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Busecker Nachrichten
Ausgabe 26/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Aufruf zur Abräumung von Grabstätten auf dem Friedhof Großen-Buseck

gemäß § 36 (2) i.V.m. § 15 der Friedhofs- und Bestattungsordnung

der Gemeinde Buseck vom 01.10.2011

Die Nutzungszeit der Grabstätte

WGr A 65

Georg Jakob Riedel

+ 12.07.1993

Emma Elisabethe Riedel geb. Dort

+ 03.011984

ist abgelaufen.

Dieses Wahlgrab wird hiermit zum

01. Oktober 2024

zur Abräumung aufgerufen.

Der Grabstein dieser Grabstätte wird durch einen Aufkleber gekennzeichnet.

Eine Grababräumung umfasst:

Entfernen des Grabsteines einschließlich des Fundamentes sowie der eventuell vorhandenen Grabeinfassungen einschließlich des Fundamentes, sonstige Grabausstattungen sowie jegliche Bepflanzung. Anschließend ist die Grabstätte einzuebnen.

Sollten Sie diese Arbeiten nicht selbst vornehmen können, besteht die Möglichkeit, einen Steinmetz oder die Gemeinde Buseck damit zu beauftragen. Bei Abräumung durch die Gemeinde, beträgt die Gebühr für ein Wahlgrab mit 2 Stellen gemäß der Gebührenordnung zur Friedhofs- und Bestattungsordnung der Gemeinde Buseck 580,00 Euro.

Alle bis zum o. g. Zeitpunkt von den Nutzungsberechtigten nicht entfernten Grabsteine, Fundamente und Einfassungen werden nach diesem Zeitpunkt von der Gemeinde Buseck gebührenpflichtig abgeräumt. Auf dieses Material besteht dann kein Rechtsanspruch mehr.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Friedhofsverwaltung unter der Rufnummer 911–162 zur Verfügung.

Der Gemeindevorstand
Ranft, Bürgermeister