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Busecker Nachrichten
Ausgabe 45/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Nachrückerin Gemeindevertretung

Nachrücken in die Gemeindevertretung der Gemeinde Buseck

Gemäß § 34 Abs. 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung vom 07. März 2005 (GVBl. 2005 I S. 197) stelle ich fest:

An die Stelle des Mitglieds der am 14.03.2021 neu gewählten Gemeindevertretung der Gemeinde Buseck, Herrn Markus Spitzner, der auf sein Mandat mit sofortiger Wirkung verzichtet hat, Frau Luise Böttcher, die aufgrund ihrer Mitgliedschaft im Gemeindevorstand am Nachrücken gehindert ist und Herr Tassilo Köhler, der bei der Nachfolge unberücksichtigt bleibt, rückt gem. § 34 KWG als nächste noch nicht berufene Bewerberin mit den meisten Stimmen des Wahlvorschlags Nr. 2 Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Frau Jutta Oerter

als Gemeindevertreterin in die Gemeindevertretung der Gemeinde Buseck nach.

Gegen diese Feststellung sind die Rechtsmittel der §§ 25 bis 27 des Hessischen

Kommunalwahlgesetzes gegeben.

35418 Buseck, 03.11.2025

gez.
Schindler
Besondere Wahlleiterin