Amt für Bodenmanagement Marburg
- Flurbereinigungsbehörde -
Robert-Koch-Straße 17, 35037 Marbrug
Telefon: + 49 (611) 535 3261
Fax: + 49 (611) 327 605 700
E-Mail: info.afb-marburg@hvbg.hessen.de
Gz.: 2-MR-05-22-70-01-B-0004#009
Flurbereinigungsverfahren Treis-Allendorf-Lumda
Verfahrens-Nr.: VF 2270
Im Flurbereinigungsverfahren Treis-Allendorf-Lumda werden die Ergebnisse der Wertermittlung gemäß § 32 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) in der derzeit geltenden Fassung wie folgt festgestellt:
Die Ergebnisse der Wertermittlung werden so festgestellt, wie sie im Anhörungstermin am Montag, den 23. Juni 2025, im Bürgerhaus Allendorf (Lumda), Bahnhofstraße 16, 35469 Allendorf (Lumda) erläutert worden sind und am Dienstag, den 17. Juni 2025, im Bürgerhaus Allendorf (Lumda), ausgelegen haben.
Die Ergebnisse der Wertermittlung (Wertermittlungskarte und Wertermittlungsrahmen) sind den Beteiligten in einem Anhörungstermin erläutert worden und haben zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegen.
Es wurden keine begründeten Einwendungen vorgebracht.
Daher sind die Voraussetzungen für die Feststellung der Wertermittlungsergebnisse gegeben und dementsprechend sind die Ergebnisse festzustellen.
Diese Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung wird in den Flurbereinigungsgemeinden Stadt Staufenberg und Stadt Allendorf (Lumda), sowie in den angrenzenden Gemeinden Buseck, Rabenau, Ebsdorfergrund, Fronhausen und der Stadt Lollar öffentlich bekannt gemacht. Darüber hinaus ist die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung über die Internetadresse www.hvbg.hessen.de/VF2270 abrufbar.
Gegen die Wertermittlungsfeststellung kann innerhalb eines Monats Widerspruch erhoben werden beim
Amt für Bodenmanagement Marburg
- Flurbereinigungsbehörde -
Robert-Koch-Straße 17, 35037 Marburg
oder bei der
Spruchstelle für Flurbereinigung
beim Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation
Schaperstraße 16, 65195 Wiesbaden.
Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden. Der Lauf der Widerspruchsfrist beginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung.
Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter der Internetadresse https://hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden.
Marburg, den 03. November 2025
(LS)