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Busecker Nachrichten
Ausgabe 29/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift der Gemeindevertretersitzung am 11.07.2024

NIEDERSCHRIFT

der Sitzung der Gemeindevertretung

am Donnerstag, dem 11.07.2024, im Kulturzentrum, großer Saal.

Sitzungsdauer: 19:33 - 21:07 Uhr

Anwesenheiten

Vorsitzender der Gemeindevertretung

Herr Eckhard Neumann

Gemeindevertreter der SPD-Fraktion

Herr Simon Abresch

Herr Wolfgang Dörr

Herr Gerhard Hackel

Frau Corinna Helm

Herr Willy Jost

Frau Marlies Scheld

Frau Kornelia Steller-Naß

Frau Angelika Wagner

Herr Norbert Weigelt

Gemeindevertreter der FW-Fraktion

Herr André Blaufelder

Herr Wilhelm Damm

Herr Berthold Haupt

Herr Jürgen Häuser

Herr Uwe Kühn

Herr Erhard Reinl

Herr Ernst Serth

Frau Luana Sommer

Herr Carsten Wismar

Gemeindevertreter der CDU-Fraktion

Frau Claire Blaschke

Herr Marco Blaschke

Frau Angelique Viola Grün

Herr Moritz Mattern

Herr Frank Müller

Herr Dominik Panz

Frau Mona Trajera Anwesend ab 20:01 Uhr (TOP 6)

Gemeindevertreter der Fraktion "Bündnis90/GRÜNE"

Frau Katharina Habenicht

Frau Anita Kraft

Herr Rolf Schwarz

Herr Markus Spitzner

Frau Ute Wagner

Bürgermeister

Herr Michael Ranft

Beigeordnete

Herr Kay-Achim Becker

Frau Luise Böttcher

Herr Rudolf Buchtaleck

Herr Peter Fischbach

Herr Christopher Saal

Herr Alexander Zippel

Abwesenheiten

Gemeindevertreter der SPD-Fraktion

Herr Roland Kauer

Gemeindevertreter der FW-Fraktion

Herr Kai Bolte

Herr Marco Deibel

Herr Heiko Gans

Herr Thorsten Weller

Gemeindevertreter der CDU-Fraktion

Herr Eric Richter-Belloff

Beigeordnete

Frau Renate Münch

Herr Guido Schemken

Tagesordnung

1.

Eröffnung der Sitzung

2.

Bericht aus dem Gemeindevorstand

3.

Anfragen

3.1.

Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen v. 26.06.2024 / in Anspruchnahme v. Rechtsberatungen in der Verwaltung

AF-12660/2024

4.

Feststellen der Beschlussfähigkeit

5.

Niederschrift der Sitzung vom 16.5.2024

6.

Beschluss der Tagesordnung

6.1.

Dringlichkeitsantrag: Wahl der Schriftführerin für die Gemeindevertretung

6.2.

Dringlichkeitsantrag: Ausführung des Wirtschaftsplans 2024 des Eigenbetriebes Gemeindewerke Buseck; hier Genehmigung einer überplanmäßigen Auszahlung/Mittelumschichtung für Brunnenbohrung neuer Brunnen Eckhardshausen

6.3.

Dringlichkeitsantrag aller Fraktionen: Stromtrasse Rhein-Main-Link in der Gemeinde Buseck

6.4.

Beschluss der neuen Tagesordnung

7.

Ausführung des Wirtschaftsplans 2024 des Eigenbetriebes Gemeindewerke Buseck; hier Genehmigung einer überplanmäßigen Auszahlung/Mittelumschichtung für Kanalbaumaßnahmen im Zuge der grundhaften Sanierung des Riegelweg

V-12616/2024

8.

Flächennutzungsplanänderung im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 1.37 "Solarpark Auf der Eselsweide" Großen-Buseck, Feststellungsbeschluss

V-12497/2024

9.

Bebauungsplan Nr. 1.37 "Solarpark Auf der Eselsweide" Großen-Buseck, Abwägungs- und Satzungsbeschluss

V-12496/2024

10.

Gewerbegebiet Buseck, Alten-Buseck, Holzpfad/Kiesacker - Teilfläche aus Flur 3 Flurstück 148/1 / Veranstaltungsbüro Max Wagner, Beuern

V-12597/2024

11.

Jahresabschluss zum 31.12.2023; hier: Übertragung von Haushaltsermächtigungen

M-12583/2024

12.

Haushaltssatzung mit -plan für das Haushaltsjahr 2024; hier: Aufsichtsbehördliche Genehmigung

M-12640/2024

13.

Brandschutzangelegenheiten; Stellungnahmen der Feuerwehren Alten-Buseck und Trohe zum Haushaltsbegleitbeschluss betreffend Neubau der Feuerwehrhäuser

M-12576/2024

14.

Grundstücksverkehr: Kauf einer landw. Fläche in Alten-Buseck, Flur 3 Flurstück 62 "An der Gans" mit 8.523 m²

V-12648/2024

15.

Standortbeschluss und Beschluss zur Einleitung eines Bauleitplanverfahrens, Bebauungsplan Nr. 2.30 "Feuerwehrhaus am Wißmarer Weg" sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich; Gemarkung Alten-Buseck; Aufstellungsbeschluss

15.1.

Änderungsantrag

15.2.

Standortbeschluss und Beschluss zur Einleitung eines Bauleitplanverfahrens, Bebauungsplan Nr. 2.30 "Feuerwehrhaus am Wißmarer Weg" sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich; Gemarkung Alten-Buseck; Aufstellungsbeschluss

V-12647/2024/1

16.

Wahl der Schriftführerin für die Gemeindevertretung

V-12614/2024

17.

Ausführung des Wirtschaftsplans 2024 des Eigenbetriebes Gemeindewerke Buseck; hier Genehmigung einer überplanmäßigen Auszahlung/Mittelumschichtung für Brunnenbohrung neuer Brunnen Eckhardshausen

V-12666/2024

18.

Gemeinsamer Dringlichkeitsantrag aller Fraktionen: Stromtrasse Rhein-Main-Link

Sitzungsverlauf

1.

Eröffnung der Sitzung

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Eckhard Neumann, eröffnet die form- und fristgerecht einberufene Sitzung und begrüßt die anwesenden Mitglieder, die Vertreter der heimischen Presse sowie die erschienenen Gäste.

Er gratuliert allen Mitgliedern der Gemeindevertretung nachträglich zum Geburtstag, die seit der letzten Sitzung der Gemeindevertretung Geburtstag hatten: Herrn Alexander Zippel, Herrn Bürgermeister Michael Ranft, Herrn Erhard Reinl, Herrn Willy Jost, Frau Mona Trajera und Herrn Eric Richter-Belloff.

Herzlich gratuliert Herr Neumann auch, Herrn Norbert Weigelt zum Vorsitz des Haupt- und Finanzausschusses des Kreistages.

2.

Bericht aus dem Gemeindevorstand

Bericht aus dem Gemeindevorstand durch Herrn Bürgermeister Michael Ranft.

Es gilt das gesprochene Wort:

Sehr verehrte Gäste,

sehr geehrter Herr Vorsitzender,

sehr geehrte Mitglieder der Gemeindevertretung und des Gemeindevorstands,

liebe Kameraden und Kameradinnen der Feuerwehr,

sehr geehrte Vertreter der Presse,

sehr geehrte Damen und Herren,

seit der letzten Sitzung der Gemeindevertretung am 16. Mai 2024 haben 7 Sitzungen des Gemeindevorstandes stattgefunden:

Aus den Fachbereichen gibt es folgendes zu berichten:
PERSONAL:

Im Bereich Personal wurden weitere Recruiting-Maßnahmen durchgeführt.

Die Fluktuation im Kita-Bereich ist weiterhin gegeben.

So konnten wir allerdings im KITA-Bereich wieder weitere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen einstellen.

Es freut mich insbesondere, dass wir im FB Kindertagesstätten, eine Mitarbeiterin für die Sprachförderung einstellen konnten.

In der Verwaltung wurden die vakanten Stellen, mit Ausnahme der Liegenschaftsverwaltung, hier werden die Vorstellungsgespräche nunmehr ab nächster Woche geführt, besetzt.

Es freut mich außerordentlich, dass wir im dritten Anlauf in unserem Eigenbetrieb Gemeindewerke einen Mitarbeiter als Fachkraft für Wasserversorgungstechnik einstellen konnten.

Damit sind nunmehr alle Stellen in den Gemeindewerken besetzt. Lassen Sie mich aber hier ausdrücklich betonen, dass der Baubetriebshof auch mit dem zusätzlichen Mitarbeiter in der Wasserversorgung seine Auslastung schon lange vollkommen erreicht hat.

Die Mitarbeiter sind an der Belastungsgrenze angekommen.

Die Ausweitung der Maßnahmen durch die Beschlüsse der Gemeindevertretung bedeutet allein im Straßenbauprogramm bei den 3 von 9 Straßenbauprojekten 55 Pflanzinseln als Straßenbegleitgrün mehr.

Die Lärmschutzwand im Baugebiet Hainerde 2 wird zeitnah der Gemeinde Buseck übergeben. Auch hier entsteht erheblicher Mehraufwand.

Der Aufwand für die Grünpflegearbeiten im Freibad und auf der Wieseckinsel mit dem Wasserspielplatz und den Kneipbecken wird ein riesiger weiterer Zeitaufwand für die Gemeindewerke darstellen.

Die Gemeinde hat derzeit mehr als 38 Mittel- und Großprojekte im Bau, in Planung oder geplant und durch die Gemeindevertretung beschlossen.

Hinzu kommt das neue Straßenbauprogramm ab 2025 mit weiteren neuen Straßen und mit Sicherheit mit vielen neuen Pflanzinseln.

Diese Tatsachen sollten im Hinterkopf bleiben, um auch die Folgekosten, den Mehrbedarf an Gerät und den Mitarbeiterbedarf zu bedenken.

Ich warne hier ausdrücklich, nicht nur in der Verwaltung, sondern auch in den Gemeindewerken ist die Mehrarbeit riesig.

Die Mitarbeiter sind bereit vieles zu leisten, es gibt allerdings Grenzen und heutzutage muss niemand mehr bei der Gemeinde Buseck arbeiten.

Die Stellenplatzangebote haben Höchststände erreicht und geeignete Mitarbeiter sind selten in keinem Bereich mehr wirklich verfügbar und vor allem nicht mehr zu den Konditionen des TVÖD und der im Haushalt vorgegebene Eingruppierung!

FINANZEN:

Mitteilung der Hebesatzempfehlungen für das Kalenderjahr 2025 betreffend die Grundsteuer A und Grundsteuer B.

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Buseck hat die Mitteilung der Hebesatzempfehlungen für das Kalenderjahr 2025 betreffend die Grundsteuer A und Grundsteuer B gemäß dem Schreiben der Hessischen Steuerverwaltung vom 05.06.2024 zur Kenntnis genommen.

Danach wird zur Erreichung der Aufkommensneutralität für das Kalenderjahr 2025 betreffend die Grundsteuer A ein Hebesatz von 283,19 Prozent und bei der Grundsteuer B ein Hebesatz von 357,79 Prozent empfohlen.

Im Jahr 2024 wurde im Rahmen der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2024 für die Grundsteuer A und B ein einheitlicher Hebesatz von 420 Prozent beschlossen.

Es sei hier angemerkt, dass dies nicht bedeutet, dass die Grundsteuer für jeden einzelnen Bürger auch bei der empfohlenen Absenkung, sinken wird, aufgrund der neuen Bewertungskriterien.

Die Grundsteuer würde damit allerdings aufkommensneutral bleiben.

Die Hebesatzempfehlungen von allen hessischen Städten und Gemeinden werden ab 06. Juni 2024 auf der Infoseite grundsteuer.hessen.de veröffentlicht.

Hierüber wird in der nächsten Haushaltsberatung zu beraten sein.

FEUERWEHR:

Im Bereich der Feuerwehr sind wieder viele Aufgaben durchgeführt worden.

Die in der Dringlichkeit wichtigsten Maßnahmen seien hier exemplarisch kurz genannt:

Die Beschlussvorlagen zum Feuerwehrstandort Alten-Buseck liegen Ihnen vor.

Auch hat die Auftragsvergabe der Planung zur Hallenerweiterung am Feuerwehrstandort Großen-Buseck stattgefunden.

Ein herzliches Lob gilt an dieser Stelle ausdrücklich an unseren Hauptgerätewart, unseren Brandschutzmitarbeiter und unsere Bauabteilung, die alle Aufgaben sehr zügig und vorbildlich abarbeiten.

BAUABTEILUNG:

Im Straßenbauprogramm der Gemeinde Buseck hat die Auftragsvergabe für Tiefbauarbeiten im Zusammenhang mit dem grundhaften Ausbau der "Ringstraße / Am Sportplatz" in Trohe für 913.047,21 € (inkl. MwSt.) mit Erneuerung der Leitungsinfrastruktur stattgefunden.

Auch hier geht es nunmehr voran. Die Auftragssummen gliedern sich wie folgt:

Straßenbauarbeiten:

578.534,87 € (inkl. (MwSt.)

Kanalbauarbeiten:

173.696,99 € (inkl. MwSt.)

Wasserversorgung:

160.815,35 € (inkl. MwSt.).

Der Gemeindevortand hat ebenfalls die TGA-Fachplanerleistungen (Gas, Wasser, Entwässerung und Energien) für den Neubau der Kita Pusteblume für eine Summe von 104.705,87 € (brutto) vergeben. Sobald die Planungen vorliegen, werden diese im Bauausschuss vorgestellt.

Der Gemeindevorstand hat die Auftragsvergabe für die Freianlagen zur Neuordnung und Reaktivierung der Wieseckinsel in Großen-Buseck beschlossen.

Die Auftragsvergabe beinhaltet die Wieseckinsel, die Flussterrasse (Investitionsnummer 225) und die Wieseckbrücke (Investitionsnummer 194) in Höhe von 1.450.435,70 € (und für die 720.389,00 € für die Außenanlage des Freibads (Investitionsnummer 18), insgesamt somit 2.170.824,70 € (brutto).

„Straßenbauprogramm der Gemeinde Buseck Auftragsvergabe für Tiefbauarbeiten im Zusammenhang mit dem grundhaften Ausbau der "Ringstraße / Am Sportplatz" in Trohe mit Erneuerung der Leitungsinfrastruktur“

LIEGENSCHAFTEN:

Es wurden wieder verschiedene Flächen im Außenbereich angekauft.

Der Gemeindevorstand hat nach vielen Jahren einen neunen Landpachtvertrag ausarbeiten lassen und beschlossen, der ab dem 01.07.2024 nunmehr für alle neuen Landpachtverträge Anwendung findet.

Ebenfalls wurde in Absprache mit den Ortslandwirten die Pachtpreise für ab dem 01.07.2024 zu schließenden gemeindeeigenen Grundstücken / landwirtschaftliche Flächen (Ackerland, Grünland & Gartenland) neu festgelegt.

Ackerland

Grünland

Gartenland

Bisher

0,5 Cent/m² - Bodenklimazahl bis 49

0,75 Cent/m² -Bodenklimazahl ab 50

0,5 Cent/m²

0,50 €/m²

Vorschlag der Verwaltung

0,015 EURO/m²

0,01 EURO/m²

1,00 EURO/m²

Beschluss

Gemeindevorstand

0,015 EURO/m²

0,01 EURO/m²

1,00 EURO/m²

Für bereits abgeschlossene Pachtverhältnisse bleiben die im Pachtvertrag festgelegten Pachtpreise.

ENERGIE:

Das Unternehmen Amprion hat im Zusammenhang mit dem Rhein-Main-Link eine Veränderungssperre bei der Bundesnetzagentur im Bereich Alten-Buseck beantragt.

Wie am vergangenen Dienstag, den 09.07.2024, in der Presse zu lesen war, hat der Bundestag mit seiner Regierungsmehrheit die Änderungen am Bundesbedarfsplanungsgesetz beschlossen.

Hiernach werden die Trassen, wie von Amprion schon geplant, gebündelt und es bleiben Trassen die unterirdisch verlegt werden.

Die Gemeinde Buseck hat hiermit weiterhin einen sehr große Einschränkung Ihrer zukünftigen Entwicklung.

Der Gemeinde werden hiermit zukünftige Entwicklungen auf den Kabeltrassen genommen. Daher gilt es die Interessen der Gemeinde Buseck zu wahren und alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, sowie auf politischer Ebene Verständnis für die gemeindlichen Belange zu wecken.

FORST:

Der Gemeindevorstand hat den Auftrag für die Beschaffung des Forstmulchers auf den Weg gebracht.

Dieser wird zukünftig von unseren Forstmitarbeitern und den Baubetriebshof zusammen genutzt.

SONSTIGES:

Die Gemeinde hat die Verlängerung der Kooperationsverträge "Sozialarbeit an Schulen" zugestimmt. Hier entstehen, wie in der Vergangenheit, der Kommune keine Kosten.

Im Weiteren haben wieder Gespräche mit Bürgern, Gespräche mit Handwerkern/ ortsansässigen Unternehmen und Vereinen stattgefunden.

Unser Partnerschaftsbeauftragter Ehrenbürgermeister Erhard Reinl, unser Vorsitzender der Gemeindevertretung Eckhard Neumann und meine Person waren über Pfingsten zusammen mit dem Mollner Bürgermeister Andreas Rußmann und einer Abordnung aus Molln in unsere Partnergemeinde Tat eingeladen.

Der Besuch hat die Verbundenheit wieder hergestellt und die Verstimmungen der Vergangenheit zum Glück beseitigt.

Ich darf Ihnen daher die herzlichsten Grüße vom Bürgermeister aus Tát Lajos Turi ausrichten.

Er hat sich so sehr über den schönen Besuch aus den Partnergemeinden gefreut.

Unser Partnerschaftsverein war mit einem ganzen Bus vom 04.07. bis 07.07.2024 in Molln.

Ich darf Ihnen allen daher ganz herzliche Grüße vom Bürgermeister Andreas Rußmann aus unserer Partnergemeinde Molln überbringen.

Abschließend darf ich noch auf folgende Punkte hinweisen:

Im Jahr 2025 besteht die Partnerschaft mit Molln 50 Jahre!

Im Jahr 2026 besteht die Partnerschaft mit Tat 30 Jahre!

Dies sollten wir gebührend feiern!

Vielen DANK!

3.

Anfragen

3.1.

Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen v. 26.06.2024 / in Anspruchnahme v. Rechtsberatungen in der Verwaltung

AF-12660/2024

Herr Rolf Schwarz trägt die Anfrage vor.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt folgende Anfrage an den Gemeindevorstand/den Bürgermeister:

Zur sicheren Entscheidungsfindung sind in der Verwaltung möglichst eindeutige Kriterien notwendig. In einigen Fällen können hier zusätzliche rechtliche Expertisen erforderlich sein.

  1. Zu welchen Notwendigkeiten und zu welchen Fachthemen beauftragte die Verwaltung seit Amtsantritt von Herrn BM Ranft private rechtliche Beratungen oder Expertisen (z.B. durch Kanzleien, Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen, private Institute, oder sonstige Berater)? Welche privaten Fachexperten im Einzelnen wurden für die Gemeinde Buseck tätig? Können Sie uns dazu eine Aufstellung erstellen?
  2. In welcher Höhe sind dadurch in den Jahren 2022, 2023 und 2024 Kosten entstanden?

Beantwortung durch Bürgermeister Michael Ranft:

Folgende Buchungen sind im Zeitraum 01.01.2022 bis 01.07.2024 auf dem Sachkonto 6771000 (Aufw. für Sachverständige, Rechtsanwälte u. Gerichtskosten) erfolgt:

Buchungsdatum

Beschreibung

Herkunftsname

Betrag

01.07.2024

Landpachtverträge

MTJZ Rechtsanwälte

15.01.2024

Beratung Kita-Vorkaufsrecht

Petri & Puvogel

24.10.2023

Honorarabrechnung Lastenradverleih

Karpenstein, Longo & Nübel

31.07.2023

Honorarabrechnung-Stromkonzessionsverfahren

Karpenstein, Longo & Nübel

11.08.2023

Rechtsstreit Arbeitsgericht

MTJZ Rechtsanwälte

05.07.2023

Rechtsberatung Bauplatzrichtlinien

Karpenstein, Longo & Nübel

30.04.2023

Gemeinde Buseck./. N.N.

KKP Rechtsanwälte PartGmbH

08.05.2023

Rechtsberatung Bauplatzrichtlinien

Karpenstein, Longo & Nübel

25.10.2022

2. Abschlag Konzessionsverfahren Strom

Karpenstein, Longo & Nübel

31.05.2022

1. Abschlag Konzessionsverfahren Strom

Karpenstein, Longo & Nübel

07.07.2022

Ermittlungsverfahren N.N.

Helduser & Kollegen

30.05.2022

Rechtsberatung Landwirtschaftssache

Karpenstein, Longo & Nübel

08.03.2022

Ermittlungsverfahren N.N.

Helduser & Kollegen

Summe:

27.024,80

4.

Feststellen der Beschlussfähigkeit

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Eckhard Neumann, stellt die Beschlussfähigkeit mit 30 von 37 Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern fest.

5.

Niederschrift der Sitzung vom 16.5.2024

Es sind keine Einwendungen gegen die Niederschrift der Sitzung der Gemeindevertretung vom 16.05.2024 eingegangen, so dass diese angenommen ist.

6.

Beschluss der Tagesordnung

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Herr Eckhard Neumann, trägt zur Tagesordnung vor:

  1. Dringlichkeitsantrag: Wahl zur Schriftführerin für die Gemeindevertretung.
    Soll auf die Tagesordnung unter TOP 16 aufgenommen werden.
  2. Dringlichkeitsantrag: Ausführung des Wirtschaftsplans 2024 des Eigenbetriebes Gemeindewerke Buseck; hier Genehmigung einer überplanmäßigen Auszahlung/Mittelumschichtung für Brunnenbohrung neuer Brunnen Eckhardshausen.
    Soll auf die Tagesordnung unter TOP 17 aufgenommen werden.
  3. Dringlichkeitsantrag aller Fraktionen: Stromtrasse Rhein-Main-Link.
    Soll auf die Tagesordnung unter TOP 18 aufgenommen werden.

Über die Aufnahme auf die Tagesordnung der einzelnen Dringlichkeitsanträge, wird gesondert abgestimmt.

6.1.

Dringlichkeitsantrag: Wahl der Schriftführerin für die Gemeindevertretung

Herr Bürgermeister Ranft begründet die Dringlichkeit.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

6.2.

Dringlichkeitsantrag: Ausführung des Wirtschaftsplans 2024 des Eigenbetriebes Gemeindewerke Buseck; hier Genehmigung einer überplanmäßigen Auszahlung/Mittelumschichtung für Brunnenbohrung neuer Brunnen Eckhardshausen

Herr Bürgermeister Ranft begründet die Dringlichkeit.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

6.3.

Dringlichkeitsantrag aller Fraktionen: Stromtrasse Rhein-Main-Link in der Gemeinde Buseck

Herr Frank Müller begründet die Dringlichkeit.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

6.4.

Beschluss der neuen Tagesordnung

Gegen die nun vorliegende Tagesordnung ergeben sich keine Einwendungen, so dass diese angenommen ist.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

7.

Ausführung des Wirtschaftsplans 2024 des Eigenbetriebes Gemeindewerke Buseck;

hier Genehmigung einer überplanmäßigen Auszahlung/Mittelumschichtung für Kanalbaumaßnahmen im Zuge der grundhaften Sanierung des Riegelweg

V-12616/2024

Bürgermeister Michael Ranft begründet die Vorlage für den Gemeindevorstand.

Aus dem Ortsbeirat Alten-Buseck wird berichtet, dass die Vorlage mit 7 Ja-Stimmen, zur Annahme empfohlen wird.

Aus dem Bau-, Landwirtschafts- und Umweltausschuss berichtet die Vorsitzende, Corinna Helm, dass die Vorlage einstimmig zur Annahme empfohlen wird.

Aus dem Haupt- und Finanzausschuss berichtet der Vorsitzende, Uwe Kühn, dass die Vorlage einstimmig zur Annahme empfohlen wird.

Es erfolgt keine Aussprache.

Beschluss:

1.

Die Gemeindevertretung beschließt die überplanmäßige Auszahlung/Mittelumschichtung im Teilhaushalt Abwasserbeseitigung in Höhe von

600.000,00 €

von Investition Kanalbaumaßnahme Borngasse K 2.20 zu Investition Kanalbaumaßnahme Riegelweg K 2.50

2.

Die entsprechenden Haushaltsmittel in Höhe von 600.000, - € sind im Wirtschaftsplan der Gemeindewerke 2025 bei Investitionsnummer K 2.20 neu einzustellen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

8.

Flächennutzungsplanänderung im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 1.37 "Solarpark Auf der Eselsweide" Großen-Buseck, Feststellungsbeschluss

V-12497/2024

Bürgermeister Michael Ranft begründet die Vorlage für den Gemeindevorstand.

Aus dem Ortsbeirat Großen-Buseck wird berichtet, dass die Vorlage einstimmig, zur Annahme empfohlen wird.

Aus dem Bau-, Landwirtschafts- und Umweltausschuss berichtet die Vorsitzende, Corinna Helm, dass die Vorlage einstimmig zur Annahme empfohlen wird.

Es erfolgt eine Nachfrage von Herrn Rolf Schwarz.

Beschluss:

Feststellungsbeschluss gemäß § 6 BauGB

  1. Nach ausführlicher Erläuterung und Diskussion werden die in der Anlage befindlichen Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 3 Abs.2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen zur Kenntnis genommen und als Abwägung (§ 1 Abs.7 BauGB) durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Buseck beschlossen.
  2. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Buseck stellt die Flächennutzungsplanänderung im Bereich des Bebauungsplanes „Solarpark Auf der Eselsweide“ gemäß § 6 BauGB fest (Feststellungsexemplar) und billigt die Begründung hierzu.
  3. Die Flächennutzungsplanänderung ist dem Regierungspräsidium Gießen gemäß § 6 Abs.1 BauGB zur Genehmigung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

9.

Bebauungsplan Nr. 1.37 "Solarpark Auf der Eselsweide" Großen-Buseck, Abwägungs- und Satzungsbeschluss

V-12496/2024

Bürgermeister Michael Ranft begründet die Vorlage für den Gemeindevorstand.

Aus dem Ortsbeirat Großen-Buseck wird berichtet, dass die Vorlage einstimmig, zur Annahme empfohlen wird.

Aus dem Bau-, Landwirtschafts- und Umweltausschuss berichtet die Vorsitzende, Corinna Helm, dass die Vorlage einstimmig zur Annahme empfohlen wird.

Es erfolgt keine Aussprache.

Beschluss:

Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs.1 BauGB

  1. Nach ausführlicher Erläuterung und Diskussion werden die in der Anlage befindlichen Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 3 Abs.2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen zur Kenntnis genommen und als Abwägung (§ 1 Abs.7 BauGB) durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Buseck beschlossen.
  2. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Buseck beschließt den Bebauungsplan „Solarpark Auf der Eselsweide“ gemäß § 10 Abs.1 BauGB i. V. m. § 5 HGO (Hess. Gemeindeordnung), § 9 Abs.4 BauGB i. V. m. § 91 Hess. Bauordnung (integrierte Orts- und Gestaltungssatzung) und § 37 Abs.4 HWG (wasserrechtliche Festsetzungen) als Satzung und die Begründung hierzu.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

10.

Gewerbegebiet Buseck, Alten-Buseck, Holzpfad/Kiesacker - Teilfläche aus Flur 3 Flurstück 148/1 / Veranstaltungsbüro Max Wagner, Beuern

V-12597/2024

Bürgermeister Michael Ranft begründet die Vorlage für den Gemeindevorstand.

Herr Jürgen Häuser berichtet aus dem Ortsbeirat Alten-Buseck, dass die Vorlage mit 7 Ja-Stimmen, zur Annahme empfohlen wird.

Aus dem Haupt- und Finanzausschuss berichtet der Vorsitzende, Uwe Kühn, dass die Vorlage einstimmig zur Annahme empfohlen wird.

Es werden Nachfragen von Herrn Rolf Schwarz und Herrn Frank Müller gestellt.

Beschluss:

1)

Es wird beschlossen, in der Gemarkung Alten-Buseck aus dem Gewerbegrundstück Flur 3 Flurstück 148/1 – Holzpfad / Kiesacker

a) an das Veranstaltungsbüro Max Wagner, Bersröder Weg 27, 35418 Buseck

eine Teilfläche mit ca. 3.200 m² für 100,00 € pro m² = 320.000,00 €

zu verkaufen.

2)

Die Mehr- oder Minderfläche, die sich nach der endgültigen Vermessung ergibt, ist entsprechend auszugleichen.

3)

Die erforderlichen Vermessungskosten und Verkaufsnebenkosten trägt der Käufer.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

11.

Jahresabschluss zum 31.12.2023;

hier: Übertragung von Haushaltsermächtigungen

M-12583/2024

Bürgermeister Michael Ranft erläutert die Mitteilungsvorlage für den Gemeindevorstand.

Aus dem Haupt- und Finanzausschuss berichtet der Vorsitzende, Uwe Kühn, dass die Vorlage zur Kenntnis genommen wurde.

Beschluss:

Nach § 112 Abs. 4 Nr. 2 Hessische Gemeindeordnung (HGO) ist dem, vom Gemeindevorstand aufzustellenden Jahresabschluss eine Übersicht über die in das folgende Jahr zu übertragenden Haushaltsermächtigungen beizufügen. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Buseck nimmt die im Rahmen des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 übertragenen Haushaltsermächtigungen nach der in der Beschlussvorlage als Anlage 1 beigefügten Übersicht, im Vorgriff auf die Unterrichtung gem. § 112 Abs. 5 HGO, zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis:

Kenntnisnahme

12.

Haushaltssatzung mit -plan für das Haushaltsjahr 2024;

hier: Aufsichtsbehördliche Genehmigung

M-12640/2024

Bürgermeister Michael Ranft erläutert die Mitteilungsvorlage für den Gemeindevorstand.

Aus dem Haupt- und Finanzausschuss berichtet der Vorsitzende, Uwe Kühn, dass die Vorlage zur Kenntnis genommen wurde.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Buseck nimmt die der Mitteilungsvorlage als Anlage beigefügte aufsichtsbehördliche Genehmigung der Haushaltssatzung mit –plan für das Haushaltsjahr 2024 zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis:

Kenntnisnahme

13.

Brandschutzangelegenheiten; Stellungnahmen der Feuerwehren Alten-Buseck und Trohe zum Haushaltsbegleitbeschluss betreffend Neubau der Feuerwehrhäuser

M-12576/2024

Bürgermeister Michael Ranft erläutert die Mitteilungsvorlage für den Gemeindevorstand.

Aus dem Ortsbeirat Alten-Buseck berichtet Herr Jürgen Häuser, dass die Vorlage zur Kenntnis genommen wurde.

Aus dem Ortsbeirat Trohe berichtet Herr Gerhard Hackel, dass die Vorlage zur Kenntnis genommen wurde.

Es folgt eine persönliche Stellungnahme von Herrn Ernst Serth.

Beschluss:

In der Sitzung der Gemeindevertretung am 14.03.2024 wurde folgender Haushaltsbegleitbeschluss gefasst:

„In Anbetracht der sich abzeichnenden schwierigen Haushaltslage und Entwicklung wird der Gemeindevorstand aufgefordert nochmal mit den Vertretern der Ortsteilfeuerwehren und der Feuerwehrleitung zu sprechen, mit dem Ziel ein gemeinsames Feuerwehrhaus zu errichten.

Der Gemeindevorstand wird gebeten, die Gespräche sehr zügig zu führen und nach Möglichkeit alle Maßnahmen zurückzustellen, die einem gemeinsamen Feuerwehrstandort entgegenstehen.“

Nach einem gemeinsamen Gesprächstermin am 18.03.2024 haben, sowohl die Feuerwehren Alten-Buseck und Trohe, als auch die Gemeindebrandinspektoren, jeweils eine Stellungnahme gefertigt, die dieser Mitteilungsvorlage beigefügt ist.

Der Regierungspräsident Dr. Ulrich erteilte nochmals in einem kurzen persönlichen Gespräch mit Bürgermeister Ranft eine negative Prognose für eine Zustimmung zu einem Zielabweichungsverfahren zur Errichtung eines gemeinsamen Feuerwehrgerätehauses genau in der Mitte zwischen den Ortsteilen Trohe und Alten-Buseck. Ein ausführliches Gespräch ist in der Terminabstimmung mit dem Vorzimmer des Regierungspräsidenten.

Eine angeforderte Stellungnahme des Ministeriums zum Neubau eines gemeinsamen Feuerwehrgerätehauses zwischen den Ortsteilen Trohe und Alten-Buseck steht noch aus und wird nachgereicht, sobald diese vorliegt.

Abstimmungsergebnis:

Kenntnisnahme

14.

Grundstücksverkehr: Kauf einer landw. Fläche in Alten-Buseck, Flur 3 Flurstück 62 "An der Gans" mit 8.523 m²

V-12648/2024

Bürgermeister Michael Ranft begründet die Vorlage für den Gemeindevorstand.

Aus dem Ortsbeirat Alten-Buseck berichtet Frau Steller-Naß, dass der Antrag mit 3-ja Stimmen, 2 nein-Stimmen und 2 Enthaltungen zur Annahme empfohlen wird.

Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses, Uwe Kühn, berichtet, dass die Vorlage mit 6 ja-Stimmen und 3 Enthaltungen zur Annahme empfohlen wird.

Aus dem Bau-, Landwirtschafts- und Umweltausschuss berichtet die Vorsitzende, Corinna Helm, dass die Vorlage mit 6-ja Stimmen und 3 Enthaltungen zur Annahme empfohlen wird.

An der Aussprache beteiligten sich Herr Norbert Weigelt, Herr Frank Müller, Herr Uwe Kühn und Herr Michael Ranft.

Beschluss:

Es wird beschlossen, dass die landwirtschaftliche Ackerfläche in der Gemarkung Alten-Buseck von Frau E.

Flur 3 Flurstück 62 „An der Gans“ mit 8.523m²

für den Preis von 38,00 €/m² = 323.874,00

gekauft werden kann.

Die entsprechenden Verkaufsnebenkosten trägt die Gemeinde Buseck.

Abstimmungsergebnis:

Ergebnis wie angegeben

Ja 23

Nein 1

Enthaltung 7

15.

Standortbeschluss und Beschluss zur Einleitung eines Bauleitplanverfahrens, Bebauungsplan Nr. 2.30 "Feuerwehrhaus am Wißmarer Weg" sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich; Gemarkung Alten-Buseck; Aufstellungsbeschluss

Herr Bürgermeister Ranft beantragt für den Gemeindevorstand mit Drucksache V-12647/2024/1 eine Änderung der vorliegenden Beschlussvorlage.

Aus dem Ortsbeirat Alten-Buseck berichtet Frau Steller-Naß, dass der Antrag mit 6 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme zur Annahme empfohlen wird.

Aus dem Bau-, Landwirtschafts- und Umweltausschuss berichtet die Vorsitzende, Corinna Helm, dass die Vorlage mit 6-ja Stimmen und 3 Enthaltungen geändert zur Annahme empfohlen wird.

15.1.

Änderungsantrag

Herr Bürgermeister Michael Ranft bittet darum, die Änderung aus dem Bau-, Landwirtschafts- und Umweltausschuss in den bestehenden Beschluss (Punkt Nr. 8) abgeändert zu übernehmen.

Entgegen des Änderungsantrages aus dem Bau-, Landwirtschafts- und Umweltausschusses, soll nicht der gesamte Beschluss zum Standort Feuerwehrhaus Am Reiberg V-12135/2023/1 aufgehoben werden, sondern nur Nr.2 „Das Feuerwehrhaus Alten-Buseck soll möglichst auf der gemeindeeigenen Fläche in der Gemarkung Alten-Buseck, Flur 3, Nr. 176/1 und einer evtl. noch anzukaufenden Teilfläche des Flurstücks Flur 3 Nr. 177 errichtet werden“.

Es besteht Einigkeit darüber, dass über den geänderten Antrag inkl. Punkt Nr. 8 abgestimmt wird

Beschluss:

8. Der von der Gemeindevertretung gefasste Beschluss zum Standort Feuerwehrhaus Am Reiberg V-12135/2023/1, Nr.2 wird hiermit aufgehoben.

Abstimmungsergebnis:

Ergebnis wie angegeben

Ja 23

Nein 1

Enthaltung 7

15.2.

Standortbeschluss und Beschluss zur Einleitung eines Bauleitplanverfahrens, Bebauungsplan Nr. 2.30 "Feuerwehrhaus am Wißmarer Weg" sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich; Gemarkung Alten-Buseck; Aufstellungsbeschluss

V-12647/2024/1

Beschluss:

  1. Die Gemeindevertretung beschließt als Standort für das neue Feuerwehrhaus in Alten-Buseck das Grundstück am Wißmarer Weg Flur 3 Flurstück 62.
  2. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Buseck beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2.30 „Feuerwehrhaus Wißmarer Weg“ im Ortsteil Alten-Buseck sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich im zweistufigen Regelverfahren.
  3. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der FNP-Änderung liegt im Nordwesten der Ortslage, nördlich des Wißmarer Weges und ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen. Er umfasst in der Flur 3 die Flurstücke 62 und 81/3tlw., sowie das Flurstück 14tlw. in der Flur 2, alle Gemarkung Alten-Buseck.
  4. Mit dem Bebauungsplan soll der neue Standort des Feuerwehrhauses bauplanungsrechtlich vorbereitet werden. Das Planziel ist die Ausweisung einer Fläche für den Gemeinbedarf gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr“. Ergänzend erfolgt die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes mit max. drei Bauplätzen i.S.d. § 4 BauNVO, um der Nachfrage nach Baugrundstücken im Ortsteil Alten-Buseck auch künftig gerecht zu werden. Die Planziele gelten analog für die Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde, der die Fläche derzeit als lw. Nutzfläche darstellt. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs.3 BauGB.
  5. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan und die FNP-Änderung ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
  6. Die Aufstellung des Bebauungsplanes und die Änderung des Flächennutzungsplanes erfordert eine Umweltprüfung i.S. des § 2 Abs.4 BauGB, in der die voraussichtlichen erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht ist gemäß § 2a BauGB in die Begründung des Bebauungsplanes bzw. zur FNP-Änderung zu integrieren.
  7. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB sind einzuleiten.
  8. Der von der Gemeindevertretung gefasste Beschluss zum Standort Feuerwehrhaus Am Reiberg V-12135/2023/1, Nr.2 wird hiermit aufgehoben.

Abstimmungsergebnis:

Ergebnis wie angegeben

Ja 23

Nein 1

Enthaltung 7

16.

Wahl der Schriftführerin für die Gemeindevertretung

V-12614/2024

Bürgermeister Michael Ranft begründet die Vorlage für den Gemeindevorstand.

An der Aussprache beteiligten sich Herr Norbert Weigelt und Herr Uwe Kühn.

Beschluss:

Für die Wahl der Schriftführerin der Gemeindevertretung wird die Gemeindebedienstete Anne Katharina Fegbeitel vorgeschlagen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

17.

Ausführung des Wirtschaftsplans 2024 des Eigenbetriebes Gemeindewerke Buseck;

hier Genehmigung einer überplanmäßigen Auszahlung/Mittelumschichtung für Brunnenbohrung neuer Brunnen Eckhardshausen

V-12666/2024

Bürgermeister Michael Ranft begründet die Vorlage für den Gemeindevorstand.

Aus dem Haupt- und Finanzausschuss berichtet der Vorsitzende, Uwe Kühn, dass die Vorlage einstimmig zur Annahme empfohlen wird. Gleichzeitig berichtet er aus der Betriebskommission der Gemeindewerke, die ebenfalls einstimmig die Vorlage zur Annahme empfiehlt.

Seitens des Herrn Berthold Haupt wird eine Nachfrage gestellt. Diese wird durch Herrn Bürgermeister Ranft beantwortet.

Beschluss:

1.

Die Gemeindevertretung beschließt die überplanmäßige Auszahlung/Mittelumschichtung im Teilhaushalt Wasserversorgung in Höhe von

150.000,00 €

von Investition Wasserleitungsbaumaßnahme Ringsschluss Gewerbegebiet Flößerweg W 1.52 zur neuen Investition Brunnenbohrung Eckhardshausen W 1.96.

2.

Die entsprechenden Haushaltsmittel in Höhe von 150.000, - € sind im Wirtschaftsplan der Gemeindewerke 2025 bei Investitionsnummer W 1.52 neu einzustellen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

18.

Gemeinsamer Dringlichkeitsantrag aller Fraktionen: Stromtrasse Rhein-Main-Link

Herr Frank Müller, Herr Uwe Kühn und Herr Bürgermeister Ranft begründen den gemeinsamen Antrag aller Fraktionen.

Beschluss:

Die Gemeinde Buseck beschließt:

Im Sinne des gemeinsamen Antrags der Kreistagsfraktionen von SPD, FW, CDU und Bündnis 90/Grüne vom 14.06.2024 den Gemeindevorstand zu beauftragen bei der Bundesnetzagentur darauf hinzuwirken, dass beim Bau der „Rhein-Main-Link“- Stromtrasse des Unternehmens Amprion die Vorgabe der durchgängigen Erdverkabelung geändert wird, so dass auch der Bau von Freileitungen ermöglicht wird. Die Gemeinde Buseck sieht die Notwendigkeit des Stromnetz-Ausbaus über den Rhein-Main-Link, lehnt aber die durchgängige Erdverkabelung ab.

Der Gemeindevorstand wird beauftragt alle rechtlichen Möglichkeiten im Rahmen des Planfeststellungsverfahren auszuschöpfen. Ziel ist es eine für die Zukunft und die Entwicklung der Gemeinde Buseck nicht durch die geplante Stromtrasse zu stören bzw. unmöglich zu machen.

Die Belange des Natur- und Landschaftsschutzes sollen ebenso, wie die der Landwirtschaft berücksichtigt werden.

Mit den Mitgliedern des Bundestages und des Landtages aus unserer Region ist Kontakt aufzunehmen, um eine vollumfängliche Unterstützung für die Belange der Gemeinde Buseck im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens und darüber hinaus zu erreichen.

Mit ggfs. in gleicher Form betroffenen Kommunen ist ein Interessenverband anzustreben, um gemeinsam in allen wichtigen Themen und Rechtsfragen vertreten zu sein. Die bestehenden Verbände, wie Hessischer Städte- und Gemeindebund, Städtetag, Landkreistag etc. sind einzubeziehen.

Mit dem Vorhabenträger ist eine konstruktive und sachorientierte Kommunikation zu führen, die das Ziel hat Alternativen zur geplanten Trassenführung und Ausführung zu erreichen.

Die weitere Begründung erfolgt mündlich.

Abstimmungsergebnis:

Ergebnis wie angegeben

Ja 27

Nein 0

Enthaltung 4

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung beendet die Sitzung um 21:07 Uhr, verabschiedet alle Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter in den wohlverdienten Urlaub und wünscht Erholung und Gesundheit bis zur nächsten Sitzung der Gemeindevertretung im September.

Vorsitzende/r

Schriftführer/in

(gez.) Eckhard Neumann

(gez.) Johann Fast