Liebe Oppenröderinnen,
liebe Oppenröder,
mir ist bekannt, dass es mittlerweile viele Gerüchte rund um die Windvorrangfläche Oppenrod/ Fernwald/ Gießen (VRG 4114a) gibt.
Ich möchte Ihnen hiermit die Sachlage und den aktuellen Sachstand kurz erläutern.
Die Gemeinde Buseck hat weder bisher beschlossen, dass es in unserer Gemarkung Windkraftanlagen geben soll, noch haben irgendwelche Planungen hierzu stattgefunden. Der Prozess befindet sich noch ganz am Anfang.
Was ist bisher geschehen:
Nach meinem Amtsantritt gleich im Januar wurde mir zugetragen, dass im sog. Windvorranggebiet Oppenrod/ Fernwald/ Gießen (VRG 4114a), welches durch den Teilregionalplan Energie Mittelhessen (TRPEM) 2016/2020 festgelegt wurde, von Investoren auf Gießener Gemarkung und auf einer Privatfläche in der Gemarkung Fernwald Windkraftanlagen “geplant“ werden bzw. Gespräche hierzu stattfinden bzw. stattgefunden haben.
Da mir bewusst war und natürlich ist, dass das Thema Windkraftanlagen, insbesondere wenn diese Anlagen in der eigenen Gemeinde errichtet werden sollen, zu vielen Diskussionen, aber auch berechtigten Ängsten und Sorgen führt bzw. führen wird, habe ich sofort Kontakt zu den Bürgermeistern von Fernwald und der Stadt Gießen aufgenommen, um den Sachstand in Erfahrung zu bringen.
Auf Bürgermeisterebene wurde sodann vereinbart, dass man sich bzgl. der weiteren Vorgehensweise abspricht, damit hier nicht die Gemeinden gegeneinander ausgespielt werden.
Es hat daher auch noch keine Bürgerbeteiligung stattgefunden, da dies nur “offene“ Gespräche zwischen den Bürgermeistern waren, ohne dass hier bereits festlegen getroffen wurden bzw. überhaupt von der Kompetenz her getroffen werden konnten, ob grundsätzlich Windkraftanlagen dort entstehen sollen/ könnten.
Zurzeit hat die Stadt Gießen, als auch die Gemeinde Fernwald einen zustimmenden Grundsatzbeschluss im Magistrat/Gemeindevorstand, als auch in der Stadtverordnetenversammlung/Gemeindevertretung hierzu gefasst, die Entwicklung der Flächen zu prüfen und voranzutreiben.
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Buseck hat sich in seiner Sitzung am 20.06.2022 mit dieser Angelegenheit befasst und diesen Beschluss der Gemeindevertretung zur Entscheidung vorgelegt. Die Gemeindevertretung Buseck wird am 14. Juli 2022 hierzu einen zustimmenden oder ablehnenden Beschluss fassen, ob überhaupt weiter eruiert werden soll, ob und unter welchen Voraussetzungen in der Busecker Gemarkung Windkraftanalagen entstehen könnten.
Dieser Beschluss am 14. Juli 2022 ist noch kein Grundsatzbeschluss, dass in der Gemeinde Buseck Windkraftanlagen entstehen sollen. Er beinhaltet nur den Prüfauftrag, ob und unter welchen Voraussetzungen in der Gemeinde Buseck 2 weitere Windkraftanlagen in dem Windvorranggebiet entstehen könnten.
Bisher gibt es in der Gemeinde Buseck weder eine zustimmende, noch eine ablehnenden Beschluss hierzu. Wir sind in dieser Angelegenheit ganz am Anfang. Daher fand auch noch keine Bürgerbeteiligung statt.
Vielleicht kurz zur inhaltlichen Erklärung:
Das Windvorranggebiet (VRG 4114a) umfasst die Gemeinden Fernwald, Buseck und die Stadt Gießen. Auf dem Gebiet der Gemeinde Fernwald sind 3 Windkraftanlagen planerisch möglich, wobei hier eine Anlage auf einem Privatgrundstück verwikrlicht werden wird. Auf dem Gebiet der Stadt Gießen sind 2 Anlagen möglich, ebenso auf dem Gebiet der Gemeinde Buseck.
Nach derzeitigem Kenntnisstand sollen für die in Privatbesitz befindliche Fläche in der Gemarkung Fernwald bereits Verträge mit einem Projektierer existieren und Vorprüfungen für das Genehmigungsverfahren bereits getätigt worden sein. Dies ist aber gegenüber der Gemeinde Buseck unbestätigt.
Für die Stadt Gießen stellt sich nur die Frage, in welcher Form hier eine Beteiligung in Frage kommt. Die Grundsatzfrage, dass dort Windkraftanlagen entstehen sollen, ist wohl, das ist meine persönliche Einschätzung, insoweit geklärt. Die Stadt Gießen möchte, dass dort Windkraftanlagen auf ihren Flächen entstehen.
Damit bleibt festzuhalten, dass zumindest im Moment im Windvorranggebiet (VRG 4114a) drei Anlagen -unabhängig und ohne Einfluss der Gemeinden Fernwald und Buseck- entstehen werden.
Sollte sich die Gemeinde Fernwald ebenfalls entschließen auf Ihrem Gebiet noch eine oder zwei weitere Anlagen zu ermöglichen, so würden dort zurzeit fünf Windkraftanlagen in diesem Gebiet entstehen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Buseck hat somit nur die Entscheidungsgewalt darüber, ob auf Busecker Gebiet zwei (weitere) Windkraftanlagen entstehen sollen.
Für das weitere Vorgehen in der Gemeinde Buseck ist, sofern die Gemeindevertretung der Gemeinde Buseck dies so möchte, wie bereits erläutert, zu prüfen, ob und welchen Voraussetzungen dort Windkraftanlagen entstehen könnten/ sollen.
In diesen Entscheidungsprozess wird natürlich, insofern hier die Gemeindevertretung an den Gemeindevorstand und damit natürlich auch an meine Person den Prüfauftrag erteilt, auch der Ortsbeirat Oppenrod, als auch die Oppenröder Bevölkerung selbstverständlich eingebunden.
Liebe Oppenröderinnen, liebe Oppenröder, ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit kurz erläutern, dass die Entscheidungsfindung noch ganz am Anfang steht und keinesfalls abgeschlossen ist.
Sie haben bestimmt zahlreiche Fragen, Ängste und Sorgen zu diesem Thema. Daher werden wir eine innerhalb der kommenden Wochen eine gemeinsame Informationsveranstaltung des Ortsbeirats Oppenrod und des Gemeindevorstands organisieren, um Sie alle umfassend zu informieren.
Ihr
Michael Ranft
Bürgermeister