I. | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Buseck hat in ihrer Sitzung am 26.09.2024 folgenden Beschluss gefasst: |
Der geprüfte Jahresabschluss der Gemeinde Buseck zum 31.12.2018 wird festgestellt. Die Vermögensrechnung (Bilanz) zum 31.12.2018 schließt mit einer Bilanzsumme in Höhe von 89.061.656,81 € ab. Das Jahresergebnis weist zum Abschlussstichtag einen Jahresüberschuss in Höhe von 2.245.138,42 € aus und teilt sich wie folgt auf:
| - Ordentliches Ergebnis | 1.341.034,58 € |
| - Außerordentliches Ergebnis | 904.103,84 € |
Der Finanzmittelbestand beläuft sich zum 31.12.2018 auf insgesamt 13.085.115,29 €.
Dem Gemeindevorstand der Gemeinde Buseck wird gemäß § 114 Abs.1 HGO für das Jahr 2018 Entlastung erteilt. Der Jahresabschluss ist gemäß § 114 Abs. 2 HGO sowie der Beschluss hierüber als auch die Entlastung des Gemeindevorstands öffentlich bekannt zu machen und an sieben Tagen öffentlich auszulegen.
Der Jahresüberschuss (Gewinn) beim ordentlichen Ergebnis in Höhe von 1.341.034,58 € wird zur der Bilanzposition „Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren“ zugeführt. Der Jahresüberschuss (Gewinn) beim außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 904.103,84 € wird der Bilanzposition „Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren“ zugeführt.
II. | Hinweis auf die öffentliche Auslegung |
Der Jahresabschluss und der Rechenschaftsbericht der Gemeinde Buseck für das Haushaltsjahr 2018 wird gem. § 114 Abs. 2 HGO in der Zeit vom
Montag, dem 18. November 2024
bis einschließlich
Dienstag, dem 26. November 2024,
während der allgemeinen Dienststunden der Gemeindeverwaltung in 35418 Buseck, „Busecker Schloss“, Ernst-Ludwig-Straße 15, Zimmer 20, öffentlich ausgelegt.
Buseck, 05. November 2024