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Busecker Nachrichten
Ausgabe 31/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift der Sitzung der Gemeindevertretung

am Donnerstag, dem 20.07.2023, im Kulturzentrum, großer Saal.

Sitzungsdauer: 19:30 - 22:31 Uhr

Anwesenheiten
Vorsitzender der Gemeindevertretung

Herr Eckhard Neumann

Gemeindevertreter der SPD-Fraktion

Herr Wolfgang Dörr

Herr Gerhard Hackel

Frau Corinna Helm

Herr Willy Jost

Herr Roland Kauer

Frau Marlies Scheld

Frau Kornelia Steller-Naß

Frau Angelika Wagner

Herr Norbert Weigelt

Gemeindevertreter der FW-Fraktion

Herr André Blaufelder

Herr Wilhelm Damm

Herr Marco Deibel

Herr Heiko Gans

Herr Uwe Kühn

Herr Erhard Reinl

Frau Luana Sommer

Herr Gunnar Wagner

Herr Thorsten Weller

Herr Carsten Wismar

Gemeindevertreter der CDU-Fraktion

Frau Claire Blaschke

ab 20:30 Uhr

Herr Marco Blaschke

Frau Angelique Viola Grün

Herr Moritz Mattern

Herr Frank Müller

Frau Mona Trajera

ab 21:40 Uhr

Gemeindevertreter der Fraktion "Bündnis90/GRÜNE"

Frau Katharina Habenicht

Frau Anita Kraft

Herr Rolf Schwarz

Herr Markus Spitzner

Bürgermeister

Herr Michael Ranft

Beigeordnete

Frau Luise Böttcher

Herr Rudolf Buchtaleck

Herr Peter Fischbach

Herr Christopher Saal

Herr Guido Schemken

Herr Alexander Zippel

Schriftführerin

Frau Isabel Pfeil

Abwesenheiten
Gemeindevertreter der SPD-Fraktion

Herr Simon Abresch

Gemeindevertreter der FW-Fraktion

Herr Kai Bolte

Herr Berthold Haupt

Herr Jürgen Häuser

Gemeindevertreter der CDU-Fraktion

Herr Dominik Panz

Herr Eric Richter-Belloff

Gemeindevertreter der Fraktion "Bündnis90/GRÜNE"

Frau Ute Wagner

Beigeordnete

Herr Kay-Achim Becker

Frau Renate Münch

Gäste

Herr Abderrahim En-Nosse

Frau Svenja Koch

Herr Karlheinz Volk

Tagesordnung

1.

Eröffnung der Sitzung

2.

Bericht aus dem Gemeindevorstand

3.

Anfragen

3.1.

Bahnhof Großen-Buseck; Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen

AF-12112/2023

3.2.

Verkehrslenkungspläne; Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen

AF-12113/2023

3.3.

Radverkehrskonzept; Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen

AF-12127/2023

3.4.

Ausgleichsmaßnahmen Parkplatz Edeka; Anfrage v. Bündnis 90/Die Grünen

AF-12129/2023

3.5.

Gebäude Anger 10; Anfrage der SPD-Fraktion v. 29.06.23

AF-12146/2023

3.6.

Betrugsfälle; Anfrage der SPD-Fraktion v. 29.06.23

AF-12147/2023

3.7.

Brandschutzangelegenheiten GW-L Beuern; Anfrage der SPD-Fraktion v. 29.06.23

AF-12148/2023

3.8.

Radweg Gemarkung Gr.-Buseck Kasseler Str. an R 7 (Invest-Nr. 284); Anfrage der SPD-Fraktion v. 29.06.23

AF-12149/2023

3.9.

Umsetzung Stellenplan; Anfrage der SPD-Fraktion v. 29.06.23

AF-12151/2023

3.10.

Auswirkungen der Trockenheit; Anfrage der SPD-Fraktion v. 29.06.23

AF-12152/2023

4.

Feststellen der Beschlussfähigkeit

5.

Niederschrift der Sitzung vom 25.05.2023

6.

Beschluss der Tagesordnung

7.

Ehrungen

M-12154/2023

8.

Wahl von Mitgliedern der Kommission für regenerative Energien in der Gemeinde Buseck

V-12043/2023/1

9.

Busecker Nachrichten - Hier: Vertragsänderung zum 01.07.2023

V-12108/2023/1

10.

Jahresabschluss zum 31.12.2022; hier: Übertragung von Haushaltsermächtigungen

M-12056/2023

11.

Richtlinie über die Verwendung der Budgetmittel für die Ortsbeiräte; hier: Beratung und Beschlussfassung

V-12105/2023/1

12.

Satzung über das Erheben von Verwaltungskosten (Verwaltungskostensatzung); hier: Beratung und Beschlussfassung

V-12107/2023

13.

Neufassung der Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung und die Ausschüsse der Gemeinde Buseck

V-12104/2023

14.

Grundstücksverkehr: Kauf von einem Grundstück in der Gemarkung Großen-Buseck Flur 19 Nr. 34/6 von Frau W.

V-12089/2023

15.

Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplan Nr. 1.37 "Solarpark Auf der Eselsweide" Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss

V-11939/2023/1

16.

Bebauungsplan Nr. 1.37 "Solarpark Auf der Eselsweide" Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss

V-11941/2023/1

17.

Bebauungsplan Nr. 2.28 "Wohneinheiten Teilbereich Alten-Buseck" Billigung des Entwurfs und Beschluss zur Durchführung der Beteiligungsverfahren

V-12119/2023

17.1.

Bebauungsplan Nr. 2.28 "Wohneinheiten Teilbereich Alten-Buseck" Billigung des Entwurfs und Beschluss zur Durchführung der Beteiligungsverfahren (inkl. Teilbereich "Am Holzpfad")

V-12119/2023/1

18.

Entfällt: Verkehrskonzept u. Bildung einer Kommission; Antrag Bündnis 90/Die Grünen v. 08.06.23

A-12122/2023

18.1.

Gründung Verkehrsbeirat; gemeinsamer Änderungsantrag von CDU/FW u. Bündnis 90/Die Grünen

19.

Zurückgezogen: Prüfung der Voraussetzungen und Möglichkeiten auf dem Gelände der ehemaligen Kleinmühle; Antrag SPD v. 13.06.23

A-12121/2023

20.

Zurückgezogen: Neubau der Feuerwehrhäuser in Alten-Buseck und Trohe, und Aktualisierung des Bedarfs- und Entwicklungsplanes für die Freiwillige Feuerwehr Buseck; Antrag CDU v. 29.06.23

A-12145/2023

Sitzungsverlauf

1.

Eröffnung der Sitzung

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Eckhard Neumann, eröffnet die form- und fristgerecht einberufene Sitzung und begrüßt die Anwesenden.

Er gratuliert Alexander Zippel, Michael Ranft, Erhard Reinl, Willy Jost und Mona Trajera nachträglich zu deren Geburtstag.

2.

Bericht aus dem Gemeindevorstand

Bürgermeister Ranft berichtet über aktuelle Themen und Tätigkeiten:

-

seit der letzten Sitzung der Gemeindevertretung haben 7 Sitzungen des GV stattgefunden

Personalangelegenheiten:

-

Vorstellungsgespräche wurden geführt (Erzieherinnen/Erzieher, FB-Leitung Kitas, stellv. Leitung Abenteuerland Alten-Buseck)

-

Freie Stellen: Gemeindewerke - Fachkraft für Wasserversorgungstechnik

-

insgesamt 44 Zugänge (Aushilfen, PIVA, Erzieherinnen/ Erzieher, Sachbearbeiter)

-

insgesamt 11 Abgänge bisher

-

Personalgespräche wurden in den Kitas geführt (Trohe Mäuseland, Pusteblume Oppenrod, Georg-Diehl Großen-Buseck

-

Stellenbewertungen sollen durchgeführt werden

-

Erzieherinnen/Erzieher werden weiterhin gesucht

-

Information zu Hinweisgeberschutzgesetz

-

Am 05. Juli hat die Personalversammlung zur Wahl eines Wahlvorstandes stattgefunden

-

Massive Platzprobleme im Archiv: Einrichtung eines Zwischenlagers/Archivs in der Schulstraße Alten-Buseck im EG. Dauerhafte Lösung wird gerade erarbeitet.

Feuerwehr:

-

u.a. Scheunenbrand in Oppenrod am Dienstag/ Mittwoch (18.07. auf 19.09.2023)

-

BGM Ranft spricht seinen Dank an alle Einsatzkräfte aus, es war ein vorbildlicher Einsatz

-

monatliche Wehrführerausschusssitzungen haben stattgefunden

Kitas:

-

Kita Ritternest ist nunmehr ausgebucht

-

Hauswirtschaftskraft in Trohe wurde in den Ruhestand verabschiedet.

-

Information zu formlosem Interessenbekundungsverfahren an alle Träger für die Planung, den Bau sowie die Trägerschaft einer 1-gruppigen Natur-Kindertagesstätte im Ortsteil Großen-Buseck

-

Information zu formloser Interessenbekundung für die Planung, den Bau sowie die Trägerschaft einer 4-gruppigen Kindertagesstätte im Ortsteil Alten-Buseck.

-

Information zu Kirchengebäude Trohe, wo evtl. eine zweigruppige Kita entstehen könnte: das Gutachten der Kirche ist in Arbeit. Mit dem Ergebnis wird im September 2023 gerechnet. Danach werden die Verhandlungen weitergeführt.

-

Kita Oppenrod: Architekt ist beauftragt, Kommission hat am 13.07.2023 das erste Mal getagt (Erster Rohentwurf wurde besprochen. Die Änderungswünsche und Anregungen der Kommission werden nunmehr in den Entwurf eingearbeitet. Die Kommission wird voraussichtlich im September 2023 wieder tagen.)

Bücherei:

-

40-jähriges Jubiläum wurde am Samstag, 15.Juli 2023 gefeiert. Es gab einen Kinderbücher-Flohmarkt. Die Kitas haben mit Waffeln, Würstchen und Getränken unterstützt. Mitglieder der Gremien leider nicht sehr viel vertreten

Forst:

-

Auftragsvergabe für den Ankauf eines Rückewagens, Vorgespräche laufen zum Probeinsatz eines Rückepferds

Bauabteilung:

-

Hainerde II: BA ist fertiggestellt

-

Industriestammgleis Gleisbogen wurde erneuert (Kosten: 165.000,- €)

-

Auftrag Abbrucharbeiten Freibad erteilt, Abbruch beginnt in KW 30, Ausschreibungen Heizung/ Sanitär, Elektro und Rohbauarbeiten online

-

Ausschreibung Kunstrasenplatz Beuern ist online

-

Ausschreibung Landwehrweg geht in KW 30 online

-

Architekt Kita Oppenrod ist beauftragt, Kommission hat getagt

-

Sportplatz Trohe: Bespielbarkeit in ca. 3 Wochen

-

Anger 10: Angebote zum Außentreppenneubau werden aktuell eingeholt, Treppenerneuerung nach Sommerferien geplant

-

Dorflinde WLan: in Betrieb sind: Willy-Czech-Halle, Anger 10, Thalsches Rathaus, baulich fertig sind Harbig-Halle und Sparkasse Beuern. Die beiden haben aber noch keinen Telekomanschluss.

-

Glasfaserausbau läuft

-

Breitbandausbau über Landkreis Gießen und Beteiligungsgesellschaft Breitband Gießen mbH

-

Weitere Info zum Ausbau

Liegenschaften:

-

Gespräche zum Ankauf von Flächen an der Wieseck - Erweiterung Goetheschule/ Kita haben stattgefunden

-

Ankauf eines Grundstücks in der Wiesenstraße

-

Info zu Beschaffung von Ruhebänke für die Großgemeinde (Haushaltsmittel 8000,00 €, keine Haushaltsrest vorhanden)

-

Gespräche zum Ankauf von Flächen Burghof haben stattgefunden

-

Sitzung Kommission Bauplatzrichtlinien hat zum letzten Mal getagt. Die Beschlussfassung der Bauplatzrichtlinien ist für September 2023 geplant.

Umwelt:

-

Ökomaßnahmen im Bereich "Hachenbach"; hier: Künftige Vergabe der Betreuung durch den Landschaftspflegeverein e.V.

-

Ausschreibung Windkraft Fernewald ist veröffentlicht

-

am 02. und 03.06.2023 haben die 1.Busecker Energietage stattgefunden

-

21.06.2023: Workshop zum Quartierskonzept in Alten-Buseck

-

04.07.2023: IKZ Altlasten - Online Meeting

Verkehr:

-

am 27.06.2023 hatte die Verkehrswende eine Versammlung am Schützenweg Ortsausgang Richtung Rödgen durchgeführt.

-

Deutsche Bahn: Buseck wird Referenzbahnhof, einer von 5 Bahnhöfen in Hessen, Rheinland Pfalz und im Saarland (Der Bahnhof wird begrünt, Umfeld wird verschönert, Rankhilfen und Rankpflanzen, Blühwiesen, Folierungen der Wetterschutzhäuschen, Infostelle für Vorplatz, Fahrrad-Service-Station.

-

Park and Ride-Anlage: Vertrag abwarten

-

Verkehr - Verkehrsversuch Ampelanlage am Rinnerborn

-

Info zur Errichtung von Bike and Ride-Anlagen an 15 Haltestellen im Landkreis Gießen; Vorentwurf für Gemeinde Buseck vorhanden, Bahnhof "Großen Buseck", (Eingang 18.07.2023 durch Zweckverband Oberhessische Versorgungsbetriebe)

Tourismus:

-

weitere Vorgehensweise "Mühlenweg" - Abstimmung mit Anna Erb (Gießener Lahntäler)

Sonstiges:

-

neue Webseite der Gemeinde Buseck ist in Bearbeitung

-

31.05.2023: Besuch von RP Ullrich / Hydroflex

-

01.06.2023: Sportkreis Gießen zur Besprechung

-

03.06.2023: Sommerfest der Kita Mäuseland

-

08.06.2023: 8. Beuerner Kuhroulette der FW-Beuern

-

08.06.2023: Schlosskonzert der Spielleute der Busecker Schlossremise

-

16.06.2023: Sommerfest der Kita Ritternest

-

mit dem Gewerbeverein hat eine Abstimmung zum Herbstfest stattgefunden

-

der Partnerschaftsverein hatte am 19.07.2023 eine Vorstandsitzung. Im Jahr 2025 besteht die Partnerschaft mit Molln 50 Jahre.

-

Gespräche mit Bürgern, Handwerkern, ortsansässigen Unternehmen und Vereinen wurden geführt

3.

Anfragen

3.1.

Bahnhof Großen-Buseck; Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen

AF-12112/2023

Die Anfrage wird von der anfragestellenden Fraktion vorgetragen. Bürgermeister Ranft antwortet.

Anfragetext:

1.

Inwieweit wurden vom Gemeindevorstand die Verhandlungen mit den Gleisbetreibern des ÖPNV vorangetrieben, dass die ursprüngliche DB-Zusage Gleis 1 Richtung Gießen und Gleis 2 Richtung Fulda umgehend zu verwirklichen ist?

Wie ist der Stand der Verhandlungen?

2.

Wie weit sind die Verhandlungen bereits vorangekommen zum Thema, dass der Gemeindevorstand beauftragt wurde, mit der Verkehrsgesellschaft Oberhessen (VGO) die Verlegung der Bushaltestelle Bahnhofstraße (Buslinie GI-25) in die Nähe des Bahnübergangs Pfingstweg / Mollbornsweg zu errichten.

Antwort zu 1:

Es erfolgten wiederholt Anfragen bei der DB. Ergebnis war, dass von Seiten der DB eine Veränderung der Fahrtrichtungen von Gleis 1 zu Gleis 2 aufgrund des hohen Zeitverlusts abgelehnt wurde.

Der Abschnittsmanager für Investitionsplanung und Segmentsteuerung, Netz Frankfurt (I.NA-MI-N-FFM-P), Hr. Frank Schwennicke, hat in einer E-Mail am 19. Oktober 2022 folgendes mitgeteilt:

Ein Richtungsbetrieb im Bahnhof Großen Buseck geprüft. Der Vorschlag,,Gleis 1 Richtung Gießen und Gleis 2 Richtung Fulda“, als auch die jeweils andere Richtung wurde geprüft. Für die Fahrzeiten in Richtung Gießen hätte dies zur Folge, dass in Gießen mögliche Anschlüsse nicht mehr erreicht werden können, da die Übergangszeiten nicht mehr eingehalten werden können. Die Fahrzeiten erlauben auch keinen Spielraum, sodass es leider nicht möglich wäre den Fahrzeitverlust hinter Großen Buseck zu kompensieren.

In Richtung Fulda über Gleis 1 zu fahren, würde im Vergleich zur Gegenrichtung nicht die gleichen Verluste an Fahrzeit aufweisen. Diese könnte man auch größtenteils rechnerisch vor bzw. in Reiskirchen wieder kompensieren. Dennoch wäre es verlorene Fahrzeit, welche sich negativ auf den gesamten Fahrtverlauf bis Fulda auswirken könnte und entsprechend auch die Pünktlichkeit weiterer Züge aus der Gegenrichtung gefährden würde. Die Fahrzeiten auf der Vogelsbergbahn sind grundsätzlich eng bemessen. Im Hinblick auf die Betriebsqualität wäre es ein negativer Einfluss.

Aufgrund des aktuellen Betriebsprogramm (RMV und VGO) der RB-Linie 45 auf der eingleisigen Hauptbahn Strecke 3700 Gießen - Fulda ist eine gleichbleibende richtungsbezogene Bahnsteigbelegung der Züge nicht möglich.“

Die Nachrüstung der Anzeiger aus Richtung Bahnübergang in Richtung der Bahnsteige Gleis 1 und Bahnsteig Gleis 2 wurden durch die DB Station& Service AG beschafft und installiert. Für Inbetriebnahme fehlen weitere Teile, die bestellt aber noch nicht geliefert wurden.

Antwort zu 2:

Eine Verlegung der Bushaltestelle ist aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht möglich.

Sollte die Bushaltestelle verlegt werden, versperrt ein dort haltender Bus die Sicht auf den Bahnübergang. Auch wenn die Signalampel rot anzeigen würde, könnte dies übersehen werden und die Unfallgefahr, auch im Hinblick auf die querenden Passanten an dieser Stelle würde erhöht werden. Weiterhin müsste die Buslinie komplett umgelegt werden, wofür eine Strecke, die der Bus problemlos befahren kann, gefunden werden muss. Demfolgend würde die Veränderung der Buslinie auf jeden Fall zu Änderungen in den Fahrplänen führen.

Abstimmungsergebnis: Kenntnisnahme

3.2.

Verkehrslenkungspläne; Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen

AF-12113/2023

Die Anfrage wird von der anfragestellenden Fraktion vorgetragen. Bürgermeister Ranft antwortet.

Anfragetext:

Wo sind die Verkehrslenkungspläne für jeden Ortsteil, die mindestens folgende Themen behandeln sollen:

Bestandsermittlung

  • Ermittlung der Funktion der innerörtlichen Straßen, zum Beispiel Anliegerstraße, Sammelstraße, Durchfahrtsstraße
  • Radwege, Fahrradstraßen
  • Gefährdungen, zum Beispiel im Bereich von Kindertagesstätten und Schulen
  • ÖPNV (Fahrwege und Haltestellen)
  • Ruhender Verkehr
  • Durchgrünung
  • Entwässerung (sofern keine Ableitung in die Kanalisation erfolgt)
  • Defizite (schlechte Sicht, Engstellen auf Fahrbahnen, schmale Geh- und Radwege, überdimensionierte Querschnitte usw.)
  • stark belastete Straßen mit Pkw- und/oder Lkw-Verkehr

Zeigen Sie uns den Maßnahmenplan der Vorschläge zur Umgestaltung/Verbesserung der innerörtlichen Straßen, der die oben genannten Themen beinhaltet!

Welche Missstände konnten aufgezeigt werden?

Wurden Neubaumaßnahmen, wie zum Beispiel Kitas, berücksichtigt?

Wurden die in der letzten Legislaturperiode gestellten Anträge zu den Verkehrsthemen sind ebenfalls zu berücksichtigt, dies sind zum Beispiel:

  • Fernradweg R7 (Gewerbegebiet Fischbach), Großen-Buseck
  • Fahrradstraße, Großen-Buseck
  • Barrierefreiheit Wieseckbrücke an Bismarckstraße, Großen-Buseck
  • Kreisel Bismarckstraße/Schützenweg/Pfingstweg, Großen-Buseck
  • Verkehrslenkung und -beruhigung sowie Lärmmessung Rinnerborn, Alten-Buseck
  • Verkehrsberuhigung und Verbesserung des Verkehrsflusses im Gewerbegebiet
  • Flößerweg und im Anbindungsbereich Flößerweg/Landesstraße, Alten-Buseck
  • Anordnung eines Gehweges zwischen Boxacker und Rinnerborn, Alten-Buseck
  • Verkehrsberuhigung an allen Ortseingängen, zum Beispiel Trohe aus Richtung Gießen und aus Richtung Alten-Buseck.

Wurde die Radinitiative, wie von CDU/FW gefordert und Hessen Mobil in die Planung einbezogen?

Sind die Rahmenbedingungen zur Abstufung der Kreisstraße zur Gemeindestraße zwischen Alten-Buseck und Trohe mit Hessen Mobil geklärt worden?

Wo sind die Zwischenergebnisse, die in jeder Sitzung der Ortsbeiräte und des BaLU vorzulegen waren.

Wurden diese Zwischenergebnisse auch in der Gemeindevertretung behandelt?

Wo ist der Verkehrsausschuss, von dem im Antrag der CDU/FW die Rede ist, wenn dort darum gebeten wurde, den Antrag zur Beratung dem BaLU sowie den Ortsbeiräten vorzulegen?

Beantwortung:

Aktuell liegen noch keine Verkehrslenkungspläne für die Ortsteile der Gemeinde Buseck vor. Es wurden im vergangenen Jahr Angebote eingeholt, die allerdings noch einmal aktualisiert werden müssen. Aufgrund personeller Umstrukturierungen in diesem Bereich ist dies noch nicht erfolgt.

Da noch kein Planungsauftrag vergeben wurde, wurden weder die Radinitiative noch HessenMobil bislang eingebunden.

Dementsprechend liegen auch noch keine Zwischenergebnisse vor.

Es wurden keine Rahmenbedingungen zur Abstufung der Kreisstraße zur Gemeindestraße zwischen Alten-Buseck und Trohe getroffen, da der Verwaltung hierzu kein Beschluss vorliegt.

Der Antrag (Verkehrsangelegenheiten - Übernahme der Kreisstraße K 143 Trohe / Alten-Buseck; Abschnitt zwischen der L 3128 und der Kurt-Schumacher Straße; Antrag der CDU (A-11162/2021) wurde am 15.07.2021 in der Sitzung der Gemeindevertretung zurückgestellt.

In der Sitzung der Gemeindevertretung am 09.09.2021 (TOP 10) wurde der Antrag von Frank Müller zurückgezogen. Er soll im Geschäftsgang bleiben.

Es existiert kein separater Verkehrsausschuss. Bei dem damals in dem Beschluss genannten Bau-, Landwirtschafts-, Energie-, Umwelt- und Verkehrsausschuss handelt es sich um den heutigen Bau-, Landwirtschafts- und Umweltausschuss.

Abstimmungsergebnis: Kenntnisnahme

3.3.

Radverkehrskonzept; Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen

AF-12127/2023

Die Anfrage wird von der anfragestellenden Fraktion vorgetragen. Bürgermeister Ranft antwortet.

1. Wann hat der Gemeindevorstand der Gemeinde Buseck ein Radverkehrskonzept vorgelegt?

Antwort:

Der Gemeindevorstand hat der Gemeindevertretung bisher kein Radverkehrskonzept vorgelegt.

Die Gemeindevertretung hat am 01.10.2020 beschlossen, ein Radverkehrskonzept zu erstellen.

Am 09. September 2021 beschloss die Gemeindevertretung für jeden Ortsteil Verkehrslenkungspläne zu erstellen. Nach der damaligen Diskussion und aus dem Beschluss ersichtlich, sollte das Radverkehrskonzept einbezogen werden. Im Beschluss ist daher aufgeführt, dass in die Bestandsermittlung hier u.a. die “Radwege, Fahrradstraßen“. einbezogen werden sollen. Einen weiteren Beschluss zur Erarbeitung eines “Aktionsplan zur Minderung der Verkehrsbelastung in allen Ortsteilen“ hat die Gemeindevertretung am 07. April 2022 gefasst.

Der Fachbereich Sicherheit und Ordnung ist aufgrund des personellen Wechsels im Fachbereich zurzeit dabei, die nicht abgearbeiteten Beschlüsse in diesem Bereich aufzuarbeiten. Hierzu gehört auch die Beauftragung eines Büros zur Erstellung der Verkehrslenkungspläne inklusive des Radverkehrskonzeptes. Wie in der Anfrage der Grünen vom 08. Dezember 2022 mitgeteilt, wurden zwei Angebote bisher eingeholt. Bislang wurde noch kein Auftrag hierfür vergeben.

2. Wann hat die Arbeitsgruppe mit den Vertretern der Fraktionen, dem Gemeindevorstand, dem Kinder- und Jugendbeirat, dem Seniorenbeirat, der Initiative Verkehrswende und weiteren interessierten Bürgerinnen und Bürgern aus Buseck zuletzt getagt?

Antwort:

Der Arbeitskreis Radverkehr hat zum letzten Mal am 14. Juli 2021 getagt.

3. Wann wurden die Gemeindevertretung und die Fachausschüsse zuletzt über Stand der Konzepterarbeitung informiert?

Antwort:

Die Gemeindevertretung wurde zum damaligen Zeitpunkt (2021) nicht über die Ergebnisse informiert.

Für die nächste Sitzung der Gemeindevertretung wird eine Mitteilungsvorlage über die damaligen Ergebnisse inkl. der Prüfpunkte der Verkehrswende erstellt.

4. Welche Maßnahmen wurden ergriffen zu:

4.1. Anbindung aller Ortsteile der Gemeinde Buseck untereinander mit sicheren und fest ausgebauten Radwegen?

Antwort:

Da noch keine Verkehrslenkungspläne einschließlich eines Radverkehrskonzepts vorliegen, konnten auch noch keine Maßnahmen hieraus ergriffen werden. Die aus den Verkehrslenkungsplänen und dem Radverkehrskonzepts zu folgenden Maßnahmen bedürfen zudem mit hoher Wahrscheinlichkeit Haushaltsmitteln und einer weiteren Beschlussfassung.

4.2. Integrative Anbindung an den ÖPNV, mit Bus und Bahn mit modernen Fahrradabstellplätzen?

Antwort:

Die Gemeinde Buseck beteiligt sich an der Maßnahme Park & Ride. Die Auftragsvergabe für Planungsleistungen der Fahrradabstellanlagen ist durch den RMV und ZOV an 13 Stationen und 3 Bushaltestellen erfolgt. Die Planungskosten werden vom RMV und ZOV getragen.

Der Bau der 20 überdachten Fahrradständer und der Bau von 12 Fahrradboxen sollte nach der Projektplanung des RMV und ZOV bereits erfolgt sein. Leider hat sich durch Kostensteigerungen und Mehraufwendungen bei den Planungsleistungen der Zeitplan erheblich verschoben. Daher erhält die Gemeinde Buseck erst in den nächsten 2-3 Wochen die Entwurfsplanung zur Umsetzung der Maßnahme durch den ZOV.

4.3. Anbindung an die Nachbarkommunen, um einen Netzausbau zu erreichen?

Antwort:

Der Landkreis Gießen erstellt gegenwärtig ein kreisweites Radverkehrskonzept. In diesem Zusammenhang wurden alle Radverkehrsverbindungen auch zu den Nachbarkommunen aufgenommen. Im September 2023 werden sowohl das bisherige Vorgehen als auch die weiteren Schritte vorgestellt.

Der Projektsteuerung des Radwegs von Beuern nach Bersrod lag in der Vergangheit bei der Gemeiden Reiskrichen. Nach letzten Kenntnisstand muss die Planung durch Hessen Mobil erfolgen. Hierfür muss der Plan in die Liste der neu zu bauenden Radverkehrsverbindungen im Land Hessen aufgenommen werden.

4.4. Verbesserung der Verkehrssicherheit an bestehenden Radwegen, insbesondere für den Radweg R7 als überregionaler Radweg (u.a. Landesstraße Höhe Gewerbegebiet Ost, Tulpenstraße/Zeilstraße, Schützenweg usw.)?

Antwort:

Im Bereich Zeilstraße/Tulpenstraße wurde als Querung der Tulpenstraße der Radweg farbig dargestellt und der weiterführende Gehweg so verändert dass eine Nutzung als Rad-/Gehweg möglich wurde.

Die Planungen des Radwegs vom R7 in das Gewerbegebiet Ost sind abgeschlossen. Die bauliche Umsetzung erfolgt im Herbst/ Winter 2023/ 2024. Somit ist dann die Zufahrt in das Gewerbegebiet direkt vom R 7 aus möglich.

Die Planungen des Radwegs von der Gesamtschule nach Rödgen und von Oppenrod zum R7 liegen im Entwurfsstadion vor und werden nun final bearbeitet.

4.5. Sichere Zuwegung, Abstellplätze zu und an den Schulen, wichtiger Infrastruktur und Gewerbebetrieben (Schulen, Kitas, Einkaufsmöglichkeiten, Großbetriebe etc.)?

Antwort:

Aktuell werden bereits weitere Abstellmöglichkeiten für Besucher der Verwaltung bzw. des Schlossparks auf dem Gelände des Baubetriebshofs geschaffen.

Für den Haushalt 2024 ist beabsichtigt, dass Gelder für weitere Abstellplätze in den Kitas bzw. den öffentlichen Einrichtungen bereitgestellt werden.

4.6. Welche weiteren Ziele durch die Arbeitsgruppe wurden erarbeitet und festgelegt?

Antwort:

Die Arbeitsgruppe hatte sich mit der Priorisierung verschiedener Maßnahmen den Radverkehr betreffend beschäftigt. Zunächst sollten die Hauptwegeführungen/Hauptverkehrslinien betrachtet werden, danach, die Schwachstellen in diesem Zusammenhang und später weitere Details wie z. B. Abstellanlagen, Wegeführung zu Schulen.

Die Arbeitsgruppe war kein nach der Hessischen Gemeindeordnung befugtes Gremium, um Ziele festzulegen. Die Festelegung der Ziele obliegt der Gemeindeverterung.

4.7. Welche Priorisierungen und Fördermittel wurden, wie von CDU und FW beantragt, durchgesetzt?

Antwort:

Fördermittel wurden bislang aufgrund des fehlenden Konzeptes und aus diesem zu erarbeitenden konkreten Maßnahmen, für die Gelder im Haushalt bereitgestellt werden müssen, noch nicht beantragt.

Da noch kein Konzept vorliegt, konnte auch noch keine Priorisierung erfolgen. Die Priorisierung obliegt der Gemeindevertretung und ist dieser vorbehalten.

4.8. Welche Maßnahmen im Haushalt 2021 wurden umgesetzt?

Antwort:

Maßnahmen bezugnehmend auf das Radverkehrskonzept wurden im Haushalt 2021 von Seiten der Gemeinde keine umgesetzt. Es waren hierfür keien Haushaltmittel eingestellt.

Im Haushalt 2023 wurden Mittel im Aufwand in Höhe von ca. 80.000 € bereitgestellt.

4.9. Welche Finanzmittel wurden eingestellt/ abgerufen?

Antwort:

Für das Radwegekonzept wurden im Jahr 2021 keine Mittel eingestellt. Daher konnten auch keine Mittel abgerufen werden.

4.10. Wo ist die eingeplante Verpflichtungsermächtigungen?

Antwort:

Da die Mittel (bisher) im Aufwand veranschlagt werden, wurden und können hierfür keine Verpflichtungsermächtigungen eingeplant werden.

Abstimmungsergebnis: Kenntnisnahme

3.4.

Ausgleichsmaßnahmen Parkplatz Edeka; Anfrage v. Bündnis 90/Die Grünen

AF-12129/2023

Die Anfrage wird von der anfragestellenden Fraktion vorgetragen. Bürgermeister Ranft antwortet.

Anfragetext:

Im Zuge des Baues des Edeka-Parkplatzes für Mitarbeiter im Gewerbegebiet Ost wurden im Bebauungsplan Festsetzungen für Ausgleichsmaßnahmen getroffen. Die Bepflanzung mit Bäumen, die für die Eingriffe in die örtliche Natur erfolgen sollte. Diese Ausgleichsmaßnahmen sind bis heute nicht umgesetzt. Warum?

Lt. Beschluss 10-V0377/2017 Verkauf einer Fläche an die Firma EDEKA in Großen-Buseck, Flur 15, Flurstück 107/1 (Parkplatzfläche) beschließt die Gemeindevertretung unter anderem, dass die Kosten der Bauleitplanung nebst Ausgleichsmaßnahmen die Käuferin übernimmt.

Wurde diese Festsetzung mit der EDEKA vertraglich geregelt?

Gibt es einen Vertrag, der die EDEKA gegenüber der Gemeinde Buseck verpflichtet, diese grünordnerische Festsetzung und damit auch Eingriffsminimierung umzusetzen?

Was gedenkt die Gemeinde Buseck zu tun diese Festsetzung bezüglich der EDEKA umzusetzen?

Inwieweit hat die Verwaltung im Rahmen Ihrer Zuständigkeit nach § 4 Buchstabe c BauGB die Wirksamkeit der Ausgleichsmaßnahmen seit 2017 kontrolliert und den Stand an die Gemeinde kommuniziert?

§ 4 Buchstabe c BauGB:

„Die Gemeinden überwachen die erheblichen Umweltauswirkungen, die auf Grund der Durchführung der Bauleitpläne eintreten, um insbesondere unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln und in der Lage zu sein, geeignete Maßnahmen zur Abhilfe zu ergreifen; Gegenstand der Überwachung ist auch die Durchführung von Darstellungen oder Festsetzungen nach § 1a Absatz 3 Satz 2 und von Maßnahmen nach § 1a Absatz 3 Satz 4. Sie nutzen dabei die im Umweltbericht nach Nummer 3 Buchstabe b der Anlage 1 zu diesem Gesetzbuch angegebenen Überwachungsmaßnahmen und die Informationen der Behörden nach § 4 Absatz 3.“

Beantwortung:

Durch den Fachdienst Hochbau wurde die Fa. EDEKA am 08.05.2023 per Mail darauf hingewiesen, dass die oben genannten Ausgleichsmaßnahmen noch nicht erfolgt sind

Mit Mail vom 06.06.2023 hat die Fa. Edeka mitgeteilt, dass mehrere Angebote bereits von Gartenbaubetrieben angefordert wurden, die Rückläufe aber eher mäßig sind.

Durch den Fachdienst Hochbau wurden, wie von der Fa. Edeka erbeten, noch die Kontaktdaten heimischer Gartenbaubetriebe weitergegeben.

Die Fa. Edeka ist bemüht die Arbeiten schnellstmöglich umzusetzen. Neue

(Baum-)Pflanzungen sind allerdings in den Sommermonaten nicht sinnvoll durchführbar, so dass die Arbeiten erst ab Herbst 2023 umgesetzt werden sollten.

Die ausführlichere Beantwortung der Anfrage soll in der nächsten Woche vom entsprechenden Fachbereich nachgeholt werden.

Abstimmungsergebnis: Kenntnisnahme

3.5.

Gebäude Anger 10; Anfrage der SPD-Fraktion v. 29.06.23

AF-12146/2023

Die Anfrage wird von der anfragestellenden Fraktion vorgetragen. Bürgermeister Ranft antwortet.

Anfragetext:

Aus der Gießener Allgemeinen Zeitung war am 28.06.2023 zu lesen, dass wegen bautechnischen Gründen das Gebäude Anger 10 geschlossen werden musste.

Die SPD-Fraktion stellt für die nächste Gemeindevertretersitzung folgende Anfrage:

Wann ist mit der Fertigstellung der Maßnahme zu rechnen und wieder Veranstaltungen in den Räumlichkeiten der ehemaligen Synagoge durchgeführt werden können?

Beantwortung:

Aktuell werden Angebote zum Rück- und Neubau der fehlerhaft hergestellten Treppenanlage eingeholt. Der Umbau soll nach den Sommerferien erfolgen. Da die Ausführung von den Kapazitäten der zu beauftragten Firma abhängig ist, kann vor Auftragserteilung noch kein verbindlicher Termin genannt werden.

Es folgt eine Nachfrage von Frank Müller. Es wird darum gebeten bis zur nächsten Sitzung mitzuteilen, welche Arbeiten noch vorgenommen werden müssen, um das Gebäude nutzen zu können.

Abstimmungsergebnis: Kenntnisnahme

3.6.

Betrugsfälle; Anfrage der SPD-Fraktion v. 29.06.23

AF-12147/2023

Die Anfrage wird von der anfragestellenden Fraktion vorgetragen. Bürgermeister Ranft antwortet.

Anfragetext:

Der Bürgermeister hat vor längerer Zeit in seinem Bericht erwähnt, dass weitere Betrugsfälle von einem Mitarbeiter in der Verwaltung aufgedeckt wurden.

Gibt es weitere Betrugsfälle und wie ist der aktuelle rechtliche Verfahrensstand?

Beantwortung:

Aufgrund der laufenden Ermittlungen durch die Strafverfolgungsbehörden können aktuell keine Information zu der Anfrage gegeben werden.

Zu gegebener Zeit soll zum Sachstand informiert werden.

Abstimmungsergebnis: Kenntnisnahme

3.7.

Brandschutzangelegenheiten GW-L Beuern; Anfrage der SPD-Fraktion v. 29.06.23

AF-12148/2023

Die Beantwortung der Anfrage erfolgt schriftlich.

3.8.

Radweg Gemarkung Gr.-Buseck Kasseler Str. an R 7 (Invest-Nr. 284); Anfrage der SPD-Fraktion v. 29.06.23

AF-12149/2023

Die Beantwortung der Anfrage erfolgt schriftlich.

3.9.

Umsetzung Stellenplan; Anfrage der SPD-Fraktion v. 29.06.23

AF-12151/2023

Die Beantwortung der Anfrage erfolgt schriftlich.

3.10.

Auswirkungen der Trockenheit; Anfrage der SPD-Fraktion v. 29.06.23

AF-12152/2023

Die Beantwortung der Anfrage erfolgt schriftlich.

4.

Feststellen der Beschlussfähigkeit

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Eckhard Neumann, stellt die Beschlussfähigkeit mit 29 von 37 Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern fest.

5.

Niederschrift der Sitzung vom 25.05.2023

Der Vorsitzende berichtet, dass gegen die Niederschrift der Sitzung der Gemeindevertretung vom 25.05.2023 keine Einwände vorgebracht wurden. Er lässt über die Niederschrift abstimmen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig so beschlossen

6.

Beschluss der Tagesordnung

Norbert Weigelt teilt mit, dass TOP 19 zurückgezogen wird. Frank Müller teilt mit, dass TOP 20 zurückgezogen wird.

Beide Anträge sollen weiter im Geschäftsgang bleiben.

Beschluss:

Der Vorsitzende lässt über die so vorgetragene Tagesordnung abstimmen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

7.

Ehrungen

M-12154/2023

Zu TOP 7 ist Ole Schwarzkopf vom Landkreis Gießen anwesend. Herr Schwarzkopf verliest die jeweilige Auszeichnung und übergibt sie wie folgt:

Goldene Ehrennadel

Manfred Laatsch, Buseck-Beuern

Axel Schürmann, Buseck-Beuern

Bronzene Brandschutzverdienstzeichen am Bande

Guido Schemken, Buseck-Trohe

Martin Lucifero, Buseck-Trohe

Bürgermeister Ranft verliest die Ernennungsurkunden der Gemeinde Buseck und überreicht diese:

Ernennung zum Ehrenwehrführer der Gemeinde Buseck

Martin Lucifero, Buseck-Trohe

Ernennung zum stellvertretenden Ehrenwehrführer der Gemeinde Buseck

Guido Schemken, Buseck-Trohe

Abstimmungsergebnis: Kenntnisnahme

8.

Wahl von Mitgliedern der Kommission für regenerative Energien in der Gemeinde Buseck

V-12043/2023/1

Die vorgeschlagenen Personen stellen sich kurz vor.

Gunnar Wagner berichtet aus den Beratungen im BaLU. Uwe Kühn berichtet aus den Beratungen im HFA.

Beschluss:

Als Mitglieder der Kommission für regenerative Energien in der Gemeinde Buseck werden gewählt:

a) ein Vertreter im Alter von bis zu 25 Jahren, der vom Kinder- und Jugendbeirat bestimmt wird:

Borgmann, Justus (als Stellvertreter: Buchkamp, Niklas)

b) weitere Vertreter:

Eskens, Dr. Hans Ulrich

Lorsbach, Michael

Nobis, Dr. Volkhard

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

9.

Busecker Nachrichten - Hier: Vertragsänderung zum 01.07.2023

V-12108/2023/1

Bürgermeister Ranft begründet die Vorlage. Claire Blaschke berichtet aus den Beratungen im KuSo. Die Beschlussvorlage wurde um einen weiteren Punkt 4 ergänzt (Einstimmige Beschlussempfehlung). Uwe Kühn berichtet aus den Beratungen im HFA (Einstimmige Beschlussempfehlung mit neu 4.)

Es wird angeregt, ein Vertragsmanagement in der Verwaltung einzuführen.

Beschluss:

1.

Die Gemeinde Buseck schließt mit der Linus Wittich Medien KG Herbstein (nachfolgend Wittich-Medien genannt) eine Vertragsänderung für das kostenlose Mitteilungsblatt „Busecker Nachrichten“ der Gemeinde Buseck (nachfolgend „BuNa“ genannt) gemäß anhängendem Vertragsvorschlag 2 ab.

2.

Der Umgang mit den Inhalten der Busecker Nachrichten wird gemäß erarbeitetem und anhängendem Vorschlag 2 beschlossen.

3.

Änderungen am bisherigen Umgang mit Inhalten (Content-Verwaltung) der Busecker Nachrichten und damit verbundene Seitenänderungen werden Wittich Medien mitgeteilt. Ebenfalls werden alle an Veröffentlichungen beteiligten Personen, Vereine, Verbände etc. über beschlossene Änderungen informiert. Der Bürgermeister informiert in einer Mitteilung in den Busecker Nachrichten zusätzlich die Öffentlichkeit.

4.

Der Gemeindevorstand wird beauftragt nach Abschluss des Änderungsvertrages diesen Änderungsvertrag fristgemäß zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen und Neuverhandlungen aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

10.

Jahresabschluss zum 31.12.2022; hier: Übertragung von Haushaltsermächtigungen

M-12056/2023

Bürgermeister Ranft erläutert die Vorlage. Uwe Kühn berichtet aus den Beratungen im HFA.

Beschluss:

Nach § 112 Abs. 4 Nr. 2 Hessische Gemeindeordnung (HGO) ist dem, vom Gemeindevorstand aufzustellenden Jahresabschluss eine Übersicht über die in das folgende Jahr zu übertragenden Haushaltsermächtigungen beizufügen. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Buseck nimmt die im Rahmen des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 übertragenen Haushaltsermächtigungen nach der in der Beschlussvorlage als Anlage 1 beigefügten Übersicht, im Vorgriff auf die Unterrichtung gem. § 112 Abs. 5 HGO, zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis: Kenntnisnahme

11.

Richtlinie über die Verwendung der Budgetmittel für die Ortsbeiräte; hier: Beratung und Beschlussfassung

V-12105/2023/1

Bürgermeister Ranft begründet die Vorlage. Die Ortsbeiräte werden gehört. Frau Steller-Naß berichtet aus den Beratungen im Ortsbeirat Alten-Buseck. Herr Mattern berichtet aus den Beratungen im Ortsbeirat Beuern. Herr Reinl berichtet aus den Beratungen im Ortsbeirat Großen-Buseck. Frau Blaschke berichtet aus den Beratungen im Ortsbeirat Oppenrod. Herr Deibel berichtet aus den Beratungen im Ortsbeirat Trohe.

Uwe Kühn berichtet aus den Beratungen im HFA (Einstimmige Beschlussempfehlung).

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Buseck beschließt die der Beschlussvorlage als Anlage beigefügte Richtlinie der Budgetmittel für die Ortsbeiräte.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

12.

Satzung über das Erheben von Verwaltungskosten (Verwaltungskostensatzung); hier: Beratung und Beschlussfassung

V-12107/2023

Bürgermeister Ranft erläutert die Vorlage. Uwe Kühn berichtet aus den Beratungen im HFA (Einstimmige Beschlussempfehlung).

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Buseck beschließt die der Beschlussvorlage als Anlage beigefügte Satzung über das Erheben von Verwaltungskosten (Verwaltungskostensatzung).

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

13.

Neufassung der Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung und die Ausschüsse der Gemeinde Buseck

V-12104/2023

Bürgermeister Ranft begründet den Beschlussantrag für den Gemeindevorstand. Die Ortsbeiräte werden gehört. Claire Blaschke berichtet aus den Beratungen im KuSo. Gunnar Wagner berichtet aus den Beratungen im BaLU. Uwe Kühn berichtet aus den Beratungen im HFA. Hier bestand Einvernehmen, folgende Änderungen vorzunehmen:

1.

In § 35 Satz 1 wird das Wort „berühren“ durch das Wort „betreffen“ ersetzt.

2.

§ 11 Abs. 6, Satz 3 wird um die Ziff. „31“ ergänzt.

3.

§ 11 Abs. 3 Satz 1 erhält folgenden Wortlaut: „Anträge sind schriftlich und von der Antragstellerin oder vom Antragsteller unterzeichnet bei der oder dem Vorsitzenden oder bei der Geschäftsstelle in der Verwaltung einzureichen“.

4.

§ 32 Abs. 1 wird durch folgenden Satz 2 ergänzt: „Sie setzt dem Ortsbeirat eine Frist zur schriftlichen Stellungnahme“.

5.

§ 39 Abs. 1 wird am Satzende um folgenden Zusatz ergänzt (z.B. E-Mail).

Es folgt eine Nachfrage von Frau Steller-Naß.

Der Vorsitzende unterbricht die Sitzung um 21:21 Uhr. Herr Rainer Schmitt vom Behinderten- und Seniorenbeirat trägt eine Stellungnahme zur Neufassung der Geschäftsordnung vor. Um 21:24 Uhr wird die Sitzung fortgesetzt.

Es folgen Wortmeldungen von Moritz Mattern, Uwe Kühn und Norbert Weigelt.

Der Vorsitzende lässt über den Beschlussantrag unter Berücksichtigung der Änderungen aus dem HFA abstimmen.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Buseck beschließt die der Beschlussvorlage als Anlage beigefügte Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung und die Ausschüsse der Gemeinde Buseck unter Berücksichtigung folgender Änderungen:

1.

In § 35 Satz 1 wird das Wort „berühren“ durch das Wort „betreffen“ ersetzt.

2.

§ 11 Abs. 6, Satz 3 wird um die Ziff. „31“ ergänzt.

3.

§ 11 Abs. 3 Satz 1 erhält folgenden Wortlaut: „Anträge sind schriftlich und von der Antragstellerin oder vom Antragsteller unterzeichnet bei der oder dem Vorsitzenden oder bei der Geschäftsstelle in der Verwaltung einzureichen“.

4.

§ 32 Abs. 1 wird durch folgenden Satz 2 ergänzt: „Sie setzt dem Ortsbeirat eine Frist zur schriftlichen Stellungnahme“.

5.

§ 39 Abs. 1 wird am Satzende um folgenden Zusatz ergänzt (z.B. E-Mail).

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

14.

Grundstücksverkehr: Kauf von einem Grundstück in der Gemarkung Großen-Buseck Flur 19 Nr. 34/6 von Frau W.

V-12089/2023

Bürgermeister Ranft erläutert den Beschlussantrag. Aus den Beratungen im Ortsbeirat Großen-Buseck wird berichtet. Uwe Kühn berichtet aus den Beratungen im HFA.

Beschluss:

Das Baugrundstück von Frau W., 35418 Buseck in der

Gemarkung Großen-Buseck

Flur 19 Flurstück 34/6 „Wiesenstraße 58“ mit 840 m²

für 145,00 €/m² = 121.800,00 €

wird durch die Gemeinde Buseck erworben.

Die Verkaufsnebenkosten (Beurkundung des Kaufvertrages, die Eintragungskosten für das Grundbuch…) in Höhe von ca. 10.000,00 € werden durch die Gemeinde Buseck getragen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

15.

Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplan Nr. 1.37 "Solarpark Auf der Eselsweide" Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss

V-11939/2023/1

Aus den Beratungen im Ortsbeirat Großen-Buseck wird berichtet.

Beschluss:

Die sieben Bilder (Fotomontage) werden als Visualisierung zur Kenntnis genommen.

Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss gemäß § 3 Abs.2 BauGB

(1)

Die in der Anlage befindlichen Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen mit Hinweisen und Anregungen werden nach ausführlicher Diskussion als Stellungnahmen der Gemeinde Buseck beschlossen.

(2)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Buseck billigt den gemäß (1) überarbeiteten Vorentwurf zur Änderung des Flächennutzungsplans einschl. Begründung und die sich durch die Beschlussempfehlungen ergebenen Änderungen als Entwurf und beschließt dessen Offenlage gemäß § 3 Abs.2 BauGB.

(3)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Buseck beschließt, dass die Entwurfsoffenlage zur vorliegenden FNP-Änderung erst eingeleitet werden darf, wenn die Unterlagen (Begründung und Umweltbericht inkl. der umweltschützenden Belange) vollständig vorliegen und erneut im Ausschuss vorgestellt wurden.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

16.

Bebauungsplan Nr. 1.37 "Solarpark Auf der Eselsweide" Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss

V-11941/2023/1

Aus den Beratungen im Ortsbeirat Großen-Buseck wird berichtet.

Beschluss:

Die sieben Bilder (Fotomontage) werden als Visualisierung zur Kenntnis genommen.

Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss gemäß § 3 Abs.2 BauGB

(1)

Die in der Anlage befindlichen Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen mit Hinweisen und Anregungen werden nach ausführlicher Diskussion als Stellungnahmen der Gemeinde Buseck beschlossen.

(2)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Buseck billigt den gemäß (1) überarbeiteten Vorentwurf des Bebauungsplanes einschl. Begründung und die sich durch die Beschlussempfehlungen ergebenen Änderungen als Entwurf und beschließt dessen Offenlage gemäß § 3 Abs.2 BauGB.

(3)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Buseck beschließt, dass die Entwurfsoffenlage zum vorliegenden Bebauungsplan erst eingeleitet werden darf, wenn die Unterlagen (Begründung und Umweltbericht inkl. der umweltschützenden Belange) vollständig vorliegen und erneut im Ausschuss vorgestellt wurden.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

17.

Bebauungsplan Nr. 2.28 "Wohneinheiten Teilbereich Alten-Buseck" Billigung des Entwurfs und Beschluss zur Durchführung der Beteiligungsverfahren

V-12119/2023

17.1.

Bebauungsplan Nr. 2.28 "Wohneinheiten Teilbereich Alten-Buseck" Billigung des Entwurfs und Beschluss zur Durchführung der Beteiligungsverfahren (inkl. Teilbereich "Am Holzpfad")

V-12119/2023/1

Der TOP soll zunächst im Ortsbeirat Alten-Buseck beraten werden.

Beschluss:

1.

Der Entwurf des Änderungs-Bebauungsplans Nr. 2.28 „Wohneinheiten Teilbereich Alten Buseck“ wird gebilligt.

2.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird um Teilflächen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Am Holzpfad“ um Köhlerweg und Holzpfad (ohne Straßenmeisterei) ergänzt.

Im Übrigen wird der Geltungsbereich des Bebauungsplanes in Übernahme der Vorschläge aus der Bestandsüberprüfung angepasst.

3.

Zu dem Bebauungsplan ist das Beteiligungsverfahren nach § 13a / § 13 BauGB durchzuführen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt als Offenlage im Sinne des § 3 Abs. 2 BauGB, gleichzeitig werden die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingeholt.

Abstimmungsergebnis: zurückgestellt

18.

Entfällt: Verkehrskonzept u. Bildung einer Kommission; Antrag Bündnis 90/Die Grünen v. 08.06.23

A-12122/2023

Markus Spitzner begründet den Antrag.

Beschluss:

Bündnis 90/ Die Grünen beantragen:

Die Erstellung eines Verkehrskonzeptes für die Gemeinde Buseck unter Berücksichtigung des bereits beschlossenen Radverkehrskonzepts für die Gemeinde Buseck.

In die Erstellung dieses Konzeptes ist das Radverkehrskonzept des Landkreises Gießen einzubeziehen.

Zur Erstellung des Konzeptes wird eine Kommission gebildet, die aus den Vertretern der Fraktionen, dem Gemeindevorstand, dem Kinder- und Jugendbeirat, dem Seniorenbeirat, der Initiative Verkehrswende und weiteren interessierten Busecker Bürgern bestehen soll.

Die Kommission soll die gesamte Konzepterarbeitung begleiten, die von einem Planungsbüro erstellt wird.

Die Gemeindevertretung und die Fachausschüsse sind 2x im Jahr über den Stand der Konzepterarbeitung zu informieren.

Folgende Inhalte und Ziele sollen mit dem Verkehrskonzept erreicht werden:

  • Anbindung aller Ortsteile der Gemeinde Buseck untereinander mit sicheren und fest ausgebauten Radwegen.
  • Integrative Anbindung an den ÖPNV, mit Bus und Bahn mit modernen Fahrradabstellplätzen.
  • Anbindung an die Nachbarkommunen, um einen Netzausbau zu erreichen.
  • Verbesserung der Verkehrssicherheit an bestehenden Radwegen, insbesondere für den Radweg R7 als überregionaler Radweg (u.a. Landesstraße Höhe Gewerbegebiet Ost, Tulpenstraße/Zeilstraße, Schützenweg usw.).
  • Sichere Zuwegung, Abstellplätze zu und an den Schulen, wichtiger Infrastruktur und Gewerbebetrieben (Schulen, Kitas, Einkaufsmöglichkeiten, Großbetriebe etc.).
  • Festlegung/Erarbeitung weiterer Ziele durch die Kommission.

Für das Verkehrskonzept sind die Maßnahmen mit Kostenschätzungen, den möglichen Fördermöglichkeiten und einer Priorisierung zu versehen.

Für die Realisierung einzelner Maßnahmen sind im Haushalt und im Finanzplan ausreichend Finanzmittel bzw. Verpflichtungsermächtigungen einzuplanen.

Abstimmungsergebnis: Über diesen Antrag erfolgt keine Abstimmung. Der Antrag entfällt.

18.1.

Gründung Verkehrsbeirat; gemeinsamer Änderungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen, FW und CDU

Von Uwe Kühn wird ein Änderungsantrag vorgetragen. Es folgen Wortmeldungen von Norbert Weigelt und Frank Müller. Norbert Weigelt beantragt um 22:18 Uhr die Sitzung zu unterbrechen. Die Sitzung wird um 22:18 Uhr unterbrochen. Die Sitzung wird um 22:25 Uhr fortgesetzt.

Es folgen Redebeiträge von Norbert Weigelt und Roland Kauer. Rolf Schwarz schlägt vor, den Änderungsantrag gemeinschaftlich von Bündnis 90/Die Grünen, FW u. CDU zu stellen. Es besteht Einvernehmen.

Der Vorsitzende lässt über diesen Änderungsantrag abstimmen. Der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen v. 08.06.2023 (A-12122/2023) entfällt.

Beschluss:

Anstelle einer Kommission ist ein offener Verkehrsbeirat nach dem organisatorischen Vorbild des Energiebeirats zu gründen. Leitung und Moderation erfolgt durch das Ordnungsamt der Gemeinde Buseck.

Abstimmungsergebnis: Ergebnis wie angegeben Ja 19 Nein 10 Enthaltung 1

19.

Zurückgezogen: Prüfung der Voraussetzungen und Möglichkeiten auf dem Gelände der ehemaligen Kleinmühle; Antrag SPD v. 13.06.23

A-12121/2023

Beschluss:

Die SPD-Fraktion der Gemeindevertretung Buseck beantragt die Prüfung der Voraussetzungen und Möglichkeiten für die Errichtung einer Multifunktionseinrichtung bzw. Kindertagesstätte auf dem Gelände der ehemaligen Kleinmühle, sowie die Beratung in den zuständigen Ausschüssen und im Ortsbeirat Großen-Buseck.

Abstimmungsergebnis: zurückgestellt

20.

Zurückgezogen: Neubau der Feuerwehrhäuser in Alten-Buseck und Trohe, und Aktualisierung des Bedarfs- und Entwicklungsplanes für die Freiwillige Feuerwehr Buseck; Antrag CDU v. 29.06.23

A-12145/2023

Beschluss:

Ausgehend aus der Beschlussfassung der Gemeindevertretung zuletzt vom 22.10.2022 und den weiteren bisher stattgefundenen Beratungen wird zu den Standorten für die Feuerwehrhäuser in Alten-Buseck und Trohe folgender Beschluss gefasst:

1.

Nach eingehender Erörterung der Sachlagen für eine mögliche Zusammenlegung mit den Freiwilligen Feuerwehren Alten-Buseck und Trohe, unter Beteiligung des Kreisfeuerwehrverbandes Gießen und des Kreisbrandinspektors werden die Feuerwehrhäuser in Alten-Buseck und Trohe jeweils getrennt neu errichtet.

2.

Das Feuerwehrhaus Alten-Buseck soll möglichst auf der gemeindeeigenen Fläche in der Gemarkung Alten-Buseck, Flur 3, Nr. 176/1, Grundstück hinter der Straßenmeisterei neu errichtet werden (siehe Anlage 1).

3.

Die Kosten für die Investition für ein neues Feuerwehrhaus in Alten-Buseck werden auf vorläufig 2,5 Mio. € (brutto) geschätzt. Das Raumprogramm soll auf den nach dem Bedarfs- und Entwicklungsplanes für die Freiwillige Feuerwehr Buseck festgelten Umfang mit mindestens 3 Stellplätzen und einem weiteren Stellplatz als Reservefläche bzw. Lager erfolgen.

Der Gemeindevorstand wird beauftragt beim Land Hessen möglichst noch in diesem Jahr einen Förderantrag nach der Brandschutzförderrichtlinie über den Landkreis Gießen zu stellen.

4.

Das vorhandene Grundstück mit dem Feuerwehrhaus in der Daubringer Straße soll nach einem Neubau veräußert werden.

5.

Die erforderlichen Finanzmittel werden vollständig im Haushaltsplan 2024 ff. bereitgestellt.

6.

Die notwendige Schaffung des Baurechtes mit der Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes wird unverzüglich gestartet.

7.

Das Feuerwehrhaus in Trohe soll ebenfalls neu errichtet werden. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, bis zum 30.06.2024 der Gemeindevertretung einen Entscheidung mit einem möglichst förderfähigen Vorschlag zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

8.

Die Leitung der Feuerwehr sowie die Führung der Ortsteilfeuerwehr ist vor der Beantragung der Fördermittel anzuhören und zu beteiligen.

9.

Der Bedarfs- und Entwicklungsplan wird wie folgt geändert:

Seite 42, Ziffer 8. Maßnahmen, ff., :

Feuerwehrhaus Alten-Buseck

Die Fahrzeugeinstellplätze entsprechen nicht den geltenden Vorschriften und unterschreiten die Stellplatzmaße. Auch die Mindestabstandsflächen werden deutlich unterschritten. An mehreren Stellen sind nur sehr geringe Abstände zwischen Fahrzeugen und festen Bauteilen. Dazu fehlt die notwendige Abgasabsaugung. Die Fahrzeughallentore sind teilweise defekt, die Alarmzugangstür ist ebenfalls defekt. Aufgrund der aufgeführten baulichen und betrieblichen Mängel wird ein Neubau eines Feuerwehrhauses an einem neuen Standort auf einem gemeindeeigenen Grundstück unmittelbar hinter der Straßenmeisterei Alten-Buseck erfolgen.

Das Raumprogramm ergibt sich aus den vorhandenen Fahrzeugen mit einem zusätzlichen 4 Stellplatz als Reserve- bzw. Lagerfläche.

Der Förderantrag beim Land Hessen ist noch im Jahr 2023 entsprechend der Vorgaben zu stellen.

Feuerwehrhaus Trohe:

Die Fahrzeugeinstellplätze entsprechen nicht den geltenden Vorschriften und unterschreiten die Stellplatzmaße. Auch die Mindestabstandsflächen werden deutlich unterschritten. An mehreren Stellen sind nur sehr geringe Abstände zwischen Fahrzeugen und festen Bauteilen. Dazu fehlt die notwendige Abgasabsaugung. Eine Geschlechtertrennung ist nicht vorhanden. Es fehlen weiter ausreichend Parkplätze und die Alarmausfahrt und die Zufahrt sind nicht getrennt voneinander.

Aufgrund der aufgeführten baulichen und betrieblichen Mängel wird ein Neubau eines Feuerwehrhauses an einem neuen Standort möglichst auf einem gemeindeeigenen Güber den Grundstück erfolgen. Das Raumprogramm ergibt sich aus den vorhandenen Fahrzeugen.

Zur Umsetzung des Bauprojektes soll ein Förderantrag beim Land Hessen im Jahr 2024 gestellt werden.

Abstimmungsergebnis: zurückgestellt

Vorsitzende/r

Schriftführer/in

(gez.)

Eckhard Neumann

(gez.)

Isabel Pfeil