am Donnerstag, dem 20.10.2022, im Kulturzentrum, großer Saal.
Sitzungsdauer: 19:45 - 22:30 Uhr
Anwesenheiten
Herr Eckhard Neumann
Herr Simon Abresch
Herr Wolfgang Dörr
Herr Gerhard Hackel
Frau Corinna Helm
Herr Willy Jost
Frau Kornelia Steller-Naß
Frau Angelika Wagner
Herr Norbert Weigelt
Herr André Blaufelder
Herr Kai Bolte
Herr Wilhelm Damm
Herr Marco Deibel
Herr Heiko Gans
Herr Berthold Haupt
Herr Jürgen Häuser
Herr Uwe Kühn
Herr Erhard Reinl
Frau Luana Sommer
Herr Gunnar Wagner
Herr Carsten Wismar
Frau Claire Blaschke
Herr Marco Blaschke
Herr Frank Müller
Herr Eric Richter-Belloff
Frau Katharina Habenicht
Herr Rolf Schwarz
Frau Ute Wagner
Herr Michael Ranft
Herr Kay-Achim Becker
Frau Luise Böttcher
Herr Rudolf Buchtaleck
Herr Peter Fischbach
Frau Renate Münch
Herr Christopher Saal
Herr Guido Schemken
Frau Isabel Pfeil
Abwesenheiten
Herr Roland Kauer
Frau Marlies Scheld
Herr Thorsten Weller
Frau Angelique Viola Grün
Herr Moritz Mattern
Herr Dominik Panz
Frau Mona Trajera
Frau Anita Kraft
Herr Markus Spitzner
Herr Alexander Zippel
Tagesordnung
| 1. | Eröffnung der Sitzung | |
| 2. | Abgesetzt: Verabschiedung des Gemeindebrandinspektors | |
| 3. | Bericht aus dem Gemeindevorstand | |
| 4. | Anfragen | |
| 4.1. | Sachstand Straßensanierungen, Brückensanierungen, Radweg B49, Ladesäulen; Anfrage der SPD-Fraktion | AF-11672/2022 |
| 5. | Feststellen der Beschlussfähigkeit | |
| 6. | Niederschrift der Sitzung vom 15.09.2022 | |
| 7. | Beschluss der Tagesordnung | |
| 8. | Ergebnisse der Elternbefragung in der Bauernhof-Kita | M-11651/2022 |
| 9. | Wahl der Vertreter/innen für die Betriebskommission der Gemeindewerke Buseck - Nachwahl wirtschaftlich und technisch erfahrene Person | V-11608/2022 |
| 10. | 2. Nachtrag zum städtebaulichen Vertrag zwischen der Gemeinde Buseck und der IMAXX Projekt-Entwicklungsgesellschaft mbh für die Entwicklung neuer Wohnbauflächen in Alten-Buseck "Am Riegelweg", Großen-Buseck "Auf der Hainerde" und Oppenrod "Rahberg II" | V-11652/2022/1 |
| 11. | Bebauungsplan Nr. 1.37 "Solarpark Auf der Eselsweide“ sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem BereichBauleitplanung der Gemeinde Buseck, Gemarkung Großen-Buseck | V-11641/2022 |
| 12. | Bebauungsplan Nr. 10 "Flößerweg", Ortsteil Alten-Buseck, Neuaufstellung der 2. Änderung | V-11618/2022 |
| 13. | Kenntnisnahme der REDUZIERTEN Planung und Beschluss über entstehende Mehrkosten für den Kunstrasenplatz in Beuern, Überplanmäßige Ausgabe | V-11616/2022/2 |
| 14. | BrandschutzangelegenheitenProjekt: Feuerwehrhäuser in Alten-Buseck und Trohe, weiteres Vorgehen | B-11619/2022 |
| 15. | Bebauungsplan Nr. 2.26 "Mittelsmühle" im Ortsteil Trohe (Gemarkung Alten-Buseck) | V-11620/2022 |
| . | Änderungsantrag der SPD-Fraktion: Bebauungsplan Nr. 2.26 "Mittelsmühle" im Ortsteil Trohe (Gemarkung Alten-Buseck) | A-11648/2022 |
| . | Beschlussfassung | |
| 16. | Energetische, nachhaltige und innovative Sanierung und Modernisierung der Sporthallen; Antrag CDU | A-11666/2022 |
| 17. | Energiewende in Buseck; Errichtung von Photovoltaikanlagen in der Gemeinde Buseck; Antrag CDU | A-11667/2022 |
| 18. | Zurückgezogen: Lückenschluss Wasserversorgung; Antrag SPD | A-11675/2022 |
| 19. | Energetische Optimierung gemeindeeigener Liegenschaften; Antrag SPD | A-11676/2022 |
Sitzungsverlauf
| 1. | Eröffnung der Sitzung |
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Eckhard Neumann, eröffnet die form- und fristgerecht einberufene Sitzung und begrüßt die Anwesenden.
Er gratuliert Herrn Müller, Herrn Damm, Frau Kraft, Herrn Häuser, Herrn Blaschke, Herrn Blaufelder und Herrn Deibel nachträglich zu deren Geburtstag.
| 2. | Abgesetzt: Verabschiedung des Gemeindebrandinspektors |
Die Verabschiedung entfällt.
| 3. | Bericht aus dem Gemeindevorstand |
Bürgermeister Ranft berichtet über aktuelle Themen und Tätigkeiten:
Seit der letzten Sitzung der Gemeindevertretung am 15. September 2022 haben 7 Sitzungen des Gemeindevorstandes stattgefunden:
Es erfolgen Rückfragen von Uwe Kühn, Kai Bolte und Wolfgang Dörr.
| 4. | Anfragen |
| 4.1. | Sachstand Straßensanierungen, Brückensanierungen, Radweg B49, Ladesäulen; Anfrage der SPD-Fraktion | AF-11672/2022 |
Norbert Weigelt trägt die Anfrage vor. Bürgermeister Ranft antwortet.
| Die SPD-Fraktion stellt folgende Anfrage: | |
| 1. | Wie ist der aktuell Stand der Abwicklung der priorisierten grundhaften Straßensanierungen, die aus den Straßenbeiträgen finanziert werden? |
| Dabei bitte folgende Zahlen mitliefern: | |
| 1.1 | Bisherige Zuführung zum Haushalt 2022 | |
| 2.1 | Bisherige Abflüsse aus dem Haushalt 2022 | |
| 3.1 | Zeitplan für die Maßnahmen, die aus der letzten Abrechnungsperiode offen sind | |
| 4.1 | Aktualisierter Zeitplan der laufenden Abrechnungsperiode |
| 2. | Wie ist der Sachstand zu den Brückensanierungen laut Prioritätenliste? |
| 3. | Sachstand Radweg entlang der B 49 |
| Die Unterführung in den Gemarkungen Fernwald und Gießen sollen laut der Tageszeitung nicht mehr durchgeführt werden. Hat die Gemeinde Buseck auch Änderungswünsche vorgebracht. Hierbei wäre dringend darauf hinzuwirken, dass die Querung in Höhe Ganseburg erfolgen sollte. |
| 4. | Sachstand Ladesäulen |
| Wie lange sind die Ladesäulen außer Betrieb und wann ist damit zu rechnen die Ladesäulen wieder in Betrieb zu nehmen? | |
| Welche Dienstleister sind angefragt worden? |
Im Jahr 2022 wurden bisher 824.394,47 € an wiederkehrenden Straßenbeiträgen vereinnahmt. Für die laufenden Straßenbaumaßnahmen sind im Jahr 2022 bisher 538.461,28 € an Kosten entstanden. Allerdings liegen noch nicht alle Rechnungen vor.
Aktuell laufen die Planeranfragen für fünf Straßenbaumaßnahmen des Straßenbauprogramms. (Zusätzlich ist die Erschließung des erweiterten Gewerbegebietes Alten Buseck umzusetzen).Sobald die Planeraufträge erteilt wurden werden aufeinander abgestimmte aktualisierte Zeitpläne erstellt.
Die Verwaltung prüft derzeit eine Laufzeitverlängerung des aktuellen Straßenbauprgrammes um 2 Jahre, um die Umsetzung der Maßnahmen durchzuführen. Gründe hierfür sind u.a. eine ausgelastete Bauwirtschaft als auch Materialengpässe. Das Land Hessen beabsichtigt ebenfalls das Investitionsprogramm Hessenkasse um zwei Jahr zu verlängern.
Parallel dazu könnte in diesem Fall die Beitragserhebung ausgesetzt werden. Dies soll sowohl die Umsetzung der Maßnahmen ermöglichen als auch die Bürger in der aktuellen Situation finanziell entlasten. Eine Beratung dieser Angelegenheit könnte dann in der Dezembersitzung der Gemeindevertretung erfolgen.
Da aktuell nicht ausreichend Personal in der Verwaltung zur Verfügung steht sind keine Brückensanierungen erfolgt.
Ursache für die Änderungen der beiden Knotenpunkte im Bereich Fernwald ist das die durchgeführten Verkehrsuntersuchungen eine Bereits vorhandene Verkehrsüberlastung der Knoten ergeben haben. Jetzt noch Unterführungen für den Radverkehr zu bauen und später lichtsignalgeregelte Knotenpunkte aufzubauen wäre wenig sinnvoll. Daher erfolgt die Umplanung der beiden Knoten auf LSA ohne Unterführung.
Im Bereich Buseck gibt es keine Änderungen der Planung daher auch keine Anregungen.
Eine Querung auf Höhe der Ganseburg wurde schon zum Beginn der Planungen geprüft aber ausgeschlossen.
Die Ladesäulen sind vermutlich bis zum Ende des Jahres außer Betrieb. Je nach Anbieter lagen der Gemeindeverwaltung verschiedene Angebote vor. Preislich, als auch bei den Inbetriebnahme Zeitpunkten unterschieden sich die Anbieter teilweise ganz erheblich.
Aus vergaberechtlichen Gründen wird davon abgesehen, die angefragten Dienstleister hier öffentlich bekannt zu machen. Örtliche, bekannte regionale-, als auch überregionale Anbieter wurden angefragt.
Am Montag, dem 17.10.22 wurde im Gemeindevorstand eine Firma mit der Umrüstung der Ladesäulen beauftragt.
Die ersten Säulen sollen abhängig von der Materialverfügbarkeit noch in diesem Jahr wieder in Betrieb gehen.
Es erfolgen Wortmeldungen von Frank Müller und Rolf Schwarz. Frank Müller bittet um Erstellung einer Übersicht hinsichtlich Investitionen, Baumaßnahmen, Planungszeitraum. Projektstand etc.
| 5. | Feststellen der Beschlussfähigkeit |
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Eckhard Neumann, stellt die Beschlussfähigkeit mit 28 von 37 Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern fest. Er verweist auf § 53 HGO.
| 6. | Niederschrift der Sitzung vom 15.09.2022 |
Es sind keine Einwendungen eingegangen.
Der Vorsitzende lässt über die Niederschrift der Sitzung der Gemeindevertretung vom 15.09.2022 abstimmen. Die Niederschrift wird einstimmig angenommen und somit als genehmigt erachtet.
| 7. | Beschluss der Tagesordnung |
| Der Vorsitzende trägt zur Tagesordnung vor: | |
| - TOP 2: | Die Verabschiedung entfällt |
| - TOP 18 | „Lückenschluss Wasserversorgung; Antrag SPD“ soll zurückgezogen werden |
Der Vorsitzende bittet um Zustimmung zur Tagesordnung.
| 8. | Ergebnisse der Elternbefragung in der Bauernhof-Kita | M-11651/2022 |
Berthold Haupt berichtet, dass der Kultur- und Sozialausschuss den Bericht zur Kenntnis genommen hat.
Der Bericht 2022 über die Ergebnisse der Elternbefragung in der Bauernhof-Kita in Großen-Buseck wird zur Kenntnis genommen.
| 9. | Wahl der Vertreter/innen für die Betriebskommission der Gemeindewerke Buseck - Nachwahl wirtschaftlich und technisch erfahrene Person | V-11608/2022 |
Uwe Kühn berichtet aus den Beratungen im HFA. Daniel Astor wurde zur Wahl vorgeschlagen. Er hat sich im HFA vorgestellt. Der HFA hat dem Vorschlag einstimmig zugestimmt und der Gemeindevertretung zur Annahme empfohlen.
Für die Betriebskommission der Gemeindewerke Buseck wird folgende wirtschaftlich und technisch erfahrene Person nachgewählt:
Daniel Astor
| 10. | 2. Nachtrag zum städtebaulichen Vertrag zwischen der Gemeinde Buseck und der IMAXX Projekt-Entwicklungsgesellschaft mbh für die Entwicklung neuer Wohnbauflächen in Alten-Buseck "Am Riegelweg", Großen-Buseck "Auf der Hainerde" und Oppenrod "Rahberg II" | V-11652/2022/1 |
Bürgermeister Ranft erläutert die Vorlage.
Willy Jost verweist auf § 2 Abs. 3 des Vertragsentwurfs. Hier sollte der letzte Satz gestrichen werden. Ebenfalls sollte in § 1 „(nicht Beschlusslage)“ entfernt werden.
Claire Blaschke berichtet aus den Beratungen im Ortsbeirat Oppenrod (einstimmige Zustimmung). Berthold Haupt berichtet aus den Beratungen im Ortsbeirat Großen-Buseck (4 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen).
Gunnar Wagner berichtet über die einstimmige Beschlussempfehlung im BaLU. Uwe Kühn berichtet über die Zustimmung im HFA (6 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen).
| 1. | Dem vorliegenden Vertragsentwurf vom 21.09.2022 eines weiteren Nachtrags zum Städtebaulichen Vertrag und Erschließungsvertrag vom 25.08.2014 zwischen der Gemeinde Buseck und der IMAXX Projekt-Entwicklungsgesellschaft mbH wird zugestimmt. |
| 2. | Die Änderung der Verkaufspreise für die erschlossenen Baugrundstücke inkl. Erdwärmekörben mit Ausnahme von Geschosswohnbauflächen in Großen-Buseck „Auf der Hainerde, 2. Bauabschnitt“ mit 223,- €/m2 und im Baugebiet Oppenrod „Rahberg II“ mit 239,- €/m2 wird zugestimmt. Die Geschosswohnbauflächen in den Baugebieten Hainerde II und Rahberg II werden im Bieterverfahren vermarktet. |
| 3. | Im Baulandpreis nicht enthalten sind die Kosten für die vorverlegten Hausanschlüsse. Hierfür werden zusätzlich je Hausanschluss 7.500,- € den Grundstückskäufern berechnet. |
| 4. | Die Wärmeerzeugung der Gebäude erfolgt durch die vorverlegten Erdwärmekörbe. Im Bereich der Mehrfamilienhäuser kann die Wärmeerzeugung durch eine Kombination aus Erdwärmekörben und einer „Hybrid-Wärmepumpe“ erfolgen. |
Im Vertragsentwurf werden folgende Korrekturen vorgenommen:
- in § 1 wird „(nicht Beschlusslage)“ entfernt
- in § 2 Abs. 3 wird der letzte Satz gestrichen
| Ergebnis wie angegeben | Ja 27 | Enthaltung 1 |
| 11. | Bebauungsplan Nr. 1.37 "Solarpark Auf der Eselsweide“ sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich Bauleitplanung der Gemeinde Buseck, Gemarkung Großen-Buseck | V-11641/2022 |
Bürgermeister Ranft erläutert die Vorlage.
Berthold Haupt berichtet über die einstimmige Zustimmung des Ortsbeirates Großen-Buseck zur Vorlage.
Katharina Habenicht verweist auf eine Ergänzung in der Beschlussfassung gemäß Beschlussempfehlung des BaLU. Gunnar Wagner berichtet über die einstimmige Beschlussempfehlung im BaLU.
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB)
| (1) | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Buseck beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Auf der Eselsweide“ sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich in der Gemarkung Großen-Buseck. |
| (2) | Der Geltungsbereich umfasst den auf der beiliegenden Übersichtskarte abgegrenzten Bereich, Flurstücke: 234-245, 295tlw., 296, 297 und 298tlw., in der Flur 22 in der Gemarkung Großen-Buseck. |
| (3) | Planziel ist die Ausweisung eines Sondergebietes im Sinne § 11 Abs.2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) für Anlagen (Fotovoltaikanlagen), die der Nutzung von Sonnenenergie dienen. Auf Ebene des Flächennutzungsplanes werden entsprechend Sonderbauflächen (§ 1 Abs.1 Nr.4 BauNVO) dargestellt. Ziel der Planung ist die Errichtung eines Solarparks, um eine nachhaltige Energieversorgung aufzubauen, die für den angrenzenden lw. Hof und primär für die Einspeisung ins öffentliche Netz dienen soll. Die Belange von Natur und Landschaft sind gemäß § 1a BauGB im Rahmen der Bauleitplanung zu behandeln. Neben der Ausweisung von Bauflächen werden grünordnerische Maßnahmen im Plangebiet festgesetzt, um den Eingriff in Natur und Landschaft zu minimieren. Die Ziele gelten analog für die Änderung des Flächennutzungsplanes. |
| (4) | Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan und die FNP-Änderung ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. |
| (5) | Gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB wird eine Umweltprüfung für die Bauleitplanverfahren durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. |
| (6) | Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB wird durch Auslegung der Planung in der Gemeindeverwaltung durchgeführt. Gleichzeitig werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB am Verfahren beteiligt. |
| (7) | Die Unterrichtung nach § 3 Abs.1 und § 4 Abs.1 BauGB erfolgt gemäß den Vorgaben des BauGB und dient im Hinblick auf die Ermittlung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB, die dann im Umweltbericht dokumentiert und öffentlich ausgelegt wird. |
Im nächsten Verfahrensschritt soll eine Visualisierung der Planung vorgestellt werden.
| 12. | Bebauungsplan Nr. 10 "Flößerweg", Ortsteil Alten-Buseck, Neuaufstellung der 2. Änderung | V-11618/2022 |
Bürgermeister Ranft erläutert den Sachverhalt.
Der Ortsbeirat Alten-Buseck wird gehört.
Gunnar Wagner berichtet aus den Beratungen im BaLU. Die Vorlage wurde mehrheitlich abgelehnt.
Die Gemeindevertretung beschließt:
a) Änderung der zulässigen Nutzung
| 1. | Für den unbebauten Bereich des Gewerbegrundstückes wird eine offene Bauweise festgesetzt. |
| 2. | Die textliche Festsetzung Nr. 1.1 wird wie folgt geändert (die Änderungen sind gestrichen bzw. unterstrichen dargestellt): |
| „………………Transportunternehmen und Logistikbetriebe, die nur die organisatorische und operative Verantwortung für Verfahrensschritte des Warenverkehrs einschließlich der Lagerung und des Transportes von Gütern tragen, sind nicht zulässig. | |
| Die Logistikflächen sind nur in gewerblich genutzten Gebäuden/Hallen zulässig. | |
| Sie dürfen nur maximal 20 % dieser Grundfläche umfassen. | |
| Es sind keine Lagerflächen von Gewerbetrieben zulässig, die nicht am Standort gewerblich tätig sind. | |
| Im Gewerbegebiet mit Index 2 sind Lagerflächen nur von Gewerbebetrieben zulässig. Sie müssen im Gewerbegebiet Flößerweg, Alten-Buseck, gewerblich tätig sein. | |
| Im Erdgeschoss des Gewerbegebietes mit Index 1 sind Lagerflächen nur von Gewerbebetrieben zulässig. Sie müssen im Gewerbegebiet Flößerweg, Alten-Buseck, gewerblich tätig sein. | |
| Oberhalb des Erdgeschosses des Gewerbegebiets mit Index 1 sind Lagerflächen uneingeschränkt zulässig. | |
| Definition Logistikflächen: | |
| Flächen, auf denen Waren für den Transport gelagert werden. | |
| Flächen, die für Waren genutzt werden, die weiterverarbeitet bzw. verbraucht werden sollen, sind hiervon ausgenommen. Diese Lagerflächen sind uneingeschränkt zulässig……………..“ |
b) Beschluss für die 2. öffentliche Auslegung
Die Gemeindevertretung beschließt, den o. g. Bebauungsplan mit allen erforderlichen Unterlagen unter Berücksichtigung des unter Punkt a gefassten Beschlusses sowie der am 07.04.2022 zu diesem Bebauungsplan gefassten Beschlüsse erneut öffentlich auszulegen sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die von den Änderungen betroffen sind, von der Auslegung zu benachrichtigen.
Es werden nur Anregungen zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen zugelassen.
Der Zeitraum der öffentlichen Auslegung wird auf zwei Wochen verkürzt.
| Ergebnis wie angegeben | Nein 25 | Enthaltung 3 |
| 13. | Kenntnisnahme der REDUZIERTEN Planung und Beschluss über entstehende Mehrkosten für den Kunstrasenplatz in Beuern, Überplanmäßige Ausgabe | V-11616/2022/2 |
Bürgermeister Ranft erläutert die Vorlage.
Norbert Weigelt berichtet aus den Beratungen im Ortsbeirat Beuern. Gunnar Wagner berichtet aus den Beratungen im BaLU. Uwe Kühn berichtet aus den Beratungen im HFA.
Es erfolgen Wortmeldungen von Ute Wagner und Kornelia Steller-Naß.
| 1. | Die Gemeindevertretung nimmt die „minimale“ Kostenschätzung (Variante 2) in Höhe von 1.435.423,22 € ebenso zur Kenntnis, wie die Kostenschätzung (Variante 1) in Höhe von 1.480.774,72 €, die zusätzliche „sinnvolle“ Maßnahmen enthält. |
| 2. | Die Gemeindevertretung beschließt die Umsetzung der Maßnahmen nach Kostenschätzung Nr. 1 Vorentwurf bereinigt, Variante 1: Spielfeld vergrößert 105 x 65m ohne Aufkantung, ohne Laufbahn, ohne Weitsprunggrube“ zu Gesamtkosten von 1.607.419,47 €. |
| Die Möglichkeit der baulichen Umsetzbarkeit für weitere Sportanlagen des ersten Entwurfes soll für die Zukunft bestehen bleiben. | |
| 3. | Zur Umsetzung der Maßnahme werden die zusätzlichen Mehrkosten in Höhe von 775.000,00 € bewilligt und sind in den Entwurf für den Haushaltsplan 2023 einzustellen. |
| 4. | Die Nutzung des Beachvolleyballfeldes soll weiterhin ohne Einschränkungen möglich sein. |
| 5. | Standorte und Bedürfnisse der Erweiterungen für den Freizeitbereich sollen in Zusammenarbeit mit dem Kinder- und Jugendbeirat und der Bauabteilung erfolgen. |
| 6. | Zusätzlich soll im Umfeld des Kunstrasenplatzes eine offen zugängliche Kinderspielfläche (z.B. Soccer-Court) entstehen. Die Haushaltsmittel zur Umsetzung dieser Maßnahme in Höhe von 50.000 € sind ebenfalls in den Entwurf für den Haushaltsplan 2023 einzustellen. |
| Ergebnis wie angegeben | Ja 25 | Nein 3 |
| 14. | Brandschutzangelegenheiten Projekt: Feuerwehrhäuser in Alten-Buseck und Trohe, weiteres Vorgehen | B-11619/2022 |
Die Ortsbeiräte Trohe und Alten-Buseck werden gehört. Marco Deibel berichtet, dass der Ortsbeirat Trohe noch nicht dazu beraten hat. Kornelia Steller-Naß berichtet, dass der Ortsbeirat Alten-Buseck Kenntnis genommen hat.
Gunnar Wagner berichtet aus den Beratungen im BaLU (einstimmige Zustimmung).
Es erfolgen Wortmeldungen von Norbert Weigelt, Frank Müller, Gunnar Wagner und Willy Jost.
Ausgehend aus dem durch die Gemeindevertretung beschlossenen Bedarfs- und Entwicklungsplan für die Feuerwehren der Gemeinde Buseck wird der Gemeindevorstand wie folgt beauftragt:
| 1. | Für die Feuerwehrhäuser Alten-Buseck und Trohe ist im Rahmen einer Machbarkeitsstudie der notwendige Raumbedarf nach den geltenden gesetzlichen und sonstigen Vorschriften und Rahmenbedingungen und die sich daraus ergebenden Investitionskosten, Zuwendungen und mögliche Erlöse aus dem Verkauf der Liegenschaften festzustellen. |
| 2. | Es sind bei der Machbarkeitsstudie folgende Varianten für |
| a) Sanierung im Bestand | |
| b) Neubau getrennt im Ort | |
| c) Neubau an einem gemeinsamen Standort | |
| incl. Standortvorschläge gegenüberzustellen. | |
| 3. | Gemeinsam mit den betroffenen Feuerwehrangehörigen aus Alten-Buseck und Trohe ist unter Beteiligung des Kreisfeuerwehrverbandes Gießen, dem Kreisbrandinspektor und der Arbeitsgruppe Feuerwehr eine Standortentscheidung als Empfehlung zu erarbeiten, die als Grundlage für eine Entscheidung des Gemeindevorstandes und der Gemeindevertretung dienen soll. Der Ortsbeirat ist ebenfalls entsprechend anzuhören. |
| 4. | Spätestens in der letzten Sitzung der Gemeindevertretung im Jahr 2022 soll eine Projektentscheidung der Gemeindevertretung zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden. |
Abstimmungsergebnis: Ergebnis wie angegeben Ja 27 Enthaltung 1
| 15. | Bebauungsplan Nr. 2.26 "Mittelsmühle" im Ortsteil Trohe (Gemarkung Alten-Buseck) | V-11620/2022 |
| . | Änderungsantrag der SPD-Fraktion: Bebauungsplan Nr. 2.26 "Mittelsmühle" im Ortsteil Trohe (Gemarkung Alten-Buseck) | A-11648/2022 |
Marco Deibel berichtet aus den Beratungen im Ortsbeirat Trohe (5 Ja-Stimmen). Eric Richter-Belloff berichtet aus den Beratungen im Ortsbeirat Alten-Buseck (5 Ja-Stimmen).
Gunnar Wagner berichtet aus den Beratungen im BaLU (einstimmige Zustimmung). Der Änderungsantrag wurde in die Vorlage eingearbeitet.
| a) | Aufstellungs- und Änderungsbeschluss gemäß §2 Abs. 1 |
| b) | Veränderungssperre gemäß §§ 14 und 16 BauGB |
| a) | Aufstellungsbeschluss gemäß §2 Abs. 1 |
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Buseck beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2.26 „Mittelsmühle“ im Ortsteil Trohe (Gemarkung Alten-Buseck) (Bebauungsplan der Innenentwicklung)
Mit der vorliegenden Planskizze wird in die Bebauungspläne Nr. 5.5 „Ortslage Trohe“ und B-Plan Nr. 6 „Bei der Mittelsmühle“ eingegriffen. Mit der Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr 2.26 „Mittelsmühle“ im Ortsteil Trohe (Gemarkung Alten-Buseck) soll eine behutsame Nachverdichtung erfolgen. Für das Gebiet Reiterhof Mittesmühle besteht städtebaulicher Handlungsbedarf, da in diesem Gebietsbereich lediglich die Anzahl der Vollgeschosse (II), Grundflächenzahl (GRZ 0,6) und Geschossflächenzahl (GFZ 1,2) geregelt sind. Durch diese wenigen Vorhaben kann es bei bestimmten Rahmenbedingungen und Bauvorhaben zu städtebaulichen Fehlentwicklungen kommen. Damit dieses nicht geschieht, soll die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2.26 „Mittelsmühle“ im Ortsteil Trohe (Gemarkung Alten-Buseck) mit den Festsetzungen wie z.B. Wohneinheiten, Anpassungen zum Maß der baulichen Nutzung und der Höhe baulicher Anlagen erfolgen. Hierdurch wird der Bereich einer städtebaulichen vertretbaren Ordnung, Sicherheit, Entwicklung und Nachverdichtung zugeführt.
Die Abgrenzung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes geht aus der Übersichtskarte hervor, die Bestandteil dieses Beschlusses ist. Im Einzelnen sind vom Geltungsbereich folgende Flurstücke erfasst: Gemarkung Alten-Buseck, Flur 9, Flurstück 218/4, 218/7, 240/2, 218/8, 140/5, 329/2, 212, 210/8, 211/4, 210/9, 210/7 und teilweise 321 bzw. 209/1. Die Fläche des Landschaftsschutzgebietes ist aus dem Geltungsbereich herauszunehmen.
Der Aufstellungs- und Änderungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Die Gemeindevertretung beschließt die Neuausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes i.S.d. § 4 BauNVO in diesem Bereich, sowie die notwendigen Maßnahmen zum (Arten-) Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Planung, welche zur Erstellung des Bebauungsplanes notwendig werden.
Die Gemeindevertretung beschließt die erforderliche Umweltprüfung i.S. des § 2 Abs.4 BauGB für das o.g. Bauleitplanverfahren, sowie die Integrierung des Umweltberichtes gemäß § 2a BauGB in die Begründung des Bebauungsplanes bzw. der FNP-Änderung.
Sämtliche Kosten des Verfahrens trägt der Investor/Vorhabenträger.
Mit dem Investor/Vorhabenträger ist ein städtebaulicher Vertrag zu schließen.
Die Bauplatzvergaberichtlinie der Gemeinde Buseck (in Erstellung) ist bei der Vermarktung der Grundstücke durch den Investor anzuwenden. Eine entsprechende Regelung ist in den städtebaulichen Vertrag aufzunehmen.
| b) | Veränderungssperre gemäß §§ 14 und 16 BauGB |
Auf Grundlage der §§ 14 und 16 BauGB wird zur Sicherung der Planung folgende Veränderungssperre als Satzung beschlossen:
| 1. | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Buseck hat gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 2.26 „Mittelsmühle“ im Ortsteil Trohe (Gemarkung Alten-Buseck) beschlossen. Zur Sicherung der Planung wird hiermit eine Veränderungssperre erlassen. Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre entspricht dem räumlichen Geltungsbereich des genannten Bebauungsplanes entsprechend der Anlage, die Bestandteil dieses Beschlusses ist. |
| 2. | Die Abgrenzung des Geltungsbereiches der Veränderungssperre ist der beiliegenden Übersichtskarte zu entnehmen und beschränkt sich auf die folgenden Flurstücke: Gemarkung Alten-Buseck, Flur 9, Flurstücke 218/4, 218/7, 240/2, 218/8, 210/5, 329/2, 212, 210/8, 211/4, 210/9, 210/7 und teilweise 327 bzw. 209/1. |
| 3. | In dem von der Veränderungssperre betroffenen Gebiet dürfen Vorhaben i.S. § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden, erhebliche oder wesentliche wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden. |
| 4. | Vorhaben i.S. § 29 BauGB |
| a) | Vorhaben, die die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen zum Inhalt haben und die einer bauaufsichtlichen Genehmigung oder Zustimmung bedürfen oder die der Bauaufsichtsbehörde angezeigt werden müssen, oder über die in einem anderen Verfahren (z.B. Bundesimmissionsschutzgesetz) entschieden wird; | |
| b) | Aufschüttungen und Abgrabungen größeren Umfangs sowie Ausschachtungen, Ablagerungen einschl. Lagerstätten, auch wenn sie keine Vorhaben nach a) sind; | |
| Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden. | ||
| Vorhaben, die vor Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten (genehmigten oder zulässigen) Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt. | ||
| Die Veränderungssperre tritt am Tage der ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft. Sie tritt nach Ablauf von 2 Jahren, dem Tag der Bekanntmachung gerechnet, außer Kraft. Sie tritt auf jeden Fall außer Kraft, sobald und soweit die Bauleitplanung rechtsverbindlich abgeschlossen ist. |
| 16. | Energetische, nachhaltige und innovative Sanierung und Modernisierung der Sporthallen; Antrag CDU | A-11666/2022 |
Frank Müller begründet den Antrag.
Eric Richter-Belloff berichtet aus den Beratungen im Ortsbeirat Alten-Buseck (keine Zustimmung). Norbert Weigelt berichtet aus den Beratungen im Ortsbeirat Beuern (mehrheitliche Zustimmung).
Gunnar Wagner berichtet aus den Beratungen im BaLU (Einstimmig).
Der Gemeindevorstand wird beauftragt für die Sporthallengebäude in der Gemeinde Buseck, insbesondere die Harbig-Halle in Alten-Buseck und die Willy-Czech-Halle in Beuern werden im Rahmen der Fördermaßnahmen und Förderprogramme des Bundes und des Landes Hessen mit dringend notwendigen Maßnahmen zur energetischen Sanierung und zur Modernisierung geplant und entsprechend zur Förderung beantragt.
Die bereits gefassten Beschlüsse der Gemeindevertretung zur Sanierung und Modernisierung der beiden Sporthallengebäude in Alten-Buseck und Beuern werden erneut bekräftigt und die Umsetzung wird unter Beteiligung der Ortsbeiträte und der Ortsvereine nunmehr umgesetzt.
Der Gemeindevertretung sind die erforderlichen Kosten für die vorgenannte Sanierung und Modernisierung zu den Haushaltsberatungen zum Haushalt 2023 zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen und zu veranschlagen.
| Ergebnis wie angegeben | Ja 27 | Enthaltung 1 |
| 17. | Energiewende in Buseck; Errichtung von Photovoltaikanlagen in der Gemeinde Buseck; Antrag CDU | A-11667/2022 |
Frank Müller begründet den Antrag.
Gunnar Wagner berichtet aus den Beratungen im BaLU (7 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen).
Claire Blaschke berichtet aus den Beratungen im Ortsbeirat Oppenrod (Zustimmung). Eric Richter-Belloff berichtet aus den Beratungen im Ortsbeirat Alten-Buseck (Kenntnisnahme). Norbert Weigelt berichtet aus den Beratungen im Ortsbeirat Beuern (keine Abstimmung). Berthold Haupt berichtet aus den Beratungen im Ortsbeirat Großen-Buseck (6 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme).
Es erfolgt eine Wortmeldung von Uwe Kühn.
Katharina Habenicht stellt den Antrag, den Außenbereich aus dem Beschlusstext herauszunehmen.
Es erfolgen Wortmeldungen von Frank Müller und Willy Jost.
Luana Sommer beantragt eine Sitzungsunterbrechung von 5 Minuten. Die Sitzung wird um 22:08 unterbrochen. Um 22:17 nimmt der Vorsitzende die Sitzung wieder auf.
Es erfolgen Wortmeldungen von Uwe Kühn und Erhard Reinl.
Über den Antrag der CDU-Fraktion unter Berücksichtigung des Änderungsantrages von Frau Habenicht, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, wird abgestimmt.
| Ergebnis wie angegeben | Ja 5 | Nein 15 | Enthaltung 8 |
| 18. | Zurückgezogen: Lückenschluss Wasserversorgung; Antrag SPD | A-11675/2022 |
Der Antrag der SPD-Fraktion wurde zurückgezogen.
| 19. | Energetische Optimierung gemeindeeigener Liegenschaften; Antrag SPD | A-11676/2022 |
Gunnar Wagner berichtet über die einstimmige Beschlussempfehlung im BaLU.
Die SPD-Fraktion der Gemeindevertretung Buseck beantragt:
Die Gemeindevertretung möge beschließen, dass alle Heizkörper und Fußbodenheizungen auf ein einheitliches System zur Fern- und Zeitsteuerung umgerüstet werden.
Hohe Priorität sollen dabei die nur zeitweise genutzten Räume wie Thalsches Rathaus, Brandsburg, etc. haben.
| Ergebnis wie angegeben | Ja 27 | Enthaltung 1 |