am Donnerstag, dem 09.11.2023,
im Kulturzentrum, großer Saal.
Sitzungsdauer: 19:30 - 21:34 Uhr
Anwesenheiten
Vorsitzender der Gemeindevertretung
Herr Eckhard Neumann
Gemeindevertreter der SPD-Fraktion
Herr Simon Abresch
Herr Wolfgang Dörr
Frau Corinna Helm
Herr Willy Jost
Herr Roland Kauer
Frau Marlies Scheld
Frau Kornelia Steller-Naß
Frau Angelika Wagner
Herr Norbert Weigelt
Gemeindevertreter der FW-Fraktion
Herr André Blaufelder
Herr Wilhelm Damm
Herr Marco Deibel
Herr Heiko Gans
Herr Berthold Haupt
Herr Jürgen Häuser
Herr Uwe Kühn
Herr Erhard Reinl — bis 21:08 Uhr
Frau Luana Sommer
Herr Gunnar Wagner
Herr Carsten Wismar
Gemeindevertreter der CDU-Fraktion
Frau Claire Blaschke
Herr Marco Blaschke
Frau Angelique Viola Grün
Herr Moritz Mattern
Herr Frank Müller
Herr Dominik Panz
Herr Eric Richter-Belloff
Gemeindevertreter der Fraktion "Bündnis90/GRÜNE"
Frau Katharina Habenicht
Frau Anita Kraft
Herr Rolf Schwarz
Herr Markus Spitzner
Frau Ute Wagner
Bürgermeister
Herr Michael Ranft
Beigeordnete
Frau Luise Böttcher
Herr Rudolf Buchtaleck
Herr Peter Fischbach
Herr Christopher Saal
Herr Alexander Zippel
Abwesenheiten
Gemeindevertreter der SPD-Fraktion
Herr Gerhard Hackel
Gemeindevertreter der FW-Fraktion
Herr Kai Bolte
Herr Thorsten Weller
Gemeindevertreter der CDU-Fraktion
Frau Mona Trajera
Beigeordnete
Herr Kay-Achim Becker
Frau Renate Münch
Herr Guido Schemken
Tagesordnung
| 1. | Eröffnung der Sitzung |
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| 2. | Bericht aus dem Gemeindevorstand |
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| 3. | Anfragen |
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| 3.1. | Liste der Radweg-Projekte des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen; Anfrage v. Bündnis 90/Die Grünen | AF-12249/2023 |
| 3.2. | Lastenräder der Gemeinde Buseck; Anfrage v. Bündnis 90/Die Grünen v. 18.10.23 | AF-12322/2023 |
| 4. | Feststellen der Beschlussfähigkeit |
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| 5. | Niederschrift der Sitzung vom 14.09.2023 |
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| 6. | Beschluss der Tagesordnung |
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| 7. | Ernennungen | M-12244/2023 |
| 8. | Ergebnisse der Elternbefragung in der Bauernhof-Kita 2023 | M-12253/2023 |
| 9. | Kindertageseinrichtungen; Betreibervertrag mit der Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. | V-12299/2023 |
| 10. | Jahresabschluss zum Haushaltsjahr 2022; hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 112 Abs. 5 Hessische Gemeindeordnung (HGO) | M-12266/2023 |
| 11. | Brandschutzangelegenheiten; 1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Buseck (Feuerwehrgebührensatzung) | V-12292/2023/1 |
| 12. | Ordnungsangelegenheiten; Fahrradwegweisung Landkreis Gießen | V-12298/2023 |
| 13. | Neubau Kita Oppenrod, Freigabe der Entwurfsplanung | V-12297/2023 |
| 14. | Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplan Nr. 1.37 "Solarpark Auf der Eselsweide" Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss | V-12301/2023 |
| 15. | Bebauungsplan Nr. 1.37 "Solarpark Auf der Eselsweide" Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss | V-12302/2023 |
| 16. | Gründung einer Arbeitsgruppe "Betriebsführungsvertrag zum Freibad mit dem Hallenbadverein Busecker Tal" |
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Sitzungsverlauf
| 1. | Eröffnung der Sitzung |
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Der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Herr Eckhard Neumann, eröffnet die form- und fristgerecht einberufene Sitzung und begrüßt die Anwesenden, insbesondere die Vertreterinnen und Vertreter der Presse sowie das interessierte Publikum.
Herr Neumann gratuliert F. Müller, W. Damm, A. Kraft, J. Häuser, M. Blaschke, A. Blaufelder, Kay-Achim Becker nachträglich zu deren Geburtstag. Ganz besonders gratuliert er dem Gemeindevertreter Herrn Markus Spitzner zum heutigen Geburtstag.
Zum Zeichen des Mitgefühls und der Anerkennung an den verstorbenen Herrn Heinrich Kimmel erheben sich die Anwesenden für eine Gedenkminute.
| 2. | Bericht aus dem Gemeindevorstand |
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Herr Bürgermeister Michael Ranft erinnert an die Reichspogromnacht am 09.11.1938 mit folgenden Worten:
Wir alle sind heute hier, um zu erinnern.
An die Nacht der Nächte,
nach der nichts mehr war, wie zuvor,
in Deutschland,
aber auch bei uns vor Ort,
hier in der Gemeinde Buseck
in unserer Gemeinschaft.
Heute erinnern wir uns, an diesen 9. November 1938,
und natürlich auch an die Zerstörung dieser ersten deutschen Demokratie, an den Absturz in die Barbarei,
an brennende Synagogen,
an die Verfolgung und Ermordung der europäischen Juden.
Aber besonders, möchte ich heute,
den Buseckern, mit jüdischem Glauben gedenken!!!
Die ihres Zuhauses, ihres Lebens und ihrer Heimat beraubt wurden.
Es waren keine Fremden, es waren die Freunde, Kollegen, Nachbarn und Bekannten unserer Familien.
Sie waren in unserer Mitte.
Sie waren bis dahin ein untrennbarer Teil von uns.
Sie hatten die gleichen Wünsche, Hoffnungen und Träume, wie wir alle.
Jeder hatte einen Namen, ein Leben, seine Würde und seine eigene Identität.
Jeder von Ihnen war einzigartig, eine Bereicherung für seine Familie und die Gesellschaft.
Und auch die damaligen Täter
meine sehr geehrten Damen und Herren, waren keine Fremden. Auch dies waren die Freunde, die Kollegen, die Nachbarn und Bekannten unserer Familien, aber auch Familienmitglieder und auch diese kamen alle aus unserer Mitte.
85 Jahre später dürfen die Namen und Geschichten unserer Mitmenschen in Buseck nicht in Vergessenheit geraten.
Die Erinnerung an die Busecker mit jüdischem Glauben müssen wir bewahren, damit die Schicksale und das menschliche Leid,
nicht in Vergessenheit geraten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
die letzten Wochen, haben uns vor Augen geführt und das haben hoffentlich, alle in diesem Land begriffen:
Die Jahre vergehen,
die Vergangenheit rückt in die Ferne.
Aber das "Nie wieder", der Kampf gegen Rassenhass
und Antisemitismus.
Diese Verantwortung vergeht nicht!
Nie wieder, ist jetzt, aktueller denn je.
Und stellen wir uns die Frage, ob wir aus der Vergangenheit etwas gelernt haben,
insbesondere in Bezug auf den aktuellen Krieg in Nahost,
die Demonstrationen in unserem Land und
die Straftaten, die gerade überall in diesem Zusammenhang verübt werden, so muss man leider feststellen:
Nein, wir haben nichts daraus gelernt!!!!
Ansonsten wären die Bilder aus deutschen Städten, die Kommentare in den sozialen Medien und die Meinungen in den Stammtischgesprächen, die ganz klar und offen antisemitisch sind, nicht zu erklären.
Daher ist “Nie wieder“ aktueller denn je.
Dies ist unsere Verantwortung.
Dieser Verantwortung müssen wir, als deutsches Volk erst recht jetzt gerecht werden und diese Wahrung der Verantwortung müssen wir erst recht jetzt aufgrund der aktuellen Geschehnisse noch mehr denn je an die nächsten Generationen weitergeben.
Damit nie wieder wirklich heißt: Nie wieder!
Und damit kommende Generationen uns nicht fragen müssen:
Warum habt ihr es erneut zugelassen?
In diesem Sinne bitte ich Sie, einen Moment inne zu halten.
Vielen Dank.
Anschließend berichtet Herr Bürgermeister Michael Ranft über aktuelle Themen und Tätigkeiten des Gemeindevorstandes:
| - | Seit der letzten Gemeindevertretersitzung haben 8 Sitzungen des Gemeindevorstandes stattgefunden. |
Personalangelegenheiten:
| - | Im Bereich Kindertagesstätten wurden Vorstellungsgespräche geführt | ||
| - | Aktuell gibt es folgende unbesetzte Planstellen: | ||
| o | 1. | Fachkraft für Wasserversorgungstechnik (Gemeindewerke) |
| o | 2. | Erzieherinnen und Erzieher |
| o | 3. | Sachbearbeiter Bürgerservice |
| o | 4. | Sachbearbeiter für den Fachbereich Sicherheit und Ordnung als stellv. Fachbereichsleitung |
| o | 5. | Empfang Gemeindeverwaltung |
| - | Am 22.09.2023 fand ein Betriebsausflug mit großer Resonanz statt | ||
| Feuerwehr: | |
| - | Auftragsvergabe für die Ausschreibung eines Feuerwehrfahrzeuges als Neu- oder Gebrauchtfahrzeug - STLF 20 für die Freiwillige Feuerwehr Oppenrod |
| - | Es konnten zwei Standorte für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Alten-Buseck gefunden werden, die durch die Gemeinde erworben werden könnten |
| Kindertagesstätten: | |
| - | Der Ausbau der WLAN-Infrastruktur in den Kindertagesstätten wurde begonnen |
| Bauabteilung: | |
| - | Für das Freibad wurden die Elektroarbeiten vergeben sowie ein Nachtragsangebot für Flachdachabdichtungsarbeiten |
| - | Die Weiterführung des Stadtumbaumanagement konnte vergeben werden |
| - | Der Nutzungsvertrag mit dem Freundeskreis Anger 10 - ehem. Synagoge Großen-Buseck e.V., für eine Räumlichkeit im Gebäude Anger 10 in Großen-Buseck wurde unterzeichnet |
| - | Für die Sanierung des Landwehrweges fand eine Anliegerversammlung statt |
| - | Mit dem Bau des Allwetter-/ Kunstrasenplatz in Beuern wurde begonnen |
| Liegenschaften: | |
| - | Es konnten verschiedene Grundstücke im Außenbereich angekauft werden |
| - | Im Baugebiet „Hainerde 2. Bauabschnitt“ sind alle Baugrundstücke verkauft, in Oppenrod sind aktuell noch 9 Bauplätze nicht verkauft. |
| Energie: | |
| - | Der Erdgaslieferungsvertrag mit den Stadtwerken Gießen AG für die Verbrauchsstellen der Gemeinde Buseck ab 01.01.2024 wurde verlängert |
| IT: | ||
| - | Die Errichtung von WLAN-Hotspots über das Förderprogramm „Digitale Dorflinde“ konnte für folgende Liegenschaften der Gemeinde Buseck abgeschlossen werden: | |
| o | Thalsches Rathaus Großen-Buseck |
| o | Synagoge Anger 10 Großen-Buseck |
| o | Alte Sparkasse Beuern |
| o | Harbighalle Alten-Buseck |
| o | Brandsburg Alten-Buseck |
| Abstimmungsergebnis: | Kenntnisnahme |
| 3. | Anfragen |
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| 3.1. | Liste der Radweg-Projekte des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen; Anfrage v. Bündnis 90/Die Grünen | AF-12249/2023 |
Die Anfrage wird von der anfragestellenden Fraktion vorgetragen. Bürgermeister Ranft antwortet.
Aus der Liste der Radwege-Projekte des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen vom Mai 2020 ist zu entnehmen, dass ein Radweg entlang der L3128, zwischen Buseck/Alten-Buseck und Buseck/Großen-Buseck, auf einer Gesamtlänge von 1,67 km als Vorentwurf für eine voraussichtliche Fertigstellung in 2022 geplant war.
| 1) | Hat die Verwaltung hierzu konkretere Daten? |
| 2) | Wurde von der Gemeinde Buseck Einspruch gegen dieses Projekt erhoben, weil es ausreichende Rad-Verbindungswege zwischen den beiden Orten gibt (Wieseckaue im Tal oder über Aussiedlerhof Scheld)? |
| 3) | Ist es nicht sinnvoller, Radwege - zum Beispiel - zwischen: |
| a. Beuern - Rabenau/Allendorf/Lumda |
| b. Alten-Buseck - Daubringen |
| zu planen, auch gemeinsam mit den Nachbarorten Buseck‘s, um die Vernetzung der Radwege voranzubringen und eine bessere Erreichbarkeit unserer Nachbardörfer per Rad zu ermöglichen? |
| 4) | Inwieweit wurde seitens der Gemeindeverwaltung bereits das Gespräch mit Hessen Mobil, bzw. mit dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen gesucht und über diese notwendigeren Projekte informiert? |
Zu 1. Zwar wurde von Hessen Mobil beim Fachdienst Liegenschaften eine Anfrage nach Baueinrichtungsflächen und später auch auf Landankauf eingereicht, eine exakte Planungsabstimmung ist aber mit der Verwaltung nicht erfolgt
Zu 2. Im September fand ein Termin statt bei dem der geplante Radweg auf Busecker Gebiet in Augenschein genommen wurde. Die aktuell vorliegenden Planentwürfe sind in Teilbereichen aus Sicht der Gemeinde so nicht umsetzbar. Dies wurde bei dem gemeinsamen Ortstermin auch entsprechend kommuniziert. Eine Rückmeldung von Hessen Mobil steht noch aus.
Zu 3 und 4. Im Rahmen des Radverkehrskonzept des Landkreises Gießen für das nun die Beschilderungen geplant sind, wurden die Kommunen im Vorfeld angehört und haben ihre Stellungnahmen entsprechend abgegeben.
Eine direkte Kommunikation mit dem Ministerium bzw. HessenMobil ist daher nicht erfolgt.
| Abstimmungsergebnis: | Kenntnisnahme |
| 3.2. | Lastenräder der Gemeinde Buseck; Anfrage v. Bündnis 90/Die Grünen v. 18.10.23 | AF-12322/2023 |
Frau Anita Kraft trägt die Anfrage für die antragstellende Fraktion vor. Bürgermeister Ranft antwortet.
Die Lastenräder der Gemeinde Buseck in Oppenrod, Trohe und Großen-Buseck stehen seit nunmehr 16 Wochen nicht für die Ausleihe zur Verfügung. Die für Alten-Buseck und Beuern georderten konnten seit mehr als einem Jahr noch überhaupt nicht ausgeliehen werden.
Besteht die Möglichkeit, dass die Gemeinde Buseck die für die 5 Lastenräder erhaltenen Fördergelder zurückzahlen muss, wenn der Förderzweck nicht eingehalten wird?
Die drei in 2020 angeschafften Lastenräder wurden über das Regionalbudget gefördert. Im Zuwendungsbescheid steht als Zweck der Förderung „Buseck Einrichtung von drei Verleihstationen für Lastenräder“. Da die Einrichtung des Lastenradverleihs mit drei Verleihstationen erfolgt ist, wurde der Zweck der Förderung somit erfüllt. Hier ist aufgrund einer vorübergehenden Außerbetriebnahme nicht mit einer Rückzahlung der Fördergelder zu rechnen.
Die zwei in 2021-2022 angeschafften Lastenräder, welche über die Hessische Klima-Richtlinie gefördert wurden, konnten bisher noch nicht in den bestehenden Verleih integriert werden. Grund dafür waren versicherungstechnische Fragen, die in Bezug auf die mögliche Haftbarkeit der Gemeinde Buseck und der Betreuer der Verleihstationen durch die Prüfung der bestehenden Lastenradverträge aufkamen sowie das hohe Arbeitsaufkommen im Fachdienst Umwelt und Energie.
Im Zuwendungsbescheid der beiden Lastenräder ist als Zweck der Förderung die „Erweiterung des kommunalen E-Lastenradverleihs Buseck um zwei Lastenräder“ benannt. Somit wurde an dieser Stelle der Förderzweck noch nicht vollständig erfüllt, da das Projekt noch nicht abgeschlossen werden konnte. Daher wird ein schnellstmöglicher Abschluss der Projekts angestrebt.
Der Fachdienst Umwelt und Energie arbeitet an einer Lösung für die Klärung der versicherungstechnischen Fragen in Zusammenarbeit mit der Rechtsanwaltskanzlei KLN Karpenstein-Longo-Nübel aus Wettenberg. Über die Ergebnisse der Zusammenarbeit, u.a. ein überarbeiteter Leihvertrag, muss zunächst der Gemeindevorstand beraten. Erst danach kann eine Wiederinbetriebnahme des Verleihs erfolgen und auch die noch nicht in den Verkehr gebrachten Lastenräder sollen dann zeitnah dem Verleih zur Verfügung stehen.
Würde der Lastenradverleih endgültig eingestellt werden, müssten die Fördermittelgeber informiert und die Fördermittel zurückgezahlt werden. Bei den Mitteln aus dem Regionalbudget ist mit einer Teilrückzahlung zu rechnen, da der Förderzweck erfüllt wurde, jedoch die Zweckbindungsfrist von 5 Jahren noch nicht erreicht ist. Die Fördermittel der Klima-Richtlinie wären vollständig zurückzuzahlen.
Eine Nachfrage zu dem Vorgetragenem von Frau Kraft erfolgt durch Herrn Moritz Mattern: „Mit der Konstruktion vermeintlicher Versicherungsfälle bestehen hier leider bedauerlicher Weise gewisse Erfahrungswerte. Wie muss ich in diesem Zusammenhang das verwendete Vokabular verstehen. Ich wundere mich darüber, wenn hier die Rede davon ist, die Verwaltung habe Versicherungsfälle konstruiert. Das stößt mir ein wenig übel auf, Frau Kollegin.“
Frau Kraft: „Da kann ich nur darauf antworten, dass bisher keine Versicherungsfälle aufgetreten sind und deshalb erstmal theoretisch eine mögliche Haftungsgrundlage nicht gegeben ist.“
Herr Frank Müller beantragt, die Nachfrage von Herrn Mattern ins Protokoll aufzunehmen. Es besteht Einvernehmen.
| Abstimmungsergebnis: | Kenntnisnahme |
| 4. | Feststellen der Beschlussfähigkeit |
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Der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Herr Eckhard Neumann, stellt die Beschlussfähigkeit mit 33 von 37 Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern fest.
| 5. | Niederschrift der Sitzung vom 14.09.2023 |
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Es sind keine Einwendungen gegen die Niederschrift der Sitzung der Gemeindevertretung vom 14.09.2023 eingegangen, so dass diese angenommen ist.
| Abstimmungsergebnis: | Einstimmig |
| 6. | Beschluss der Tagesordnung |
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Herr Frank Müller beantragt die Absetzung von Tagesordnungspunkt 12, da hier noch Rechtsfragen geklärt werden müssen.
| Abstimmungsergebnis: | 28 Ja | 5 Nein |
Herr Frank Müller beantragt für die Fraktionen in der Gemeindevertretung der Gemeinde Buseck folgenden Tagesordnungspunkt auf die Tagesordnung zu nehmen:
Dringlichkeitsantrag: Gründung einer Arbeitsgruppe „Betriebsführungsvertrag zum Freibad mit dem Hallenbadverein Busecker Tal“.
Beschlussantrag: Die Gemeindevertretung beschließt die Einrichtung einer überfraktionellen Arbeitsgruppe zur Vorbereitung des Abschlusses eines Betriebsführungsvertrages mit dem Hallenbadverein Busecker Tal.
Der Arbeitsgruppe gehören neben den Vertretern des Hallenbadvereines:
| - | Jeweils ein Vertreter bzw. Stellvertreter der jeweiligen Fraktionen |
| - | der Bürgermeister und ein weiterer Vertreter des Gemeindevorstandes an. |
Der Vorsitzende lässt über den Dringlichkeitsantrag abstimmen:
| Abstimmungsergebnis: | Einstimmig |
Der Vorsitzende lässt über die so vorgetragene Tagesordnung abstimmen.
| Abstimmungsergebnis: | Ergebnis wie angegeben Ja 31 Nein 1 Enthaltung 1 |
| 7. | Ernennungen | M-12244/2023 |
Bürgermeister Ranft verliest die jeweilige Ernennungsurkunde und übergibt sie wie folgt:
Ernennung zum stellvertretenden Wehrführer von Trohe
Timo Panzer
Ernennung zum stellvertretenden Wehrführer von Großen-Buseck
Dominik Panz
Ernennung zum Wehrführer von Großen-Buseck
André Mattern
| Abstimmungsergebnis: | Kenntnisnahme |
| 8. | Ergebnisse der Elternbefragung in der Bauernhof-Kita 2023 | M-12253/2023 |
Bürgermeister Ranft begründet die Vorlage. Claire Blaschke berichtet aus den Beratungen im KuSo.
Herr Norbert Weigelt bittet einen Vertreter der Lebenshilfe Gießen zur nächsten Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses der Gemeinde Buseck zur Vorstellung der Ergebnisse der Elternbefragung einzuladen.
Der Bericht 2023 über die Ergebnisse der Elternbefragung in der Bauernhof-Kita in Großen-Buseck wird zur Kenntnis genommen.
| Abstimmungsergebnis: | Kenntnisnahme |
| 9. | Kindertageseinrichtungen; Betreibervertrag mit der Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. | V-12299/2023 |
Herr Dominik Panz verlässt gemäß § 25 HGO um 20: 34 Uhr für diesen Tagesordnungspunkt den Sitzungssaal.
Bürgermeister Ranft begründet die Vorlage. Kornelia Steller-Naß berichtet aus den Beratungen im Ortsbeirat Alten-Buseck. Claire Blaschke berichtet aus den Beratungen im KuSo (Einstimmige Beschlussempfehlung). Uwe Kühn berichtet aus den Beratungen im HFA (Einstimmige Beschlussempfehlung mit Änderung).
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Herr Eckhard Neumann unterbricht um 20:38 Uhr die Sitzung. Die Sitzung wird um 20:54 Uhr fortgesetzt.
Herr Bürgermeister Ranft teilt die Ergebnisse der Besprechung mit Herrn Schulte-Lünzum mit. An der folgenden Aussprache beteiligen sich: Herr Schwarz, Frau U. Wagner, Herr Kühn, Herr Müller, Herr Mattern.
Frau U. Wagner beantragt um 21:00 erneut die Sitzung zu unterbrechen. Um 21:04 Uhr wird die Sitzung fortgesetzt.
Es besteht Einvernehmen § 11 (2) des Betreibervertrages zwischen der Gemeinde Buseck und der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. wie folgt zu ergänzen:
| (2) | Der Träger errichtet eine neue Kindertagesstätte entsprechend den vertraglichen Regelungen und der gesetzlichen Vorgaben sowie dem Gebot der Wirtschaftlichkeit in Abstimmung mit der Gemeinde. |
| Abstimmungsergebnis: | Einstimmig |
Es besteht Einvernehmen den Beschlussantrag wie folgt zu ergänzen:
„Der Gemeindevorstand wird beauftragt mit der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. eine Klausel für ein schuldrechtliches Vorkaufsrecht in dem Vertrag zu vereinbaren und in den Vertrag aufzunehmen.“
| Abstimmungsergebnis: | 27 Ja-Stimmen | 5 Nein-Stimmen |
| (1) | Dem beigefügten Betreibervertrag zwischen der Gemeinde Buseck und der Johanniter-Unfall-Hilfe e. V., Carl-Benz-Straße 4 - 6, 35440 Linden zum Betrieb einer 4-gruppigen Kindertageseinrichtung ab dem 01.12.2023 wird zugestimmt. |
| (2) | Der Träger errichtet eine neue Kindertagesstätte entsprechend den vertraglichen Regelungen und der gesetzlichen Vorgaben sowie dem Gebot der Wirtschaftlichkeit in Abstimmung mit der Gemeinde. |
| (3) | Der Gemeindevorstand wird beauftragt mit der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. eine Klausel für ein schuldrechtliches Vorkaufsrecht in dem Vertrag zu vereinbaren und in den Vertrag aufzunehmen. |
| Abstimmungsergebnis: | Ergebnis wie angegeben Ja 27 Nein 5 |
| 10. | Jahresabschluss zum Haushaltsjahr 2022; hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 112 Abs. 5 Hessische Gemeindeordnung (HGO) | M-12266/2023 |
Herr Erhard Reinl verlässt zu diesem Tagesordnungspunkt, um 21:08 Uhr, entschuldigt die Sitzung.
Bürgermeister Ranft begründet die Vorlage. Uwe Kühn berichtet aus den Beratungen im HFA (Kenntnisnahme).
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Buseck nimmt den nachstehenden Aufstellungsbeschluss des Gemeindevorstandes der Gemeinde Buseck gem. § 112 Abs. 5 Hessische Gemeindeordnung vom 03.07.2023 zur Kenntnis:
| 1. | Der Jahresabschluss der Gemeinde Buseck für das Haushaltsjahr 2022 wurde gemäß § 112 Hessische Gemeindeordnung (HGO) aufgestellt. | ||
| 2. | Die Vermögensrechnung (Bilanz) zum 31.12.2022 schließt mit einer Bilanzsumme von 100.050.863,04 € ab. Das Jahresergebnis weist zum Abschlussstichtag einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 369.772,19 € aus und teilt sich wie folgt auf: | ||
| - | Ordentliches Ergebnis | - 716.452,10 € |
| - | Außerordentliches Ergebnis | 346.679,91 € |
| 3. | Der Jahresfehlbetrag im ordentlichen Ergebnis in Höhe von 716.452,10 € wird in die Rücklage des ordentlichen Ergebnisses umgegliedert. | ||
| 4. | Der Jahresüberschuss im außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 346.679,91 € wird in die Rücklage des außerordentlichen Ergebnisses umgegliedert. | ||
| 5. | Der Finanzmittelbestand beläuft sich zum 31.12.2022 auf 16.464.285,75 €. | ||
| 6. | Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten belaufen sich zum 31.12.2022 auf 12.323.012,93 €. | ||
| 7. | Haushaltsermächtigungen aus Vorjahren in Höhe von insgesamt 19.784.234,16 € werden in das Jahr 2023 übertragen. | ||
| Abstimmungsergebnis: | Kenntnisnahme |
| 11. | Brandschutzangelegenheiten; 1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Buseck (Feuerwehrgebührensatzung) | V-12292/2023/1 |
Zum Tagesordnungspunkt liegt als Tischvorlage eine Ergänzung vor (Drucksache V-12292/2023/1). Herr Bürgermeister Ranft begründet die Vorlage. Herr Uwe Kühn berichtet aus den Beratungen im HFA (Einstimmige Annahme).
An der Aussprache beteiligen sich:
Frau Habenicht, Herr Müller, Herr Spitzner
Es besteht Einvernehmen den Beschlussantrag unter Ziffer 2 wie folgt zu ändern bzw. zu ergänzen:
| 2. | Die komplette Gebührensatzung inkl. Gebührenkalkulation für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Buseck (Feuerwehrgebührensatzung) wird im nächsten Jahr (2024) überarbeitet und zur Beschlussfassung vorgelegt. |
| Abstimmungsergebnis zu den Änderungen: | Einstimmig |
Bei der Abstimmung befindet sich Herr Willy Jost nicht im Sitzungssaal.
| 1. | Die Gemeindevertretung beschließt die als Anlage 1 beigefügte 1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Buseck (Feuerwehrgebührensatzung). |
| Die Feuerwehrgebührensatzung aus dem Jahr 2012 wird in § 3 geändert und nunmehr durch folgenden Absatz 4 ergänzt: |
| „Für die Berechnung der Gebühr für den Brandsicherheitsdienst (§2 Abs. 3) wird der Zeitraum ab dem Dienstantritt bis zum abschließenden Kontrollgang zugrunde gelegt. Für die An- und Abfahrt wird ein Pauschale in Höhe von 15,00 € erhoben.“ |
| Weiterhin wird Absatz 5 neu (ehemals Absatz 4) wie folgt geändert: |
| „Die Anzahl und Auswahl des einzusetzenden Personals, sowie der Fahrzeuge und Geräte liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Feuerwehr.Die Gebührenfestsetzung für das zu berücksichtigende Personal, der Fahrzeuge und der Geräte trifft die Verwaltung in Absprache mit der Leitung der Feuerwehr. Die endgültige Entscheidung hierüber obliegt dem Gemeindevorstand.“ |
| 2. | Die komplette Gebührensatzung inkl. Gebührenkalkulation für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Buseck (Feuerwehrgebührensatzung) wird im nächsten Jahr (2024) überarbeitet und zur Beschlussfassung vorgelegt. |
| Abstimmungsergebnis: | Einstimmig |
| 12. | Ordnungsangelegenheiten; Fahrradwegweisung Landkreis Gießen | V-12298/2023 |
Bürgermeister Ranft begründet die Vorlage. Die Ortsbeiräte Trohe, Alten-Buseck, Beuern, Großen-Buseck und Oppenrod werden gehört. Uwe Kühn berichtet aus den Beratungen im HFA (keine Beschlussempfehlung; 4 Ja und 5 Nein-Stimmen).
Aufgrund der geschlossenen Vereinbarung aus dem Jahr 2016 verpflichtet sich die Gemeinde Buseck im Haushaltsplan des Jahres 2025 Gelder für die Fahrradwegweisung im Landkreis Gießen zur Verfügung zu stellen.
| Abstimmungsergebnis: | zurückgestellt |
| 13. | Neubau Kita Oppenrod, Freigabe der Entwurfsplanung | V-12297/2023 |
Bürgermeister Ranft begründet die Vorlage. Claire Blaschke berichtet aus den Beratungen im Ortsbeirat Oppenrod. Moritz Mattern berichtet aus den Beratungen im BaLU (Einstimmige Beschlussempfehlung mit Änderung). Claire Blaschke berichtet aus den Beratungen im KuSo (gemeinsam mit BaLU beraten - Einstimmige Beschlussempfehlung mit Änderung).
Aufgrund der Beschlussempfehlung des BaLu und des KuSo wird Ziffer 2 des Beschlussantrages wie folgt ergänzt:
Die weiteren Planungsschritte sind zu veranlassen und ein umfassendes energetisches Konzept zum Gebäude mit der Nutzung von regenerativen Energien einer möglichst maximalen Begrünung und Wassermanagement sowie einem attraktiven Außengelände zu erstellen. Die Ergebnisse des Konzeptes sind dem Bau-, Landwirtschafts- und Umweltausschuss vor der Umsetzung der Maßnahme vorzustellen.
| Abstimmungsergebnis über diese Änderung: | Einstimmung |
| Abstimmungsergebnis: | Einstimmig |
| 14. | Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplan Nr. 1.37 "Solarpark Auf der Eselsweide" Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss | V-12301/2023 |
Bürgermeister Ranft begründet die Vorlage. Berthold Haupt berichtet aus den Beratungen im Ortsbeirat Großen-Buseck (Einstimmige Zustimmung). Moritz Mattern berichtet aus den Beratungen im BaLU (Einstimmige Beschlussempfehlung).
Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss gemäß § 3 Abs.2 BauGB
| (1) | Die in der Anlage befindlichen Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen mit Hinweisen und Anregungen werden nach ausführlicher Diskussion als Stellungnahmen der Gemeinde Buseck beschlossen. |
| (2) | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Buseck billigt den gemäß (1) überarbeiteten Vorentwurf zur Änderung des Flächennutzungsplans einschl. Begründung und die sich durch die Beschlussempfehlungen ergebenen Änderungen als Entwurf und beschließt dessen Offenlage gemäß § 3 Abs.2 BauGB. |
| Abstimmungsergebnis: | Einstimmig |
| 15. | Bebauungsplan Nr. 1.37 "Solarpark Auf der Eselsweide" Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss | V-12302/2023 |
Bürgermeister Ranft begründet die Vorlage. Berthold Haupt berichtet aus den Beratungen im Ortsbeirat Großen-Buseck (Einstimmige Zustimmung). Moritz Mattern berichtet aus den Beratungen im BaLU (Einstimmige Beschlussempfehlung).
Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss gemäß § 3 Abs.2 BauGB
| (1) | Die in der Anlage befindlichen Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen mit Hinweisen und Anregungen werden nach ausführlicher Diskussion als Stellungnahmen der Gemeinde Buseck beschlossen. |
| (2) | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Buseck billigt den gemäß (1) überarbeiteten Vorentwurf des Bebauungsplanes einschl. Begründung und die sich durch die Beschlussempfehlungen ergebenen Änderungen als Entwurf und beschließt dessen Offenlage gemäß § 3 Abs.2 BauGB. |
| Abstimmungsergebnis: | Einstimmig |
| 16. | Gründung einer Arbeitsgruppe "Betriebsführungsvertrag zum Freibad mit dem Hallenbadverein Busecker Tal" |
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Herr Frank Müller stellt für die Fraktionen in der Gemeindevertretung der Gemeinde Buseck folgenden Dringlichkeitsantrag:
Beschlussantrag: Die Gemeindevertretung beschließt die Einrichtung einer überfraktionellen Arbeitsgruppe zur Vorbereitung des Abschlusses eines Betriebsführungsvertrages mit dem Hallenbadverein Busecker Tal.
Der Arbeitsgruppe gehören neben den Vertretern des Hallenbadvereines:
| - | Jeweils ein Vertreter bzw. Stellvertreter der jeweiligen Fraktionen |
| - | der Bürgermeister und ein weiterer Vertreter des Gemeindevorstandes an. |
Die Begründung zum Beschlussantrag erfolgt durch Herrn Frank Müller mündlich.
Folgende Vertreter der Fraktionen werden in die Arbeitsgruppe entsendet:
| SPD-Fraktion: Willy Jost | Vertreter: Norbert Weigelt |
| CDU-Fraktion: Dominik Panz | Vertreter: Frank Müller |
| Fraktion Die Grünen: Markus Spitzner | Vertreter: Ute Wagner |
| FW-Fraktion: | wird nachgereicht |
Die Gemeindevertretung beschließt die Einrichtung einer überfraktionellen Arbeitsgruppe zur Vorbereitung des Abschlusses eines Betriebsführungsvertrages mit dem Hallenbadverein Busecker Tal.
Der Arbeitsgruppe gehören neben den Vertretern des Hallenbadvereines:
| - | Jeweils ein Vertreter bzw. Stellvertreter der jeweiligen Fraktionen |
| - | der Bürgermeister und ein weiterer Vertreter des Gemeindevorstandes an. |
| Abstimmungsergebnis: | Einstimmig |