leitung FB 03 - Sicherheit und Ordnung.

Feuerwehr:

Im Bereich der Feuerwehr sind wieder viele Aufgaben durchgeführt worden. Die in der Dringlichkeit wichtigsten Maßnahmen seien hier exemplarisch kurz genannt:

Bis heute lief die Revision. Die Ergebnisse wurden heute besprochen, liegen allerdings noch nicht schriftlich vor.

Der Haushaltsbegleitbeschluss zur Standortsuche für die neuen Feuerwehrgerätehäuser in den Ortsteilen Alten-Buseck und Trohe wurde abgearbeitet. Die Einsatzabteilungen Trohe und Alten-Buseck sowie die beiden Fördervereine der Feuerwehren haben ihre Stellungnahme abgegeben; ebenso unsere Feuerwehrleitung.

Wie bereits in der Vergangenheit erfolgt, so konnten wir auch nunmehr wieder eine weitere Sache abarbeiten, die seit dem Jahr 2015 auf der To-Do-Liste stand:

Der Gemeindevorstand hat die Fertigstellung des im Jahre 2015 beschafften Fahrzeugs Mercedes Atego 1024 (GW-L) beschlossen. Der GW-L wird nunmehr auf- und ausgebaut.

Im Weiteren haben wieder zahlreiche Absprachen für die Ersatzbeschaffung für das LF16 in Oppenrod stattgefunden. Die Ausschreibung ist nunmehr vorbereitet und wartet nur noch auf die Haushaltsgenehmigung, damit das Ausschreibungsverfahren gestartet werden kann.

Kitas:

Ich bin sehr stolz, dass ich Ihnen heute das Entwicklungskonzept unserer Kindertagesstätten präsentieren kann.

Die Gemeinde Buseck hat eine hervorragende Kinderbetreuung und wird diese auf Basis des oben genannten Konzepts noch weiter ausbauen.

Ich glaube es ist fast einmalig, dass ein Entwicklungskonzept vorgestellt wird und in der gleichen Sitzung alle Projekte, die in den letzten beiden Jahren in diesem Bereich noch nicht auf den Weg gebracht wurden, beschlossen werden.

Ich bitte Sie daher schon einmal jetzt: Stimmen Sie den Vorlagen zu und lassen Sie uns unsere vorbildliche Kinderbetreuung weiter voranbringen.

Bauabteilung:

Der Gemeindevorstand hat die vereinfachte Umlegung in Buseck "Radweg zwischen Oppenrod und Großen-Buseck" beschlossen.

Die Gemeinde Buseck möchte den Feldweg zum Radweg R7 (zwischen Oppenrod und Großen-Buseck) ausbauen. Dieser verläuft an und über die Gemeindegrenze zu Reiskirchen. Die Gemeinde Buseck und die Gemeinde Reiskirchen haben sich bereits schriftlich über den Eigentumsübergang im Zuge einer vereinfachten Umlegung geeinigt, so dass das vereinfachte Umlegungsverfahren erfolgen kann.

Liegenschaften:

Es wurden wieder verschiedene Flächen im Außenbereich angekauft.

Bei anderen Flächen wurde die Genehmigung zum Ankauf leider versagt. Besonders in der letzten Zeit häufen sich die Fälle, in denen der Kreisausschuss, Abteilung für den ländlichen Raum, Wetzlar, uns die Genehmigung zum Flächenankauf versagt. Es wurden zahlreiche Verträge nicht genehmigt, da Landwirte Anspruch auf die Flächen erhoben haben.

Sonstiges:

Im Weiteren haben wieder Gespräche mit Bürgern, Handwerkern/ortsansässigen Unternehmen und Vereinen stattgefunden.

Am 15.03.2024 hat die Beerdigung von Gerhard Weber stattgefunden. Der BGM sowie weitere Gäste aus Tat haben daran teilgenommen.

Die turnusmäßige Besprechung mit den Ortslandwirten hat stattgefunden.

Abschließend darf ich wieder noch auf folgende Punkte hinweisen:

Im Jahre 2025 besteht die Partnerschaft mit Molln 50 Jahre!

Vielen Dank!

3.

Anfragen

Abstimmungsergebnis:

Kenntnisnahme

3.1.

Ausgleichsfläche;

Anfrage v. Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

AF-12596/2024

Beschluss:

Seit kurzem stehen im Bereich Riedstruth, hinter der Umgehungsstraße auf der linken Wegseite mehrere Schilder mit der Aufschrift „Ausgleichsfläche…“

Ursprünglich war ein großer Teil dieser Fläche für die Erweiterung von EDEKA vorgesehen.

Dazu die folgenden Fragen:

  1. Seit wann ist bekannt, dass EDEKA die Fläche nicht mehr benötigt?
  2. Für welches geplante oder bestehende Bauvorhaben/Baugebiet ist diese Ausgleichsfläche angeordnet worden?
  3. Gibt es weitere geplante oder bereits ausgewiesene Ausgleichsflächen für andere Bauvorhaben?
  4. Ist die geplante Baumpflanzaktion durch IMMAX am 16.03. ebenfalls als Ausgleichsmaßnahme zu verstehen, etwa für das Baugebiet Hainerde?
Beantwortung:

Zu 1.

Eine offizielle bzw. schriftliche Verlautbarung der EDEKA Handelsgesellschaft Hessenring mbH, dass die betreffenden Flächen nicht mehr gebraucht werden, liegt bisher nicht vor.

In einem Kennenlerngespräch des Bürgermeisters mit der neuen Geschäftsführung der EDEKA Handelsgesellschaft Hessenring mbH am 22.04.2024, hat diese nur mitgeteilt, dass die sich seit Jahren in Planung befindlichen Erweiterungsflächen nicht mehr ausreichend sind, um den zukünftigen geplanten und erwarteten Bedarf der EDEKA zu decken.

Zu 2.

Dies ist die Ausgleichsfläche für die geplante EDEKA-Erweiterung. Die Ausschilderung soll ein ungewolltes Beweiden durch z.B. durchziehende Schafherden verhindern und sind großräumig aufgestellt.

Zu 3.

Ja. z.B. für den Neubau Kita Alten Buseck

Zu 4.

Nein, hierbei handelte es sich um eine Baumpflanzaktion mit Beteiligung des „Klimafairein“

Seit kurzem stehen im Bereich Riedstruth, hinter der Umgehungsstraße auf der linken Wegseite mehrere Schilder mit der Aufschrift „Ausgleichsfläche…“

Ursprünglich war ein großer Teil dieser Fläche für die Erweiterung von EDEKA vorgesehen.

Abstimmungsergebnis:

Kenntnisnahme

3.2.

Glasfaserversorgung;

Anfrage v. SPD-Fraktion

AF-12589/2024

Beschluss:

Sehr geehrter Herr Vorsitzender Neumann,

zur nächsten Sitzung der Gemeindevertretung Buseck am 16.05.2024 stelle ich folgende Anfrage:

Einleitung

Der Glasfaserausbau in der Gemeinde Buseck weist aktuell sehr unterschiedliche Ausbaustände auf. Teils sind Haushalte bereits versorgt, teils sind Leerrohre verlegt, teils liegt Glasfaser im Haus, kann jedoch nicht genutzt werden, teils sind Trassen aber wohl auch überhaupt noch nicht fertiggestellt bzw. begonnen. Zudem ist nach Auskunft der Firma MEA Solutions GmbH in Eschborn, die offenbar die Ausbauarbeiten koordiniert, die Datenlage zur Versorgung der einzelnen Grundstücke desolat. Mein Einfamilienhaus wird bei der MEA Solutions GmbH z.B. als Mietshaus mit vier Wohnungen geführt.

Zur Verwirrung tragen weiterhin bei den unterschiedlichen Informationen der einzelnen Akteure an die Endkunden. So werden von der Telekom verschiedene Zeiträume zum Abschluss der Versorgungsarbeiten genannt. Aktuell steht für den Ortsteil Oppenrod nach Ablauf der früher kommunizierten Daten 31.12.2023 und 31.03.2024 nun der 30.09.2024 im Raum. Hinzu kommen immer wieder konkrete Terminvereinbarungen für Installationen oder Arbeiten in den Häusern, die dann nicht wahrgenommen werden, wieder abgesagt oder abgebrochen werden.

In einer Mitteilung, die mir die GlasfaserPlus GmbH aufgrund einer Anfrage an die Deutsche Telekom zukommen ließ war zudem die Rede davon, dass eine Bahntrasse im Verlauf der Glasfaserleitung den Ausbau derzeit hemme, man arbeite an einer Lösung. Bei Telefonaten und im Schriftwechsel wird wechselseitig auf verschiedene Akteure verwiesen. Neben der Deutschen Telekom und der GlasfaserPlus GmbH werden auch auf die Firmen Thoman und Fuchs aus Buseck sowie die bereits benannte MEA Solutions aus Eschborn benannt. Hinzu kommt der Verweis auf die Gemeinde Buseck, die dem ausbauenden Unternehmen derzeit den Weiterbau untersage, weil zunächst an anderer Stelle zu Ende gebaut werden müsse.

Vor diesem Hintergrund stelle ich folgende Fragen:

  1. Welche einzelnen Akteure sind insgesamt am Ausbau der Glasfaserversorgung in Buseck beteiligt. Wer hat wen mit welchen Dienstleistungen bzw. Gewerken beauftragt und wer steuert die Abläufe?
  2. Kann der aktuelle Ausbauzustand in den einzelnen Ortsteilen beziffert werden, nach Möglichkeit unterteilt in die Kategorien
    - abschließend versorgt
    - Versorgung mit Leerrohr am Haus
    - noch vollständig unversorgt?
    (Wenn andere Kategorien vorhanden sind, können auch diese angegeben werden).
  3. Gibt es eine Untersagung der Gemeinde Buseck an ein ausführendes Unternehmen – wenn ja mit welcher Begründung und wie wird sichergestellt, dass die Arbeiten baldmöglichst wieder aufgenommen werden können?
  4. Hat die Gemeinde Buseck Kenntnis davon, dass eine Bahntrasse den weiteren Ausbau der Glasfaserversorgung in Buseck stört – wenn ja: Was ist dazu bekannt und welchen Einfluss kann die Gemeinde ggf. ausüben, um dieses Hemmnis zu beseitigen?
  5. Wann ist nach Einschätzung der Gemeinde damit zu rechnen, dass ein nennenswerter Anteil der Busecker Haushalte (z.B. mehr als 80% der anschlusswilligen Kunden) versorgt ist.

Beantwortung:

  1. Glasfaserplus als das ausführende Telekommunikationsunternehmen hat die Firma Thoman und Fuchs als Generalunternehmen beauftragt. Für diesen GU sind weitere ausländische Unternehmen tätig.
  2. Angaben zum Ausbaustand sollen der Gemeinde seit längerem zur Verfügung gestellt werden, liegen aber immer noch nicht vor. In Alten-Buseck und Großen Buseck erfolgt im öffentlichen Bereich (siehe 3) zurzeit noch kein Ausbau.
  3. Ja gibt es. Aufgrund der bei der Glasfaserverlegung entstandenen erheblichen Schäden an den gemeindlichen Straßen und Gehwegen wurde bereits im Dezember ein weiterer derart mangelhafter Ausbau untersagt. Nicht erst seit diesem Zeitpunkt versuchen die beteiligten Firmen die erheblichen Mängel zu beseitigen. Trotz mehrfacher Begehungen mit dem Fachdienst Bauen, unzähligen Gesprächen und Mails ist dies bisher aber nicht annähernd gelungen. Um weitere massive Schaden an der kommunalen Infrastruktur zu verhindern wurde der weitere Ausbau, im öffentlichen Bereich, bis zum Einsatz fachkundiger Firmen und Personal untersagt. Sobald in Beuern und Oppenrod die ordnungsgemäße Mangelbeseitigung und damit auch die Fachkunde der eingesetzten Firmen festzustellen ist, werden die weiteren Arbeiten durch die Verwaltung umgehend freigegeben.
  4. Nein
  5. Siehe 2

Abstimmungsergebnis:

Kenntnisnahme

3.3.

Veröffentlichungen von Ergebnissen der Geschwindigkeitskontrollen;

Anfrage v. Bündnis 90/Die Grünen v. 18.02.2024

AF-12501/2024

Beschluss:

Anfrage zu den Veröffentlichungen von Ergebnissen der Geschwindigkeitskontrollen

Am 14.12.21 wurde durch die Gemeindevertretung ein Beschluss gefasst, die Ergebnisse der Geschwindigkeitskontrollen nach jedem Standortwechsel der Verkehrsmesstafeln im Gemeindeblättchen zu veröffentlichen. (Beschlussantrag A-11272/2021)

In der Ausgabe 10/22 der Busecker Nachrichten erschien dann zum ersten Mal eine Veröffentlichung von Verkehrsmessungen in Beuern. Gemessen wurde der Zeitraum 6.01. bis 25.01.22 in vier verschiedenen Straßen.

Am 15.7.2022 haben das BÜNDNIS’90 DIE GRÜNEN eine Anfrage (AF-11564/2022) zum Thema: „Veröffentlichung von Ergebnissen der Geschwindigkeitskontrollen nach jedem Standortwechsel der Verkehrstafeln“ gestellt. Hierzu wurde seitens des BM klargestellt, dass die Messungen jeden Monat erfolgen würden und aufgrund personeller Engpässe die Messungen nicht zur Weitergabe aufgearbeitet werden konnten, so dass keine Veröffentlichung und Weitergabe erfolgten. Die Veröffentlichungen sollen, so der Plan aber alle 4-6 Wochen, rhythmisch erfolgen.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt folgende Anfrage

an den Gemeindevorstand/den Bürgermeister:

  1. Wann wurden im Zeitraum vom 15.7.2022 bis heute die erfolgten Messungen veröffentlicht?
  2. Welche Gründe gibt es die Messdaten nicht regelmäßig zu veröffentlichen?
  3. Wie will der Gemeindevorstand mit diesem Beschluss zukünftig umgehen?
gez. Markus Spitzner
Stellv. Fraktionsvorsitzender,
Fraktion Bündnis’90 / Die Grünen

Beantwortung:

Aufgrund einer (krankheitsbedingten) Unterbesetzung im Fachbereich Sicherheit und Ordnung konnten die Messdaten seit längerer Zeit nicht ausgelesen, entsprechend aufbereitet und veröffentlicht werden.

Aktuell wurden 15 weitere Geschwindigkeitsanzeigetafeln angeschafft, die an den von den jeweiligen Ortsbeiräten bestimmten Orten aufgehängt wurden bzw. noch werden.

Inwieweit eine Veröffentlichung in den vorgegebenen Rhythmen möglich ist, hängt von der Personalkapazität in diesem Fachbereich ab.

Abstimmungsergebnis:

Kenntnisnahme

3.4.

neue Ratsinformationssystem REGISAFE;

Anfrage v. Bündnis 90/Die Grünen v. 18.02.2024

AF-12502/2024

Beschluss:

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt folgende Anfrage

an den Gemeindevorstand/den Bürgermeister:

4.

Mit der Vorlage V-11505/2022/1 wurde beschlossen eine neue Software für ein effizienteres Ratsinformationssystem in Buseck einzuführen. Unter anderem wurden Vorteile für die MandatsträgerInnen wie bessere Dokumentenverwaltung, Kommentierungen und Austauschmöglichkeiten sowie transparentere Abrechnungen in Aussicht gestellt.

a.

Wie ist hier der Sachstand?

b.

Welche Kosten sind dafür entstanden, bzw. werden noch erwartet?

c.

Wann wird das neue Ratsinformationssystem REGISAFE nutzbar sein?

5.

Bemängelt wurde bereits im Wahlkampf von Bürgermeister Ranft, dass in Buseck kein System vorhanden sei, welches eine wirksame Beschlusskontrolle gewährleiste.

a.

Wird dies mit der Einführung der neuen Software möglich?

b.

Wann wird es für die MandatsträgerInnen möglich sein, ein System mit einer transparenten Beschlusskontrolle nutzen zu können?

gez. Ute Wagner
Fraktionsvorsitzende
Bündnis’90 / Die Grünen
Beantwortung:

Zu 1 a)

Software ist installiert und eingerichtet. Aus personellen Gründen hat sich die Einführung verzögert. Die Schulung findet am 18. Juli 2024 statt. Anschließend wird nach Parallelbetrieb umgestellt.

Zu 1 b)

Für die Beschaffung (Lizenz, Installation) sind Kosten von 2936.98 € entstanden. Für die Schulung werden Kosten von ca. 1.500 bis 2.000 € erwartet.

Zu 1 c)

Ziel ist der späteste Umstieg zum Jahreswechsel, angestrebt wird September 2024.

Zu 2 a)

Der Sitzungsdienst in Regisafe bietet wie auch das derzeit verwendete Programm eine Beschlusskontrolle.

Zu 2 b)

Technisch kann das System mit der Beschlusskontrolle sofort nach Einführung verwendet werden (siehe 1.c.). Wann es organisatorisch umgesetzt wird, hängt von der Amtsleitung ab.

Unter https://demo.ris-portal.de/startseite stellt der Hersteller für Interessierte eine Demo des Ratsinformationsportals zur Verfügung.

Abstimmungsergebnis:

Kenntnisnahme

4.

Feststellen der Beschlussfähigkeit

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Herr Eckhard Neumann, stellt die Beschlussfähigkeit mit 31 von 37 Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern fest.

5.

Niederschrift der Sitzung vom 14.03.2024

Der Vorsitzende, Herr Eckhard Neumann teilt mit, dass die Niederschrift vom 14.03.2024 redaktionell geändert und anschließend öffentlich bekannt gemacht wurde. Gegen die geänderte Niederschrift erheben sich keine Einwendungen.

Abstimmungsergebnis:

Kenntnisnahme

6.

Beschluss der Tagesordnung

Der Gemeindevertreter, Herr Willy Jost, beantragt Tagesordnungspunkt 18 „Kindertagesstätten in der Gemeinde Buseck; Kinderbetreuungsplanung im Kontext der Gemeindeentwicklung, Drucksache: V-12559/2024, in der Beratungsfolge zu verändern und nach Tagesordnungspunkt 12, zu beraten.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

Der Gemeindevertreter, Herr Uwe Kühn, beantragt für die FW-Fraktion den Tagesordnungspunkte 19 „Geschäftsordnung der Gemeinde Buseck über die Bildung eines Behinderten- und Seniorenbeirates; hier 2. Änderung“, Drucksacke: V12510/2024 sowie den Tagesordnungspunkt 20 „Geschäftsordnung des Kinder- und Jugendbeirates der Gemeinde Buseck; hier 1. Änderung“, Drucksache: V-12511/2024, zurückzustellen. Die beiden Geschäftsordnungen sollen erneut überarbeitet und der Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung der Gemeinde Buseck, angepasst werden.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

Gegen die nun vorliegende Tagesordnung ergeben sich keine Einwendungen, so dass diese angenommen ist.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

7.

Förderprogramm "Wachstum und nachhaltige Erneuerung" (vorher: Stadtumbau in Hessen) – Ortskern Großen-Buseck

Anträge für das Programmjahr 2024

M-12527/2024

Aus dem Haupt- und Finanzausschuss berichtet der Vorsitzende Herr Uwe Kühn, dass der Fachausschuss die Vorlage zur Kenntnis genommen hat.

Der stellvertretende Vorsitzende des Bau- landwirtschafts- und Umweltausschuss, Herr Moritz Mattern, berichtet, dass der Fachausschuss die Vorlage zur Kenntnis genommen hat.

Beschluss:

Am 12.03.2024 wurden die Anträge für das Programmjahr 2024 durch Bürgermeister Michael Ranft und den Ersten Beigeordneten Alexander Zippel unterzeichnet.

Die Unterzeichnung musste wieder kurzfristig erfolgen, da das beauftragte Büro „NH – Nassauische Heimstätten“ die Antragsunterlagen erst Ende der letzten Woche (KW10) vorgelegt hat.

Zu verschulden hat dies das ehem. Büro DSK, die die Übergabe der Unterlagen an den neuen Dienstleister NH nicht vereinbarungsgemäß und fristgerecht vollzogen haben.

Der Antrag hätte am 01.03.2024 der WI-Bank vorliegen sollen. NH hatte ihm jedoch im Namen der Gemeinde eine Fristverlängerung bis zum 15.03.2024 erwirkt.

  1. Der beiliegende Programmantrag für das Jahr 2024 wird zu Kenntnis gegeben.
  2. Die im Jahr 2024 vsl. haushaltswirksamen Mittel stehen bei den Investitionsnummern 18 + 19 und Teilhaushalt 13 zur Verfügung.
  3. Beantragt werden Gesamtfinanzierungsmittel in Höhe von 2.480.000,00 € für das Programmjahr 2024
  4. Die erforderlichen Haushaltsmittel in den Folgejahren sind in den jeweiligen Haushaltsplänen zu berücksichtigen.

Für das Jahr 2024 hat die beauftragte Firma NH aus Frankfurt weitere Infrastruktur-, Bau- und Sanierungsmaßnahmen im Rahmen des Förderprogramms „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ (ehem. Stadtumbaus in Hessen) für den Ortskern Großen-Buseck vorgesehen.

Die Maßnahmen:

-

Fördermanagement

250.000,00 €

TH Nr. 13

-

Schlosspark

630.000,00 €

Inv. Nr. 19

-

Wieseckinsel

1.600.000,00 €

Inv. Nr. 18

sind Maßnahmen, welche sich u.a. im Rahmen der Bürgerbeteiligung herauskristallisiert haben.

Die im ISEK beschlossenen Maßnahmen sollen für das Programmjahr 2024 angegangen werden.

Für das Stadtumbaumanagement und den Beitrag für das Kompetenzzentrum (Hessen Agentur) in Summe von 90.500,00 € ist kein Projektblatt (Einzelanmeldung) erforderlich, da es sich um wiederkehrende Kosten handelt.

Im Übrigen wird auf die Ausführungen im Antrag / in den Projektblätter verwiesen

Hinweis:

Mit dem Antrag werden keine Verpflichtungen über die Mittelverwendung eingegangen, sondern lediglich entsprechende Mittel beantragt. Die Umsetzung der Projekte erfolgt, wie bisher erst nach den Projektbeschlüssen in den politischen Gremien.

Die im Antrag enthaltene „Planung“ des Areals der Kleinmühle dient lediglich der ordnungsgemäßen Antragsstellung und wird in der nächsten Sitzungsrunde zu beraten sein.

Abstimmungsergebnis:

Kenntnisnahme

8.

Ordnungsangelegenheiten; Fahrradwegweisung Landkreis Gießen

V-12298/2023/1

Herr Bürgermeister Michael Ranft begründet die Vorlage.

Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses, Herr Uwe Kühn, berichtet, dass die Vorlage einstimmig zur Annahme empfohlen wird.

Aus dem Kultur- und Sozialausschuss berichtet die Vorsitzende, Frau Claire Blaschke, dass die Vorlage einstimmig zur Annahme empfohlen wird.

Aus dem Bau-, Landwirtschafts-, und Umweltausschuss berichtet die Vorsitzende, Frau Corinna Helm, dass die Vorlage einstimmig zur Annahme empfohlen wird.

Beschluss:

Die Gemeinde Buseck beteiligt sich aufgrund der geschlossenen Vereinbarung aus dem Jahr 2016 an den weiteren Umsetzungsschritten. Für den nächsten Umsetzungsschritt, die geplante Radroutenbeschilderung, wird die Gemeinde Buseck im Haushaltsplan des Jahres 2025 Gelder in Höhe von 20.000 € zur Verfügung stellen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

9.

Erweiterung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die interkommunale Zusammenarbeit zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes

V-12504/2024

Herr Bürgermeister Michael Ranft begründet die Vorlage.

Aus dem Haupt- und Finanzausschuss berichtet der Vorsitzende, Herr Uwe Kühn, dass die Vorlage einstimmig zur Annahme empfohlen wird.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Erweiterung der interkommunalen Zusammenarbeit zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes des Landkreises Gießen um die Kreiskommunen Heuchelheim und Lollar. Der der Beschlussvorlage als Anlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung betreffend die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

10.

Gewerbegebiet Buseck, Alten-Buseck, Holzpfad/Kiesacker - Teilfläche aus Flur 3 Flurstück 148/1 / Gießener Toiletten Miet-Service GmbH

V-11899/2023/1

Herr Bürgermeister Michael Ranft begründet die Vorlage.

Aus dem Haupt- und Finanzausschuss berichtet der Vorsitzende, Herr Uwe Kühn, dass die Vorlage einstimmig zur Annahme empfohlen wird.

Aus dem Ortsbeirat Alten-Buseck berichtet Herr Jürgen Häuser, dass der Antrag einstimmig zur Annahme empfohlen wird.

Beschluss:

1)

Es wird beschlossen, in der Gemarkung Alten-Buseck aus dem Gewerbegrundstück Flur 3 Flurstück 148/1 – Holzpfad / Kiesacker

a)

an den Gießener Toiletten Miet-Service GmbH, Herrn Arndt Niedermayer

Kiesacker 8, 35418 Buseck

eine Teilfläche mit ca. 8.120 m² für 100,00 € pro m² = 812.000,00 €

zu verkaufen.

2)

Die Mehr- oder Minderfläche, die sich nach der endgültigen Vermessung ergibt, ist entsprechend auszugleichen.

3)

Die erforderlichen Vermessungskosten und Verkaufsnebenkosten trägt der Käufer.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

11.

Integriertes energetisches Quartierskonzept Alten-Buseck nach KfW 432, Zukunftsquartiere im Landkreis Gießen

V-12459/2024

Aus dem Bau-, Landwirtschafts-, Umweltausschuss berichtet die Vorsitzende, Frau Corinna Helm, dass die Vorlage einstimmig zur Annahme empfohlen wird.

Aus dem Ortsbeirat Alten-Buseck berichtet Herr Jürgen Häuser, dass die Vorlage zur Kenntnis genommen wurde.

Beschluss:

Das vorgelegte integrierte energetische Quartierskonzept Alten-Buseck, nach dem Förderprogramm KfW 432 „energetische Stadtsanierung“, wird beschlossen und zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:

Kenntnisnahme

Zur Umsetzung des Konzepts soll ein Förderantrag beim Land Hessen gestellt werden, sobald Hessen ein Sanierungsmanagement fördert. Über den neuen Förderantrag hat die Gemeindevertretung gesondert zu beschließen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

12.

Straßenbauprogramm der Gemeinde Buseck

Grundhafte Erneuerung Riegelweg im Ortsteil Alten-Buseck

Erweiterung der Baumaßnahme

V-12407/2023/1

Herr Bürgermeister Michael Ranft begründet die Vorlage.

Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses, Herr Uwe Kühn, berichtet, dass die Vorlage einstimmig zur Annahme empfohlen wird.

Aus dem Bau-, Landwirtschafts-, Umweltausschuss berichtet die Vorsitzende, Frau Corinna Helm, dass die Vorlage einstimmig zur Annahme empfohlen wird.

Aus dem Ortsbeirat Alten-Buseck berichtet Herr Jürgen Häuser, dass der Antrag einstimmig zur Annahme empfohlen wird.

Beschluss:
  1. Der Gemeindevorstand nimmt die vorliegende Erweiterungsplanung vom 11.04.24 zur Kenntnis.
  2. Gemäß den Beratungen im Bauausschuss und dem Beschluss des Gemeindevorstandes vom 08.01.24, wird die grundhafte Erneuerung des Riegelweges auf den Baubereich vom Kreuzungsbereich „Jahnstraße“ bis zum Kreuzungsbereich „Hopfenacker“ erweitert.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

13.

Neubau Kita Großen Buseck, Standortbeschluss

V-12569/2024

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung der Gemeinde Buseck, Herr Eckhard Neumann, teilt mit, dass die Tagesordnungspunkte 13 und 14 gemeinsam beraten werden.

Herr Bürgermeister Michael Ranft begründet die Vorlage.

Aus dem Haupt- und Finanzausschuss berichtet der Vorsitzende, Herr Uwe Kühn, dass der Änderungsantrag der SPD-Fraktion mit 4-Ja Stimmen, 2-Nein Stimmen und 3 Enthaltungen zur Annahme empfohlen wird.

Aus dem Bau-, Landwirtschafts-und Umweltausschuss berichtet der stellvertretende Vorsitzende, Herr Moritz Mattern, dass der Änderungsantrag der CDU-Fraktion mit 5-Ja Stimmen, 4 Enthaltungen zur Annahme empfohlen wird.

Aus dem Kultur- und Sozialausschuss berichtet die Vorsitzende, Frau Claire Blaschke, dass der Änderungsantrag der CDU-Fraktion mit 5-Ja Stimmen und 4 Enthaltungen zur Annahme empfohlen wird.

Aus dem Ortsbeirat Großen-Buseck berichtet Herr Berthold Haupt, dass die Beschlussvorlage mit 4-Ja Stimmen und 3 Enthaltungen zur Annahme empfohlen wird.

Herr Norbert Weigelt begründet folgenden Änderungsantrag für die SPD-Fraktion:

  1. Der Antrag des Gemeindevorstandes wird zur Beschlussfassung erneut an die zuständigen Ausschüsse zurückverwiesen.
  2. Die Gemeindevertretung beschließt bis zur nächsten Sitzung -Alternativ- die Prüfung für den Neubaustandort eines Kindergartens in Großen-Buseck auf dem Gelände der jetzigen Containeranlage der Wundertüte Nelkenstraße 6.
  3. Zusätzlich sollte eine Zusammenarbeit mit der Baugenossenschaft Busecker Tag im Bereich des ehemaligen Spielplatzes Nelkenstraße überprüft werden. Unten Kita, oben wohnen.
  4. Die Kindergartenkommission und die Beiräte sind erneut einzubinden.

Für die CDU-Fraktion teilt Herr Moritz Mattern mit, dass die Ziffern 6 und 7 des Änderungsantrages vom 13.05.2024 gestrichen werden.

Ergänzend zur Beschlussvorlage soll Punkt 2 wie folgt geändert werden:

Es ist in Abstimmung mit Hessen Mobil eine gesonderte Zu- und Abfahrt zur Kita vom Schützenweg aus herzustellen, die möglichst als Kreisel ausgeführt werden soll, um eine Geschwindigkeitsreduzierung an der Ortsgrenze zu erreichen.

An der Aussprache beteiligen sich: Herr Bürgermeister Michael Ranft, Herr Erhard Reinl, Frau Katharina Habenicht, Herr Roland Kauer, Herr Willy Jost, Frau Luana Sommer.

Die Sitzung wird um 21:22 Uhr unterbrochen und um 21:39 Uhr fortgesetzt.

Für die Fraktion Bündnis 90 – Die Grünen, beantragt Frau Katharina Habenicht den Änderungsantrag der SPD-Fraktion unter Ziffer 2 wie folgt zu ergänzen:

  1. Die Gemeindevertretung beschließt bis zur nächsten Sitzung -Alternativ- die Prüfung für den Neubaustandort eines Kindergartens in Großen-Buseck auf dem Gelände der jetzigen Containeranlage der Wundertüte Nelkenstraße 6, sowie die Option den geplanten Neubau in Alten-Buseck größer zu bauen.

Herr Norbert Weigelt teilt für die SPD-Fraktion mit, dass die Ergänzungen von Bündnis 90 – Die Grünen zum Änderungsantrag der SPD-Fraktion nun als Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90 – Die Grünen, abgestimmt werden soll.

An der Aussprache beteiligen sich: Herr Erhard Reinl, Frau Katharina Habenicht, Herr Bürgermeister Michael Ranft, Herr Roland Kauer, Herr Willy Jost, Frau Luana Sommer.

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Herr Eckhard Neumann, lässt nach der ausführlichen Beratung über den Änderungsantrag von Bündnis 90 – die Grünen abstimmen:

  1. Der Antrag des Gemeindevorstandes wird zur Beschlussfassung erneut an die zuständigen Ausschüsse zurückverwiesen.
  2. Die Gemeindevertretung beschließt bis zur nächsten Sitzung -Alternativ- die Prüfung für den Neubaustandort eines Kindergartens in Großen-Buseck auf dem Gelände der jetzigen Containeranlage der Wundertüte Nelkenstraße 6, sowie die Option den Neubau in Alten-Buseck größer zu bauen.
  3. Zusätzlich sollte eine Zusammenarbeit mit der Baugenossenschaft Busecker Tag im Bereich des ehemaligen Spielplatzes Nelkenstraße überprüft werden. Unten Kita, oben wohnen.
  4. Die Kindergartenkommission und die Beiräte sind erneut einzubinden.

Abstimmungsergebnis:

14 Ja-Stimmen

17 Nein-Stimmen

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Herr Eckhard Neumann, lässt anschließend über den Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion abstimmen:

  1. Die Gemeindevertretung beschließt den Neubaustandort am Ende der Brühlstraße gemäß beiliegender Übersichtskarte zur Umsetzung.
  2. Es ist in Abstimmung mit Hessen Mobil eine gesonderte Zu- und Abfahrt zur Kita vom Schützenweg aus herzustellen, die möglichst als Kreisel ausgeführt werden soll um eine Geschwindigkeitsreduzierung an der Ortsgrenze zu erreichen.
  3. Der Verbindungsweg vom R 7 zum Grünen Weg ist mit in den zu beplanenden Bereich aufzunehmen und wenn möglich, als Geh- und Radweg an die Brühlstraße anzubinden.
  4. Im Schützenweg ist eine geeignete Querungshilfe zum Grünen Weg, auch für Radfahrer, zu errichten.
  5. Das Bauleitplanverfahren ist schnellstmöglich einzuleiten.

Abstimmungsergebnis:

17 Ja-Stimmen

14 Nein-Stimmen

Beschluss:

1. Die Gemeindevertretung beschließt den Neubaustandort am Ende der Brühlstraße gemäß beiliegender Übersichtskarte zur Umsetzung.

2. Es ist in Abstimmung mit Hessen Mobil eine gesonderte Zu- und Abfahrt zur Kita vom Schützenweg aus herzustellen, die möglichst als Kreisel ausgeführt werden soll um eine Geschwindigkeitsreduzierung an der Ortsgrenze zu erreichen.

3. Der Verbindungsweg vom R 7 zum Grünen Weg ist mit in den zu beplanenden Bereich aufzunehmen und wenn möglich, als Geh- und Radweg an die Brühlstraße anzubinden.

4. Im Schützenweg ist eine geeignete Querungshilfe zum Grünen Weg, auch für Radfahrer, zu errichten.

5. Das Bauleitplanverfahren ist schnellstmöglich einzuleiten.

Abstimmungsergebnis:

Ja 17

Nein 14

14.

Bebauungsplan Nr. 5 „Auf dem Brühl“ – 2. Änderung und Erweiterung sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich

Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs.1 BauGB

V-12575/2024

Die Vorsitzende des Bau- Landwirtschafts- und Umweltausschuss, Frau Corinna Helm, berichtet, dass die Vorlage im Fachausschuss nicht beraten wurde.

Aus dem Ortsbeirat Großen-Buseck berichtet Herr Berthold Haupt, dass der Antrag einstimmig zur Annahme empfohlen wird.

Der Gemeindevertreter Herr Willy Jost befindet sich bei der Abstimmung zu dieser Vorlage nicht im Sitzungssaal.

Beschluss:

(1)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Buseck beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Auf dem Brühl“ – 2. Änderung und Erweiterung im Ortsteil Großen-Buseck sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich.

(2)

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der FNP-Änderung ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen und umfasst die Flurstücke 605, 606tlw., 609tlw., 613tlw., 176/3 und 462/2 tlw. in der Flur 2, Gemarkung Großen-Buseck.

(3)

Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Ausweisung einer Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen (Kindertagesstätte). Gleichzeitig soll Bauplanungsrecht für die Ausweisung eines Radweges geschaffen werden, der als Verbindung zwischen dem R 7 und dem Grüner Weg dient. Auch der Einmündungsbereich zum Schützenweg (Landesstraße L 3126) wird mit in den Geltungsbereich aufgenommen, um Bauplanungsrecht für eine Querungshilfe (Fußgänger/Radfahrer) zu schaffen. Die Planziele gelten analog für die Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde, der die Fläche derzeit als lw. Nutzfläche darstellt. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs.3 BauGB.

(4)

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

(5)

Die Aufstellung des Bebauungsplanes und die Änderung des Flächennutzungsplanes erfordert eine Umweltprüfung i.S. des § 2 Abs.4 BauGB, in der die voraussichtlichen erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht ist gemäß § 2a BauGB in die Begründung des Bebauungsplanes bzw. zur FNP-Änderung zu integrieren.

(6)

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB wird durch Auslegung der Planung in der Verwaltung und/oder durch eine Bürgerversammlung durchgeführt. Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB durchgeführt.

Abstimmungsergebnis:

Ja 17

Nein 13

15.

Erweiterung der Kita Beuern, Schaffung eines weiteren Gruppenraums mit Nebenräumen durch eine Aufstockung

V-12571/2024

Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses, Herr Uwe Kühn, berichtet, dass die Vorlage einstimmig zur Annahme empfohlen wird.

Aus dem Bau-, Landwirtschafts- und Umweltausschuss berichtet der stellvertretende Vorsitzende, Herr Moritz Mattern, dass die Vorlage einstimmig zur Annahme empfohlen wird.

Die Vorsitzende des Kultur- und Sozialausschusses, Frau Claire Blaschke, berichtet, dass die Vorlage einstimmig zur Annahme empfohlen wird.

Aus dem Ortsbeirat Beuern berichtet Herr Moritz Mattern, dass der Antrag einstimmig zur Annahme empfohlen wird.

Beschluss:
  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Erweiterung der Kita Beuern durch eine Aufstockung
  2. Die beiliegenden ersten Vorentwurfsplanungen werden ebenso wie die Kostenschätzung in Höhe von ca. 1.000.000, - € zur Kenntnis genommen.
  3. Der Anbau eines einzelnen Außenliftes wird nicht weiterverfolgt
  4. Die bei Investitionsnummer 9 „Um- und Ausbaukosten Kita Beuern“ in Höhe von 160.000, - noch zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel werden für Planungsleistungen verwendet. Die fehlenden Haushaltsmittel zur Umsetzung der Baumaßnahme sind im Haushalt 2025 neu einzustellen
  5. Die Entwurfsplanungen sind im Bau-Landwirtschafts- und Umweltausschuss vorzustellen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

16.

Kindertageseinrichtungen;

Betreibervertrag mit dem Sozialdienst Katholischer Frauen e. V. Ortsverband Gießen

V-12549/2024

Aus dem Ortsbeirat Großen-Buseck berichtet Herr Berthold Haupt, dass der Antrag einstimmig zur Annahme empfohlen wird.

Aus dem Kultur- und Sozialausschuss berichtet die Vorsitzende, Frau Claire Blaschke, dass die Vorlage einstimmig zur Annahme empfohlen wird.

Aus dem Haupt- und Finanzausschuss berichtet der Vorsitzende Herr Uwe Kühn, dass die Vorlage mehrheitlich bei einer Enthaltung zur Annahme empfohlen wird.

Beschluss:

Dem beigefügten Betreibervertrag zwischen der Gemeinde Buseck und dem Sozialdienst Katholischer Frauen e. V. Ortsverband Gießen zum Betrieb der Katholischen Kindertagesstätte St. Elisabeth in Großen-Buseck ab 1. August 2024 wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

17.

Kindertagesstätten in der Gemeinde Buseck;

3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder in der Gemeinde Buseck

V-12560/2024

Aus dem Ortsbeirat Alten-Buseck berichtet Herr Jürgen Häuser dass der Antrag einstimmig zur Annahme empfohlen wird.

Aus dem Ortsbeirat Beuern berichtet Herr Moritz Mattern, dass der Antrag einstimmig zur Annahme empfohlen wird.

Aus dem Ortsbeirat Oppenrod berichtet Frau Claire Blaschke, dass der Antrag zur Kenntnis genommen wird.

Aus dem Ortsbeirat Großen-Buseck berichtet Herr Berthold Haupt, dass der Antrag mit 5- Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen zur Annahme empfohlen wird.

Aus dem Ortsbeirat Trohe berichtet Marco Deibel, dass der Ortsbeirat Trohe nicht Beschlussfähig war.

Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses, Herr Uwe Kühn, berichtet, dass die Vorlage einstimmig zur Annahme empfohlen wird.

Aus dem Kultur- und Sozialausschuss berichtet die Vorsitzende, Frau Claire Blaschke, dass die Vorlage mit 6-Ja Stimmen und 3 Enthaltungen mit folgender Änderung zur Annahme empfohlen wird.

Es besteht Einvernehmen bei § 5 Abs. 2 d die Wörter „im gleichen Haushaltzu streichen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

Beschluss:

3. Satzung zur Änderung der

Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen

für Kinder in der Gemeinde Buseck

Aufgrund der §§ 25 ff, 26, 27, ff des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuchs (HKJGB) vom 18. Dezember 2006 GVBl. I S. 698, zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Juli 2023 (GVBl. S. 607) und der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung HGO in der Fassung vom 7. März 2005 GVBl. I S. 142, zuletzt geändert am 16.02.2023 GVBl. S. 90,93 und §§ 1 – 6 des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG)in der Fassung vom 24. März 2013 GVBl. S. 134, zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 20. Juni 2023 (GVBl. S. 582) sowie §§ 22, 22a, 74, 85, 86, 90 ff des Achten Buchs Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe – (SGB VIII) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. September 2012 BGB.I S. 2022, neugefasst durch Bek. Vom 11.09.2012 BGBl. I S. 2022; zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21.12.2022 BGBl. I S. 2824; 2023 I Nr. 19 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Buseck am ………… die folgende 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder in der Gemeinde Buseck (Benutzungssatzung) beschlossen:

Artikel 1

1. § 4 (Aufnahmeantrag) Satz 2 wird wie folgt geändert:

Die Aufnahme erfolgt nach Anmeldung über das Online-Portal.

2. § 4 (Aufnahmeantrag) Satz 5 wird neu eingefügt:

Bezüglich der Jahres- und Bedarfsplanung sollten die Anmeldungen bis Ende Februar eines jeden Jahres für eine Aufnahme im kommenden Kindergartenjahr vorliegen.

Artikel 2

1. § 5 (Aufnahmekriterien) Abs. 1 wird wie folgt ersetzt:

Der Träger tut alles in seinen Kräften stehende, um jedem Kind einen Platz in einer Kinderbetreuungseinrichtung im gewünschten Ortsteil zur Verfügung zu stellen. Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme in einer bestimmten Einrichtung besteht nicht. Sind in einer bestimmten Einrichtung mehr Anmeldungen als freie Plätze vorhanden, sind neben den in § 24 SGB VIII festgeschriebenen Gründen auch das Alter des Kindes entscheidend und ob es sich um ein Geschwisterkind handelt.

2. § 5 (Aufnahmekriterien) Abs. 2 wird wie folgt ersetzt:

Bevorzugt aufgenommen werden zunächst Kinder aus nachfolgenden Gründen:

a)

Kinder von alleinerziehenden Müttern und Vätern;

b)

Kinder, deren Eltern beide berufstätig oder in Ausbildung sind und nur über ein geringes Einkommen verfügen;

c)

Kinder, deren Aufnahme aus pädagogischen Gründen besonders erforderlich erscheint.

d)

die Erziehungsberechtigten die Pflege von Angehörigen

e)

bei Teilnahme an Integrationskursen

f)

chronische oder länger andauernde Krankheiten der Erziehungsberechtigten vorliegen.

Bei allen vorgenannten Gründen ist ein schriftlicher Nachweis zu erbringen.

3. § 5 (Aufnahmekriterien) Abs. 6 wird neu eingefügt:

Die Entscheidung über die Aufnahme von Kindern in das Betreuungsangebot mit Mittagessenversorgung oder Ganztagsbetreuung wird vom Träger getroffen. Der Träger hat dabei neben den in § 24 SGB VIII festgeschriebenen Gründen auch die genannten Grundsätze nach Abs. 2 zu berücksichtigen. Ein schriftlicher Nachweis ist vorzulegen. Die Inanspruchnahme der Mittagsversorgung und der Ganztagsbetreuung erfolgt grundsätzlich zunächst für drei Monate probeweise. Sollte sich herausstellen, dass das Kind bei einer dieser Betreuungsformen überfordert ist bzw. aus pädagogischer Sicht das Verbleiben in der Betreuungsform nicht möglich erscheint, kann das Kind jeweils zum Ende des nächsten Monats wieder in die vorherige verkürzte Betreuungsform zurückversetzt werden.

Artikel 3

§ 16 Inkrafttreten

Diese Änderungssatzung tritt zum 1. August 2024 in Kraft.

Ausfertigungsvermerk

Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit den hierzu ergangenen Beschlüssen der Gemeindevertretung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgeblichen Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

Buseck,
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Buseck
gez. Michael Ranft
Bürgermeister

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

18.

Kindertagesstätten in der Gemeinde Buseck;

Kinderbetreuungsplanung im Kontext der Gemeindeentwicklung

V-12559/2024

Herr Bürgermeister Michael Ranft begründet die Vorlage.

Für die CDU-Fraktion zieht Herr Moritz Mattern den Änderungsantrag vom 13.05.2024 zurück.

Aus dem Bau-, Landwirtschafts-, Umweltausschuss berichtet die Vorsitzende, Frau Corinna Helm, dass die Vorlage einstimmig zur Annahme empfohlen wird.

Die Vorsitzende des Kultur- und Sozialausschusses, Frau Claire Blaschke, berichtet, dass die Vorlage im Fachausschuss einstimmig zur Annahme empfohlen wird.

Aus den jeweiligen Ortsbeiräten wird berichtet, dass die Vorlage jeweils zur Annahme empfohlen wird. Der Ortsbeitrat Trohe war nicht beschlussfähig.

An der ausführlichen Aussprache beteiligen sich: Herr Willy Jost, Frau Luana Sommer, Frau Ute Wagner, Herr Bürgermeister Michael Ranft, Herr Moritz Mattern, Herr Rolf Schwarz.

Beschluss:

Das beigefügte Konzept zur Kinderbetreuungsplanung wird bestätigt und als Vorlage zu weiteren Entscheidungen verwendet.

Abstimmungsergebnis:

Ja 17

Nein 14

19.

Geschäftsordnung der Gemeinde Buseck über die Bildung eines Behinderten- und Seniorenbeirates; hier: 2. Änderung

V-12510/2024

Beschluss:

Die Geschäftsordnung der Gemeinde Buseck über die Bildung eines Behinderten- und Seniorenbeirates (BSB) der Gemeinde Buseck in der Fassung der Änderung vom 27.09.2011 wird wie folgt geändert:

§ 5 Abs. 2 (Sitzungen des BSB) erhält folgenden Wortlaut:

Zwischen dem Zugang der Ladung und dem Sitzungstag müssen mindestens drei volle Kalendertage liegen. In eiligen Fällen kann die oder der Vorsitzende die Frist abkürzen, jedoch muss die Ladung spätestens am Tage vor der Sitzung zugehen. Die oder der Vorsitzende muss auf die Abkürzung im Ladungsschreiben ausdrücklich hinweisen.

Abstimmungsergebnis:

zurückgestellt

20.

Geschäftsordnung des Kinder- und Jugendbeirates der Gemeinde Buseck;

hier: 1. Änderung

V-12511/2024

Beschluss:

Die Geschäftsordnung des Kinder- und Jugendbeirats (KJB) der Gemeinde Buseck vom 19.12.2019 wird wie folgt geändert:

§ 6 Absatz 3 (Einberufen der Sitzungen) erhält folgenden Wortlaut:

Zwischen dem Zugang der Ladung und dem Sitzungstag müssen mindestens drei volle Kalendertage liegen. In eiligen Fällen kann die oder der Vorsitzende die Frist abkürzen, jedoch muss die Ladung spätestens am Tage vor der Sitzung zugehen. Die oder der Vorsitzende muss auf die Abkürzung im Ladungsschreiben ausdrücklich hinweisen.

Abstimmungsergebnis:

zurückgestellt

Vorsitzende/r

Schriftführer/in

(gez.) Eckhard Neumann

(gez.) Manuela Blaschke