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Busecker Nachrichten
Ausgabe 45/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Nachrücken in den Ortsbeirat Beuern

Gemeinde Buseck

-Wahlleiterin-

Nachrücken in den Ortsbeirat des Ortsbezirks Beuern

Gemäß § 34 Abs. 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung vom 07. März 2005 (GVBl. 2005 I S. 197) stelle ich fest:

An die Stelle des Mitglieds des am 14.03.2021 neu gewählten Ortsbeirats des Ortsbezirks Beuern, Herr Maik Nachtigall, der auf sein Mandat verzichtet hat, rückt gem. § 34 KWG als nächster noch nicht berufener Bewerber mit den meisten Stimmen des Wahlvorschlags Nr. 3 Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) –

Herr Erhard Goltze

als Mitglied des Ortsbeirats nach.

Gegen diese Feststellung sind die Rechtsmittel der §§ 25 bis 27 dese Hessischen Kommunalwahlgesetzes gegeben.

35418 Buseck, 01.11.2023

gez.
S c h i n d l e r
Besondere Wahlleiterin