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Busecker Nachrichten
Ausgabe 25/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Prüfung der Standfestigkeit an Grabmalen auf den Friedhöfen der Gemeinde Buseck

auf den Friedhöfen der Gemeinde Buseck

Nach § 35 Abs. 2 der Friedhofsordnung der Gemeinde Buseck sind die Grabanlagen auf den Friedhöfen regelmäßig auf ihre Standsicherheit zu überprüfen. Durch die Fa. BSK Beratung und Service für kommunale und kirchliche Friedhofsträger, Herrn Thorsten Köster, Hennigsdorf wird die Grabsteinprüfung in der 26. Kalenderwoche erfolgen. Genaue Termine sind nachfolgend aufgeführt. Grundlage der Prüfung von Grabmalanlagen ist die VSG 4.7 §9 (Verordnung für Sicherheit und Gesundheit, Friedhöfe und Krematorien der Gartenbau-Berufsgenossenschaft).

Grabmale, die nicht mehr standsicher sind, werden durch Aufkleber gekennzeichnet. Grabmale, welche durch unmittelbare Umsturzgefahr gefährdet sind, werden sofort umgelegt oder zur Herstellung der Verkehrssicherheit gesichert.

Ablaufplan

für die Durchführung der Standfestigkeitsprüfung

auf den Friedhöfen der Gemeinde Buseck

Prüfungstag, Montag den 26.06.2023

Friedhof Alten-Buseck

11.00 Uhr

Friedhof Trohe

11.30 Uhr

Friedhof Oppenrod

11.50 Uhr

Friedhof Beuern

12.15 Uhr

Friedhof Großen-Buseck

12.45 Uhr

Die Uhrzeit des Beginns der Prüfungen am ersten Friedhof ist fest. Die weiteren Anfangszeiten können sich auf Grund der auf den anderen Friedhöfen vorgefundenen Verhältnisse geringfügig ändern.