I. | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Buseck hat in ihrer Sitzung am 14.07.2022 folgenden Beschluss gefasst: |
Der geprüfte Jahresabschluss der Gemeinde Buseck zum 31.12.2015 wird festgestellt. Die Vermögensrechnung (Bilanz) zum 31.12.2015 schließt mit einer Bilanzsumme in Höhe von 75.801.337,35 € ab. Das Jahresergebnis weist zum Abschlussstichtag einen Jahresüberschuss in Höhe von 527.315,93 € aus und teilt sich wie folgt auf:
| - | Ordentliches Ergebnis | 48.603,80 € |
| - | Außerordentliches Ergebnis | 478.712,13 € |
Der Finanzmittelbestand beläuft sich zum 31.12.2015 auf insgesamt 1.776.200,40 €.
Dem Gemeindevorstand der Gemeinde Buseck wird gemäß § 114 Abs.1 HGO für das Jahr 2015 Entlastung erteilt. Der Jahresabschluss ist gemäß § 114 Abs. 2 HGO sowie der Beschluss hierüber als auch die Entlastung des Gemeindevorstands öffentlich bekannt zu machen und an sieben Tagen öffentlich auszulegen.
Der Jahresüberschuss (Gewinn) beim ordentlichen Ergebnis in Höhe von 48.603,80 € wird zur Abdeckung der Fehlbeträge aus Vorjahren verwendet und der Bilanzposition „Ordentliche Ergebnisse aus Vorjahren“ zugeführt. Der Jahresüberschuss (Gewinn) beim außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 478.712,13 € wird der Bilanzposition „Außerordentliche Ergebnisse aus Vorjahren“ zugeführt.
II. | Hinweis auf die öffentliche Auslegung |
Der Jahresabschluss und der Rechenschaftsbericht der Gemeinde Buseck für das Haushaltsjahr 2015 wird gem. § 114 Abs. 2 HGO in der Zeit vom
Montag, dem 01. August 2022
bis einschließlich
Dienstag, dem 09. August 2022,
während der allgemeinen Dienststunden der Gemeindeverwaltung in 35418 Buseck, „Busecker Schloss“, Ernst-Ludwig-Straße 15, Zimmer 20, öffentlich ausgelegt.
Aufgrund der Corona-Pandemie ist für die Einsichtnahme in der Verwaltung vorab eine Terminvereinbarung empfehlenswert.
Buseck, 21. Juli 2022