am Donnerstag, dem 14.07.2022, im Kulturzentrum, großer Saal.
Sitzungsdauer: 19:30 - 23:00 Uhr
Anwesenheiten
Herr Eckhard Neumann
Herr Simon Abresch
Herr Wolfgang Dörr
Herr Gerhard Hackel
Frau Corinna Helm
Herr Willy Jost
Herr Roland Kauer ab 20:25 Uhr
Frau Marlies Scheld
Herr Norbert Weigelt
Frau Angelika Wagner
Herr André Blaufelder
Herr Wilhelm Damm
Herr Marco Deibel
Herr Heiko Gans
Herr Berthold Haupt
Herr Jürgen Häuser
Herr Uwe Kühn
Herr Erhard Reinl
Frau Luana Sommer
Herr Gunnar Wagner
Herr Carsten Wismar
Frau Claire Blaschke
Herr Marco Blaschke
Herr Moritz Mattern
Herr Frank Müller
Herr Dominik Panz
Herr Eric Richter-Belloff bis 22:17 Uhr
Frau Katharina Habenicht
Frau Anita Kraft
Herr Rolf Schwarz
Herr Markus Spitzner
Herr Kay-Achim Becker
Frau Luise Böttcher
Herr Rudolf Buchtaleck
Herr Christopher Saal
Herr Alexander Zippel — Vertreter für Bürgermeister Ranft
Frau Isabel Pfeil
Abwesenheiten
Frau Kornelia Steller-Naß
Herr Kai Bolte
Herr Thorsten Weller
Frau Angelique Viola Grün
Frau Mona Poloschek
Frau Ute Wagner
Herr Michael Ranft
Herr Peter Fischbach
Frau Renate Münch
Herr Guido Schemken
| 1. | Eröffnung der Sitzung |
| 2. | Ehrungen |
| 3. | Bericht aus dem Gemeindevorstand |
| 4. | Anfragen |
| 1.) | Gemeindebücherei | AF-11563/2022 | |
| 2.) | Veröffentlichung von Ergebnissen der Geschwindigkeitskontrollen nach jedem Standortwechsel der Verkehrsmesstafeln | AF-11564/2022 |
| 5. | Feststellen der Beschlussfähigkeit | |
| 6. | Niederschrift der Sitzung vom 19.05.2022 | |
| 7. | Beschluss der Tagesordnung | |
| 8. | Zurückgezogen: Niederschriften der Ortsbeiräte | V-11512/2022 |
| 9. | Einrichtung einer Kommission nach § 72 Hessische Gemeindeordnung (HGO) | V-11541/2022 |
| 10. | IKZ-Projekt "Cybersicherheit in öffentlichen Verwaltungen im Landkreis Gießen" | V-11416/2022 |
| 11. | Beschaffung der REGISAFE-Module "KommunalPlus Sitzung und Sitzungsgeld" sowie "KommunalPlus Ratsinformation" | V-11505/2022/2 |
| 12. | Anpassung der Richtlinien zur Vergabe des Umweltpreises der Gemeinde Buseck | V-11485/2022 |
| 13. | Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss der Gemeinde Buseck für das Haushaltsjahr 2015 und die Entlastung des Gemeindevorstandes gemäß §§ 113 und 114 Abs.1 Hessische Gemeindeordnung (HGO) | V-11502/2022 |
| 14. | Jahresabschluss zum 31.12.2021; hier: Übertragung von Haushaltsermächtigungen | M-11496/2022 |
| 15. | Haushaltssatzung mit -plan für das Haushaltsjahr 2022; hier: Aufsichtsbehördliche Genehmigung | M-11514/2022 |
| 16. | Beratung und Beschlussfassung über den Nachtragswirtschaftsplan 2022 der "Gemeindewerke Buseck" | V-11521/2022 |
| 17. | Beratung und Beschlussfassung über eine Neufassung der Anlagerichtlinie für Geldanlagen der Gemeinde Buseck | V-11492/2022 |
| 18. | Neuausschreibung Stromkonzessionsverfahren 2022 | V-11544/2022 |
| 19. | Grundstücksverkehr: Verkauf einer Teil-Gewerbefläche in Buseck, Alten-Buseck, Flur 3 FlSt 244/1 | V-11545/2022/1 |
| 20. | Mögliche Entwicklung der Windvorrangfläche 4114a | V-11520/2022 |
| 21. | Varianten zum Umbau des Landwehrweges | V-11533/2022 |
| 21.1. | Änderungsantrag zur Vorlage V-11533/2022 Varianten zum Umbau des Landwehrweges | A-11589/2022 |
| 21.2. | Ursprünglicher Beschlussantrag mit Änderungsantrag | |
| 22. | Neugestaltung der Wieseck Insel letzter Planungsabschnitt Flussterrasse | V-11547/2022 |
| 23. | Europaweite Ausschreibung für die Stromlieferung 2023 - Bezug von Ökostrom | V-11554/2022 |
| 24. | Durchführungsvertrag Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 3.17 "Dörfelsweg / Reiskirchener Straße" | |
| Bauleitplanung der Gemeinde Buseck, Ortsteil Beuern | B-11582/2022 | |
| 25. | Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 3.17 "Dörfelsweg / Reiskirchener Straße" | |
| Bauleitplanung der Gemeinde Buseck, Ortsteil Beuern - Satzungsbeschluss | B-11583/2022 |
Sitzungsverlauf
| 1. | Eröffnung der Sitzung |
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Eckhard Neumann, eröffnet die form- und fristgerecht einberufene Sitzung und begrüßt die Anwesenden, insbesondere Angelika Wagner (Nachrückerin für Erich Hof) und Wilhelm Damm (Nachrücker für Immo Zillinger).
Er gratuliert Frau Pfeil, geb. Rinner im Namen aller Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter zur Hochzeit und übergibt ein Präsent. Überdies gratuliert er Herrn Zippel, Herrn Reinl, Herrn Jost, Frau Poloscheck und Herrn Richter-Belloff nachträglich zu deren Geburtstag.
Der Vorsitzende informiert hinsichtlich der bevorstehenden Fahrt zur Partnergemeinde Molln, dass um weitere Anmeldungen gebeten wird, da es noch freie Zimmer gibt.
| 2. | Ehrungen |
Zu diesem Punkt sind Erich Hof und Heinz Seibert anwesend. Der Erste Beigeordnete Alexander Zippel und der Vorsitzende der Gemeindevertretung Eckhard Neumann sprechen Dank und Anerkennung für die jeweils über 30-jährige ehrenamtliche Tätigkeit von Erich Hof und Heinz Seibert aus. Ihnen wird die Bezeichnung „Ehrengemeindevertreter“ verliehen. Eine Urkunde sowie ein Präsent werden überreicht. Die Urkunde wird vom ersten Beigeordneten vorgelesen.
| 3. | Bericht aus dem Gemeindevorstand |
Der Erste Beigeordnete Alexander Zippel berichtet über aktuelle Themen und Tätigkeiten:
| 4. | Anfragen | ||
| 1.) | Gemeindebücherei | AF-11563/2022 | |
Norbert Weigelt trägt die Anfrage vor. Erster Beigeordneter Alexander Zippel antwortet.
| 1.) | Weshalb wurde nicht rechtzeitig eine Nachfolge für die in Rente gegangene Büchereileiterin Sorge getragen? |
| 2.) | Ist mit einer hauptamtlichen Nachbesetzung dieser Stelle zu rechnen? |
| 3.) | Sollte eine Stellenausschreibung erfolgen, welche Voraussetzungen muss die Nachfolge mitbringen und mit welchem Stundenkontingent wird diese Stelle ausgeschrieben? |
| 4.) | Welche Gründe liegen vor, dass es zu einer kompletten Schließung geführt hat, da die Gemeinde doch noch über eine weitere Mitarbeiterin für die Bücherei verfügt. |
Beantwortung:
Zu 1.)
Die Nachfolge wurde rechtszeitig eingeplant und wird nunmehr zeitnah besetzt. Die Vorstellungsgespräche für eine Fachangestellte für Medien- und Informationstechnik haben am 01.07.2022 stattgefunden. Der personelle Engpass in der Personalabteilung hat dazu geführt, dass die Stellenausschreibung erst im April 2022 erfolgen konnte.
Es wurden zudem weitere Gespräche zur vorübergehenden Besetzung der Stelle im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit oder geringfügigen Beschäftigung geführt. Leider hat sich bisher kein Bewerber bereit erklärt, die Tätigkeit sofort oder zeitnah aufzunehmen. Die Gemeinde ist nunmehr mit zwei weiteren Bewerbern hierzu im Gespräch.
Es wird bzgl. der in der Anfrage aufgestellten Behauptung, dass die Nachfolge nicht rechtzeitig erfolgt ist, zusätzlich auf Punkt 4 der Anfrage verwiesen.
Zu 2.)
Die frei gewordenen Stellenanteile werden zeitnah besetzt.
Zu 3.)
Eine Stellenausschreibung ist bereits mit Bewerbungsschluss zum 22.04.2022 erfolgt. Die Voraussetzungen können der Ausschreibung entnommen werden.
Zu 4.)
Hierbei handelt es sich um interne personelle Angelegenheiten, die aus rechtlichen Gesichtspunkten ausführlicher nicht in einer Anfrage in der Gemeindevertretung behandelt werden können.
| 2.) | Veröffentlichung von Ergebnissen der Geschwindigkeitskontrollen nach jedem Standortwechsel der Verkehrsmesstafeln | AF-11564/2022 |
Anita Kraft trägt die Anfrage vor. Erster Beigeordneter Alexander Zippel antwortet.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt folgende Anfrage an den Gemeindevorstand/den Bürgermeister:
Beantwortung:
| Zu 1. | Messungen sind in jedem Monat erfolgt. |
| Zu 2. | Aufgrund von personellen Engpässen konnten die Messungen nicht abschließend für die Weitergabe aufgearbeitet werden, so dass keine Weitergabe bzw. Veröffentlichung erfolgte. |
| Zu 3. | Zwischenzeitlich wurden alle Messungen veröffentlicht, so dass in den nächsten Ausgaben der Busecker Nachrichten alles erscheinen wird. |
| Zu 4. | Messungen sind regelmäßig erfolgt. Zukünftig sollen weitere Messtafeln zum Einsatz kommen. Die Veröffentlichung soll zeitnah im 4-6 Wochen Rhythmus erfolgen. |
| 5. | Feststellen der Beschlussfähigkeit |
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Eckhard Neumann, stellt die Beschlussfähigkeit mit 31 von 37 Gemeindevertreter und Gemeindevertreterinnen fest.
| 6. | Niederschrift der Sitzung vom 19.05.2022 |
Der Vorsitzende informiert über eine eingegangene Einwendung zur Niederschrift, welche jedoch nicht fristgerecht eingegangen ist.
Der Vorsitzende lässt über die Niederschrift der Sitzung der Gemeindevertretung vom 19.05.2022 abstimmen. Die Niederschrift wird einstimmig angenommen und somit als genehmigt erachtet.
| 7. | Beschluss der Tagesordnung |
Eckhard Neumann trägt zur Tagesordnung vor:
TOP 8 soll vom Gemeindevorstand zurückgezogen werden
Der TOP Durchführungsvertrag Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 3.17 „Dörfelsweg / Reiskirchener Straße“ Bauleitplanung der Gemeine Buseck, Ortsteil Beuern
soll als neuer Punkt 24 auf die Tagesordnung aufgenommen werden (Bürgermeistervorlage B-11582/2022). Der Vorsitzende bittet um Zustimmung: einstimmig angenommen
Der TOP Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 3.17 „Dörfelsweg / Reiskirchener Straße“
Bauleitplanung der Gemeine Buseck, Ortsteil Beuern – Satzungsbeschluss
soll als neuer Punkt 25 auf die Tagesordnung aufgenommen werden (Bürgermeistervorlage B-11583/2022). Der Vorsitzende bittet um Zustimmung: einstimmig angenommen
Die Tageordnungspunkte 24, 25 und 22 sollen vorgezogen werden.
Der Vorsitzende bittet um Zustimmung zur so vorgetragenen Tagesordnung.
Beschluss:
Die Tagesordnung wird in der geänderten Form beschlossen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
| 8. | Zurückgezogen: Niederschriften der Ortsbeiräte | V-11512/2022 |
Der Erste Beigeordnete Alexander Zippel trägt vor, dass der Gemeindevorstand beschlossen hat, den Tagesordnungspunkt 8 zurückzuziehen.
Beschluss:
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Buseck hat den Punkt zurückgezogen.
Abstimmungsergebnis: Kenntnisnahme
| 9. | Einrichtung einer Kommission nach § 72 Hessische Gemeindeordnung (HGO) | V-11541/2022 |
Uwe Kühn berichtet aus den Beratungen und über die einstimmige Beschlussempfehlung im HFA.
Beschluss:
Der Gemeindevorstand beschließt gem. § 72 HGO die Bildung einer Kommission für „Bauplatzrichtlinien“ gemeindeeigener Grundstücke.
Die Kommission besteht aus:
| a. | Dem Bürgermeister und 2 weiteren Mitgliedern des Gemeindevorstandes, die vom Gemeindevorstand bestimmt werden; |
| b. | Je zwei Mitgliedern der in der Gemeindevertretung vertretenen Fraktionen, die von der Gemeindevertretung gewählt werden; |
| c. | 3 sachkundigen Einwohnern oder Bürgern, die von der Gemeindevertretung gewählt werden. |
Die Mitglieder zu a) werden vom Gemeindevorstand und die Mitglieder zu b) und c) von der Gemeindevertretung gewählt. Den Vorsitz in der Kommission führt der Bürgermeister oder ein von ihm bestimmter Beigeordneter.
Wahlvorschlag zu b)
Es wird vorgeschlagen, dass je zwei Vertreter von jeder Fraktion gewählt wird.
| FW-Fraktion | Vertreter: | Jürgen Häuser |
| FW-Fraktion | Vertreter: | Gunnar Wagner |
| SPD-Fraktion | Vertreter: | Corinna Helm |
| SPD-Fraktion | Vertreter: | Gerhard Hackel |
| CDU-Fraktion | Vertreter: | Moritz Mattern |
| CDU-Fraktion | Vertreter: | Dominik Panz |
| Grüne Fraktion | Vertreter. | Rolf Schwarz |
| Grüne Fraktion | Vertreter. | Ute Wagner |
Wahlvorschlag zu c):
Nachrichtlich:
Als Mitglieder des Gemeindevorstands werden folgende Personen bestimmt:
Bürgermeister Michael Ranft
Beigeordnete/r Kay-Achim Becker
Beigeordnete/r Rudolf Buchtaleck
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
| 10. | IKZ-Projekt "Cybersicherheit in öffentlichen Verwaltungen im Landkreis Gießen" | V-11416/2022 |
Uwe Kühn berichtet über die einstimmige Beschlussempfehlung im HFA.
Beschluss:
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
| 11. | Beschaffung der REGISAFE-Module "KommunalPlus Sitzung und Sitzungsgeld" sowie "KommunalPlus Ratsinformation" | V-11505/2022/2 |
Zum Tagesordnungspunkt liegt eine Ergänzungsvorlage vor. Beigeordneter Zippel erläutert die Vorlage.
Uwe Kühn berichtet über die einstimmige Beschlussempfehlung im HFA.
Beschluss:
Firma comundus regisafe GmbH, Waiblingen, erhält den Auftrag zur Lieferung, Installation und Einrichtung der Module KommunalPlus Sitzung, Sitzungsgeld und Ratsinformation“ für das Dokumentenmanagementsystem Regisafe.
Die Beschaffungskosten betragen ca. 20.000 € (einige Positionen sind abhängig vom tatsächlichen Aufwand und können nicht vorab genau beziffert werden).
Die jährlichen Kosten für Softwarepflege und Hosting betragen 3.150 €.
Die genannten Beträge enthalten die USt.
Für die Beschaffung wurden keine Mittel in den Haushalt 2022 eingestellt. Für die Beschaffungskosten und die anteiligen jährlichen Kosten für das Jahr 2022 werden außerplanmäßige Ausgaben (Investition 0060 bzw. KST 10300 KTR 01.111.03) genehmigt.
Zur Deckung der außerplanmäßigen Auszahlung werden Mittel aus dem bestehenden Haushaltsrest in Höhe von 20.000,-- EUR von Inv. Nr. 0120 (Ankauf von Spielgeräten f. Kindertagesstätten) zur Inv.Nr. 0060 (EDV-Hard- und Software) umgeschichtet.
Wenn abzusehen ist, dass die Beschaffung von seiten des Herstellers nicht mehr im laufenden Haushaltsjahr abgeschlossen werden kann, werden die erforderlichen Mittel in den Haushalt für das Jahr 2023 eingestellt. Die Genehmigung der außerplanmäßigen Ausgaben ist dann hinfällig.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
| 12. | Anpassung der Richtlinien zur Vergabe des Umweltpreises der Gemeinde Buseck | V-11485/2022 |
Gunnar Wagner berichtet aus den Beratungen im BaLU. Der Punkt wurde von Larissa Hildebrand ausführlich vorgestellt und mit 9 Ja-Stimmen zur Annahme empfohlen.
Uwe Kühn berichtet über die einstimmige Beschlussempfehlung im HFA.
Beschluss:
Die §§ 5, 8, 9 und 10 der Richtlinien zur Vergabe des Umweltpreises der Gemeinde Buseck werden aufgrund ausführlicher Beratung der Umweltpreis-Jury und deren Erfahrungen aus der Praxis folgendermaßen aktualisiert:
| § 5 Teilnahmeberechtigte: | |
| (1) | Teilnahmeberechtigt sind alle Vereine, Verbände, Betriebe, Privatpersonen, Interessensgruppen, Schulen und Jugendgruppen aus der Gemeinde Buseck, die umweltfreundliche Maßnahmen oder Projekte durchgeführt haben, deren Realisierung jedoch nicht länger als 18 Monate zurückliegt. Jedes Projekt bzw. jede Maßnahme kann nur einmal prämiert werden. |
| (2) | Bedienstete der Verwaltung, Mitglieder der Busecker politischen Gremien sowie Mitglieder des Preisgerichts sind nicht teilnahmeberechtigt. |
| § 8 Preisgericht: | |
| (1) | Die Jury wird von der Gemeindevertretung auf Vorschlag des Ältestenrats für die Dauer der Legislaturperiode dieser Gemeindevertretung ernannt. |
| (2) | Die Jury besteht aus 10 Personen, zur Hälfte aus Mitgliedern der politischen Gremien, zur anderen Hälfte aus fachkundigen Vertretern aus der Bevölkerung. Letztere werden durch die Ortsbeiräte benannt, so dass jeweils ein fachkundiger Vertreter pro Ortsteil zur Jury gehört. Zur Beschlussfassung müssen mindestens 5 Mitglieder der Jury anwesend sein. Wenn ein Mitglied dauerhaft ausscheidet, findet eine Nachbenennung durch den Gemeindevorstand statt. Die Jury wählt aus ihrer Mitte ein Mitglied zum Vorsitzenden. Dieser leitet die Sitzungen des Preisgerichts. |
| (5) | Der Beschluss wird von einem/einer Schriftführer/in niedergeschrieben. Schriftführer/in ist ein/e Mitarbeiter/in der Gemeindeverwaltung, in der Regel der/die Klimaschutzmanager/in. Diese Person ist nicht stimmberechtigt. |
| § 9 Preiswürdigkeit und Bewertung | |
| (1) | Die eingereichten Projekte oder Maßnahmen müssen mindestens eines der folgenden übergeordneten Ziele erfüllen: |
| (a) | Besondere Aktivitäten zur Stärkung des Umweltbewusstseins; | |
| (b) | besondere Aktivitäten zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen; | |
| (c) | besondere Aktivitäten zur Verhinderung oder Beseitigung von Umweltschäden; | |
| (d) | besondere Aktivitäten zur ökologischen Verbesserung des Wohnumfeldes. |
| (2) | Zur Preisbewertung wendet die Jury einen Katalog von Bewertungskriterien mit einem Punktesystem von je 0 bis 5 Punkten an. Der Kriterienkatalog wird bei der öffentlichen Ausschreibung des Umweltpreises bekanntgegeben. Er kann jeweils vor der öffentlichen Ausschreibung des Umweltpreises von der Jury unter Würdigung der Erfahrungen aus der Vergangenheit neu beraten und beschlossen werden. |
| § 10 Vergabe | |
| (1) | Der Gemeindevorstand beschließt über den Juryvorschlag und legt der Gemeindevertretung seine Entscheidung zur Kenntnisnahme vor. |
| (2) | Die Preisvergabe soll öffentlich in der letzten Sitzung der Gemeindevertretung des jeweiligen Jahres erfolgen. (Änderung der Formulierung gemäß Beschluss des Gemeindevorstandes v. 09.05.22) |
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
| 13. | Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss der Gemeinde Buseck für das Haushaltsjahr 2015 und die Entlastung des Gemeindevorstandes gemäß §§ 113 und 114 Abs.1 Hessische Gemeindeordnung (HGO) | V-11502/2022 |
Uwe Kühn berichtet über die einstimmige Beschlussempfehlung im HFA.
Beschluss:
Der geprüfte Jahresabschluss der Gemeinde Buseck zum 31.12.2015 wird festgestellt. Die Vermögensrechnung (Bilanz) zum 31.12.2015 schließt mit einer Bilanzsumme in Höhe von 75.801.337,35 € ab. Das Jahresergebnis weist zum Abschlussstichtag einen Jahresüberschuss in Höhe von 527.315,93 € aus und teilt sich wie folgt auf:
| - | Ordentliches Ergebnis | 48.603,80 € |
| - | Außerordentliches Ergebnis | 478.712,13 € |
Der Finanzmittelbestand beläuft sich zum 31.12.2015 auf insgesamt 1.776.200,40 €.
Dem Gemeindevorstand der Gemeinde Buseck wird gemäß § 114 Abs.1 HGO für das Jahr 2015 Entlastung erteilt. Der Jahresabschluss ist gemäß § 114 Abs. 2 HGO sowie der Beschluss hierüber als auch die Entlastung des Gemeindevorstands öffentlich bekannt zu machen und an sieben Tagen öffentlich auszulegen.
Der Jahresüberschuss (Gewinn) beim ordentlichen Ergebnis in Höhe von 48.603,80 € wird zur Abdeckung der Fehlbeträge aus Vorjahren verwendet und der Bilanzposition „Ordentliche Ergebnisse aus Vorjahren“ zugeführt. Der Jahresüberschuss (Gewinn) beim außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 478.712,13 € wird der Bilanzposition „Außerordentliche Ergebnisse aus Vorjahren“ zugeführt.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
| 14. | Jahresabschluss zum 31.12.2021; hier: Übertragung von Haushaltsermächtigungen | M-11496/2022 |
Uwe Kühn berichtet aus den Beratungen im HFA.
Beschluss:
Nach § 112 Abs. 4 Nr. 2 Hessische Gemeindeordnung (HGO) ist dem, vom Gemeindevorstand aufzustellenden Jahresabschluss eine Übersicht über die in das folgende Jahr zu übertragenden Haushaltsermächtigungen beizufügen. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Buseck nimmt die im Rahmen des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 übertragenen Haushaltsermächtigungen nach der in der Beschlussvorlage als Anlage 1 beigefügten Übersicht, im Vorgriff auf die Unterrichtung gem. § 112 Abs. 5 HGO, zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis: Kenntnisnahme
| 15. | Haushaltssatzung mit -plan für das Haushaltsjahr 2022; hier: Aufsichtsbehördliche Genehmigung | M-11514/2022 |
Uwe Kühn berichtet aus den Beratungen im HFA.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Buseck nimmt die der Mitteilungsvorlage als Anlage beigefügte aufsichtsbehördliche Genehmigung der Haushaltssatzung mit –plan für das Haushaltsjahr 2022 zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis: Kenntnisnahme
| 16. | Beratung und Beschlussfassung über den Nachtragswirtschaftsplan 2022 der "Gemeindewerke Buseck" | V-11521/2022 |
Alexander Zippel begründet die Vorlage.
Uwe Kühn berichtet über die einstimmige Beschlussempfehlung im HFA.
Beschluss:
Der beigefügte Nachtragswirtschaftsplan der Gemeindewerke Buseck für das Wirtschaftsjahr 2022 wird beschlossen. Es gelten folgende Festsetzungen:
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
| 17. | Beratung und Beschlussfassung über eine Neufassung der Anlagerichtlinie für Geldanlagen der Gemeinde Buseck | V-11492/2022 |
Der Erste Beigeordnete Alexander Zippel begründet die Vorlage.
Willy Jost stellt den Antrag, den § 7 Abs. 2 der Neufassung der Anlagerichtlinie für Geldanlagen der Gemeinde Buseck wie folgt zu ändern:
Eine Anlage bei einem Schuldner ist – vorbehaltlich der Regelungen der §§ 11 bis
13 - nur zulässig, wenn das Rating des Schuldners mindestens BBB (Standard & Poor’s) bzw. Baa3(Moody’s), BBB (Fitch) AA- und folgende aufweist. Das Rating kann soll sich auf den Emittent selbst beziehen oder und auf die Mutter des Emittenten.
Uwe Kühn berichtet aus den Beratungen im HFA und über die einstimmige Beschlussempfehlung. Eine Übersicht der Ratings wurde den Mitgliedern der Gemeindevertretung übermittelt. Er signalisiert seine Zustimmung zum Antrag von Herrn Jost. Es folgt eine Wortmeldung von Angelika Wagner.
Der Vorsitzende lässt über die Änderung des § 7 Abs. 2 Satz 1 abstimmen:
Neu: Eine Anlage bei einem Schuldner ist – vorbehaltlich der Regelungen der §§ 11 bis 13 - nur zulässig, wenn das Rating des Schuldners mindestens AA- und folgende aufweist.
Ergebnis: Einstimmig
Der Vorsitzende lässt über die Änderung des § 7 Abs. 2 Satz 2 abstimmen:
Neu: Das Rating soll sich auf den Emittent selbst beziehen und auf die Mutter des Emittenten.
Ergebnis: Einstimmig
Beschluss:
Die vorliegende Neufassung der Richtlinie für Geldanlagen der Gemeinde Buseck wird unter Berücksichtigung der vorgenannten Änderung des § 7 Abs. 2 beschlossen und tritt am Tage nach der Beschlussfassung in Kraft.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
| 18. | Neuausschreibung Stromkonzessionsverfahren 2022 | V-11544/2022 |
Uwe Kühn berichtet über die einstimmige Zustimmung des HFA.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die anliegenden Regeln der Konzessionierung und die Auswahlkriterien zur Konzessionierung des Elektrizitätsversorgungsnetzes im Konzessionsgebiet der Gemeinde Buseck.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
| 19. | Grundstücksverkehr: Verkauf einer Teil-Gewerbefläche in Buseck, Alten-Buseck, Flur 3 FlSt 244/1 | V-11545/2022/1 |
Alexander Zippel begründet die Vorlage und bittet um Zustimmung.
Eric Richter-Belloff berichtet über das Abstimmungsergebnis im Ortsbeirat Alten-Buseck (1 Ja, 5 Enthaltungen).
Uwe Kühn berichtet über die einstimmige Zustimmung im HFA.
Beschluss:
Es wird durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Buseck beschlossen, dass
| 1) | in der Gemarkung Alten-Buseck, Gewerbegebiet Flößerweg / 2. Erweiterung eine Teilfläche aus dem Grundstück |
| Flur 3 Flurstück 244/1 –Am Flößer Weg | |
| Teilfläche von ca. 10.000 m² für 100,00 € pro m² = 1.000.000,00 € | |
| an die Firma Heyman Manufacturing GmbH, Zu den Mühlen 17, 35390 Gießen verkauft wird. | |
| Die Mehr- oder Minderfläche, die sich nach der endgültigen Vermessung ergibt, ist entsprechend auszugleichen. | |
| 2) | Die erforderlichen Vermessungskosten und Verkaufsnebenkosten trägt der Käufer. |
| 3) | In den abzuschließenden Vertrag ist eine Vorkaufsrechtserklärung und eine Wertabschöpfungsklausel aufzunehmen. |
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
| 20. | Mögliche Entwicklung der Windvorrangfläche 4114a | V-11520/2022 |
Eric Richter-Belloff ist ab diesem TOP nicht mehr anwesend. Damit sind noch 30 Stimmberechtigte anwesend.
Der Erste Beigeordnete Alexander Zippel begründet die Vorlage.
Uwe Kühn berichtet aus den Beratungen im HFA. Der Punkt wurde mit 7 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen zur Annahme empfohlen.
Gunnar Wagner berichtet aus den Beratungen im BaLU. Der Punkt wurde mit 7 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen zur Annahme empfohlen.
Roland Kauer berichtet aus den Beratungen im Ortsbeirat Oppenrod. Der Ortsbeirat hat einer geänderten Fassung des Antrages mit 4 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen zugestimmt.
Es folgen Redebeiträge von Claire Blaschke, Marco Blaschke, Uwe Kühn, Frank Müller, Markus Spitzner, Katharina Habenicht und Moritz Mattern. Von Frank Müller wird getrennte Abstimmung zu den einzelnen Punkten beantragt.
Der Vorsitzende lässt einzeln zu den Punkten abstimmen.
Beschluss:
| Die Gemeindevertretung beschließt: | |
| 1. | Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die Entwicklung der Windvorrangfläche 4114a laut Teilregionalplan Energie von 2016 voranzutreiben und dafür Gespräche mit möglichen Projektierern zu führen. |
| Ergebnis: 23 Ja-Stimmen 7 Nein | |
| 2. | Der Gemeindevorstand wird beauftragt Beteiligungsmöglichkeiten – wie z.B. einer Projektentwicklungsgesellschaft / Projektbetreibergesellschaft – zu prüfen. |
| Ergebnis: 29 Ja-Stimmen 1 Enthaltung | |
| 3. | Das Projekt soll als interkommunales Projekt mit der Stadt Gießen und der Gemeinde Fernwald durchgeführt werden. |
| Ergebnis: 25 Ja-Stimmen 5 Enthaltungen | |
| 4. | Bei der Entwicklung des Windparks ist die Beteiligung der Anliegerkommunen und deren Bürger*innen eine Voraussetzung. |
| Ergebnis: 29 Ja-Stimmen 1 Enthaltung | |
Der Gemeindevorstand informiert regelmäßig über den Sachstand.
Abstimmungsergebnis: Ergebnis siehe Text
| 21. | Varianten zum Umbau des Landwehrweges | V-11533/2022 |
Erster Beigeordneter Zippel erläutert die Vorlage. Es folgt ein Redebeitrag von Frank Müller. Die finale Planung soll vor Umsetzung im BaLU vorgelegt werden.
| 21.1. | Änderungsantrag zur Vorlage V-11533/2022 Varianten zum Umbau des Landwehrweges | A-11589/2022 |
Markus Spitzner begründet den Änderungsantrag.
Erhard Reinl beantragt eine Sitzungsunterbrechung. Die Sitzung wird von 22:56 Uhr bis 22:58 Uhr unterbrochen.
Beschluss:
Bündnis 90/ Die Grünen beantragen bei der Umsetzung des Umbaus des Landwehrwegs den mehrheitlich beschlossenen Ergänzungsantrag A-11509/2022 zur Beschlussvorlage des Leitfadens zum Straßenbau V-11368/2022/2 zu beachten, so dass querende Fahrzeuge angeleitet werden langsam über Rampen auf Gehwegniveau anzufahren.
Dem Planer sollten die Leitlinien zum Straßenbau (insbesondere auch Punkt 8. des Leitfadens) zur Einarbeitung mitgegeben werden und entsprechende Rampen sollten an Kreuzungen eingeplant werden.
Abstimmungsergebnis: Ergebnis wie angegeben Ja 20 Nein 8 Enthaltung 2
| 21.2. | Ursprünglicher Beschlussantrag mit Änderungsantrag |
Berthold Haupt berichtet aus den Beratungen im Ortsbeirat Großen-Buseck. Es erfolgte eine Zustimmung mit 6 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme für Variante 1.
Gunnar Wagner berichtet über die einstimmige Beschlussempfehlung im BaLU.
Beschluss:
Bei der Umsetzung des Umbaus des Landwehrwegs ist der mehrheitlich beschlossene Ergänzungsantrag A-11509/2022 zur Beschlussvorlage des Leitfadens zum Straßenbau V-11368/2022/2 zu beachten, so dass querende Fahrzeuge angeleitet werden langsam über Rampen auf Gehwegniveau anzufahren.
Dem Planer sollten die Leitlinien zum Straßenbau (insbesondere auch Punkt 8. des Leitfadens) zur Einarbeitung mitgegeben werden und entsprechende Rampen sollten an Kreuzungen eingeplant werden.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Abstimmungsergebnis: Ergebnis wie angegeben Ja 29 Enthaltung 2
| 22. | Neugestaltung der Wieseck Insel letzter Planungsabschnitt Flussterrasse | V-11547/2022 |
Alexander Zippel begründet die Vorlage und bittet um Zustimmung.
Es folgen Redebeiträge von Willy Jost, Frank Müller, Norbert Weigelt und Luana Sommer.
Gunnar Wagner berichtet über die einstimmige Beschlussempfehlung im BaLU.
Claire Blaschke berichtet über die einstimmige Beschlussempfehlung im KuSo.
Beschluss:
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
| 23. | Europaweite Ausschreibung für die Stromlieferung 2023 - Bezug von Ökostrom | V-11554/2022 |
Uwe Kühn berichtet über die einstimmige Zustimmung im HFA. Es folgt eine Wortmeldung von Norbert Weigelt.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt bei allen künftigen Ausschreibungen oder Vertragsverlängerungen für die Beschaffung und den Bezug von Strom für die gemeindeeigenen Liegenschaften inklusive der Straßenbeleuchtung ausschließlich Angebote mit Strom aus erneuerbaren Energien bzw. Ökostrom zu fordern.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
| 24. | Durchführungsvertrag Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 3.17 "Dörfelsweg / Reiskirchener Straße" Bauleitplanung der Gemeinde Buseck, Ortsteil Beuern | B-11582/2022 |
Gunnar Wagner berichtet über die einstimmige Beschlussempfehlung im BaLU.
Moritz Mattern berichtet aus den Beratungen im Ortsbeirat Beuern. In der letzten Sitzung erfolgte Zustimmung.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Buseck genehmigt den beiliegenden Durchführungsvertrag gem. § 12 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 3.17 „Dörfelsweg / Reiskirchener Straße“ mit Änderung der nachfolgenden Punkte:
Abstimmungsergebnis: Ergebnis wie angegeben Ja 29 Enthaltung 2
| 25. | Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 3.17 "Dörfelsweg / Reiskirchener Straße" Bauleitplanung der Gemeinde Buseck, Ortsteil Beuern - Satzungsbeschluss | B-11583/2022 |
Gunnar Wagner berichtet über die Beschlussempfehlung im BaLU (7 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung). Moritz Mattern berichtet aus den Beratungen im Ortsbeirat Beuern.
Der Vorsitzende verliest den Satzungsbeschluss.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Buseck beschließt:
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung beendet die Sitzung um 23:00 Uhr, verabschiedet alle Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter in den wohlverdienten Urlaub und wünscht Erholung und Gesundheit bis zur nächsten Sitzung der Gemeindevertretung im September.
| Vorsitzende/r | Schriftführer/in |
| (gez.) Eckhard Neumann | (gez.) Isabel Pfeil |