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Busecker Nachrichten
Ausgabe 39/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Nied. GVT 14.09.23

Niederschrift

der Sitzung der Gemeindevertretung

am Donnerstag, dem 14.09.2023,

im Kulturzentrum, großer Saal.

Sitzungsdauer: 19:30 - 22:35 Uhr

Anwesenheiten

Vorsitzender der Gemeindevertretung

Herr Eckhard Neumann

Gemeindevertreter der SPD-Fraktion

Herr Simon Abresch

Herr Wolfgang Dörr

Herr Gerhard Hackel

Herr Willy Jost

Frau Marlies Scheld

Frau Kornelia Steller-Naß

Frau Angelika Wagner

Herr Norbert Weigelt

Gemeindevertreter der FW-Fraktion

Herr André Blaufelder

Herr Wilhelm Damm

Herr Marco Deibel

Herr Berthold Haupt

Herr Jürgen Häuser

Herr Uwe Kühn

Herr Erhard Reinl

Frau Luana Sommer

Herr Gunnar Wagner

Herr Thorsten Weller

Herr Carsten Wismar

Gemeindevertreter der CDU-Fraktion

Herr Marco Blaschke

Frau Angelique Viola Grün

Herr Moritz Mattern

Herr Frank Müller  —  ab 20:37 Uhr

Herr Dominik Panz

Gemeindevertreter der Fraktion "Bündnis90/GRÜNE"

Frau Anita Kraft

Herr Rolf Schwarz

Herr Markus Spitzner

Frau Ute Wagner

Bürgermeister

Herr Michael Ranft

Beigeordnete

Frau Luise Böttcher

Herr Rudolf Buchtaleck

Herr Peter Fischbach

Frau Renate Münch

Herr Christopher Saal

Herr Guido Schemken

Herr Alexander Zippel  —  ab 20:28 Uhr

Schriftführerin

Frau Isabel Pfeil

Gäste

Herr Abderrahim En-Nosse

Frau Svenja Koch

Herr Karlheinz Volk

Abwesenheiten

Gemeindevertreter der SPD-Fraktion

Frau Corinna Helm

Herr Roland Kauer

Gemeindevertreter der FW-Fraktion

Herr Kai Bolte

Herr Heiko Gans

Gemeindevertreter der CDU-Fraktion

Frau Claire Blaschke

Herr Eric Richter-Belloff

Frau Mona Trajera

Gemeindevertreter der Fraktion "Bündnis90/GRÜNE"

Frau Katharina Habenicht

Beigeordnete

Herr Kay-Achim Becker

Tagesordnung

1.

Eröffnung der Sitzung

2.

Bericht aus dem Gemeindevorstand

3.

Anfragen

3.1.

Brückenschäden auf der Brücke über der Umgehungsstraße, Verlängerung Grünberger Weg; Anfrage v. Bündnis 90/Die Grünen

AF-12220/2023

3.2.

Fahrradstraße Großen-Buseck/R7; Anfrage v. Bündnis 90/Die Grünen

AF-12219/2023

3.3.

Liste der Radweg-Projekte des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen; Anfrage v. Bündnis 90/Die Grünen

AF-12249/2023

4.

Feststellen der Beschlussfähigkeit

5.

Niederschrift der Sitzung vom 20.07.2023

6.

Beschluss der Tagesordnung

7.

Entfällt: Ehrungen

M-12244/2023

8.

Bericht des Gemeindevorstandes über den Haushaltsvollzug zum 30.06.2023

M-12176/2023

9.

Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss der Gemeinde Buseck für das Haushaltsjahr 2017 und die Entlastung des Gemeindevorstandes gemäß §§ 113 und 114 Abs.1 Hessische Gemeindeordnung (HGO)

V-12215/2023

10.

Beteiligung der Gemeinde Buseck an der Windpark Lumdatal GmbH / Windpark Staufenberg

V-12160/2023

11.

Ausführung des Haushaltsplanes 2023; hier Genehmigung einer überplanmäßigen Aufwendung im Teilhaushalt 17 - Freizeiteinrichtungen, Sport und Grünanlagen

V-12223/2023

12.

Aufhebung von Sperrvermerken bei Investition Nr. 12 "Neubau Kita Oppenrod" durch die Gemeindevertretung

V-12139/2023

13.

Grundstücksverkehr: Bauplatzrichtlinien zur Vergabe von gemeindeeigenen Baugrundstücken in der Gemeinde Buseck

V-12170/2023

14.

Vergabe von Straßenname und Hausnummern im Baugebiet Rahberg II in Oppenrod

V-12095/2023/1

15.

Zurückgezogen: Benutzungsgebühren für gemeindeeigene Hallen, Einrichtungen, Plätze und Bühnenteile

V-11863/2023

16.

Energetische Sanierung der Harbig Halle, Sanierung in Bauabschnitten

V-12236/2023

17.

Brandschutzangelegenheiten; Ergänzung des Bedarfs- und Entwicklungsplans

V-12210/2023

18.

Neubau des Feuerwehrhauses in Alten-Buseck

V-12135/2023/1

19.

Brandschutzangelegenheiten; 2. Vertrag über die interkommunale Zusammenarbeit bei der Erfüllung von Aufgaben nach dem HBKG

V-12200/2023

20.

Zurückgezogen: Bebauungsplan Nr. 2.1 „Am Holzpfad“ – 1. Änderung - Einleitung EntwurfsoffenlageBauleitplanung der Gemeinde Buseck, Ortsteil Alten-Buseck

V-11366/2022/2

21.

Bebauungsplan Nr. 2.28 "Wohneinheiten Teilbereich Alten-Buseck" Billigung des Entwurfs und Beschluss zur Durchführung der Beteiligungsverfahren (inkl. Teilbereich "Am Holzpfad")

V-12119/2023/1

22.

Bebauungsplan Nr. 2.26 „Mittelsmühle“, Gemarkung Alten-Buseck im Ortsteil Trohe - Billigung zur weiteren Planung

V-12216/2023

23.

Flächennutzungsplan-Änderung „Solarpark Hinter dem Kernberg II“, Gemarkung Großen-Buseck - Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden

V-12212/2023

24.

Bebauungsplan Nr. 1.38 „Solarpark Hinter dem Kernberg II“, Gemarkung Großen-Buseck - Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden

V-12213/2023

25.

Zurückgezogen: Voraussetzungen und Möglichkeiten Multifunktionseinrichtung Gelände ehem. Kleinmühle; Prüfantrag Bündnis 90/Die Grünen v. 11.08.23

A-12221/2023

26.

Zurückgezogen: Neubau der Feuerwehrhäuser in Alten-Buseck und Trohe und Aktualisierung des Bedarfs- und Entwicklungsplanes für die Freiwillige Feuerwehr Buseck; Antrag CDU v. 20.07.23

A-12239/2023

27.

Ausführung des Haushaltsplanes 2023, hier: Genehmigung einer überplanmäßigen Auszahlung/Mittelumschichtung im Teilhaushalt 18 - Grundhafte Sanierung Landwehrweg.

V-12257/2023/1

28.

Ausführung des Haushaltsplanes 2023, hier: Genehmigung einer überplanmäßigen Auszahlung/Mittelumschichtung im Teilhaushalt 17, Sanierung des Sportplatzes in Beuern

V-12256/2023/1

Sitzungsverlauf

1.

Eröffnung der Sitzung

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Eckhard Neumann, eröffnet die form- und fristgerecht einberufene Sitzung und begrüßt die Anwesenden, insbesondere die Vertreterinnen und Vertreter der Presse und das interessierte Publikum.

Er gratuliert S. Abresch, N. Weigelt, B. Haupt und K. Steller-Naß nachträglich zu deren Geburtstag.

2.

Bericht aus dem Gemeindevorstand

Bürgermeister Ranft berichtet über aktuelle Themen und Tätigkeiten:

-

seit der letzten Sitzung der Gemeindevertretung haben 7 Sitzungen des Gemeindevorstandes stattgefunden

Personalangelegenheiten:

-

Vorstellungsgespräche wurden geführt (Erzieherinnen/Erzieher)

-

stellv. Leitung Abenteuerland Alten-Buseck: eine MA aus der Kita Georg-Diehl wird die Stelle zukünftig begleiten.

-

neue FB-Leitung Kitas kommt zum 01.11.2023

-

weiteres Personal konnte gewonnen werden: Hochbautechniker zum 01.08.2023, Mitarbeiter IT zum 01.08.2023, zum 03.09.2023 Mitarbeiter Bauhof, zum 01.10.2023 weiterer Bauhof-Mitarbeiter, zum 01.09.2023 Mitarbeiterin Kinderbetreuung (Kita Georg-Diehl), zum 01.10.2023 Erzieherin (Wundertüte), zum 01.10.2023 Studentische Fachkraft (20 Std.) (Kita Farbenwald), zum 01.10.2023 Sachbearbeiter Brand- und Katastrophenschutz und Zivilschutz

-

zum 01.09.2024 ist es geplant, einen Auszubildenden zum Forstwirt und einen Auszubildenden zum Verwaltungsfachangestellten (m/w/d) einzustellen.

-

aktuell offene Stellen: Gemeindewerke Fachkraft für Wasserversorgungstechnik, Erzieher (m/w/d), Hauswirtschaftskraft in der Kita Wundertüte (Vorstellungsgespräche werden demnächst geführt)

-

zum 30.09.2023 verlässt uns eine Mitarbeiterin aus dem Bereich Bürgerservice

-

Personalgespräche in den Kitas haben stattgefunden (Trohe „Mäuseland“, Alten-Buseck „Abenteuerland“)

-

die vorgesehene Personalratswahl kommt mangels Bewerberinnen und Bewerber nicht zu Stande

Feuerwehr:

-

es wurden 3 Dienstanweisungen erlassen:

  1. Dienstanweisung zur Technischen Einsatzleitung der Freiwilligen Feuerwehr Buseck
  2. Dienstanweisung für Standortadministratoren zur Nutzung der EinsatzAPP und der Plattform connect.feuersoftware.com
  3. Dienstanweisung MANV -> F-San Buseck

Kindertagesstätten:

-

Kostenbeitragskalkulation für den Bereich Kindertageseinrichtungen wurde vergeben

-

formloses Interessenbekundungsverfahren an alle Träger für die Planung, den Bau sowie die Trägerschaft einer 1-gruppigen Natur-Kindertagesstätte im Ortsteil Großen-Buseck ist beendet

-

formlose Interessenbekundung für die Planung, den Bau sowie die Trägerschaft einer 4-gruppigen Kindertagesstätte im Ortsteil Alten-Buseck ist beendet

-

die Gespräche mit den Betreibern hierzu werden zeitnah geführt

-

Kirchengebäude Trohe: das Gutachten der Kirche liegt immer noch nicht vor. Es wird aber in den nächsten beiden Wochen mit dem Eingang des Gutachtens gerechnet. Danach werden die Verhandlungen weitergeführt.

-

Kita Oppenrod: Architekt Kita Oppenrod ist beauftragt, Kommission hat am 13.07.2023 das erste Mal getagt. Erster Rohentwurf wurde besprochen. Die Änderungswünsche und Anregungen der Kommission werden nunmehr in den Entwurf eingearbeitet. Die nächste Kommissionsitzung findet am Montag, 18.09.2023, statt.

-

Gespräch mit der katholischen Kirchengemeinde zum Trägerwechsel hat stattgefunden. Der Abschluss des Neuvertrages ist für 2024 vorgesehen.

Friedhöfe:

-

Gebührenkalkulation für den Bereich Friedhof ist vergeben

Forst:

-

Information zu Zuwendungsbescheid (Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“)

Bauabteilung:

-

Vorentwurfsplanung und die beiden vorliegenden Varianten zur Bike & Ride Anlage am Bahnhof Großen Buseck

-

Kostenberechnung und Auftragsvergabe Rohbauarbeiten Freibad Großen-Buseck; Auftragsvergabe Gewerk Fenster und Türen

-

beschlossene Ergänzungen zum Nutzungsvertrag mit dem Heimatkundlichen Arbeitskreis e.V. für Räumlichkeiten im gemeindeeigenen Gebäude Anger 10 in Großen-Buseck

-

Freibad Großen-Buseck; Auftragsvergabe HLS Heizung, Lüftung, Sanitär

-

vorübergehende Außerbetriebnahme des Lastenradverleihs Buseck

-

Vergabe der Bauleistungen für den Kunstrasenplatz Beuern hat stattgefunden - Baubeginn soll demnächst erfolgen

-

Anger 10: Arbeiten für den Abriss und Neubau der Außentreppen wurde vergeben.

-

Glasfaserausbau läuft

Liegenschaften

-

Ruhebänke sind beschafft. Die Verteilung und Aufstellung wird mit den Ortsvorstehern und dem Vorsitzenden des BSB koordiniert.

-

weitere Gespräche zum Ankauf von Flächen Burghof haben stattgefunden

Umwelt:

-

Gemeindevorstand hat beschlossen, einen Förderantrag zur Starkregenanalyse für gefährdete Gebiete in der Gemeinde Buseck zu stellen.

-

In Zusammenarbeit mit der Landesenergieagentur Hessen wird die Gemeinde Buseck das Pilotprojekt: Potentialanalyse für Freiflächen-Photovoltaikanlagen durchführen. Finanziert wird dies durch die Landesenergieagentur. Die lokalen Kriterien werden hierbei durch die Kommission regenerative Energien erarbeitet werden.

Strom:

-

Die Gemeinde Buseck hat am europaweites Ausschreibungsverfahren Lieferung von elektrischer Energie ab dem 1.1.2024 teilgenommen:

Die Gemeinde Buseck wird Ökostrom ab dem 1.1.2024 von den Stadtwerke Gießen AG beziehen: Liegenschaften: 315.140,97 € (Brutto), Straßenbeleuchtung: 226.795,01 € (Brutto) // Vergleich Vorjahr: Liegenschaften: 513.203,39 € (Brutto), Straßenbeleuchtung: 266.059,85 € (Brutto)

-

Der Stromverbrauch für die gemeindlichen Liegenschaften beträgt 558,183 MWh und für die Straßenbeleuchtung 408,514 MWh. Damit hat die Gemeinde Buseck einen Gesamtstromverbrauch von 966,697 MWh.

Die Preise/kWh (Netto) zu den vorläufigen Angebotspreisen aus der Ausschreibung betragen

a) Liegenschaften: 17,228 ct

b) Straßenbeleuchtung 16,923 ct.

Sonstiges:

-

Zuschussantrag 2023 für die Musikschule an der IGS Busecker Tal

-

im Jahr 2025 besteht die Partnerschaft mit Molln 50 Jahre

-

Gespräche mit Bürgern, Handwerkern/ortsansässigen Unternehmen, Vereinen wurden geführt

Abstimmungsergebnis: Kenntnisnahme

3.

Anfragen

3.1.

Brückenschäden auf der Brücke über der Umgehungsstraße, Verlängerung Grünberger Weg; Anfrage v. Bündnis 90/Die Grünen

AF-12220/2023

Die Anfrage wird von der anfragestellenden Fraktion vorgetragen. Bürgermeister Ranft antwortet.

Anfragetext:

Anfrage wegen der Brückenschäden auf der Brücke über die Umgehungsstraße (L3128), Verlängerung Grünberger Weg.

Diese Brücke ist ein wichtiger Bestandteil des Wirtschaftsweges für Tierarzt, Spitzmühle und Scheidemühle. Zudem wird dieser auch intensiv als Fahrradweg genutzt und die Brücke ist Bestandteil des Mühlenwegs.

Zur Sachlage: auf der Brücke über der Umgehungsstraße sind auf der Fahrbahn erhebliche Schäden zu erkennen.

  1. Könnten diese Schäden zur Sperrung der Brücke führen?
  2. Welche Gefahr besteht für den unter der Brücke fließenden Verkehr?
  3. Welche Maßnahmen wurden von Seiten der Gemeinde zu diesem Problem geplant, oder wurden bereits ergriffen?
Antwort:

Zu 1, 2 und 3: Nach Rücksprache mit Hessen Mobil, liegt die besagte Brücke im Zuständigkeitsbereich von Hessen Mobil. Der aktuelle Zustand der Brücke wurde übermittelt und von der zuständigen Behörde aufgenommen. Weitere Schritte müssen seitens Hessen Mobil veranlasst werden.

Abstimmungsergebnis:

Kenntnisnahme

3.2.

Fahrradstraße Großen-Buseck/R7;

Anfrage v. Bündnis 90/Die Grünen

AF-12219/2023

Die Anfrage wird von der anfragestellenden Fraktion vorgetragen. Bürgermeister Ranft antwortet.

Anfragetext:

Anfrage zum einstimmigen Beschluss über den gemeinsamen Antrag aller Fraktionen vom 1. Oktober 2020, hier: Fahrradstraße Großen-Buseck / R7; Drucksache 10-A1271/2020

Am 1. Oktober 2020 wurde in der Gemeindevertretersitzung der einstimmige Beschluss aller Parteien gefasst, dass auf der Strecke, die der Fernradweg R7 unsere Ortschaften durchquert, Fahrradstraßen eingerichtet werden sollen.

„Aktuell wird dazu die notwendige Beschilderung aufgestellt“, schrieb BM Haas in der Ausgabe 30/2021 in den Busecker Nachrichten (s. Anhang).

Am 8. Dezember 2022 wurde von Bündnis 90 / Die Grünen eine Anfrage zu diesem Beschluss gestellt mit folgendem Wortlaut: „Wann ist mit der vollständigen Verwirklichung und Umsetzung (Beschilderung sowie Fahrbahnmarkierungen) der beschlossenen Fahrradstraße zwischen Bahnhofstraße und Schützenweg, bis zur Tankstelle zu rechnen?“

Antwort von BM Ranft: „Die Beschilderung inklusive Markierungen wurde bestellt. Teile wurden bereits geliefert. Die Umsetzung erfolgt im Jahr 2023.“

  1. Das Jahr 2023 ist mehr als zur Hälfte vergangen, aber passiert ist im Schützenweg noch nichts. Bevor wieder herbstliche- bzw. winterliche Witterung die Umsetzung behindert, also die erneute Frage: „Wann ist mit der Umsetzung zu rechnen?“
  2. Seit dem Beschluss sind nun über 2 Jahre vergangen und wie beschlossen sollte nach 2 Jahren Bilanz gezogen werden. Diese Bilanz ist der Gemeindevertretung zur Kenntnis vorzulegen. Wie sieht diese Bilanz aus Sicht der Verwaltung für den bereits umgesetzten Teilbereich aus?
Antwort:

Zu 1: Der Bereich wurde wiederholt mit der Verkehrspolizei besichtigt. Geplant ist nach wie vor die Umsetzung im Jahr 2023 vorzunehmen.

Zu 2: Die Fahrradstraße von der Kreuzung Zeilstraße/ Bahnhofstraße bis zur Kreuzung Bahnhofstraße/ Mollner Straße wurde bereits vor einiger Zeit eingerichtet. Aus Sicht der Verwaltung wird der Teilabschnitt der Fahrradstraße zwischenzeitlich sehr witterungsabhängig von Radfahrern angenommen.

Im Rahmen der Stellungnahme ist zur Einrichtung der Fahrradstraße folgendes zu erläutern. Gemäß § 45 Absatz 9 Satz 1 StVO dürfen Verkehrszeichen nur dort aufgestellt werden, wenn sie aufgrund der besonderen Umstände zwingend erforderlich sind. Dies gilt auch für das Zeichen 244, mit dem eine Fahrradstraße angeordnet wird.

Nach der Anmerkung zu Verkehrszeichen Nr. 244 der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (Vw-StVO) kommen Fahrradstraßen dann in Betracht, wenn der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist oder dies alsbald zu erwarten ist.

Das der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist, kann von Seiten der Verwaltung so nicht bestätigt werden. In der Fahrradstraße von der Kreuzung Zeilstraße / Bahnhofstraße bis zur Kreuzung Bahnhofstraße/ Mollner Straße ist weiteren der Kraftfahrzeugverkehr die vorherrschende Verkehrsart. Es ist bisher auch nicht zu erwarten, dass sich dies ändert, zumindest, wenn man den Fahrradverkehr zum Zeitpunkt der Einrichtung der Fahrradstraße mit dem jetzigen Fahrradverkehr vergleicht. Diese Einschätzung beruht auf der Beobachtung des Ordnungsamts. Es liegt bisher keine Zählung der Verkehrsteilnehmer vor.

Abstimmungsergebnis:

Kenntnisnahme

3.3.

Liste der Radweg-Projekte des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen; Anfrage v. Bündnis 90/Die Grünen

AF-12249/2023

Die Beantwortung der Anfrage erfolgt in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung am 09.11.2023.

Der Vorsitzende gibt Gelegenheit, zu den schriftlich beantworteten Anfragen jeweils zwei Nachfragen zu stellen. N. Weigelt stellt eine Nachfrage zur Anfrage AF-12151/2023 Anwendung Stellenplan zur Beteiligung der Gemeindevertretung. Bürgermeister Ranft antwortet.

N. Weigelt stellt eine Nachfrage zur Anfrage AF-12148/2023 Brandschutzangelegenheiten GW-L Beuern zum Verbleib der Fahrzeugakte sowie zu den Kosten eines Neufahrzeugs in Relation zu den bereits entstandenen Kosten. Bürgermeister Ranft antwortet.

4.

Feststellen der Beschlussfähigkeit

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Eckhard Neumann, stellt die Beschlussfähigkeit mit 28 von 37 Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern fest.

5.

Niederschrift der Sitzung vom 20.07.2023

Der Vorsitzende berichtet, dass mit Mail von N. Weigelt v. 25.08.2023 darauf hingewiesen wurde, dass die Anfragen, die nicht in der Sitzung der Gemeindevertretung am 20.07.2023 beantwortet und im Nachgang schriftlich beantwortet wurden, nicht in die Niederschrift aufgenommen waren. Es wird vorgeschlagen, die schriftlich beantworteten Anfragen der Niederschrift der Sitzung der Gemeindevertretung vom 14.09.2023 als Anlage anzufügen.

Der Vorsitzende lässt über diese Verfahrensweise sowie über die Niederschrift der Sitzung der Gemeindevertretung vom 20.07.2023 abstimmen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

6.

Beschluss der Tagesordnung

Der Vorsitzende, Eckhard Neumann, teilt folgendes mit:

-

TOP 7 Ehrungen: entfällt

-

TOP 15 Benutzungsgebühren für gemeindeeigene Hallen, Einrichtungen, Plätze und Bühnenteile: zurückgezogen

-

TOP 20 Bebauungsplan Nr. 2.1 „Am Holzpfad“ – 1. Änderung – Einleitung Entwurfsoffenlage, Bauleitplanung der Gemeinde Buseck, Ortsteil Alten-Buseck: zurückgezogen

-

TOP 25 Voraussetzungen und Möglichkeiten Multifunktionseinrichtung Gelände ehem. Kleinmühle; Prüfantrag Bündnis 90/Die Grünen: zurückgezogen, bleibt im Geschäftsgang

Tischvorlage:

neu TOP 27: Ausführung des Haushaltsplanes 2023, hier: Genehmigung einer überplanmäßigen Auszahlung/Mittelumschichtung im Teilhaushalt 18 - Grundhafte Sanierung Landwehrweg; Der Vorsitzende lässt über die Dringlichkeit abstimmen: einstimmig

Tischvorlage:

neu TOP 28: Ausführung des Haushaltsplanes 2023, hier: Genehmigung einer überplanmäßigen Auszahlung/Mittelumschichtung im Teilhaushalt 17, Sanierung des Sportplatzes in Beuern; Der Vorsitzende lässt über die Dringlichkeit abstimmen: 24 Ja 4 Nein

Somit sind TOP 27 und 28 neu auf die Tagesordnung aufgenommen worden.

Beschluss:

Der Vorsitzende lässt über die so vorgetragene Tagesordnung abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

7.

Entfällt: Ehrungen

M-12244/2023

8.

Bericht des Gemeindevorstandes über den Haushaltsvollzug zum 30.06.2023

M-12176/2023

Bürgermeister Ranft begründet die Vorlage. Uwe Kühn berichtet aus den Beratungen im HFA (Kenntnisnahme).

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Buseck nimmt den Bericht des Gemeindevorstandes über den Haushaltsvollzug zum 30.06.2023 zur Kenntnis. Der Bericht ist der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.

Nach § 28 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) ist die Gemeindevertretung mehrmals jährlich über den Stand des Haushaltsvollzuges zu unterrichten. Nach dem Hinweis Nr. 2 zu § 28 GemHVO hat der Gemeindevorstand der Gemeindevertretung mindestens zweimal im Haushaltsjahr einen Bericht vorzulegen. Gemäß dem Beschluss der Gemeindevertretung vom 14.12.2017 werden die Berichte zu den Stichtagen 30.06. und 30.09.vorgelegt.

Der vorliegende Bericht wurde auf der Grundlage der von der Gemeindevertretung am 26.01.2023 beschlossenen Haushaltssatzung mit –plan 2023 entwickelt. Weitere Einzelheiten können der beigefügten Anlagen entnommen werden. Die Kommunal- und Finanzaufsicht beim Landkreis Gießen erhält eine Ausfertigung dieses Berichtes.

Abstimmungsergebnis:

Kenntnisnahme

9.

Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss der Gemeinde Buseck für das Haushaltsjahr 2017 und die Entlastung des Gemeindevorstandes gemäß §§ 113 und 114 Abs.1 Hessische Gemeindeordnung (HGO)

V-12215/2023

Bürgermeister Ranft begründet die Vorlage. Die Ortsbeiräte werden gehört. Uwe Kühn berichtet aus den Beratungen im HFA (einstimmige Zustimmung).

Beschluss:

Der geprüfte Jahresabschluss der Gemeinde Buseck zum 31.12.2017 wird festgestellt. Die Vermögensrechnung (Bilanz) zum 31.12.2016 schließt mit einer Bilanzsumme in Höhe von 87.453.930,63 € ab. Das Jahresergebnis weist zum Abschlussstichtag einen Jahresüberschuss in Höhe von 2.382.030,74 € aus und teilt sich wie folgt auf:

-

Ordentliches Ergebnis

2.658.615,62 €

-

Außerordentliches Ergebnis

- 276.584,88 €

Der Finanzmittelbestand beläuft sich zum 31.12.2017 auf insgesamt 10.798.807,27 €.

Dem Gemeindevorstand der Gemeinde Buseck wird gemäß § 114 Abs.1 HGO für das Jahr 2017 Entlastung erteilt. Der Jahresabschluss ist gemäß § 114 Abs. 2 HGO sowie der Beschluss hierüber als auch die Entlastung des Gemeindevorstands öffentlich bekannt zu machen und an sieben Tagen öffentlich auszulegen.

Der Jahresüberschuss (Gewinn) beim ordentlichen Ergebnis in Höhe von 2.658.615,62 € wird zur Abdeckung der Fehlbeträge aus Vorjahren verwendet und der Bilanzposition „Ordentliche Ergebnisse aus Vorjahren“ zugeführt. Der Jahresüberschuss (Gewinn) beim außerordentlichen Ergebnis in Höhe von - 276.584,88 € wird der Bilanzposition „Außerordentliche Ergebnisse aus Vorjahren“ zugeführt.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

10.

Beteiligung der Gemeinde Buseck an der Windpark Lumdatal GmbH / Windpark Staufenberg

V-12160/2023

Uwe Kühn und Ute Wagner verlassen den Sitzungsraum zu diesem Tagesordnungspunkt gemäß § 25 HGO Widerstreit der Interessen. Bürgermeister Ranft begründet die Vorlage. Dominik Panz berichtet aus den Beratungen im HFA (einstimmige Zustimmung).

Beschluss:
  1. Die Gemeinde Buseck beteiligt sich an der Windpark Lumdatal GmbH (WPL GmbH) mit einem Anteil am Stammkapital von bis zu 5%. Sie erwirbt die Anteile zu einem Preis von bis zu 1.250 Euro von der Energiegesellschaft Lumdatal GmbH (EGL GmbH). Die WPL GmbH betreibt den Windpark Staufenberg.
  2. Die Gemeinde Buseck gewährt der WPL GmbH zur Finanzierung des Eigenkapitalanteils, der im Rahmen der Finanzierung des Windparks Staufenberg als Ergebnis der mit Kreditinstituten zu führenden Finanzierungsgespräche zu erbringen sein wird, ein mit einem qualifizierten Rangrücktritt ausgestattetes nachrangiges Darlehen in Höhe von bis zu 350.000 Euro. Zur Gestaltung des Nachrangdarlehens gelten die bereits durch die Gemeinde gefassten Beschlüsse. Die vertragliche Gestaltung wird durch den Gemeindevorstand in Abstimmung mit der WPL GmbH und der das Windparkprojekt finanzierenden Bank in diesem Rahmen erfolgen.
  3. Die Zinskondition ist so zu gestalten, dass sie sowohl steuer-, als auch beihilferechtlich zulässig ist. Als Durchschnittsverzinsung wird ein Zinssatz von 6% pro Jahr der Darlehenszurverfügungstellung vereinbart. Die Verzinsung wird an dem Erfolg des Windparks Staufenberg orientiert sein. Die Regeln für die Verzinsung werden durch die Gesellschafterversammlung der WPL GmbH und damit unter Mitwirkung der Gemeinde als Gesellschafterin auf dieser Grundlage entwickelt.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

11.

Ausführung des Haushaltsplanes 2023;

hier Genehmigung einer überplanmäßigen Aufwendung im Teilhaushalt 17 - Freizeiteinrichtungen, Sport und Grünanlagen

V-12223/2023

Bürgermeister Ranft begründet die Vorlage. Uwe Kühn berichtet aus den Beratungen im HFA (einstimmige Zustimmung).

Beschluss:
  1. Der überplanmäßigen Aufwendung im Teilhaushalt 17 „“Freizeiteinrichtungen, Sport und Grünanlagen in Höhe von 85.000,- € wird zugestimmt.
  2. Die Deckung erfolgt durch Wenigeraufwendungen im Teilhaushalt 18 „Straßen- Wasserbau und Umweltschutz“.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

12.

Aufhebung von Sperrvermerken bei Investition Nr. 12 "Neubau Kita Oppenrod" durch die Gemeindevertretung

V-12139/2023

Berthold Haupt berichtet aus den Beratungen im KuSo (an HFA übergeben). Uwe Kühn berichtet aus den Beratungen im HFA (Einstimmige Zustimmung).

Beschluss:

Die Sperrvermerke der Gemeindevertretung bei Investitionsnummer 12 Neubau Kindertagesstätte Oppenrod werden wie folgt aufgehoben:

HH 2021 in Höhe von 1.500.000,-

HH 2022 in Höhe von 500.000,-

HH 2023 in Höhe von 1.000.000,- sowie HH 2024 in Höhe von 1.400.000,- €

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

13.

Grundstücksverkehr: Bauplatzrichtlinien zur Vergabe von gemeindeeigenen Baugrundstücken in der Gemeinde Buseck

V-12170/2023

Bürgermeister Ranft begründet die Vorlage. Gunnar Wagner berichtet aus den Beratungen im BaLU (zur Annahme empfohlen). Berthold Haupt berichtet aus den Beratungen im KuSo (zur Annahme empfohlen). Uwe Kühn berichtet aus den Beratungen im HFA (zur Annahme empfohlen). Es folgen Wortmeldungen von N. Weigelt und M. Mattern.

Beschluss:

1.

Die der Beschlussvorlage beigefügten

Bauplatzvergabekriterien der Gemeinde Buseck

vom 10.07.2023

werden beschlossen.

2.

Die Kommission wird aufgrund Zweckerreichung mit diesem Beschluss aufgelöst.

Abstimmungsergebnis:

Ergebnis wie angegeben

Ja

19

Enthaltung

9

14.

Vergabe von Straßenname und Hausnummern im Baugebiet Rahberg II in Oppenrod

V-12095/2023/1

Gunnar Wagner berichtet aus den Beratungen im BaLU (nicht beraten). Uwe Kühn berichtet aus den Beratungen im HFA (einstimmige Zustimmung).

Beschluss:

1.

Der beiliegende Protokollauszug des Ortsbeirats Oppenrod vom 11.09.2022 wird, wie auch die beiliegende Plankarte mit Hausnummern zur Kenntnis genommen.

2.

Die Gemeindevertretung beschließt, dass

1.

die neue Straße im Baugebiet Rahberg II in Oppenrod „Christa-Ludwig-Straße“ benannt wird.

2.

die Hausnummern entsprechend zu vergeben sind.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

15.

Zurückgezogen: Benutzungsgebühren für gemeindeeigene Hallen, Einrichtungen, Plätze und Bühnenteile

V-11863/2023

16.

Energetische Sanierung der Harbig Halle, Sanierung in Bauabschnitten

V-12236/2023

Bürgermeister Ranft begründet die Vorlage. K. Steller-Naß berichtet aus den Beratungen im Ortsbeirat Alten-Buseck (7 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimme). Gunnar Wagner berichtet aus den Beratungen im BaLU (geä. Beschlussantrag 9 Ja-Stimmen).

Rolf Schwarz stellt den Änderungsantrag, den Beschlussvorschlag zurückzuziehen.

Abstimmungsergebnis: 4 Ja-Stimmen 25 Nein-Stimmen

Es folgen Wortmeldungen von Bürgermeister Ranft, E. Reinl, U. Kühn, F. Müller, G. Wagner und N. Weigelt.

Beschluss:

Das Schreiben des Büro Gans zur Sanierung wird ebenso wie die Kostenschätzung zur energetischen Sanierung der Harbig Halle in Höhe von 6.800.000,- € (Brutto) zur Kenntnis genommen.

Der Beschluss zur energetischen Sanierung der Harbig Halle vom 20.10.2022 unter Nutzung von Bundes- und Landesförderprogrammen wird aufgehoben. Ein Antrag auf Bundesförderung im Programm „Sanierung kommunaler Einrichtungen Sport, Jugend und Kultur“ wird nicht gestellt.

Die Umsetzung der Sanierung soll gemäß Stellungnahme des Büros Gans in möglichen und auch finanziell sinnvollen Teilabschnitten erfolgen. Mögliche Förderungen sind zu prüfen.

Der Gaststättenbereich ist, wenn baurechtlich umsetzbar, als erster Bauabschnitt umgehend auch ohne Fördermittel (gewerbliche Nutzung) umzusetzen.

Der Vorentwurf für die Gaststättensanierung ist vorzulegen, zwischenzeitlich wird eine Ortsbesichtigung des Bauausschusses mit dem Ortsbeirat Alten-Buseck stattfinden.

Abstimmungsergebnis:

Ergebnis wie angegeben

Ja

25

Nein

1

Enthaltung

3

17.

Brandschutzangelegenheiten;

Ergänzung des Bedarfs- und Entwicklungsplans

V-12210/2023

Bürgermeister Ranft erläutert die Vorlage. Es folgt eine Wortmeldung von F. Müller. Die Ortsbeiräte Alten-Buseck und Trohe werden gehört (jeweils zugestimmt). Gunnar Wagner berichtet aus den Beratungen im BaLU (zur Annahme empfohlen). Uwe Kühn berichtet aus den Beratungen im HFA (zur Annahme empfohlen). Es folgt eine Wortmeldung von N. Weigelt.

Beschluss:

Der Bedarfs- und Entwicklungsplan der Gemeinde Buseck wird zu Ziffer 8 (Maßnahmen) ab Seite 42ff wie folgt geändert:

Feuerwehrhaus Alten-Buseck

Die Fahrzeugeinstellplätze entsprechen nicht den geltenden Vorschriften und unterschreiten die Stellplatzmaße. Auch die Mindestabstandsflächen werden deutlich unterschritten. An mehreren Stellen sind nur sehr geringe Abstände zwischen Fahrzeugen und festen Bauteilen. Dazu fehlt die notwendige Abgasabsaugung. Die Fahrzeughallentore sind teilweise defekt, die Alarmzugangstür ist ebenfalls defekt.

Aufgrund der aufgeführten baulichen und betrieblichen Mängel wird ein Neubau eines Feuerwehrhauses an einem neuen Standort auf einem gemeindeeigenen Grundstück unmittelbar hinter der Straßenmeisterei Alten-Buseck erfolgen.

Das Raumprogramm ergibt sich aus den vorhandenen Fahrzeugen mit einem zusätzlichen 4ten Stellplatz als Reserve- bzw. Lagerfläche sowie für den ordnungsgemäßen Betrieb eines Feuerwehrhauses weiteren Räumlichkeiten.

Feuerwehrhaus Trohe:

Die Fahrzeugeinstellplätze entsprechen nicht den geltenden Vorschriften und unterschreiten die Stellplatzmaße. Auch die Mindestabstandsflächen werden deutlich unterschritten. An mehreren Stellen sind nur sehr geringe Abstände zwischen Fahrzeugen und festen Bauteilen. Dazu fehlt die notwendige Abgasabsaugung. Eine Geschlechtertrennung ist nicht vorhanden. Es fehlen weiter ausreichend Parkplätze und die Alarmausfahrt und die Zufahrt sind nicht getrennt voneinander.

Aufgrund der aufgeführten baulichen und betrieblichen Mängel wird ein Neubau eines Feuerwehrhauses an einem neuen Standort möglichst auf einem gemeindeeigenen Grundstück erfolgen.

Das Raumprogramm ergibt sich aus den vorhandenen Fahrzeugen sowie für den ordnungsgemäßen Betrieb eines Feuerwehrhauses weiteren Räumlichkeiten.

Abstimmungsergebnis:

Ergebnis wie angegeben

Ja

20

Nein

9

18.

Neubau des Feuerwehrhauses in Alten-Buseck

V-12135/2023/1

Es folgt eine Wortmeldung von F. Müller. Die Ortsbeiräte Alten-Buseck und Trohe werden gehört (jeweils zugestimmt). Gunnar Wagner berichtet aus den Beratungen im BaLU (zur Annahme empfohlen mit textl. Änderung). Uwe Kühn berichtet aus den Beratungen im HFA (zur Annahme empfohlen mit textlicher Änderung). Berthold Haupt berichtet aus den Beratungen im KuSo (zur Annahme empfohlen). Es folgen Wortmeldungen von N. Weigelt, Bürgermeister Ranft, U. Kühn, E. Reinl, W. Jost, W. Dörr, D. Panz und F. Müller.

Beschluss:

Ausgehend aus der Beschlussfassung der Gemeindevertretung zuletzt vom 22.10.2022 und den weiteren bisher stattgefundenen Beratungen für die Feuerwehrhäuser in Alten-Buseck und Trohe wird folgender Beschluss gefasst:

  1. Eine Zusammenlegung der Feuerwehrstandorte Alten Buseck und Trohe wird nicht weiterverfolgt, die beiden Feuerwehrhäuser sind in den jeweiligen Ortsteilen neu zu errichten.
  2. Das Feuerwehrhaus Alten-Buseck soll möglichst auf der gemeindeeigenen Fläche in der Gemarkung Alten-Buseck, Flur 3, Nr. 176/1 und einer evtl. noch anzukaufenden Teilfläche des Flurstücks Flur 3 Nr. 177 errichtet werden (siehe Anlage 1).
  3. Die entsprechende Bauleitplanung ist umgehend zu beginnen und der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans mit Änderung des Flächennutzungsplanes zur Beschlussfassung vorzulegen.
  4. Die Kosten für die Investition für ein neues Feuerwehrhaus in Alten-Buseck werden auf vorläufig 3,0 Mio. € (brutto) geschätzt. Das Raumprogramm soll auf den nach dem Bedarfs- und Entwicklungsplanes für die Freiwillige Feuerwehr Buseck festgelegten Umfang mit mindestens 3 Stellplätzen und einem weiteren Stellplatz als Reservefläche bzw. Lager erfolgen.
  5. Der Gemeindevorstand wird beauftragt umgehend das Vergabeverfahren für die Architektenleistungen einzuleiten.
  6. Die Entwurfsplanung ist mit dem Gemeindebrandinspektor und der Feuerwehr Alten Buseck abzustimmen und dem Bauausschuss zur Genehmigung vorzulegen.
  7. Aufgrund der dann genehmigten Planung ist beim Land Hessen ein Förderantrag nach der Brandschutzförderrichtlinie über den Landkreis Gießen zu stellen
  8. Das vorhandene Grundstück mit dem Feuerwehrhaus in der Daubringer Straße soll nach einem Neubau veräußert werden.
  9. Die erforderlichen Finanzmittel sind vollständig im Haushaltsplan 2024 ff. bereitzustellen.

II. Neubau des Feuerwehrhauses Trohe

  1. Das Feuerwehrhaus in Trohe soll ebenfalls neu errichtet werden. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, auch möglichst bis zum 30.06.2024 der Gemeindevertretung eine qualifizierte Entscheidungsvorlage mit Raumprogramm, bebaubaren Grundstück, Bauplan, Kostenschätzung als Grundlage für einen Förderantrag beim Land Hessen zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
  2. Die Leitung der Feuerwehr sowie die Führung der Ortsteilfeuerwehr ist vor der Beantragung der Fördermittel anzuhören und zu beteiligen.
  3. Das vorhandene Grundstück mit dem Feuerwehrhaus soll im Falle eines Neubaus an anderer Stelle zur anteiligen Finanzierung veräußert werden.
  4. Die erforderlichen Finanzmittel werden vollständig im Haushaltsplan 2024 ff. und im Finanzplan bereitgestellt bzw. dargestellt.

Abstimmungsergebnis:

Ergebnis wie angegeben

Ja

20

Nein

9

19.

Brandschutzangelegenheiten;

2. Vertrag über die interkommunale Zusammenarbeit bei der Erfüllung von Aufgaben nach dem HBKG

V-12200/2023

Bürgermeister Ranft begründet die Vorlage. Uwe Kühn berichtet über die einstimmige Zustimmung im HFA.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Buseck stimmt dem 2. Vertrag über die interkommunale Zusammenarbeit bei der Erfüllung von Aufgaben nach dem Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz zu.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

20.

Zurückgezogen: Bebauungsplan Nr. 2.1 „Am Holzpfad“ – 1. Änderung - Einleitung Entwurfsoffenlage

Bauleitplanung der Gemeinde Buseck, Ortsteil Alten-Buseck

V-11366/2022/2

21.

Bebauungsplan Nr. 2.28 "Wohneinheiten Teilbereich Alten-Buseck" Billigung des Entwurfs und Beschluss zur Durchführung der Beteiligungsverfahren (inkl. Teilbereich "Am Holzpfad")

V-12119/2023/1

Bürgermeister Ranft begründet die Vorlage. Es folgt eine Wortmeldung von N. Weigelt. Willy Jost befindet sich zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Saal.

Beschluss:
  1. Der Entwurf des Änderungs-Bebauungsplans Nr. 2.28 „Wohneinheiten Teilbereich Alten Buseck“ wird gebilligt.
  2. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird um Teilflächen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Am Holzpfad“ um Köhlerweg und Holzpfad (ohne Straßenmeisterei) ergänzt.
    Im Übrigen wird der Geltungsbereich des Bebauungsplanes in Übernahme der Vorschläge aus der Bestandsüberprüfung angepasst.
  3. Zu dem Bebauungsplan ist das Beteiligungsverfahren nach § 13a / § 13 BauGB durchzuführen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt als Offenlage im Sinne des § 3 Abs. 2 BauGB, gleichzeitig werden die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingeholt.

Abstimmungsergebnis:

Ergebnis wie angegeben

Ja

17

Nein

11

22.

Bebauungsplan Nr. 2.26 „Mittelsmühle“, Gemarkung Alten-Buseck im Ortsteil Trohe - Billigung zur weiteren Planung

V-12216/2023

Bürgermeister Ranft begründet die Vorlage. Die Ortsbeiräte Alten-Buseck und Trohe werden gehört. Jürgen Häuser berichtet aus den Beratungen im Ortsbeirat Alten-Buseck (Kenntnisnahme). Marco Deibel berichtet aus den Beratungen im Ortsbeirat Trohe (mehrheitlich zugestimmt mit Änderung). Gunnar Wagner berichtet aus den Beratungen im BaLU (mehrheitlich zugestimmt mit Änderung). Es folgen Wortmeldungen von M. Mattern, M. Spitzner, N. Weigelt und M. Deibel.

Beschluss:

1.

Die beiliegenden Planunterlagen werden zur Kenntnis genommen.

2.

Die Planung ist in nachfolgenden Bereichen zu ändern:

1.

Entgegen der Planung sind die Stellplätze (bzw. Garagen, Carports) im westlichen Teilbereich entlang der Kanaltrassen deutlich zu reduzieren. Hier sind maximal die für die Doppel- und Reihenhäuser Mehrfamilienhäuser erforderlichen Stellplätze und zusätzlich 7 Stellplätze als öffentliche Besucherparkplätze auszuweisen.

2.

Die längs angeordneten Stellplätze im Bereich der Reihen- und Doppelhäuser sind ebenso wie die Stellplätze am Mühlweg gemäß Stellplatzsatzung der Gemeinde herzustellen bzw. zu verlagern.

3.

Die geltende Stellplatzsatzung der Gemeinde Buseck (hier z.B. u.a. je 5 Stellplätze 1 Baum, max. 50% der Grundstücksbreite bzw. max. 10 Meter Grundstückseinfahrt / -ausfahrt zur Verkehrsfläche zulässig) ist vollumfänglich bei der Planung und Umsetzung einzuhalten.

4.

Die geänderte Planung mit allen erforderlichen Unterlagen (Begründung, textliche Festsetzungen, etc.) ist in einer der nächsten Sitzungsrunden der Gemeindevertretung als Bebauungsplanentwurf vorzulegen. (GRZ/GFZ 0,4/0,7 wg. Löschwasserbedarf)

Abstimmungsergebnis:

Ergebnis wie angegeben

Ja

18

Nein

10

Enthaltung

1

Uwe Kühn und Ute Wagner verlassen den Sitzungsraum zu den Tagesordnungspunkten 23 und 24 gemäß § 25 HGO Widerstreit der Interessen.

23.

Flächennutzungsplan-Änderung „Solarpark Hinter dem Kernberg II“, Gemarkung Großen-Buseck - Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden

V-12212/2023

Bürgermeister Ranft begründet die Vorlage. Berthold Haupt berichtet über die einstimmige Zustimmung des Ortsbeirats Großen-Buseck. Gunnar Wagner berichtet über die einstimmige Zustimmung des BaLU.

Beschluss:

Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Die Gemeindevertretung beschließt die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

24.

Bebauungsplan Nr. 1.38 „Solarpark Hinter dem Kernberg II“, Gemarkung Großen-Buseck - Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden

V-12213/2023

Bürgermeister Ranft begründet die Vorlage. Berthold Haupt berichtet über die einstimmige Zustimmung des Ortsbeirats Großen-Buseck. Gunnar Wagner berichtet über die einstimmige Zustimmung des BaLU.

Beschluss:

Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
  2. Die Kosten der Bauleitplanung mit allen erforderlichen Gutachten etc. sind vom Vorhabenträger zu tragen.
  3. Mit dem Vorhabenträger ist ein Städtebaulicher Vertrag (u.a. für Löschwasserversorgung, Eingriffs- und Ausgleichsmaßnahmen, Rückbauverpflichtung durch Bankbürgschaft gesichert, etc.) zu schließen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

25.

Zurückgezogen: Voraussetzungen und Möglichkeiten Multifunktionseinrichtung Gelände ehem. Kleinmühle; Prüfantrag Bündnis 90/Die Grünen v. 11.08.23

A-12221/2023

Der Antrag bleibt im Geschäftsgang.

26.

Zurückgezogen: Neubau der Feuerwehrhäuser in Alten-Buseck und Trohe und Aktualisierung des Bedarfs- und Entwicklungsplanes für die Freiwillige Feuerwehr Buseck; Antrag CDU v. 20.07.23

A-12239/2023

27.

Ausführung des Haushaltsplanes 2023, hier: Genehmigung einer überplanmäßigen Auszahlung/Mittelumschichtung im Teilhaushalt 18 - Grundhafte Sanierung Landwehrweg.

V-12257/2023/1

Bürgermeister Ranft begründet die Vorlage. Gunnar Wagner berichtet, dass der BaLU nicht dazu beraten hat. Uwe Kühn berichtet aus den Beratungen im HFA (mehrheitlich zur Annahme empfohlen).

Beschluss:
  1. Die überplanmäßige Auszahlung/Mittelumschichtung im Teilhaushalt 18 „Straßenbau, Wasserbau und Umweltschutz in Höhe von 1.150.000,00 € von Investition Nr. 146 „Straßenbau Flößer Weg Planstraße B“ zu Investition Nr. 223 „Straßenbau Großen Buseck Landwehrweg“ wird genehmigt.
  2. Die Haushaltsmittel in Höhe von 1.150.000,- € sind im Haushaltsplan 2024 bei Investitionsnummer 146 neu einzustellen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

28.

Ausführung des Haushaltsplanes 2023,

hier: Genehmigung einer überplanmäßigen Auszahlung/Mittelumschichtung im Teilhaushalt 17, Sanierung des Sportplatzes in Beuern

V-12256/2023/1

Bürgermeister Ranft begründet die Vorlage. Gunnar Wagner berichtet, dass der BaLU nicht dazu beraten hat. Uwe Kühn berichtet aus den Beratungen im HFA (mehrheitlich zur Annahme empfohlen). Es folgt eine Wortmeldung von M. Spitzner.

Beschluss:
  1. Die überplanmäßige Auszahlung/Mittelumschichtung im Teilhaushalt 17 „Freizeiteinrichtungen Sport und Grünanlagen“ in Höhe von 175.000,00 € von Investition Nr. 19 „Schlosspark“ zu Investition Nr. 230 „Umbau Allwettersportfläche Beuern“ wird genehmigt.
  2. Die Haushaltsmittel in Höhe von 175.000,- € sind im Haushaltsplan 2024 bei Investitionsnummer 19 neu einzustellen.

Abstimmungsergebnis:

Ergebnis wie angegeben

Ja

25

Nein

4

Vorsitzende/r  —  Schriftführer/in

(gez.) Eckhard Neumann  —  (gez.) Isabel Pfeil

Anlage zur Niederschrift

Schriftlich beantwortete Anfragen v. 20.07.23

Brandschutzangelegenheiten GW-L Beuern; Anfrage der SPD-Fraktion v. 29.06.23
Anfragetext:

Anfrage zu Brandschutzangelegenheiten GW-L (Gerätewagen Logistik) Beuern

Dieses Thema beschäftigt die Gemeindevertretung und den Gemeindevorstand seitb dem 19.11.2015. In der Zwischenzeit hat sich der GVO weitere sechsmal mit der Thematik beschäftigt.

Zu der Anfrage

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand?
  2. Kann das Fahrzeug instandgesetzt werden?
  3. Wieviel hat das Fahrzeug beim Ankauf gekostet?
  4. Was ist in den letzten Jahren seit der Beschaffung an dem Fahrzeug gemacht worden?
  5. Warum ist es immer noch nicht in den Dienst gestellt worden?
  6. Wie hoch sind die schon entstandenen weiteren Kosten?
  7. Wie sind die geplanten Gesamtkosten für eine mögliche Fertigstellung dieses Fahrzeugs?
  8. Könnte ein schuldhaftes Verhalten vorliegen um ggfls. Regressansprüche geltend zu machen?
Beantwortung:
  1. Der GW-L steht gegenwärtig bei der Firma Moos in Lollar.
  2. Aus der fachlichen Sicht von Herrn Alexander Moos kann das Fahrzeug bzgl. der Elektrik/ Elektronik fertig ausgebaut werden. Die vorhandenen Kabelleitungen, die von dem eingebauten Stromerzeuger und auf Empfehlung von Herrn Moos durch die Fa. Spieß verlegt wurden, können entsprechend mit Abnehmern (Lampen, Steckdosen etc.) versehen werden.
  3. Das Fahrzeug wurde zu einem Gesamtpreis von 50.000,00 € von der Firma Blitz und Blank aus Frankfurt am Main erworben.
  4. Zuletzt hat die Firma Spies im Januar 2018 Arbeiten, die der Gemeinde Buseck in Rechnung gestellt wurden, ausgeführt. Aktuell steht das Fahrzeug bei der Firma Alexander Moos Fahrzeugelektrik in Lollar. Im August 2022 fand dort eine Besprechung vor Ort unter Teilnahme von Torsten Nicolai, Daniel Mayer, Martin Krause und Frank Müller statt.
    Anfang des Jahres 2023 hat die Firma Moos ein Angebot für den Ausbau des Fahrzeuges für den Teilbereich Sondersignalanlage, Beleuchtung, Elektroinstallation und Instandsetzung zugesandt. Weitere Angebote müssen noch eingeholt werden.
  5. Das Fahrzeug wurde noch nicht in Dienst gestellt, da das Fahrzeug noch nicht einsatzbereit ist.
  6. Insgesamt sind bis jetzt Kosten in Höhe von 93.721,77 € inkl. Fahrzeugankauf entstanden.
  7. Das Angebot der Firma Moos beläuft sich auf ca. 19.000,00 €. Welche weiteren Kosten entstehen würden, kann aktuell nicht verlässlich mitgeteilt werden, da bislang für die weiteren noch anstehenden Arbeiten keine Angebote vorliegen.
  8. Es kann festgehalten werden, dass der Umbau und die Fertigstellung des Fahrzeuges nunmehr seit dem Jahr 2015 andauert. Inwieweit hier Regressansprüche enstehen oder entstanden sein könnten, ist ohne eine umfassende rechtliche Prüfung nicht zu ermitteln.
    Es ist auch fraglich, welcher Schaden der Gemeinde Buseck hierdurch entstanden sein könnte. Es wurde weder aufgrund der Nichtfertigstellung des Fahrzeuges ein weiteres Fahrzeug erworben, noch gemietet oder geleast, welches zu einer Schadensposition hätte führen können.
    Zudem ist die Begrifflichkeit der Fragestellung “schuldhaftes Verhalten“ nicht eindeutig klassifizierbar.
    Unsere Rechtssystem kennt verschiedene Haftungsregime. So liegt im Zivilrecht ein "schuldhaftes Handeln" dann vor, wenn ein vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten des Schuldners vorliegt (vgl. § 276 Abs. 1 S. 1 BGB).
    Im Beamtenrecht begehen Beamte dann ein Dienstvergehen, wenn sie schuldhaft die ihnen obliegenden Pflichten verletzen. „Schuldhaft" heißt hierbei, die Pflichten wurden vorsätzlich oder fahrlässig verletzt.
    Haftungsrechtliche Folgen treten immer dann ein, wenn Beamtinnen und Beamte die ihnen obliegenden Pflichten verletzen. Sie müssen dem Dienstherrn, dessen Aufgaben sie wahrgenommen haben, den entstandenen Schaden nur unter bestimmten Voraussetzungen ersetzen. Die haftungsrechtlichen Bestimmungen sind sehr kompliziert und führen in der Praxis bei weitem nicht immer dazu, dass Beamtinnen und Beamte zum Schadenersatz herangezogen werden. Vorsatz, grobe und leichte Fahrlässigkeit spielen dabei genauso eine Rolle wie Eigen- und Fremdschaden. Darüber hinaus ist auch von Bedeutung, ob es sich bei der Tätigkeit, durch die der Schaden verursacht wurde, um so genannte gefahren- oder schadengeneigte Tätigkeiten handelt.
    Im Arbeitsrecht hat der Arbeitnehmers für die Folgen seines eigenen Verhaltens einzustehen und die einem anderen zugefügten Schäden zu ersetzen (Arbeitnehmerhaftung). Eine Haftungsgrundlage, die eine Einstandspflicht ("Regress") des Arbeitnehmers und damit auch eine Schadensersatzpflicht auszulösen vermag, kann sich aus Verstößen gegen arbeitsvertragliche oder gesetzliche Pflichten ergeben.
    Zum jetzigen Zeitpunkt kann daher gegenwärtig nicht festgestellt werden, ob überhaupt Regressansprüche vorliegen und an wen diese Regressansprüche zu stellen wären.
Radweg Gemarkung Gr.-Buseck Kasseler Str. an R 7 (Invest-Nr. 284); Anfrage der SPD-Fraktion v. 29.06.23
Anfragetext:

Die SPD-Fraktion stellt für die nächste Gemeindevertretersitzung folgende Anfrage:

Radweg Gemarkung Gr.-Buseck Kasseler Str. an R 7 (Invest-Nr. 284)

Der Gemeindevorstand hat 2022 auf eine Anfrage angekündigt, in diesem Jahr den Radweg zu verwirklichen. Bei der Antwort voriges Jahr hat der Gemeindevorstand sich für eine Variante von drei Varianten entschieden. Welchen genauen Verlauf soll nun der Radweg nehmen?

Wann ist mit der Fertigstellung der Maßnahme zu rechnen?

Beantwortung:

Der Übersichtsplan zum geplanten Trassenverlauf ist der Originalanfrage beigefügt bzw. kann auf der Homepage der Gemeinde Buseck unter „Unsere Gemeinde“, „Politik“, „Sitzungen: Termine und Niederschriften“ unter der jeweiligen Sitzung (Informationen) heruntergeladen werden.

Da die naturschutzrechtlichen und auch wasserrechtlichen Aufgabenstellungen aufwendiger abzuarbeiten waren, als ursprünglich angenommen konnte die Umsetzung der Maßnahme nicht mehr in 2022 erfolgen. So konnten z.B. die letzten Untersuchungsergebnisse für die Eingriffs- und Ausgleichsplanung erst im Juni 23 erfasst werden. (vorgegebener Beobachtungszeitraum).

Die zu beteiligenden Genehmigungsbehörden sind jedoch umfassen und vollständig auch mittels mehrerer Ortstermine im Thema eingebunden, so dass bzgl. des Genehmigungsverfahrens keine erheblichen Auflagen zu erwarten sein sollten. Die Baumaßnahme soll im Herbst/Winter 23 beginnen und fristgerecht bis zum Sommer 2024 beendet sein.

Umsetzung Stellenplan; Anfrage der SPD-Fraktion v. 29.06.23
Anfragetext:

Anfrage zur Umsetzung eines Stellenplanes nach § 5 GemHVO

Die Gemeinde Buseck hat in seiner Sitzung am 07.04.2022 die Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit -plan sowie das Investitionsprogramm und den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2022 mehrheitlich beschlossen. In dieser Satzung war kein Vermerk vorgesehen, dass Stellen bei organisatorischen Änderungen umgesetzt werden können. Dieses ist aber nachweislich geschehen. Daraufhin hat die SPDFraktion die Kommunalaufsicht eingeschaltet, da nach ihrer Auffassung die Rechte nach § 5 GemHVO des Parlamentes verletzt wurden.

Die SPD-Fraktion stellt für die nächste Gemeindevertretersitzung folgende Anfrage:

  1. Warum wurde die Gemeindevertretung nicht beteiligt?
  2. Wie ist die Stellungnahme seitens der Kommunalaufsicht zu diesem unrechtmäßigen Handeln ausgefallen?
Beantwortung:
  1. Das Schreiben der Kommunalaufsicht v. 18.04.2023 enthält keinen Hinweis, dass die Gemeindevertretung zu beteiligen ist.
  2. Das Schreiben der Kommunalaufsicht ist der Originalniederschrift als Anlage beigegefügt. Im Ergebnis führt die Kommunalaufsicht folgendes aus:
    „Unter diesen Gesichtspunkten bleibt festzuhalten, dass die Stellenverschiebung der A13 Stelle vom Produkt 03.111.01 Personaldienste zum Produkt 06.122.04 öffentliche Sicherheit im Haushaltsjahr 2022 nicht mit den Vorschriften der HGO resp. GemHVO vereinbar war. Die Tatsache, dass die Gemeindevertretung mit Änderung des Stellenplans im Rahmen des Haushaltsplanes 2023 die erforderlichen Änderungen beschlossen hat, kann dafür sprechen, dass die Notwendigkeit zur Stellenplanänderung gesehen und nachträglich geheilt wurde. Daher sehe ich keine Notwendigkeit, weitere aufsichtsrechtliche Maßnahmen zu ergreifen.“
Auswirkungen der Trockenheit; Anfrage der SPD-Fraktion v. 29.06.23
Anfragetext:

Das veränderte Klima macht insbesondere den Bäumen auch in Buseck mächtig zu schaffen. Umso erfreulicher ist, dass z.B in der Bahnhofstraße die Bäume zum Teil mit Hilfe von Plastiksäcken Wasser zugeführt bekommen. Wir finden dies eine geeignete Maßnahme, um besonders schützenswerten Bäumen das Überleben trotz der anhaltenden Trockenheit zu ermöglichen.

Wir haben in diesem Zusammenhang folgende Fragen:

  1. Ist daran gedacht, die Maßnahmen zu erweitern und z.B. die wertvollen Bäume am neuen Spielplatz in der Tulpenstraße durch entsprechende Maßnahmen mit Wasser zu versorgen, um ihr Überleben zu gewährleisten?
  2. Gibt es weitere zu sichernden Bäumen in Buseck die entsprechend versorgt werden müssen?
  3. Wo befinden sich diese Bäume?
  4. Wie hoch sind die Kosten für den Schutz der Bäume durch solche Maßnahmen?
Beantwortung:
  1. In diesem Sommer wurden erstmalig Baumbewässerungsbeutel im Bereich der Straßenbäume eingesetzt, um die Bewässerung dieser in den trockenen Sommermonaten zu vereinfachen. Aktuell befinden sich diese Beutel daher noch in der Testphase. Allerdings hat sich bereits jetzt gezeigt, dass die Bewässerung ohne die Beutel in kürzeren Abständen erfolgen müsste und die Beutel mit dem Fassungsvolumen von 75L weniger geeignet sind als die mit 100L, da diese mindestens alle 2 Tage mit Wasser neu befüllt werden müssen. Dies wird zukünftig berücksichtigt werden. Da an einigen Bäumen in Buseck noch keine Beutel befestigt wurden, werden entsprechende Beutel nachbestellt und angebracht. Auch bei zukünftigen Pflanzflächen der Gemeinde wird dies zukünftig mitgedacht, um die Wahrscheinlichkeit des Überlebens der Gehölze zu erhöhen.
    Zwischen dem Baubetriebshof und dem FD Umwelt & Energie besteht regelmäßiger Austausch, um Maßnahmen gegen die lang anhaltende Trockenheit zu evaluieren und ggf. weiterzuentwickeln. Da das Befüllen der Bewässerungsbeutel zurzeit insbesondere an den personellen Ressourcen zehrt, da diese im 2-Tages Rhythmus wieder händisch aufgefüllt werden müssen, kam die Idee auf, dass für den Unimog ein Gießarm und Tank gekauft werden, um ein „Gießfahrzeug“ für die trockenen Monate des Jahres im Fuhrpark der Gemeindewerke zu haben und die Bewässerung damit wirtschaftlicher durchführen zu können. Die Investitionskosten belaufen sich nach aktuellen Schätzungen auf Basis von Ageboten auf ca. 50.000 €. Ein solches Fahrzeug im Fuhrpark der Gemeindewerke könnte insgesamt für Erleichterung und große Zeitersparnis bei der Bewässerung aller Pflanzflächen der Gemeinde sorgen sowie bei der Befüllung der Baumbewässerungsbeutel.
    Weiterhin ist es erforderlich, dass die Pflanzflächen im Straßenbereich auf eine möglichst sinnvolle Art und Weise mit einer Mulchschicht bedeckt werden, um die Verdunstung des Wassers aus dem Boden zu verringern. Überdies ist bei der Artenwahl auf möglichst trockenheitstolerante Bepflanzung zu achten. Auch verschiedene bauliche Maßnahmen wie z.B. Drainagen werden aktuell bei der Planung von neuen Pflanzflächen berücksichtigt.
    All diese Maßnahmen in Kombination werden die Gemeinde Buseck im Bereich der Klimawandelanpassung gut aufstellen.
  2. Es gibt weitere Bäume und es wird weitere geben, die in den Trockenperioden verstärkt durch Bewässerung mit ausreichend Wasser versorgt werden müssen, um das Überleben zu sichern. Derzeit gibt es in der Gemeinde Buseck ca. 290 Pflanzflächen im Straßenbereich, zum Teil mit Bäumen. Bis Ende 2024 wird die Zahl auf über 300 Pflanzflächen ansteigen, da weitere durch Straßensanierungsmaßnahmen oder der Erschließung von Neubaugebieten hinzukommen.
    Ebenso könnten junge Streuobstbestände oder auch insbesondere neu gepflanzte durch die lang anhaltende Hitze in Mitleidenschaft gezogen werden – diese stehen unter Beobachtung und werden falls nötig in das Bewässerungskonzept miteinbezogen. Auch bei diesen Standorten wäre ein Gießfahrzeug sehr hilfreich.
  3. Diese Bäume befinden sich in der Tulpenstraße, Troher Straße, Flußgasse sowie in den Neubaugebieten Hopfenacker und Hainerde/Bonhoeffer Straße. Weiterhin werden in den Neubaugebieten Rahberg II und Hainerde sowie im Landwehrweg durch die grundhafte Straßensanierung weitere Bäume hinzukommen, die bei der Bewässerung verstärkt berücksichtigt werden müssen.
  4. Die Kosten für die Bewässerung der Straßenbäume teilen sich in folgende Komponenten auf:
    a. Materialkosten (nach aktuellen Konditionen):
    Derzeit sind Bewässerungsbeutel der Größe 75L 20 x und 100 L 40 x im Einsatz. Die Auftragssumme zur Bestellung dieser Beutel im September 2022 betrug einmalig rund 1.000,00 €.
    Nach Anschaffung der Beutel werden diese über längere Zeit dauerhaft während der Trockenperiode eingesetzt und dienen dem Überleben von jungen Bäumen bis diese ausreichend Wurzelwerk ausgebildet haben und auch ohne verstärkte Bewässerung überleben.
    b. Personal- und Arbeitskosten:
    Fixe Kosten durch Anbringung und Abholung der Bewässerungsbeutel durch Bauhofpersonal: ca. 500 €
    Variable Kosten entsprechend des Befüllungsturnus, derzeit 1 Durchgang pro Woche à 2 Tage, bei dem überdies auch alle weiteren Pflanzflächen der Gemeinde mit Wasser versorgt werden:
    ca. 1.000 € wöchentlich (Personal + Fahrzeuge)
    Befüllung je nach Witterung von ca. Mai bis Oktober à im Durchschnitt ca. 26 Wochen jährlich
    26 Wochen x 1.000 € = 26.000 € im Jahr
    Gesamt Personal- und Arbeitskosten im Jahr: ca. 26.500 €