des Abwasserverbandes Wiesecktal vom 01.01.2009
Aufgrund der Vorschriften des Wasserverbandsgesetzes vom 12. Februar 1991 (BGBl. I S. 405), das durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Mai 2002 (BGBl. I S. 1578) geändert worden ist, sowie der Vorschriften des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Wasserverbandsgesetz vom 16. November 1995 (GVBl. I S. 503), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. September 2024 (GVBl. 2024 Nr.
54) hat die Verbandsversammlung des Abwasserverbandes Wiesecktal am 31.10.2024 folgenden 6. Nachtrag zur Satzung beschlossen.
§ 26 Abs. 1 Satz 1 der Verbandssatzung erhält folgende Fassung:
„Die Wirtschafts- und Haushaltsführung des Verbandes richtet sich gemäß § 2 Abs. 2 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Wasserverbandsgesetz nach den jeweils gültigen Vorschriften über Eigenbetriebe, soweit die Verbandssatzung nichts anderes bestimmt.
Die geänderte Satzung tritt mit dem auf die amtliche Bekanntmachung folgenden Tage in Kraft.
Buseck, 13. November 2024
Gießen, 18. Dezember 2024 14/142-43
Gemäß § 58 Absatz 2 des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetzt - WVG) vom 12.02.1991 (BGBl. l, S. 405) in Verbindung mit § 7 Absatz 1 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Wasserverbandsgesetz (HWVG) vom 16.11.1995 (GVBl. l, S. 503) erteilen wir die Genehmigung zu dem von der Verbandsversammlung am 31.10.2024 beschlossenen 6. Nachtrag zur Verbandssatzung des Abwasserverbandes Wiesecktal.
Die Verbandssatzung mit 6. Nachtrag vom 31.10.2024 ist einsehbar unter
https://www.zmw.de/abwasser/verbaende/avw/#downloads_avw
und liegt in Papierform zur Einsichtnahme während der Öffnungszeiten der Geschäftsstelle des ZMW, Teichweg 24, 35396 Gießen, vom 20.01. bis 21.02.2025, Montag bis Donnerstag von 7:30 bis 12:30 Uhr und 13:00 bis 15:45 Uhr sowie Freitag von 7:30 bis 12:30 Uhr, in der Zentrale öffentlich aus. Gegen Kostenerstattung können Ausdrucke der Dokumente gefertigt werden.