Die Gemeinde Buseck beabsichtigt die Wegeparzelle in der Gemarkung
Beuern, Flur 12, Flurstück 137/1
„Steinerberg“ mit ca. 120 m²
einzuziehen.
Diese Wegeparzelle wird zur Erschließung der angrenzenden Grundstücke nicht benötigt. Über das vorhandene Wegenetz ist weiterhin eine ausreichende Erschließung der Grundstücke gewährleitstet.
Die Einziehung dieser Verkehrsfläche richtet sich nach § 6 Hessisches Straßengesetz (HStrG).
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Buseck hat in der Sitzung vom 07.04.2022 beschlossen, die Einziehung durchzuführen. Die Lage der Wegeparzelle ist aus dem abgedruckten Lageplan ersichtlich.
Gemäß § 6 Abs. 2 des Hessischen Straßengesetzes ist die Absicht eine Straße, dazu zählt auch diese Wegeparzelle, einzuziehen drei Monate vorher öffentlich bekannt zu machen.
Dies geschieht mit der Veröffentlichung in den Busecker Nachrichten (Amtsblatt der Gemeinde Buseck) am 26.08.2022.
Einwände, die einer Einziehung entgegenstehen, sind an die Gemeinde Buseck, Liegenschaften, Ernst-Ludwig-Straße 15, 35418 Buseck zu richten.
Mit Datum vom 25.11.2022 verliert die Wegeparzelle in Beuern, Flur 12 Flurstück 137/1 „Steinerberg“ mit 120 m² seine öffentliche Eigenschaften.
Buseck, den 23.08.2022
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Buseck
Der abgedruckte Lageplan kann in der Gemeindeverwaltung Buseck, Ortsteil Großen-Buseck,
„Busecker Schloß“, Ernst-Ludwig-Straße 15, Zimmer 27
in der Zeit vom 26.08.2022 bis einschließlich 25.11.2022
während den Dienststunden / Servicezeiten
| Mo., Mi., Fr., | 8.00 Uhr – 12.00 Uhr, |
| Di., | 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und |
| Do., | 14.00 bis 18.00 Uhr |
eingesehen werden.
Buseck, 23.08.2022