Die Nutzungszeit der nachfolgenden Grabstätte ist abgelaufen. Diese wird hiermit zum 01. Oktober 2022 zur Abräumung aufgerufen.
Friedhof Großen-Buseck
| Reihengrab A 233 | Hermann Paul VOGT | + 07.10.1991 |
Der Grabstein dieser Grabstätte wird durch einen Aufkleber gekennzeichnet.
Die Abräumung von Erdgräbern umfasst:
Entfernen des Grabsteines einschließlich des Fundamentes sowie der eventuell vorhandenen Grabeinfassungen einschließlich des Fundamentes, sonstige Grabausstattungen sowie jegliche Bepflanzung. Anschließend ist die Grabstätte einzuebnen und einzusäen.
Sollten Sie diese Arbeiten nicht selbst vornehmen können, besteht die Möglichkeit, einen Steinmetz damit zu beauftragen. Dieser muss die Zulassung der Gemeinde Buseck besitzen, die zur Ausführung von gewerblichen Tätigkeiten auf den Friedhöfen der Gemeinde Buseck berechtigt. Ebenso kann die Gemeinde Buseck mit der Abräumung beauftragt werden. Für die Abräumung eines Erdreihengrabes beträgt die Gebühr gemäß der Gebührenordnung zur Friedhofs- und Bestattungsordnung der Gemeinde Buseck 240,00 Euro.
Der bis zum o. g. Termin von den Nutzungsberechtigten nicht entfernte Grabstein samt Fundament und Einfassung wird nach diesem Zeitpunkt von der Gemeinde Buseck gebührenpflichtig abgeräumt. Auf dieses Material besteht dann kein Rechtsanspruch mehr.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Friedhofsverwaltung unter der Rufnummer 911–161 zur Verfügung.