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Busecker Nachrichten
Ausgabe 30/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Nachrücken in den Ortsbeirat des Ortsbezirks Alten-Buseck

Gemäß § 34 Abs. 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung vom 07. März 2005 (GVBl. 2005 I S. 197) stelle ich fest:

An die Stelle des Mitglieds des am 14.03.2021 neu gewählten Ortsbeirats des Ortsbezirks Alten-Buseck, Herr Immo Zillinger, der auf sein Mandat verzichtet hat, rückt gem. § 34 KWG als nächster noch nicht berufener Bewerber mit den meisten Stimmen des Wahlvorschlags Nr. 7 Freie Wähler – FWG Buseck (FWG) –

Herr Harald Rabenau

als Mitglied des Ortsbeirats nach.

Gegen diese Feststellung sind die Rechtsmittel der §§ 25 bis 27 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes gegeben.

35418 Buseck, 19.07.2022

gez.
S c h i n d l e r
Besondere Wahlleiterin