Titel Logo
Busecker Nachrichten
Ausgabe 40/2025
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Nachrücken in die Gemeindevertretung der Gemeinde Buseck

Gemäß § 34 Abs. 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung vom 07. März 2005 (GVBl. 2005 I S. 197) stelle ich fest:

An die Stelle des Mitglieds der am 14.03.2021 neu gewählten Gemeindevertretung der Gemeinde Buseck, Herrn Simon Abresch, der auf sein Mandat mit sofortiger Wirkung verzichtet hat, rückt gem. § 34 KWG als nächster noch nicht berufener Bewerber mit den meisten Stimmen des Wahlvorschlags Nr. 3 - Sozialdemokratische Partei Deutschland (SPD) –

Herr Christian Götz

als Gemeindevertreter in die Gemeindevertretung der Gemeinde Buseck nach.

Gegen diese Feststellung sind die Rechtsmittel der §§ 25 bis 27 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes gegeben.

35418 Buseck, 25.09.2025

gez.
Schindler
Besondere Wahlleiterin