Gemeinde Buseck
-Wahlleiterin-
Gemäß § 34 Abs. 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung vom 07. März 2005 (GVBl. 2005 I S. 197) stelle ich fest:
An die Stelle des Mitglieds des am 14.03.2021 neu gewählten Ortsbeirats des Ortsbezirks Beuern, Herr Maik Nachtigall, der auf sein Mandat verzichtet hat, rückt gem. § 34 KWG als nächster noch nicht berufener Bewerber mit den meisten Stimmen des Wahlvorschlags Nr. 3 Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) –
als Mitglied des Ortsbeirats nach.
Gegen diese Feststellung sind die Rechtsmittel der §§ 25 bis 27 dese Hessischen Kommunalwahlgesetzes gegeben.
35418 Buseck, 01.11.2023