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Busecker Nachrichten
Ausgabe 4/2025
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Wegfall der Bereitstellung von Steuererklärungsvordrucken in den Kommunen

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung und der zunehmenden Nutzung der elektronischen Steuererklärung über ELSTER hat die hessische Steuerverwaltung entschieden, die Bereitstellung von Steuererklärungsvordrucken in den Kommunen ab diesem Jahr nicht mehr vorzunehmen.

Bürgerinnen und Bürger, die ihre Steuererklärung nicht elektronisch über das ELSTER-Portal einreichen können/wollen, müssen sich direkt an das zuständige Finanzamt wenden. Auf Anfrage werden die erforderlichen Formulare dann postalisch zugesandt.

Die Kontaktdaten der zuständigen Finanzämter sind auf der Website www.finanzamt.hessen.de einsehbar.

Vorteile der elektronischen Steuererklärung

Die elektronische Steuererklärung über ELSTER bietet zahlreiche Vorteile:

  • Schnelligkeit: Die Abgabe und Bearbeitung erfolgt schneller
  • Fehlervermeidung: Dank der integrierten Prüfmechanismen werden viele häufige Fehler automatisch erkannt
  • Komfort: Sie können Ihre Steuererklärung jederzeit bequem online einreichen
  • Sicherheit: Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen und sind so besonders geschützt

Die Gemeinde Buseck bittet um Ihr Verständnis und ermutigt alle Bürgerinnen und Bürger, die elektronische Steuererklärung zu nutzen.

Fachbereich Sicherheit und Ordnung