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Busecker Nachrichten
Ausgabe 47/2022
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Stellenausschreibung Fachkraft für Wasserversorgungstechnik (m/w/d)

Die Gemeinde Buseck

sucht für den Eigenbetrieb

„Gemeindewerke Buseck“

zum nächstmöglichen Zeitpunkt

eine/n Fachkraft für Wasserversorgungstechnik (m/w/d)

in Vollzeit

Es handelt sich hierbei um eine unbefristete Stelle mit einer durchschnittlichen Wochenarbeitszeit von 39 Stunden.

Die Gemeindewerke Buseck sind ein Eigenbetrieb der Gemeinde Buseck. Wir Versorgen ca. 13.000 Einwohner in 5 Ortsteilen mit Trinkwasser. Dafür unterhalten wir ein ca. 80 km großes Trinkwasserleitungsnetz mit 2 Quellen, 2 Brunnen, und 5 Hochbehältern.

Ihre Aufgaben:
  • Bedienung, Wartung und Instandhaltung aller Wasserversorgungsanlagen und ihre Überwachung mittels Fernwirkanlage. Dies schließt alle Einrichtungen zur Wasserförderung, -aufbereitung, -speicherung und -verteilung ein.
  • Herstellen von Hausanschlüssen
  • Beheben von Störungen, Suchen und Reparieren von Leckagen
  • Sicherstellen der Versorgungssicherheit, Hygiene und Arbeitssicherheit
Ihr Profil:
  • Eine abgeschlossene Ausbildung zur Fachkraft für Wasserversorgungstechnik oder Anlagenmechaniker/in im Bereich Sanitär-, Heizung und Klimatechnik oder Fachkraft mit vergleichbarer Qualifikation, handwerkliches Geschick, sowie gutes naturwissenschaftliches und technisches Verständnis.
  • Eigenverantwortliches, pflichtbewusstes und zuverlässiges Arbeiten, sowie ein freundlicher Umgang mit Kunden werden vorausgesetzt.
  • Bewerber/innen müssen im Besitz des Führerscheines der Klasse B sein, der Besitz der Klasse BE ist von Vorteil.
  • Grundvoraussetzung nach der Einweisungszeit ist die Teilnahme am Bereitschaftsdienst, auch an Wochenenden. Ein Wohnort in der Nähe von Buseck ist daher wünschenswert.
  • Selbständige und eigenverantwortliche Arbeitsweise, Einsatzbereitschaft und Teamfähigkeit
  • Bereitschaft zur Weiterbildung
Wir bieten Ihnen:
  • Eine vielseitige, anspruchsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag,

  • Einen modernen Fahrzeugpark und zeitgemäße Arbeitsmittel,

  • Eine attraktive Vergütung bis EG 6 des Tarifvertrages des öffentlichen Dienst (TVöD),
  • Ein flexibles und familienfreundliches Arbeitszeitmodell mit 39 Wochenstunden zur Unterstützung ihrer Work-Live-Balance,
  • Zeitarbeitskonto mit attraktiven Verwendungsmöglichkeiten,
  • Mind. 30 Tage Erholungsurlaub,,
  • Einen zusätzlichen freien Tag (außertariflich)
  • Arbeitgeberfinanzierte Zusatzversorgung
  • Jahressonderzahlung und Leistungsentgelt
  • Ein unbefristetes und krisensicheres Beschäftigungsverhältnis im öffentlichen Dienst
  • Übernahme der Entwicklungsstufen bei einem Wechsel des Arbeitgebers aus dem öffentlichen Dienst

  • Entgeltumwandlung zum Zwecke des Fahrradleasings (Job-Rad),
  • Sparkassen-Kommunalrente.

Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung im Rahmen der geltenden Bestimmungen bevorzugt eingestellt.

Als Kontaktperson für weitere Informationen zu der ausgeschriebenen Stelle steht der Leiter des Baubetriebshofes, Herr Krieger unter der Telefon-Nr. 06408/911-291 zur Verfügung.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann erwarten wir Ihre schriftliche Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bis spätestens 02.12.2022 an

Gemeinde Buseck,

Fachdienst Personal

Ernst-Ludwig-Straße 15,

35418 Buseck.

Die Bewerbung können Sie auch gerne im PDF-Format per E-Mail an

stellenausschreibung@buseck.de einreichen.

Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen nur in Kopien ein, da diese nicht zurückgesendet, sondern nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmung vernichtet werden. Wenn Sie die Rücksendung der Bewerbungsunterlagen wünschen, legen Sie bitte einen ausreichend frankierten und mit Ihrer Anschrift versehenen Umschlag bei.

Hinweis

Die Bewerbungen werden von uns elektronisch gespeichert und verarbeitet. Mit der Übersendung Ihrer Bewerbung stimmen Sie der Verarbeitung im Rahmen und zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens zu. Diese Einwilligung kann jederzeit ohne Angaben von Gründen schriftlich oder elektronisch widerrufen werden. Ein Widerruf der Einwilligung führt dazu, dass die Bewerbung im Auswahlverfahren nicht mehr berücksichtigt werden kann.

Mit der Bewerbung verbundene Kosten (z. B. Reisekosten) werden nicht erstattet.