| Die Nutzungszeit der Grabstätte | ||
| WGr A 65 | Georg Jakob Riedel | + 12.07.1993 |
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| Emma Elisabethe Riedel geb. Dort | + 03.011984 |
ist abgelaufen.
Dieses Wahlgrab wird hiermit zum
01. Oktober 2024
zur Abräumung aufgerufen.
Der Grabstein dieser Grabstätte wird durch einen Aufkleber gekennzeichnet.
Eine Grababräumung umfasst:
Entfernen des Grabsteines einschließlich des Fundamentes sowie der eventuell vorhandenen Grabeinfassungen einschließlich des Fundamentes, sonstige Grabausstattungen sowie jegliche Bepflanzung. Anschließend ist die Grabstätte einzuebnen.
Sollten Sie diese Arbeiten nicht selbst vornehmen können, besteht die Möglichkeit, einen Steinmetz oder die Gemeinde Buseck damit zu beauftragen. Bei Abräumung durch die Gemeinde, beträgt die Gebühr für ein Wahlgrab mit 2 Stellen gemäß der Gebührenordnung zur Friedhofs- und Bestattungsordnung der Gemeinde Buseck 580,00 Euro.
Alle bis zum o. g. Zeitpunkt von den Nutzungsberechtigten nicht entfernten Grabsteine, Fundamente und Einfassungen werden nach diesem Zeitpunkt von der Gemeinde Buseck gebührenpflichtig abgeräumt. Auf dieses Material besteht dann kein Rechtsanspruch mehr.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Friedhofsverwaltung unter der Rufnummer 911–162 zur Verfügung.