Die Gemeinde Buseck
sucht für den Eigenbetrieb
„Gemeindewerke Buseck“
zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Es handelt sich hierbei um eine unbefristete Stelle mit einer durchschnittlichen Wochenarbeitszeit von 39 Stunden.
Die Gemeindewerke Buseck sind ein Eigenbetrieb der Gemeinde Buseck. Wir Versorgen ca. 13.000 Einwohner in 5 Ortsteilen mit Trinkwasser. Dafür unterhalten wir ein ca. 80 km großes Trinkwasserleitungsnetz mit 2 Quellen, 2 Brunnen, und 5 Hochbehältern.
Eine vielseitige, anspruchsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag,
Einen modernen Fahrzeugpark und zeitgemäße Arbeitsmittel,
Übernahme der Entwicklungsstufen bei einem Wechsel des Arbeitgebers aus dem öffentlichen Dienst
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung im Rahmen der geltenden Bestimmungen bevorzugt eingestellt.
Als Kontaktperson für weitere Informationen zu der ausgeschriebenen Stelle steht der Leiter des Baubetriebshofes, Herr Krieger unter der Telefon-Nr. 06408/911-291 zur Verfügung.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann erwarten wir Ihre schriftliche Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bis spätestens 02.12.2022 an
Gemeinde Buseck,
Fachdienst Personal
Ernst-Ludwig-Straße 15,
35418 Buseck.
Die Bewerbung können Sie auch gerne im PDF-Format per E-Mail an
stellenausschreibung@buseck.de einreichen.
Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen nur in Kopien ein, da diese nicht zurückgesendet, sondern nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmung vernichtet werden. Wenn Sie die Rücksendung der Bewerbungsunterlagen wünschen, legen Sie bitte einen ausreichend frankierten und mit Ihrer Anschrift versehenen Umschlag bei.
Die Bewerbungen werden von uns elektronisch gespeichert und verarbeitet. Mit der Übersendung Ihrer Bewerbung stimmen Sie der Verarbeitung im Rahmen und zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens zu. Diese Einwilligung kann jederzeit ohne Angaben von Gründen schriftlich oder elektronisch widerrufen werden. Ein Widerruf der Einwilligung führt dazu, dass die Bewerbung im Auswahlverfahren nicht mehr berücksichtigt werden kann.
Mit der Bewerbung verbundene Kosten (z. B. Reisekosten) werden nicht erstattet.