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Busecker Nachrichten
Ausgabe 25/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Erinnerung an den Fälligkeitstermin für die Hundesteuer der Gemeinde Buseck

Es wird an die Zahlung folgender Steuern erinnert:

Hundesteuer 2025 laut Bescheid fällig am: 01. Juli 2025

Es wird gebeten, die bezeichneten Abgaben und Steuern unter Angabe des Kassenzeichens umgehend zu entrichten. Geht die Zahlung nicht binnen einer Woche nach Eintritt der angegebenen Fälligkeit ein, so ist die Gemeindekasse genötigt, die fälligen Beträge anzumahnen bzw. zwangsweise einzuziehen.

Dies gilt nicht für Steuerpflichtige, die am Einzugsverfahren (Abbuchung) teilnehmen.

Steuerpflichtige, die nicht rechtzeitig zahlen, entstehen auch insofern Nachteile, als außer den Steuer- und Abgabebeträgen noch Säumniszuschläge und Mahngebühren sowie andererseits Vollstreckungskosten zu entrichten sind. Die Mahngebühren betragen mindestens 6,-- € und sind abhängig von der Höhe der Forderung.

Sollten Sie Ihre Steuern und Abgaben noch nicht im Abbuchungsverfahren/Lastschriftverfahren (Gemeindekasse zieht Steuern und Abgaben bei Fälligkeit von Ihrem Konto ein) einziehen lassen, machen Sie bitte hiervon Gebrauch. Die Gemeindekasse erreichen Sie telefonisch unter den Rufnummern (06408) 911 280 oder per Telefax (06408) 911 285. Sie können auch die entsprechenden Formulare auf unserer Homepage unter www.buseck.de im Reiter „Online-Services“ unter dem Punkt „Finanzen“ direkt online ausfüllen. Alternativ können Sie auf der Homepage unter dem Reiter „Downloads“ / „Formulare“ sich auch gerne die Vorlagen herunterladen und ausfüllen. Das ausgefüllten und unterschriebenen SEPA-Lastschriftmandate leiten Sie uns bitte auf dem Postweg, per Fax oder gerne auch per E-Mail an kasse@buseck.de. Sie ersparen sich dadurch unnötigen Zeitaufwand und Ärger.

Konten der Gemeindekasse Buseck:

Sparkasse Gießen

IBAN:

DE85 5135 0025 0246 0024 33

Volksbank Mittelhessen eG

IBAN:

DE70 5139 0000 0025 7170 07