Gemäß § 34 Abs. 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung vom 07. März 2005 (GVBl. 2005 I S. 197) stelle ich fest:
An die Stelle des Mitglieds des am 14.03.2021 neu gewählten Ortsbeirats des Ortsbezirks Großen-Buseck, Herrn Erich Hof, der auf sein Mandat verzichtet hat und Herrn Willy Jost, der sein Mandat abgelehnt hat, rückt gem. § 34 KWG als nächster noch nicht berufener Bewerber mit den meisten Stimmen des Wahlvorschlags Nr. 3 Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) -
Herr Marc Wagner
als Mitglied des Ortsbeirats nach.
Gegen diese Feststellung sind die Rechtsmittel der §§ 25 bis 27 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes gegeben.
35418 Buseck, 18.06.2025