Gemäß § 34 Abs. 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung vom 07. März 2005 (GVBl. 2005 I S. 197) stelle ich fest:
Herr Hamza Ahmed und Frau Javeria Ahmed haben ihre Mandate im Ausländerbeirat der Gemeinde Buseck verloren.
Da der Wahlvorschlag erschöpft ist, bleiben diese beiden Sitze des am 14.03.2021 neu gewählten Ausländerbeirats der Gemeinde Buseck unbesetzt.
Folglich vermindert sich für die Wahlzeit die gesetzliche Mitgliederzahl des
Ausländerbeirats (§34 Abs. 1 Satz 2 KWG).
Gegen diese Feststellung sind die Rechtsmittel der §§ 25 bis 27 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes gegeben.
35418 Buseck, 23.07.2025