Aus gegebenem Anlass und der zurzeit herrschenden Wasserknappheit weisen wir daraufhin, dass kein Wasser (durch Ziehen des Stöpsels) aus den Schöpfbecken auf den Friedhöfen abgelassen werden
darf.
Ebenso ist darauf zu achten, dass der Wasserhahn nach Füllen des Beckens wieder abgedreht wird.