hier: Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Gemeindevertretung Buseck hatte in ihrer Sitzung am 17.06.2021 beschlossen, die rechtskräftigen Bebauungspläne in Alten-Buseck, in denen für Wohngebäude die maximale Zahl der zu zulässigen Wohngebäude nicht bzw. nicht eindeutig festgesetzt ist, zu ändern (Aufstellungsbeschluss). Dieser Beschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
In ihrer Sitzung am 14.09.2023 hat die Gemeindevertretung den Entwurf des auf Grundlage des Aufstellungsbeschlusses ausgearbeiteten Änderungs-Bebauungsplans Nr. 2.28 „Wohneinheiten Teilbereich Alten-Buseck“ gebilligt und die Durchführung des Beteiligungsverfahrens beschlossen.
Ziel und Inhalt des Änderungsplanes ist die Aufnahme einer klarstellen Festsetzung zur Zahl zulässiger Wohnungen in den in seinem Geltungsbereich liegenden Grundstücke. Alle anderen Festsetzungen bleiben unberührt, insbesondere die Bestimmungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung und zu den Grundflächen, die überbaut werden dürfen, sind nicht Gegenstand des Änderungsverfahrens.
Der Geltungsbereich des Änderungs-Bebauungsplans Nr. 2.28 „Wohneinheiten Teilbereich Alten-Buseck“ umfasst die Gebiete der der in der Ortslage bestehenden Bebauungspläne, die Wohnbebauung zulassen:
Mit der Aufnahme der klarstellenden Festsetzung zur Regelung zulässiger Wohnungszahlen wird nicht in das grundsätzliche Interessengeflecht der städtebaulichen Planung eingegriffen. Die Planänderung berührt die mit den bestehenden Bebauungsplänen definierten Grundzüge der Planung nicht, sie wird nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt.
Die Planunterlagen sind in das Internet eingestellt und können über die Homepage der Gemeinde Buseck eingesehen und heruntergeladen werden. Bitte folgen Sie dem Pfad
https://www.buseck.de/bauleitplanverfahren/index.asp.
Die Planunterlagen sind auf dem zentralen Internetportal des Landes unter https://bauleitplanung.hessen.de eingestellt.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen in der genannten Frist während der Servicezeiten der Verwaltung im Rathaus der Gemeinde Buseck, Ernst-Ludwig-Straße 15,35418 Buseck, 2. Obergeschoss, im Flur vor Zimmer 25, öffentlich ausgelegt.
Die Vorbereitung und Durchführung der gesetzlichen Beteiligungsschritte wurde einem privaten Planungsbüro (Einschaltung eines Dritten gemäß § 4b Baugesetzbuch) übertragen.
Die Planunterlagen sind auch auf der Homepage des mit der Planbearbeitung beauftragten Büros eingestellt und können auch dort eingesehen werden. Bitte folgen Sie dem Pfad
www.kubus-group.com Stadtplanung Aktuelle Beteiligungsverfahren.
Übersichtskarte: Lage des Geltungsbereichs des Änderungs-Bebauungsplans Nr. 2.28 „Wohneinheiten Teilbereich Alten-Buseck“