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Busecker Nachrichten
Ausgabe 42/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung - Ortsbeirat Beuern

Nachrücken in den Ortsbeirat des Ortsbezirks Beuern

Gemäß § 34 Abs. 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung vom 07. März 2005 (GVBl. 2005 I S. 197) stelle ich fest:

An die Stelle des Mitglieds des am 14.03.2021 neu gewählten Ortsbeirats des Ortsbezirks Beuern, Herr Erhard Goltze, der auf sein Mandat verzichtet hat, würde als nächste noch nicht berufene Bewerberin, Frau Tabea Henkel nachrücken. Diese hat auf ihren Sitz im Ortsbeirat verzichtet.

Somit rückt gem. § 34 KWG als nächste noch nicht berufene Bewerberin mit den meisten Stimmen des Wahlvorschlags Nr. 3 Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) –

Frau Marlies Scheld

als Mitglied des Ortsbeirats nach.

Gegen diese Feststellung sind die Rechtsmittel der §§ 25 bis 27 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes gegeben.

35418 Buseck, 14.10.2024

gez.
S c h i n d l e r
Besondere Wahlleiterin