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Busecker Nachrichten
Ausgabe 27/2025
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Heckenrückschnitt im Straßenraum – Sicherheit geht vor!

Die Bäume, Hecken und Sträucher in unseren Gärten verschönern das Ortsbild. Gleichzeitig dürfen sie jedoch keine Gefährdung für die öffentliche Sicherheit darstellen.

Wir bitten deshalb alle Grundstückseigentümer, ihre Hecken und Sträucher zeitnah zurückzuschneiden – besonders dort, wo diese in den Straßenraum hineinragen und:

  • Gehwege für Fußgänger behindern,
  • Verkehrszeichen oder Straßenschilder verdecken,
  • Straßenlampen in ihrer Funktion beeinträchtigen.

Der Rückschnitt ist in diesen Fällen ganzjährig erlaubt. Bitte beachten Sie jedoch, dass in der Brut- und Setzzeit vom 1. März bis 1. Oktober nur Pflegerückschnitte zulässig sind, um den Schutz von Vögeln und anderen Tieren sicherzustellen.

Die Gemeinde kann bei Verstößen Maßnahmen anordnen und Bußgelder verhängen.

Bitte achten Sie auch auf Pflanzen an rückwärtigen Grundstücksgrenzen oder Baulücken, um Sicherheit und Sichtbarkeit im öffentlichen Raum zu gewährleisten.

Wir bedanken uns für Ihre Mithilfe.

FB Sicherheit und Ordnung
Gemeinde Buseck