Derzeit sind einige attraktive Fördermöglichkeiten für private Antragsteller auf dem Markt. Gerne möchten wir Ihnen die folgenden Kurzinformationen zusammenstellen.
Lastenrad-Förderung Land Hessen:
Das Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz gewährt einen Zuschuss für den entgeltlichen Erwerb von marktgängigen (d.h. in Serie hergestellten und im Handel angebotenen) (E-)Lastenrädern sowie (E-)Lasten- bzw. Kinderanhängern in Hessen
| Der entgeltliche Erwerb folgender Fahrzeuge ist als nicht rückzahlbarer Zuschuss vorgesehen: | ||
| a) | Lastenfahrrad ohne Elektroantrieb: | 500 Euro |
| b) | Lastenfahrrad mit Elektroantrieb: | 1.000 Euro |
| c) | Lasten-/Kinderanhänger ohne Elektronantrieb: | 100 Euro |
| d) | Lasten-/Kinderanhänger mit Elektroantrieb: | 200 Euro |
Ausführliche Informationen finden Sie unter https://www.klimaplan-hessen.de/lastenrad.
Streuobstförderung LK Gießen:
Der Landkreis fördert Maßnahmen, um die Streuobstbestände als landschaftsprägendes Kulturgut zu erhalten. Daher können Kommunen, Obst- und Gartenbauvereine sowie Privatpersonen einen Zuschuss beantragen.
§ Neupflanzungen: 50,00 Euro pro hochstämmigen Obstbaum, bei maximal 10 Stück subventionierbaren Hochstämmen pro Antragsteller und Jahr.
| Fördergelder für Neuanpflanzungen erhalten Obstbaumhochstämme folgender Arten: | |
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| Apfel |
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| Birne |
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| Kirsche |
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| Kulturzwetschge |
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| Speierling |
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| Walnuss |
Bitte beachten Sie die weiterführende Informationen unter https://www.lkgi.de/umwelt-bauen-und-entsorgung/naturschutz/streuobstwiesen.