Aktuell werden die Parkflächenmarkierungen in den verkehrsberuhigten Bereichen in der Gemeinde Buseck erneuert.
Dies nehmen wir zum Anlass um noch einmal ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325.1) ein besonderes Parkverbot gilt. Es darf nur innerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen geparkt werden– an anderen Stellen ist das Parken in verkehrsberuhigten Bereichen untersagt.
Das Parkverbot dient der Verwirklichung und Unterstützung der Funktion von verkehrsberuhigten Bereichen als Bewegungs- und Kommunikationsraum für Fußgänger; es schafft die notwendigen Freiflächen, um den verkehrsberuhigten Bereich als Spiel-, Kommunikations-, Verweil- und Bewegungsraum nutzen zu können.
Ausnahmsweise ist das Parken in verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen erlaubt, wenn dies zum Ein- oder Aussteigen und zum Be- oder entladen geschieht.
Wir weisen schon jetzt daraufhin, dass zukünftig verstärkt Kontrollen in diesen Bereichen erfolgen werden.
Wir bitten um Beachtung!