Die Gemeinde Buseck sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n ehrenamtliche/n Schöffen/Schöffin für das
Die Ortsgerichte sind Hilfsbehörden der Justiz. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften, die Erteilung von Sterbefallanzeigen an das Nachlassgericht, Unterstützung bei Nachlasssicherungen und Nachlassverzeichnissen sowie die Mitwirkung bei der Schätzung von Grundstücken und Immobilien.
Für das Amt kann vorgeschlagen werden, wer
Von Vorteil sind Erfahrungen im Umgang mit Bürgerinnen und Bürgern sowie Interesse an rechtlichen und kommunalen Angelegenheiten.
Die Ortsgerichtsschöffinnen und Ortsgerichtsschöffen werden auf Vorschlag der Gemeindevertretung der Gemeinde Buseck dem Präsidenten des Amtsgerichtes Gießen für die Dauer von zehn Jahren ernannt. Die Amtszeit kann auf fünf Jahre begrenzt werden, wenn der Vorgeschlagene bereits das 65. Lebensjahr vollendet hat.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ihre schriftliche Bewerbung mit einer kurzen Darstellung ihrer Person bis zum 09. Juli 2026 bei dem
Gemeindevorstand
der Gemeinde Buseck
-Geschäftsstelle-
Ernst-Ludwig-Straße 15
35418 Buseck
einzureichen.
Für Rückfragen steht die Gemeindeverwaltung unter der Telefonnummer 0 64 08 / 911 - 171 gerne zur Verfügung.