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Busecker Nachrichten
Ausgabe 26/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Aufruf zur Abräumung von Grabstätten auf dem Friedhof Alten-Buseck

gemäß § 36 (2) i.V.m. § 15 der Friedhofs- und Bestattungsordnung

der Gemeinde Buseck vom 01.10.2011

Das Nutzungsrecht an der Grabstätte

UWGr D 3215

Lothar Hermann Seidenfaden + 28.01.1984

ist abgelaufen.

Dieses Urnenreihengrab wird hiermit zum

01. Oktober 2024

zur Abräumung aufgerufen.

Der Grabstein dieser Grabstätte wird durch einen Aufkleber gekennzeichnet.

Die Abräumung der Urnengräber umfasst: Entfernen der Grabplatte einschließlich des Fundamentes sowie der eventuell vorhandenen Grabeinfassungen einschließlich des Fundamentes. Anschließend ist die Grabstätte einzuebnen.

Der Termin der Grababräumung ist der Friedhofsverwaltung mitzuteilen.

Sollten Sie diese Arbeiten nicht selbst vornehmen können, besteht die Möglichkeit, einen Steinmetz oder die Gemeinde Buseck damit zu beauftragen. Bei Abräumung durch die Gemeinde, beträgt die Gebühr für ein Urnenreihengrab gemäß der Gebührenordnung zur Friedhofs- und Bestattungsordnung der Gemeinde Buseck 190,00 €.

Alle bis zum o. g. Zeitpunkt von den Nutzungsberechtigten nicht entfernten Grabsteine, Fundamente und Einfassungen werden nach diesem Zeitpunkt von der Gemeinde Buseck gebührenpflichtig abgeräumt. Auf dieses Material besteht dann kein Rechtsanspruch mehr.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Friedhofsverwaltung unter der Rufnummer 911–162 zur Verfügung.

Der Gemeindevorstand
Ranft, Bürgermeister