I. | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Buseck hat in ihrer Sitzung am 14.09.2023 folgenden Beschluss gefasst: |
Der geprüfte Jahresabschluss der Gemeinde Buseck zum 31.12.2017 wird festgestellt. Die Vermögensrechnung (Bilanz) zum 31.12.2017 schließt mit einer Bilanzsumme in Höhe von 87.453.930,63 € ab. Das Jahresergebnis weist zum Abschlussstichtag einen Jahresüberschuss in Höhe von 2.382.030,74 € aus und teilt sich wie folgt auf:
| - | Ordentliches Ergebnis | 2.658.615,62 € |
| - | Außerordentliches Ergebnis | - 276.584,88 € |
Der Finanzmittelbestand beläuft sich zum 31.12.2017 auf insgesamt 10.798.807,27 €.
Dem Gemeindevorstand der Gemeinde Buseck wird gemäß § 114 Abs.1 HGO für das Jahr 2017 Entlastung erteilt. Der Jahresabschluss ist gemäß § 114 Abs. 2 HGO sowie der Beschluss hierüber als auch die Entlastung des Gemeindevorstands öffentlich bekannt zu machen und an sieben Tagen öffentlich auszulegen.
Der Jahresüberschuss (Gewinn) beim ordentlichen Ergebnis in Höhe von 2.658.615,62 € wird zur Abdeckung der Fehlbeträge aus Vorjahren verwendet und der Bilanzposition „Ordentliche Ergebnisse aus Vorjahren“ zugeführt. Der Jahresüberschuss (Gewinn) beim außerordentlichen Ergebnis in Höhe von - 276.584,88 € wird der Bilanzposition „Außerordentliche Ergebnisse aus Vorjahren“ zugeführt.
II. | Hinweis auf die öffentliche Auslegung |
Der Jahresabschluss und der Rechenschaftsbericht der Gemeinde Buseck für das Haushaltsjahr 2017 wird gem. § 114 Abs. 2 HGO in der Zeit vom
Dienstag, dem 16. Oktober 2023
bis einschließlich
Mittwoch, dem 24. Oktober 2023,
während der allgemeinen Dienststunden der Gemeindeverwaltung in 35418 Buseck, „Busecker Schloss“, Ernst-Ludwig-Straße 15, Zimmer 20, öffentlich ausgelegt.
Buseck, 05. Oktober 2023