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Busecker Nachrichten
Ausgabe 37/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Bauleitplanung der Gemeinde Buseck

Aufhebung der Werbeanlagengestaltungssatzung (WAGS)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Buseck hat am 19.05.2022 die Aufhebung der von der Gemeindevertretung am 10.12.2015 beschlossenen Satzung über Art und Gestaltung von Werbeanlagen im Gebiet der Gemeinde Buseck sowie die Änderung im Jahr 2019 gemäß § 5 und § 51 Nr. 5 Hess. Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. S,158) beschlossen. Die Satzung erfasste in den einzelnen Ortsteilen bestimmte Kernbereiche entlang der Hauptverkehrsachsen. Durch die Aufhebung der Werbeanlagengestaltungssatzung gibt es diesbezüglich keine eigenständigen Vorgaben mehr in den einzelnen Ortsteilen. Auf die Darstellung der bisherigen Geltungsbereiche kann daher verzichtet werden.

Die Aufhebung der Werbeanlagengestaltungssatzung (WAGS) wird im Rathaus der Gemeindeverwaltung Buseck, Ernst-Ludwig-Straße 15, Fachdienst Hochbau, Zimmer 23, während der allgemeinen Dienststunden sowie nach Vereinbarung zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt der Aufhebungssatzung wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Mit dieser Bekanntmachung tritt die Aufhebung der Werbeanlagengestaltungssatzung in Kraft.