| hier: | Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) |
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| Allgemeine Ziele und Zwecke |
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| Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB |
Die Gemeindevertretung hat die Aufstellung des o.g. Planes beschlossen. Die Grenzen des Geltungsbereiches sind aus nachfolgender Abbildung ersichtlich.
Der Geltungsbereich liegt südlich der Ortslage Großen-Buseck und rund 50 m nördlich der B 49.
Im Osten grenzt der Solarpark „Hinter dem Kernberg“ an. Für diesen Solarpark wurde ebenfalls ein Bauleitplanverfahren aufgestellt, welches durch ortsübliche Bekanntmachung im Mai 2011 rechtskräftig wurde, s. Abbildung.
Der Anteil aus erneuerbaren Energien erzeugten Stromes soll in 2030 mindestens 80 % des Stromverbrauchs betragen.
Im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) ist festgehalten, dass „die Errichtung und der Betrieb von Anlagen sowie den dazugehörigen Nebenanlagen im überragenden öffentlichen Interesse liegen“.
Der Schwerpunkt liegt hierbei in den Bereichen Wind- und Solarenergie.
Zur Unterstützung des o.g. Zieles sollen durch die Aufstellung des Bebauungsplanes die bauleitplanerischen Voraussetzungen für die Errichtung von aufgeständerten Photovoltaikanlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie, 5000 kW peak, geschaffen werden.
Es wird daher ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Photovoltaikanlage“ im Bebauungsplan festgesetzt. Der Bebauungsplan umfasst eine Fläche von rund 4,8 ha.
Die Unterlagen der Bauleitplanung (Planzeichnung des Bebauungsplanes, die textlichen Festsetzungen und die Begründung) werden zur Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und der voraussichtlichen Auswirkungen in der Zeit
vom 16.10.2023 bis einschließlich 17.11.2023 (Dauer der Veröffentlichungsfrist)
auf der Internetseite der Gemeinde Buseck unter
https://www.buseck.de/bauleitplanverfahren/index.asp
veröffentlicht und stehen unter dem Internetportal des Landes Hessen unter
https://bauleitplanung.hessen.de zur Verfügung.
Sie können eingesehen bzw. im PDF-Format heruntergeladen werden.
Dies gilt auch für diese Bekanntmachung.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen während der Servicezeiten der Verwaltung im Rathaus der Gemeinde Buseck, Ernst-Ludwig-Straße 15,35418 Buseck, 2. Obergeschoss, im Flur vor Zimmer 25, öffentlich ausgelegt.
Während dieses Zeitraumes hat die Öffentlichkeit auch Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung, auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB. Die Öffentlichkeit kann sich informieren und durch Wünsche und Anregungen die Planung beeinflussen.
| Die Servicezeiten der Verwaltung sind: | |
| • Montag, Mittwoch, Freitag: | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| • Dienstag: | 14:00 bis 16:00 Uhr |
| • Donnerstag: | 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
Die Einsicht in die Unterlagen kann auch außerhalb dieser Servicezeiten nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen.
Die Stellungnahmen werden ausgewertet und in nicht-öffentlichen und öffentlichen Sitzungen beraten. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt nur im Rahmen des Planungsprozesses und im Übrigen unter Beachtung der Datenschutzverordnung.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde.