Die Gemeinde Buseck sucht
zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Es handelt sich hierbei um eine unbefristete Stelle mit einer durchschnittlichen Wochenarbeitszeit von 39 Stunden.
Die Gemeinde Buseck mit ca. 13.000 Einwohner besteht aus 5 Ortsteilen mit insgesamt 85 Km Gemeindestraßen, 16 Kinderspielplätzen, 60 gemeindeeigenen Liegenschaften und historischem Schloss mit Schlosspark.
Wir suchen für unseren Fachdienst Tiefbau eine/n Techniker*in / Meister*in der Fachrichtung Tiefbau oder vergleichbare Qualifikation, in Vollzeitbeschäftigung. Die Einstellung erfolgt unbefristet zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Berufserfahrung im Bereich Bauleitung (insbesondere in einem Ingenieurbüro oder der öffentlichen Verwaltung) ist von Vorteil
Eine vielseitige, anspruchsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag,
Zeitgemäße Arbeitsmittel,
Übernahme der Entwicklungsstufen bei einem Wechsel des Arbeitgebers aus dem öffentlichen Dienst
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung im Rahmen der geltenden Bestimmungen bevorzugt eingestellt.
Bei Interesse senden Sie Ihre schriftliche Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bis spätestens 02.12.2022 an
Gemeinde Buseck,
Fachdienst Personal
Ernst-Ludwig-Straße 15,
35418 Buseck.
Die Bewerbung können Sie auch gerne im PDF-Format per E-Mail an
stellenausschreibung@buseck.de einreichen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter Tel.: 06408/911-203 zur Verfügung.
Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen nur in Kopien ein, da diese nicht zurückgesendet, sondern nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmung vernichtet werden. Wenn Sie die Rücksendung der Bewerbungsunterlagen wünschen, legen Sie bitte einen ausreichend frankierten und mit Ihrer Anschrift versehenen Umschlag bei.
Die Bewerbungen werden von uns elektronisch gespeichert und verarbeitet. Mit der Übersendung Ihrer Bewerbung stimmen Sie der Verarbeitung im Rahmen und zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens zu. Diese Einwilligung kann jederzeit ohne Angaben von Gründen schriftlich oder elektronisch widerrufen werden. Ein Widerruf der Einwilligung führt dazu, dass die Bewerbung im Auswahlverfahren nicht mehr berücksichtigt werden kann.
Mit der Bewerbung verbundene Kosten (z. B. Reisekosten) werden nicht erstattet.