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Busecker Nachrichten
Ausgabe 30/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift Gemeindevertretung 14.07.22

NIEDERSCHRIFT

der Sitzung der Gemeindevertretung

am Donnerstag, dem 14.07.2022, im Kulturzentrum, großer Saal.

Sitzungsdauer: 19:30 - 23:00 Uhr

Anwesenheiten

Vorsitzender der Gemeindevertretung

Herr Eckhard Neumann

Gemeindevertreter der SPD-Fraktion

Herr Simon Abresch

Herr Wolfgang Dörr

Herr Gerhard Hackel

Frau Corinna Helm

Herr Willy Jost

Herr Roland Kauer ab 20:25 Uhr

Frau Marlies Scheld

Herr Norbert Weigelt

Frau Angelika Wagner

Gemeindevertreter der FW-Fraktion

Herr André Blaufelder

Herr Wilhelm Damm

Herr Marco Deibel

Herr Heiko Gans

Herr Berthold Haupt

Herr Jürgen Häuser

Herr Uwe Kühn

Herr Erhard Reinl

Frau Luana Sommer

Herr Gunnar Wagner

Herr Carsten Wismar

Gemeindevertreter der CDU-Fraktion

Frau Claire Blaschke

Herr Marco Blaschke

Herr Moritz Mattern

Herr Frank Müller

Herr Dominik Panz

Herr Eric Richter-Belloff bis 22:17 Uhr

Gemeindevertreter der Fraktion "Bündnis90/GRÜNE"

Frau Katharina Habenicht

Frau Anita Kraft

Herr Rolf Schwarz

Herr Markus Spitzner

Beigeordnete

Herr Kay-Achim Becker

Frau Luise Böttcher

Herr Rudolf Buchtaleck

Herr Christopher Saal

Herr Alexander Zippel  —  Vertreter für Bürgermeister Ranft

Schriftführerin

Frau Isabel Pfeil

Abwesenheiten

Gemeindevertreter der SPD-Fraktion

Frau Kornelia Steller-Naß

Gemeindevertreter der FW-Fraktion

Herr Kai Bolte

Herr Thorsten Weller

Gemeindevertreter der CDU-Fraktion

Frau Angelique Viola Grün

Frau Mona Poloschek

Gemeindevertreter der Fraktion "Bündnis90/GRÜNE"

Frau Ute Wagner

Bürgermeister

Herr Michael Ranft

Beigeordnete

Herr Peter Fischbach

Frau Renate Münch

Herr Guido Schemken

Tagesordnung

1.

Eröffnung der Sitzung

2.

Ehrungen

3.

Bericht aus dem Gemeindevorstand

4.

Anfragen

1.)

Gemeindebücherei

AF-11563/2022

2.)

Veröffentlichung von Ergebnissen der Geschwindigkeitskontrollen nach jedem Standortwechsel der Verkehrsmesstafeln

AF-11564/2022

5.

Feststellen der Beschlussfähigkeit

6.

Niederschrift der Sitzung vom 19.05.2022

7.

Beschluss der Tagesordnung

8.

Zurückgezogen: Niederschriften der Ortsbeiräte

V-11512/2022

9.

Einrichtung einer Kommission nach § 72 Hessische Gemeindeordnung (HGO)

V-11541/2022

10.

IKZ-Projekt "Cybersicherheit in öffentlichen Verwaltungen im Landkreis Gießen"

V-11416/2022

11.

Beschaffung der REGISAFE-Module "KommunalPlus Sitzung und Sitzungsgeld" sowie "KommunalPlus Ratsinformation"

V-11505/2022/2

12.

Anpassung der Richtlinien zur Vergabe des Umweltpreises der Gemeinde Buseck

V-11485/2022

13.

Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss der Gemeinde Buseck für das Haushaltsjahr 2015 und die Entlastung des Gemeindevorstandes gemäß §§ 113 und 114 Abs.1 Hessische Gemeindeordnung (HGO)

V-11502/2022

14.

Jahresabschluss zum 31.12.2021;

hier: Übertragung von Haushaltsermächtigungen

M-11496/2022

15.

Haushaltssatzung mit -plan für das Haushaltsjahr 2022;

hier: Aufsichtsbehördliche Genehmigung

M-11514/2022

16.

Beratung und Beschlussfassung über den Nachtragswirtschaftsplan 2022 der "Gemeindewerke Buseck"

V-11521/2022

17.

Beratung und Beschlussfassung über eine Neufassung der Anlagerichtlinie für Geldanlagen der Gemeinde Buseck

V-11492/2022

18.

Neuausschreibung Stromkonzessionsverfahren 2022

V-11544/2022

19.

Grundstücksverkehr: Verkauf einer Teil-Gewerbefläche in Buseck, Alten-Buseck, Flur 3 FlSt 244/1

V-11545/2022/1

20.

Mögliche Entwicklung der Windvorrangfläche 4114a

V-11520/2022

21.

Varianten zum Umbau des Landwehrweges

V-11533/2022

21.1.

Änderungsantrag zur Vorlage V-11533/2022 Varianten zum Umbau des Landwehrweges

A-11589/2022

21.2.

Ursprünglicher Beschlussantrag mit Änderungsantrag

22.

Neugestaltung der Wieseck Insel letzter Planungsabschnitt Flussterrasse

V-11547/2022

23.

Europaweite Ausschreibung für die Stromlieferung 2023 - Bezug von Ökostrom

V-11554/2022

24.

Durchführungsvertrag Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 3.17 "Dörfelsweg / Reiskirchener Straße"

Bauleitplanung der Gemeinde Buseck, Ortsteil Beuern

B-11582/2022

25.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 3.17 "Dörfelsweg / Reiskirchener Straße"

Bauleitplanung der Gemeinde Buseck, Ortsteil Beuern - Satzungsbeschluss

B-11583/2022

Sitzungsverlauf

1. Eröffnung der Sitzung

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Eckhard Neumann, eröffnet die form- und fristgerecht einberufene Sitzung und begrüßt die Anwesenden, insbesondere Angelika Wagner (Nachrückerin für Erich Hof) und Wilhelm Damm (Nachrücker für Immo Zillinger).

Er gratuliert Frau Pfeil, geb. Rinner im Namen aller Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter zur Hochzeit und übergibt ein Präsent. Überdies gratuliert er Herrn Zippel, Herrn Reinl, Herrn Jost, Frau Poloscheck und Herrn Richter-Belloff nachträglich zu deren Geburtstag.

Der Vorsitzende informiert hinsichtlich der bevorstehenden Fahrt zur Partnergemeinde Molln, dass um weitere Anmeldungen gebeten wird, da es noch freie Zimmer gibt.

2. Ehrungen

Zu diesem Punkt sind Erich Hof und Heinz Seibert anwesend. Der Erste Beigeordnete Alexander Zippel und der Vorsitzende der Gemeindevertretung Eckhard Neumann sprechen Dank und Anerkennung für die jeweils über 30-jährige ehrenamtliche Tätigkeit von Erich Hof und Heinz Seibert aus. Ihnen wird die Bezeichnung „Ehrengemeindevertreter“ verliehen. Eine Urkunde sowie ein Präsent werden überreicht. Die Urkunde wird vom ersten Beigeordneten vorgelesen.

3. Bericht aus dem Gemeindevorstand

Der Erste Beigeordnete Alexander Zippel berichtet über aktuelle Themen und Tätigkeiten:

  • Einweihung Sportplatz Trohe
  • Jubiläum 20 Jahre Behinderten- und Seniorenbeirat
  • umfassende Beratungen zum Thema Wieseck Insel haben stattgefunden
  • Informationen zu personellen Engpässen
  • verschiedene Stellenausschreibungen wurden vorgenommen (im Bereich Kita, Planstellen Hoch- und Tiefbau)
  • Vorstellungsgespräche haben stattgefunden (Azubi Forstwirt u. Fachangestellte für Medien- und Informationstechnik - Bücherei); Auswahlverfahren abgeschlossen; zeitnahe Besetzung
  • im Einwohnermeldeamt der Gemeinde Buseck hat eine Aushilfe ihre Tätigkeit aufgenommen (von der Gemeinde Reiskirchen)
  • Teilnahme an der IKZ Tourismus Gießener Lahntäler soll fortgesetzt werden
  • Neuer Pachtvertrag Vereinsgemeinschaft für Oppenröder Grillhütte
  • Drei große Aufträge für das Freibad Großen-Buseck wurden vergeben (Edelstahlbecken, Breitwellenrutsche, Beschattungsanlage)
  • Analyse IKZ Bauhöfe ist in Bearbeitung; Gemeinde Reiskirchen führt diese durch
  • Planung neuer Funkmast in Beuern
  • Ausbau Festplatz Alten-Buseck wird noch vor der Kirmes abgeschlossen werden können
  • Busecker Nachrichten – Bild des vorherigen Bürgermeisters wurde abgedruckt. Linus Wittich Verlag hat sich entschuldigt
  • Spielplatz Tulpenstraße; Kinder auf Fahrbahn gelaufen; am Ein- und Ausgang sollen keine Fahrzeuge mehr abgestellt werden; Schilder 136 „Kinder“ sollen von beiden Seiten aufgestellt werden.
  • Abbau Umlaufsperrung Schwimmbadgässchen und Edeka-Straße Ersatzschild 239 „Fußgängerweg“ angeordnet; Durchfahrtsstraßen abgebaut
  • über den Umgang der Energie- und Gasprobleme wird aktuell in der Verwaltung beraten
  • der Gemeindebrandinspektor der Feuerwehr Buseck hat mit Datum vom 14.07.2022 um Entlassung aus dem Beamtenverhältnis gebeten

4.

Anfragen

1.)

Gemeindebücherei

AF-11563/2022

Norbert Weigelt trägt die Anfrage vor. Erster Beigeordneter Alexander Zippel antwortet.

1.)

Weshalb wurde nicht rechtzeitig eine Nachfolge für die in Rente gegangene Büchereileiterin Sorge getragen?

2.)

Ist mit einer hauptamtlichen Nachbesetzung dieser Stelle zu rechnen?

3.)

Sollte eine Stellenausschreibung erfolgen, welche Voraussetzungen muss die Nachfolge mitbringen und mit welchem Stundenkontingent wird diese Stelle ausgeschrieben?

4.)

Welche Gründe liegen vor, dass es zu einer kompletten Schließung geführt hat, da die Gemeinde doch noch über eine weitere Mitarbeiterin für die Bücherei verfügt.

Beantwortung:

Zu 1.)

Die Nachfolge wurde rechtszeitig eingeplant und wird nunmehr zeitnah besetzt. Die Vorstellungsgespräche für eine Fachangestellte für Medien- und Informationstechnik haben am 01.07.2022 stattgefunden. Der personelle Engpass in der Personalabteilung hat dazu geführt, dass die Stellenausschreibung erst im April 2022 erfolgen konnte.

Es wurden zudem weitere Gespräche zur vorübergehenden Besetzung der Stelle im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit oder geringfügigen Beschäftigung geführt. Leider hat sich bisher kein Bewerber bereit erklärt, die Tätigkeit sofort oder zeitnah aufzunehmen. Die Gemeinde ist nunmehr mit zwei weiteren Bewerbern hierzu im Gespräch.

Es wird bzgl. der in der Anfrage aufgestellten Behauptung, dass die Nachfolge nicht rechtzeitig erfolgt ist, zusätzlich auf Punkt 4 der Anfrage verwiesen.

Zu 2.)

Die frei gewordenen Stellenanteile werden zeitnah besetzt.

Zu 3.)

Eine Stellenausschreibung ist bereits mit Bewerbungsschluss zum 22.04.2022 erfolgt. Die Voraussetzungen können der Ausschreibung entnommen werden.

Zu 4.)

Hierbei handelt es sich um interne personelle Angelegenheiten, die aus rechtlichen Gesichtspunkten ausführlicher nicht in einer Anfrage in der Gemeindevertretung behandelt werden können.

2.) Veröffentlichung von Ergebnissen der Geschwindigkeitskontrollen nach jedem Standortwechsel der Verkehrsmesstafeln AF-11564/2022

Anita Kraft trägt die Anfrage vor. Erster Beigeordneter Alexander Zippel antwortet.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt folgende Anfrage an den Gemeindevorstand/den Bürgermeister:

  1. Welche Messungen wurden nach dem 25.01. - wo - durchgeführt?
  2. Warum wurden alle nachfolgenden Messungen im Gemeindegebiet nicht mehr veröffentlicht, obwohl der Beschluss nach wie vor gilt?
  3. Wann ist mit der Veröffentlichung dieser Messergebnisse zu rechnen?
  4. Wie will der Gemeindevorstand zukünftig mit diesem Beschluss umgehen?

Beantwortung:

Zu 1.

Messungen sind in jedem Monat erfolgt.

Zu 2.

Aufgrund von personellen Engpässen konnten die Messungen nicht abschließend für die Weitergabe aufgearbeitet werden, so dass keine Weitergabe bzw. Veröffentlichung erfolgte.

Zu 3.

Zwischenzeitlich wurden alle Messungen veröffentlicht, so dass in den nächsten Ausgaben der Busecker Nachrichten alles erscheinen wird.

Zu 4.

Messungen sind regelmäßig erfolgt. Zukünftig sollen weitere Messtafeln zum Einsatz kommen. Die Veröffentlichung soll zeitnah im 4-6 Wochen Rhythmus erfolgen.

5. Feststellen der Beschlussfähigkeit

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Eckhard Neumann, stellt die Beschlussfähigkeit mit 31 von 37 Gemeindevertreter und Gemeindevertreterinnen fest.

6. Niederschrift der Sitzung vom 19.05.2022

Der Vorsitzende informiert über eine eingegangene Einwendung zur Niederschrift, welche jedoch nicht fristgerecht eingegangen ist.

Der Vorsitzende lässt über die Niederschrift der Sitzung der Gemeindevertretung vom 19.05.2022 abstimmen. Die Niederschrift wird einstimmig angenommen und somit als genehmigt erachtet.

7. Beschluss der Tagesordnung

Eckhard Neumann trägt zur Tagesordnung vor:

TOP 8 soll vom Gemeindevorstand zurückgezogen werden

Der TOP Durchführungsvertrag Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 3.17 „Dörfelsweg / Reiskirchener Straße“ Bauleitplanung der Gemeine Buseck, Ortsteil Beuern

soll als neuer Punkt 24 auf die Tagesordnung aufgenommen werden (Bürgermeistervorlage B-11582/2022). Der Vorsitzende bittet um Zustimmung: einstimmig angenommen

Der TOP Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 3.17 „Dörfelsweg / Reiskirchener Straße“

Bauleitplanung der Gemeine Buseck, Ortsteil Beuern – Satzungsbeschluss

soll als neuer Punkt 25 auf die Tagesordnung aufgenommen werden (Bürgermeistervorlage B-11583/2022). Der Vorsitzende bittet um Zustimmung: einstimmig angenommen

Die Tageordnungspunkte 24, 25 und 22 sollen vorgezogen werden.

Der Vorsitzende bittet um Zustimmung zur so vorgetragenen Tagesordnung.

Beschluss:

Die Tagesordnung wird in der geänderten Form beschlossen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

8. Zurückgezogen: Niederschriften der Ortsbeiräte V-11512/2022

Der Erste Beigeordnete Alexander Zippel trägt vor, dass der Gemeindevorstand beschlossen hat, den Tagesordnungspunkt 8 zurückzuziehen.

Beschluss:

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Buseck hat den Punkt zurückgezogen.

Abstimmungsergebnis: Kenntnisnahme

9. Einrichtung einer Kommission nach § 72 Hessische Gemeindeordnung (HGO) V-11541/2022

Uwe Kühn berichtet aus den Beratungen und über die einstimmige Beschlussempfehlung im HFA.

Beschluss:

Der Gemeindevorstand beschließt gem. § 72 HGO die Bildung einer Kommission für „Bauplatzrichtlinien“ gemeindeeigener Grundstücke.

Die Kommission besteht aus:

a.

Dem Bürgermeister und 2 weiteren Mitgliedern des Gemeindevorstandes, die vom Gemeindevorstand bestimmt werden;

b.

Je zwei Mitgliedern der in der Gemeindevertretung vertretenen Fraktionen, die von der Gemeindevertretung gewählt werden;

c.

3 sachkundigen Einwohnern oder Bürgern, die von der Gemeindevertretung gewählt werden.

Die Mitglieder zu a) werden vom Gemeindevorstand und die Mitglieder zu b) und c) von der Gemeindevertretung gewählt. Den Vorsitz in der Kommission führt der Bürgermeister oder ein von ihm bestimmter Beigeordneter.

Wahlvorschlag zu b)

Es wird vorgeschlagen, dass je zwei Vertreter von jeder Fraktion gewählt wird.

FW-Fraktion

Vertreter:

Jürgen Häuser

FW-Fraktion

Vertreter:

Gunnar Wagner

SPD-Fraktion

Vertreter:

Corinna Helm

SPD-Fraktion

Vertreter:

Gerhard Hackel

CDU-Fraktion

Vertreter:

Moritz Mattern

CDU-Fraktion

Vertreter:

Dominik Panz

Grüne Fraktion

Vertreter.

Rolf Schwarz

Grüne Fraktion

Vertreter.

Ute Wagner

Wahlvorschlag zu c):

  1. Ernst Sehrt
  2. Bodo Schomber
  3. Paulfried Spies

Nachrichtlich:

Als Mitglieder des Gemeindevorstands werden folgende Personen bestimmt:

Bürgermeister Michael Ranft

Beigeordnete/r Kay-Achim Becker

Beigeordnete/r Rudolf Buchtaleck

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

10. IKZ-Projekt "Cybersicherheit in öffentlichen Verwaltungen im Landkreis Gießen" V-11416/2022

Uwe Kühn berichtet über die einstimmige Beschlussempfehlung im HFA.

Beschluss:

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Teilnahme am IKZ-Projekt „Cybersicherheit in öffentlichen Verwaltungen im Landkreis Gießen“.
  2. Zur Umsetzung des Projektes wird der Gemeindevorstand beauftragt, mit dem Landkreis Gießen sowie den sonstigen teilnehmenden Kommunen eine entsprechende öffentlich-rechtliche Vereinbarung auf der Grundlage des als Anlage beigefügten Entwurfes abzuschließen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

11. Beschaffung der REGISAFE-Module "KommunalPlus Sitzung und Sitzungsgeld" sowie "KommunalPlus Ratsinformation" V-11505/2022/2

Zum Tagesordnungspunkt liegt eine Ergänzungsvorlage vor. Beigeordneter Zippel erläutert die Vorlage.

Uwe Kühn berichtet über die einstimmige Beschlussempfehlung im HFA.

Beschluss:

Firma comundus regisafe GmbH, Waiblingen, erhält den Auftrag zur Lieferung, Installation und Einrichtung der Module KommunalPlus Sitzung, Sitzungsgeld und Ratsinformation“ für das Dokumentenmanagementsystem Regisafe.

Die Beschaffungskosten betragen ca. 20.000 € (einige Positionen sind abhängig vom tatsächlichen Aufwand und können nicht vorab genau beziffert werden).

Die jährlichen Kosten für Softwarepflege und Hosting betragen 3.150 €.

Die genannten Beträge enthalten die USt.

Für die Beschaffung wurden keine Mittel in den Haushalt 2022 eingestellt. Für die Beschaffungskosten und die anteiligen jährlichen Kosten für das Jahr 2022 werden außerplanmäßige Ausgaben (Investition 0060 bzw. KST 10300 KTR 01.111.03) genehmigt.

Zur Deckung der außerplanmäßigen Auszahlung werden Mittel aus dem bestehenden Haushaltsrest in Höhe von 20.000,-- EUR von Inv. Nr. 0120 (Ankauf von Spielgeräten f. Kindertagesstätten) zur Inv.Nr. 0060 (EDV-Hard- und Software) umgeschichtet.

Wenn abzusehen ist, dass die Beschaffung von seiten des Herstellers nicht mehr im laufenden Haushaltsjahr abgeschlossen werden kann, werden die erforderlichen Mittel in den Haushalt für das Jahr 2023 eingestellt. Die Genehmigung der außerplanmäßigen Ausgaben ist dann hinfällig.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

12. Anpassung der Richtlinien zur Vergabe des Umweltpreises der Gemeinde Buseck V-11485/2022

Gunnar Wagner berichtet aus den Beratungen im BaLU. Der Punkt wurde von Larissa Hildebrand ausführlich vorgestellt und mit 9 Ja-Stimmen zur Annahme empfohlen.

Uwe Kühn berichtet über die einstimmige Beschlussempfehlung im HFA.

Beschluss:

Die §§ 5, 8, 9 und 10 der Richtlinien zur Vergabe des Umweltpreises der Gemeinde Buseck werden aufgrund ausführlicher Beratung der Umweltpreis-Jury und deren Erfahrungen aus der Praxis folgendermaßen aktualisiert:

§ 5 Teilnahmeberechtigte:

(1)

Teilnahmeberechtigt sind alle Vereine, Verbände, Betriebe, Privatpersonen, Interessensgruppen, Schulen und Jugendgruppen aus der Gemeinde Buseck, die umweltfreundliche Maßnahmen oder Projekte durchgeführt haben, deren Realisierung jedoch nicht länger als 18 Monate zurückliegt. Jedes Projekt bzw. jede Maßnahme kann nur einmal prämiert werden.

(2)

Bedienstete der Verwaltung, Mitglieder der Busecker politischen Gremien sowie Mitglieder des Preisgerichts sind nicht teilnahmeberechtigt.

§ 8 Preisgericht:

(1)

Die Jury wird von der Gemeindevertretung auf Vorschlag des Ältestenrats für die Dauer der Legislaturperiode dieser Gemeindevertretung ernannt.

(2)

Die Jury besteht aus 10 Personen, zur Hälfte aus Mitgliedern der politischen Gremien, zur anderen Hälfte aus fachkundigen Vertretern aus der Bevölkerung. Letztere werden durch die Ortsbeiräte benannt, so dass jeweils ein fachkundiger Vertreter pro Ortsteil zur Jury gehört. Zur Beschlussfassung müssen mindestens 5 Mitglieder der Jury anwesend sein. Wenn ein Mitglied dauerhaft ausscheidet, findet eine Nachbenennung durch den Gemeindevorstand statt. Die Jury wählt aus ihrer Mitte ein Mitglied zum Vorsitzenden. Dieser leitet die Sitzungen des Preisgerichts.

(5)

Der Beschluss wird von einem/einer Schriftführer/in niedergeschrieben. Schriftführer/in ist ein/e Mitarbeiter/in der Gemeindeverwaltung, in der Regel der/die Klimaschutzmanager/in. Diese Person ist nicht stimmberechtigt.

§ 9 Preiswürdigkeit und Bewertung

(1)

Die eingereichten Projekte oder Maßnahmen müssen mindestens eines der folgenden übergeordneten Ziele erfüllen:

(a)

Besondere Aktivitäten zur Stärkung des Umweltbewusstseins;

(b)

besondere Aktivitäten zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen;

(c)

besondere Aktivitäten zur Verhinderung oder Beseitigung von Umweltschäden;

(d)

besondere Aktivitäten zur ökologischen Verbesserung des Wohnumfeldes.

(2) Zur Preisbewertung wendet die Jury einen Katalog von Bewertungskriterien mit einem Punktesystem von je 0 bis 5 Punkten an. Der Kriterienkatalog wird bei der öffentlichen Ausschreibung des Umweltpreises bekanntgegeben. Er kann jeweils vor der öffentlichen Ausschreibung des Umweltpreises von der Jury unter Würdigung der Erfahrungen aus der Vergangenheit neu beraten und beschlossen werden.

§ 10 Vergabe

(1)

Der Gemeindevorstand beschließt über den Juryvorschlag und legt der Gemeindevertretung seine Entscheidung zur Kenntnisnahme vor.

(2)

Die Preisvergabe soll öffentlich in der letzten Sitzung der Gemeindevertretung des jeweiligen Jahres erfolgen. (Änderung der Formulierung gemäß Beschluss des Gemeindevorstandes v. 09.05.22)

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

13. Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss der Gemeinde Buseck für das Haushaltsjahr 2015 und die Entlastung des Gemeindevorstandes gemäß §§ 113 und 114 Abs.1 Hessische Gemeindeordnung (HGO) V-11502/2022

Uwe Kühn berichtet über die einstimmige Beschlussempfehlung im HFA.

Beschluss:

Der geprüfte Jahresabschluss der Gemeinde Buseck zum 31.12.2015 wird festgestellt. Die Vermögensrechnung (Bilanz) zum 31.12.2015 schließt mit einer Bilanzsumme in Höhe von 75.801.337,35 € ab. Das Jahresergebnis weist zum Abschlussstichtag einen Jahresüberschuss in Höhe von 527.315,93 € aus und teilt sich wie folgt auf:

-

Ordentliches Ergebnis

48.603,80 €

-

Außerordentliches Ergebnis

478.712,13 €

Der Finanzmittelbestand beläuft sich zum 31.12.2015 auf insgesamt 1.776.200,40 €.

Dem Gemeindevorstand der Gemeinde Buseck wird gemäß § 114 Abs.1 HGO für das Jahr 2015 Entlastung erteilt. Der Jahresabschluss ist gemäß § 114 Abs. 2 HGO sowie der Beschluss hierüber als auch die Entlastung des Gemeindevorstands öffentlich bekannt zu machen und an sieben Tagen öffentlich auszulegen.

Der Jahresüberschuss (Gewinn) beim ordentlichen Ergebnis in Höhe von 48.603,80 € wird zur Abdeckung der Fehlbeträge aus Vorjahren verwendet und der Bilanzposition „Ordentliche Ergebnisse aus Vorjahren“ zugeführt. Der Jahresüberschuss (Gewinn) beim außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 478.712,13 € wird der Bilanzposition „Außerordentliche Ergebnisse aus Vorjahren“ zugeführt.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

14.

Jahresabschluss zum 31.12.2021;

hier: Übertragung von Haushaltsermächtigungen

M-11496/2022

Uwe Kühn berichtet aus den Beratungen im HFA.

Beschluss:

Nach § 112 Abs. 4 Nr. 2 Hessische Gemeindeordnung (HGO) ist dem, vom Gemeindevorstand aufzustellenden Jahresabschluss eine Übersicht über die in das folgende Jahr zu übertragenden Haushaltsermächtigungen beizufügen. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Buseck nimmt die im Rahmen des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 übertragenen Haushaltsermächtigungen nach der in der Beschlussvorlage als Anlage 1 beigefügten Übersicht, im Vorgriff auf die Unterrichtung gem. § 112 Abs. 5 HGO, zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis: Kenntnisnahme

15. Haushaltssatzung mit -plan für das Haushaltsjahr 2022; hier: Aufsichtsbehördliche Genehmigung M-11514/2022

Uwe Kühn berichtet aus den Beratungen im HFA.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Buseck nimmt die der Mitteilungsvorlage als Anlage beigefügte aufsichtsbehördliche Genehmigung der Haushaltssatzung mit –plan für das Haushaltsjahr 2022 zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis: Kenntnisnahme

16. Beratung und Beschlussfassung über den Nachtragswirtschaftsplan 2022 der "Gemeindewerke Buseck" V-11521/2022

Alexander Zippel begründet die Vorlage.

Uwe Kühn berichtet über die einstimmige Beschlussempfehlung im HFA.

Beschluss:

Der beigefügte Nachtragswirtschaftsplan der Gemeindewerke Buseck für das Wirtschaftsjahr 2022 wird beschlossen. Es gelten folgende Festsetzungen:

  1. Die Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen und Salden des Ergebnis und Finanzhaushaltes werden nicht geändert.
  2. Der Gesamtbetrag der bisher vorgesehenen Investitionskredite wird nicht geändert.
  3. Der bisherige Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird nicht geändert.
  4. Der bisherige Höchstbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert.
  5. Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Wirtschaftsplanes am 14.07.2022 beschlossene Stellenplan.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

17. Beratung und Beschlussfassung über eine Neufassung der Anlagerichtlinie für Geldanlagen der Gemeinde Buseck V-11492/2022

Der Erste Beigeordnete Alexander Zippel begründet die Vorlage.

Willy Jost stellt den Antrag, den § 7 Abs. 2 der Neufassung der Anlagerichtlinie für Geldanlagen der Gemeinde Buseck wie folgt zu ändern:

Eine Anlage bei einem Schuldner ist – vorbehaltlich der Regelungen der §§ 11 bis

13 - nur zulässig, wenn das Rating des Schuldners mindestens BBB (Standard & Poor’s) bzw. Baa3(Moody’s), BBB (Fitch) AA- und folgende aufweist. Das Rating kann soll sich auf den Emittent selbst beziehen oder und auf die Mutter des Emittenten.

Uwe Kühn berichtet aus den Beratungen im HFA und über die einstimmige Beschlussempfehlung. Eine Übersicht der Ratings wurde den Mitgliedern der Gemeindevertretung übermittelt. Er signalisiert seine Zustimmung zum Antrag von Herrn Jost. Es folgt eine Wortmeldung von Angelika Wagner.

Der Vorsitzende lässt über die Änderung des § 7 Abs. 2 Satz 1 abstimmen:

Neu: Eine Anlage bei einem Schuldner ist – vorbehaltlich der Regelungen der §§ 11 bis 13 - nur zulässig, wenn das Rating des Schuldners mindestens AA- und folgende aufweist.

Ergebnis: Einstimmig

Der Vorsitzende lässt über die Änderung des § 7 Abs. 2 Satz 2 abstimmen:

Neu: Das Rating soll sich auf den Emittent selbst beziehen und auf die Mutter des Emittenten.

Ergebnis: Einstimmig

Beschluss:

Die vorliegende Neufassung der Richtlinie für Geldanlagen der Gemeinde Buseck wird unter Berücksichtigung der vorgenannten Änderung des § 7 Abs. 2 beschlossen und tritt am Tage nach der Beschlussfassung in Kraft.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

18. Neuausschreibung Stromkonzessionsverfahren 2022 V-11544/2022

Uwe Kühn berichtet über die einstimmige Zustimmung des HFA.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die anliegenden Regeln der Konzessionierung und die Auswahlkriterien zur Konzessionierung des Elektrizitätsversorgungsnetzes im Konzessionsgebiet der Gemeinde Buseck.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

19. Grundstücksverkehr: Verkauf einer Teil-Gewerbefläche in Buseck, Alten-Buseck, Flur 3 FlSt 244/1 V-11545/2022/1

Alexander Zippel begründet die Vorlage und bittet um Zustimmung.

Eric Richter-Belloff berichtet über das Abstimmungsergebnis im Ortsbeirat Alten-Buseck (1 Ja, 5 Enthaltungen).

Uwe Kühn berichtet über die einstimmige Zustimmung im HFA.

Beschluss:

Es wird durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Buseck beschlossen, dass

1)

in der Gemarkung Alten-Buseck, Gewerbegebiet Flößerweg / 2. Erweiterung eine Teilfläche aus dem Grundstück

Flur 3 Flurstück 244/1 –Am Flößer Weg

Teilfläche von ca. 10.000 m² für 100,00 € pro m² = 1.000.000,00 €

an die Firma Heyman Manufacturing GmbH, Zu den Mühlen 17, 35390 Gießen verkauft wird.

Die Mehr- oder Minderfläche, die sich nach der endgültigen Vermessung ergibt, ist entsprechend auszugleichen.

2)

Die erforderlichen Vermessungskosten und Verkaufsnebenkosten trägt der Käufer.

3)

In den abzuschließenden Vertrag ist eine Vorkaufsrechtserklärung und eine Wertabschöpfungsklausel aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

20. Mögliche Entwicklung der Windvorrangfläche 4114a V-11520/2022

Eric Richter-Belloff ist ab diesem TOP nicht mehr anwesend. Damit sind noch 30 Stimmberechtigte anwesend.

Der Erste Beigeordnete Alexander Zippel begründet die Vorlage.

Uwe Kühn berichtet aus den Beratungen im HFA. Der Punkt wurde mit 7 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen zur Annahme empfohlen.

Gunnar Wagner berichtet aus den Beratungen im BaLU. Der Punkt wurde mit 7 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen zur Annahme empfohlen.

Roland Kauer berichtet aus den Beratungen im Ortsbeirat Oppenrod. Der Ortsbeirat hat einer geänderten Fassung des Antrages mit 4 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen zugestimmt.

Es folgen Redebeiträge von Claire Blaschke, Marco Blaschke, Uwe Kühn, Frank Müller, Markus Spitzner, Katharina Habenicht und Moritz Mattern. Von Frank Müller wird getrennte Abstimmung zu den einzelnen Punkten beantragt.

Der Vorsitzende lässt einzeln zu den Punkten abstimmen.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

1.

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die Entwicklung der Windvorrangfläche 4114a laut Teilregionalplan Energie von 2016 voranzutreiben und dafür Gespräche mit möglichen Projektierern zu führen.

Ergebnis: 23 Ja-Stimmen 7 Nein

2.

Der Gemeindevorstand wird beauftragt Beteiligungsmöglichkeiten – wie z.B. einer Projektentwicklungsgesellschaft / Projektbetreibergesellschaft – zu prüfen.

Ergebnis: 29 Ja-Stimmen 1 Enthaltung

3.

Das Projekt soll als interkommunales Projekt mit der Stadt Gießen und der Gemeinde Fernwald durchgeführt werden.

Ergebnis: 25 Ja-Stimmen 5 Enthaltungen

4.

Bei der Entwicklung des Windparks ist die Beteiligung der Anliegerkommunen und deren Bürger*innen eine Voraussetzung.

Ergebnis: 29 Ja-Stimmen 1 Enthaltung

Der Gemeindevorstand informiert regelmäßig über den Sachstand.

Abstimmungsergebnis: Ergebnis siehe Text

21. Varianten zum Umbau des Landwehrweges V-11533/2022

Erster Beigeordneter Zippel erläutert die Vorlage. Es folgt ein Redebeitrag von Frank Müller. Die finale Planung soll vor Umsetzung im BaLU vorgelegt werden.

21.1. Änderungsantrag zur Vorlage V-11533/2022 Varianten zum Umbau des Landwehrweges A-11589/2022

Markus Spitzner begründet den Änderungsantrag.

Erhard Reinl beantragt eine Sitzungsunterbrechung. Die Sitzung wird von 22:56 Uhr bis 22:58 Uhr unterbrochen.

Beschluss:

Bündnis 90/ Die Grünen beantragen bei der Umsetzung des Umbaus des Landwehrwegs den mehrheitlich beschlossenen Ergänzungsantrag A-11509/2022 zur Beschlussvorlage des Leitfadens zum Straßenbau V-11368/2022/2 zu beachten, so dass querende Fahrzeuge angeleitet werden langsam über Rampen auf Gehwegniveau anzufahren.

Dem Planer sollten die Leitlinien zum Straßenbau (insbesondere auch Punkt 8. des Leitfadens) zur Einarbeitung mitgegeben werden und entsprechende Rampen sollten an Kreuzungen eingeplant werden.

Abstimmungsergebnis: Ergebnis wie angegeben Ja 20 Nein 8 Enthaltung 2

21.2. Ursprünglicher Beschlussantrag mit Änderungsantrag

Berthold Haupt berichtet aus den Beratungen im Ortsbeirat Großen-Buseck. Es erfolgte eine Zustimmung mit 6 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme für Variante 1.

Gunnar Wagner berichtet über die einstimmige Beschlussempfehlung im BaLU.

Beschluss:

  1. Die Gemeindevertretung nimmt die drei Planungsvarianten mit Variantenvergleich zum Umbau des Landwehrwegs Großen-Buseck ebenso, wie die Stellungnahme des ADFC Gießen mit den Hinweisen zur Verkehrsschau zur Kenntnis.
  2. Die Gemeindevertretung empfiehlt auf Grund der Stellungnahmen und des Variantenvergleichs die Variante 1.
  3. Der Bereich um die Kita (Oberstruth/Landwehrweg) soll jedoch gemäß Variante 2 ausgeführt werden.

Bei der Umsetzung des Umbaus des Landwehrwegs ist der mehrheitlich beschlossene Ergänzungsantrag A-11509/2022 zur Beschlussvorlage des Leitfadens zum Straßenbau V-11368/2022/2 zu beachten, so dass querende Fahrzeuge angeleitet werden langsam über Rampen auf Gehwegniveau anzufahren.

Dem Planer sollten die Leitlinien zum Straßenbau (insbesondere auch Punkt 8. des Leitfadens) zur Einarbeitung mitgegeben werden und entsprechende Rampen sollten an Kreuzungen eingeplant werden.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Abstimmungsergebnis: Ergebnis wie angegeben Ja 29 Enthaltung 2

22. Neugestaltung der Wieseck Insel letzter Planungsabschnitt Flussterrasse V-11547/2022

Alexander Zippel begründet die Vorlage und bittet um Zustimmung.

Es folgen Redebeiträge von Willy Jost, Frank Müller, Norbert Weigelt und Luana Sommer.

Gunnar Wagner berichtet über die einstimmige Beschlussempfehlung im BaLU.

Claire Blaschke berichtet über die einstimmige Beschlussempfehlung im KuSo.

Beschluss:

  1. Der beiliegenden Planung der Flussterrasse wird zugestimmt
  2. Die gesamte Planung aller drei Bauabschnitte Flussterrasse, Freibad und Wieseck Insel ebenso wie die bereits vorgestellte und beschlossene Renaturierung der Wieseck wird zur Ausführung freigegeben.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

23. Europaweite Ausschreibung für die Stromlieferung 2023 - Bezug von Ökostrom V-11554/2022

Uwe Kühn berichtet über die einstimmige Zustimmung im HFA. Es folgt eine Wortmeldung von Norbert Weigelt.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt bei allen künftigen Ausschreibungen oder Vertragsverlängerungen für die Beschaffung und den Bezug von Strom für die gemeindeeigenen Liegenschaften inklusive der Straßenbeleuchtung ausschließlich Angebote mit Strom aus erneuerbaren Energien bzw. Ökostrom zu fordern.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

24.

Durchführungsvertrag Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 3.17 "Dörfelsweg / Reiskirchener Straße"

Bauleitplanung der Gemeinde Buseck, Ortsteil Beuern

B-11582/2022

Gunnar Wagner berichtet über die einstimmige Beschlussempfehlung im BaLU.

Moritz Mattern berichtet aus den Beratungen im Ortsbeirat Beuern. In der letzten Sitzung erfolgte Zustimmung.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Buseck genehmigt den beiliegenden Durchführungsvertrag gem. § 12 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 3.17 „Dörfelsweg / Reiskirchener Straße“ mit Änderung der nachfolgenden Punkte:

  • Der Verkauf der Wohnhäuser hat bevorzugt an Busecker Bürger, hier vorrangig Beuerner Bürger, zu erfolgen.
  • Der Verkauf der Wohnhäuser hat in Abstimmung mit dem Gemeindevorstand zu erfolgen.

Abstimmungsergebnis: Ergebnis wie angegeben Ja 29 Enthaltung 2

25.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 3.17 "Dörfelsweg / Reiskirchener Straße"

Bauleitplanung der Gemeinde Buseck, Ortsteil Beuern - Satzungsbeschluss

B-11583/2022

Gunnar Wagner berichtet über die Beschlussempfehlung im BaLU (7 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung). Moritz Mattern berichtet aus den Beratungen im Ortsbeirat Beuern.

Der Vorsitzende verliest den Satzungsbeschluss.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Buseck beschließt:

  1. Die in der Anlage befindlichen Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen werden nach ausführlicher Diskussion als Stellungnahmen der Gemeinde Buseck beschlossen.
  2. Der Bebauungsplan wird gem. § 10 BauGB sowie § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m § 5 HGO und § 91 HBO als Satzung beschlossen und die Begründung hierzu festgestellt.
  3. Der Bebauungsplan wird gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in Kraft gesetzt.

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung beendet die Sitzung um 23:00 Uhr, verabschiedet alle Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter in den wohlverdienten Urlaub und wünscht Erholung und Gesundheit bis zur nächsten Sitzung der Gemeindevertretung im September.

Vorsitzende/r

Schriftführer/in

(gez.) Eckhard Neumann

(gez.) Isabel Pfeil