Gemäß § 34 Abs. 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung vom 07. März 2005 (GVBl. 2005 I S. 197) stelle ich fest:
An die Stelle des Mitglieds der am 14.03.2021 neu gewählten Gemeindevertretung der Gemeinde Buseck, Herrn Simon Abresch, der auf sein Mandat mit sofortiger Wirkung verzichtet hat, rückt gem. § 34 KWG als nächster noch nicht berufener Bewerber mit den meisten Stimmen des Wahlvorschlags Nr. 3 - Sozialdemokratische Partei Deutschland (SPD) –
Herr Christian Götz
als Gemeindevertreter in die Gemeindevertretung der Gemeinde Buseck nach.
Gegen diese Feststellung sind die Rechtsmittel der §§ 25 bis 27 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes gegeben.
35418 Buseck, 25.09.2025