(Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB)
Bekanntmachung der Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 1 Abs. 8 BauGB
| (1) | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Buseck hatte am 22.04.2021 die Aufstellung des Bauleitplanverfahrens Bebauungsplan Nr. 2.1 "Am Holzpfad" - 1. Änderung sowie den Erlass einer Veränderungssperre für diesen Bereich beschlossen. |
| (2) | Mit Beschluss der Gemeindevertretung vom 26.09.2024 wird das Bebauungsplanänderungsverfahren eingestellt. Somit wird der Aufstellungsbeschluss vom 22.04.2021 ungültig. Der gegenwärtig rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 2.1 „Am Holzpfad“ aus 1984 behält seine Gültigkeit. |
| (3) | Gemäß § 14 und 16 BauGB wurde zeitgleich zum damaligen Aufstellungsbeschluss eine Veränderungssperre erlassen und durch den Beschluss der Gemeindevertretung vom 30.03.2023 verlängert. Die Veränderungssperre ist zwischenzeitlich abgelaufen. |
| (4) | Der Aufhebungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Das Plangebiet ist auf der nachfolgenden Übersichtskarte erkennbar. |
Übersichtskarte zur Aufhebung
genordet, ohne Maßstab