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Busecker Nachrichten
Ausgabe 4/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bebauungsplan Nr. 3.15 „Auf der Pfingstweide“ sowie FNP-Änderung in diesem Bereich

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB sowie Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB

(1)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Buseck hat am 21.02.2019 gemäß § 2 Abs.1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Auf der Pfingstweide“ - sowie die FNP-Änderung in diesem Bereich im Ortsteil Beuern beschlossen.

(2)

Das Plangebiet liegt am nördöstlichen Rand des Ortsteils Beuern, östlich der Struthwaldstraße. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der FNP-Änderung ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen und umfasst die Flurstücke 597, 600/1, 600/5, 600/6, 655tlw. und 677tlw. in der Flur 1 sowie in der Flur 2 die Flurstücke 118tlw. und 132tlw., alle Flurstücke befinden sich in der Gemarkung Beuern.

(3)

Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan und die FNP-Änderung wird hiermit gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.

(4)

Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Sicherung der bisherigen Nutzung im Gewerbegebiet sowie eine moderate Erweiterung der Fläche. Das Betriebsgelände soll einer städtebaulichen Nachverdichtung zugeführt werden. Das Maß der baulichen Nutzung und die Darstellung der Baugrenzen werden an die Anforderungen der gewerblichen Nutzungen angepasst. Gleichzeitig erfolgt eine Anpassung des Erschließungskonzeptes an die örtlichen Gegebenheiten. Die Eingriffe in Natur und Landschaft werden durch die Aufnahme von Ausgleichsflächen oder durch die Zuordnung von Ökokontomaßnahmen kompensiert. Die Planziele gelten analog für die Änderung des Flächennutzungsplanes.

(5)

Die Aufstellung der Bauleitplanverfahren erfordert eine Umweltprüfung i.S. des § 2 Abs.4 BauGB, in der die voraussichtlichen erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht ist gemäß § 2a BauGB Teil der Begründung des Bebauungsplanes bzw. der FNP-Änderung.

(6)

Gemäß § 3 Abs.1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) liegt der Planvorentwurf des Bebauungsplanes sowie der Flächennutzungsplan-Änderung einschließlich Begründung und Umweltbericht zu jedermanns Einsicht öffentlich in der Zeit vom

30.01.2023 – 03.03.2023

in der Gemeindeverwaltung Buseck, Ernst-Ludwig-Straße 15, 2. Obergeschoss, Flur vor Zimmer 25, während der Dienststunden der Verwaltung sowie nach Vereinbarung öffentlich aus. Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen und Hinweise zur Planung vorgebracht werden. Die Einsichtnahme ist für jedermann zu den üblichen Dienstzeiten möglich. Jedermann hat in dieser Auslegungsfrist die Gelegenheit zur Information sowie zur Äußerung von Anregungen und Hinweisen (z.B. schriftlich, zu Protokoll oder per E-Mail). Die Stellungnahmen können auch per E-Mail (fischer@fischer-plan.de) beim Planungsbüro abgegeben werden.

(7)

Die Planunterlagen werden zusätzlich in das Internet eingestellt und können auf der Homepage www.buseck.de unter der Rubrik: Unsere Gemeinde / Wohnen und Bauen in Buseck/ Bekanntmachung/ Offenlage Bauleitplanung eingesehen und heruntergeladen werden. Die Stellungnahmen können auch, unter Angabe des Bebauungsplanes, per E-Mail (fischer@fischer-plan.de) abgegeben werden.

(8)

Gemäß § 4b BauGB hat die Gemeinde Buseck das Planungsbüro Fischer aus 35435 Wettenberg mit der Durchführung des Verfahrens nach BauGB beauftragt.

Übersichtskarte

Gemeinde Buseck, Ot. Beuern

Bebauungsplan Nr. 3.15 „Auf der Pfingstweide“ sowie FNP-Änderung in diesem Bereich