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Busecker Nachrichten
Ausgabe 29/2023
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Aktuelle Fördermöglichkeiten im Bereich Klima- und Umweltschutz

Derzeit sind einige attraktive Fördermöglichkeiten für private Antragsteller auf dem Markt. Gerne möchten wir Ihnen die folgenden Kurzinformationen zusammenstellen.

Lastenrad-Förderung Land Hessen:

Das Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz gewährt einen Zuschuss für den entgeltlichen Erwerb von marktgängigen (d.h. in Serie hergestellten und im Handel angebotenen) (E-)Lastenrädern sowie (E-)Lasten- bzw. Kinderanhängern in Hessen

Der entgeltliche Erwerb folgender Fahrzeuge ist als nicht rückzahlbarer Zuschuss vorgesehen:

a)

Lastenfahrrad ohne Elektroantrieb:

500 Euro

b)

Lastenfahrrad mit Elektroantrieb:

1.000 Euro

c)

Lasten-/Kinderanhänger ohne Elektronantrieb:

100 Euro

d)

Lasten-/Kinderanhänger mit Elektroantrieb:

200 Euro

Ausführliche Informationen finden Sie unter https://www.klimaplan-hessen.de/lastenrad.

Streuobstförderung LK Gießen:

Der Landkreis fördert Maßnahmen, um die Streuobstbestände als landschaftsprägendes Kulturgut zu erhalten. Daher können Kommunen, Obst- und Gartenbauvereine sowie Privatpersonen einen Zuschuss beantragen.

§ Neupflanzungen: 50,00 Euro pro hochstämmigen Obstbaum, bei maximal 10 Stück subventionierbaren Hochstämmen pro Antragsteller und Jahr.

Fördergelder für Neuanpflanzungen erhalten Obstbaumhochstämme folgender Arten:

Apfel

Birne

Kirsche

Kulturzwetschge

Speierling

Walnuss

  1. Einzelschutz bei den geförderten Neuanpflanzungen mit bis zu 80 Prozent und höchstens 10 Euro der Kosten
  2. Pflegemaßnahmen an Obstbäumen:
    1. Erziehungsschitte von Neuanpflanzungen ab dem zweiten Standjahr mit 3 Euro bezuschusst
    2. Instandhaltungsschnitt an einem gepflegten Hochstammobstbaum mit bis zu 6 Euro subventioniert

Bitte beachten Sie die weiterführende Informationen unter https://www.lkgi.de/umwelt-bauen-und-entsorgung/naturschutz/streuobstwiesen.