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Busecker Nachrichten
Ausgabe 34/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Ankündigung der Einziehung einer Wegeparzelle/Fahrweg in der Gemarkung Beuern

Ankündigung der Einziehung der Wegeparzelle / Fahrweg in der Gemarkung Beuern

Die Gemeinde Buseck beabsichtigt die Wegeparzelle in der Gemarkung

Beuern, Flur 12, Flurstück 137/1

„Steinerberg“ mit ca. 120 m²

einzuziehen.

Diese Wegeparzelle wird zur Erschließung der angrenzenden Grundstücke nicht benötigt. Über das vorhandene Wegenetz ist weiterhin eine ausreichende Erschließung der Grundstücke gewährleitstet.

Die Einziehung dieser Verkehrsfläche richtet sich nach § 6 Hessisches Straßengesetz (HStrG).

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Buseck hat in der Sitzung vom 07.04.2022 beschlossen, die Einziehung durchzuführen. Die Lage der Wegeparzelle ist aus dem abgedruckten Lageplan ersichtlich.

Gemäß § 6 Abs. 2 des Hessischen Straßengesetzes ist die Absicht eine Straße, dazu zählt auch diese Wegeparzelle, einzuziehen drei Monate vorher öffentlich bekannt zu machen.

Dies geschieht mit der Veröffentlichung in den Busecker Nachrichten (Amtsblatt der Gemeinde Buseck) am 26.08.2022.

Einwände, die einer Einziehung entgegenstehen, sind an die Gemeinde Buseck, Liegenschaften, Ernst-Ludwig-Straße 15, 35418 Buseck zu richten.

Mit Datum vom 25.11.2022 verliert die Wegeparzelle in Beuern, Flur 12 Flurstück 137/1 „Steinerberg“ mit 120 m² seine öffentliche Eigenschaften.

Buseck, den 23.08.2022

Der Gemeindevorstand

der Gemeinde Buseck

gez. Michael Ranft
Bürgermeister

Der abgedruckte Lageplan kann in der Gemeindeverwaltung Buseck, Ortsteil Großen-Buseck,

„Busecker Schloß“, Ernst-Ludwig-Straße 15, Zimmer 27

in der Zeit vom 26.08.2022 bis einschließlich 25.11.2022

während den Dienststunden / Servicezeiten

Mo., Mi., Fr.,

8.00 Uhr – 12.00 Uhr,

Di.,

14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und

Do.,

14.00 bis 18.00 Uhr

eingesehen werden.

Buseck, 23.08.2022

Gemeindevorstand
der Gemeinde Buseck
gez. Michael Ranft
Bürgermeister