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Busecker Nachrichten
Ausgabe 45/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Änderungs-Bebauungsplan Nr. 2.28 „Wohneinheiten Teilbereich Alten-Buseck“

Bauleitplanung der Gemeinde Buseck

Änderungs-Bebauungsplan Nr. 2.28 „Wohneinheiten Teilbereich Alten-Buseck“

hier: Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Gemeindevertretung Buseck hatte in ihrer Sitzung am 17.06.2021 beschlossen, die rechtskräftigen Bebauungspläne in Alten-Buseck, in denen für Wohngebäude die maximale Zahl der zu zulässigen Wohngebäude nicht bzw. nicht eindeutig festgesetzt ist, zu ändern (Aufstellungsbeschluss). Dieser Beschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

In ihrer Sitzung am 14.09.2023 hat die Gemeindevertretung den Entwurf des auf Grundlage des Aufstellungsbeschlusses ausgearbeiteten Änderungs-Bebauungsplans Nr. 2.28 „Wohneinheiten Teilbereich Alten-Buseck“ gebilligt und die Durchführung des Beteiligungsverfahrens beschlossen.

Ziel und Inhalt des Änderungsplanes ist die Aufnahme einer klarstellen Festsetzung zur Zahl zulässiger Wohnungen in den in seinem Geltungsbereich liegenden Grundstücke. Alle anderen Festsetzungen bleiben unberührt, insbesondere die Bestimmungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung und zu den Grundflächen, die überbaut werden dürfen, sind nicht Gegenstand des Änderungsverfahrens.

Der Geltungsbereich des Änderungs-Bebauungsplans Nr. 2.28 „Wohneinheiten Teilbereich Alten-Buseck“ umfasst die Gebiete der der in der Ortslage bestehenden Bebauungspläne, die Wohnbebauung zulassen:

  • Bebauungsplan „Am Boxacker“ vom 05.02.2010
  • Bebauungsplan „Am Holzpfad“ vom 30.07.1984
  • Bebauungsplan „Im kleinen Feldchen“ vom 14.08.1973
  • Bebauungsplan „Jahnstraße“ vom 12.09.1975
  • Bebauungsplan „Ortslage Alten-Buseck“ vom 09.03.1992
  • Bebauungsplan „Ortslage Alten-Buseck“, 1. Änderung vom 03.07.2009
  • Bebauungsplan „Ortslage Alten-Buseck“, 3. Änderung vom 04.09.2020
  • Bebauungsplan „Pfarrwiesen - Alten-Buseck“ vom 08.04.1994
  • Bebauungsplan „Riegelweg - Hainstraße“ vom 15.04.1976
  • Bebauungsplan „Riegelweg - Hainstraße“, 1. Änderung vom 13.03.1992
  • Bebauungsplan „Rinnerborn - Friedensstraße - In den Gräben - Wiesenstraße“ vom 01.12.1975
  • Bebauungsplan „Südhang“ vom 19.01.1972
  • Bebauungsplan „Südhang“, 1. Änderung vom 27.06.1986
  • Bebauungsplan „Südhang“, 3. Änderung vom 10.03.2017
  • Bebauungsplan „Weidenstraße“ vom 07.09.1976

Mit der Aufnahme der klarstellenden Festsetzung zur Regelung zulässiger Wohnungszahlen wird nicht in das grundsätzliche Interessengeflecht der städtebaulichen Planung eingegriffen. Die Planänderung berührt die mit den bestehenden Bebauungsplänen definierten Grundzüge der Planung nicht, sie wird nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung zu dem Änderungs-Bebauungsplan Nr. 2.28 „Wohneinheiten Teilbereich Alten Buseck“ wird in Form der Offenlage des Planentwurfs und seiner Begründung in der Zeit von Montag, den 20. November 2023 bis einschließlich Freitag, den 22. Dezember 2023 durchgeführt.

Die Planunterlagen sind in das Internet eingestellt und können über die Homepage der Gemeinde Buseck eingesehen und heruntergeladen werden. Bitte folgen Sie dem Pfad

https://www.buseck.de/bauleitplanverfahren/index.asp.

Die Planunterlagen sind auf dem zentralen Internetportal des Landes unter https://bauleitplanung.hessen.de eingestellt.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen in der genannten Frist während der Servicezeiten der Verwaltung im Rathaus der Gemeinde Buseck, Ernst-Ludwig-Straße 15,35418 Buseck, 2. Obergeschoss, im Flur vor Zimmer 25, öffentlich ausgelegt.

Die Vorbereitung und Durchführung der gesetzlichen Beteiligungsschritte wurde einem privaten Planungsbüro (Einschaltung eines Dritten gemäß § 4b Baugesetzbuch) übertragen.

Die Planunterlagen sind auch auf der Homepage des mit der Planbearbeitung beauftragten Büros eingestellt und können auch dort eingesehen werden. Bitte folgen Sie dem Pfad

www.kubus-group.com Stadtplanung Aktuelle Beteiligungsverfahren.

Übersichtskarte: Lage des Geltungsbereichs des Änderungs-Bebauungsplans Nr. 2.28 „Wohneinheiten Teilbereich Alten-Buseck“