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Busecker Nachrichten
Ausgabe 5/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung der Beschlussfassung zur Feststellung des Jahresabschlusses und über die Behandlung des Jahresergebnisses des Eigenbetriebes „Gemeindewerke Buseck“ für das Wirtschaftsjahr 2022 gem. § 27 Abs. 4 Eigenbetriebsgesetz.

der Beschlussfassung zur Feststellung des Jahresabschlusses und über die Behandlung des Jahresergebnisses des Eigenbetriebes „Gemeindewerke Buseck“ für das Wirtschaftsjahr 2022 gem. § 27 Abs. 4 Eigenbetriebsgesetz.

I.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Buseck hat in ihrer Sitzung am 07.12.2023 folgende Beschlüsse gefasst:

a.

Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Bechtold & Bechtold, Wetzlar geprüfte Jahresabschluss der Gemeindewerke Buseck zum 31.12.2022 mit einer Bilanzsumme vom 19.191.663,13 EUR und einem Jahresgewinn von 259.644,53 EUR wird gemäß § 27 Abs. 3 Eigenbetriebsgesetz festgestellt.

b.

Der Jahresgewinn des Betriebszweiges Wasserversorgung mit 93.678,47 EUR wird an den Haushalt der Gemeinde Buseck abgeführt.

c.

Der Jahresgewinn des Betriebszweiges Abwasserbeseitigung mit 240.484,92 EUR wird an den Haushalt der Gemeinde Buseck abgeführt.

d.

Der Jahresverlust des Betriebszweiges Baubetriebshof mit 83.444,69 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen.

e.

Der Jahresgewinn des Betriebszweiges Energieerzeugung mit 8.925,83 EUR wird in Höhe von 1.053,97 zur Abdeckung des Verlustvortrages der Vorjahre verwendet. Der Restbetrag von 7.871,86 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen.

f.

Der Betriebsleitung der Gemeindewerke Buseck wird für das Wirtschaftsjahr 2022 die Entlastung erteilt.

Die Gemeindevertretung war beschlussfähig.

II. Angabe des Bestätigungsvermerkes des Abschlussprüfers

Wiedergabe des Bestätigungsvermerks

Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben wir dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 (Anlagen 1 - 3) und dem Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2022 (Anlage 4) der Gemeindewerke Buseck mit Datum vom 20. September 2023 den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt, der hier auszugsweise wiedergegeben wird:

„Wir haben den Jahresabschluss der Gemeindewerke Buseck - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Gemeindewerke Buseck für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

  • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes Hessen (EigBGes Hessen) i.V.m. den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der landesrechtlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigenbetriebs zum 31. Dezember 2022 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 und vermittelt der beigefügte Lagebericht unter Beachtung der landesrechtlichen Vorschriften ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften des EigBGes Hessen und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.“

Wetzlar, den 20. September 2023

Bechtold & Bechtold GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
gez.
(Reinhard Kuck)
Wirtschaftsprüfer

Der Bestätigungsvermerk ist auszugsweise wiedergegeben.

III. Hinweis auf die öffentliche Auslegung

Der Jahresabschluss und der Lagebericht der Gemeindewerke Buseck des Wirtschaftsjahres 2022 wird gem. § 27 Abs. 4 Eigenbetriebsgesetz in der Zeit vom

Montag, dem 05. Februar 2024

bis einschließlich

Dienstag, dem 13. Februar 2024,

während der allgemeinen Dienststunden der Gemeindeverwaltung in 35418 Buseck, „Busecker Schloss“, Ernst-Ludwig-Straße 15, Zimmer 20, öffentlich ausgelegt. Darüber hinaus wird der Jahresabschluss auf der Homepage der Gemeinde Buseck veröffentlicht.

Buseck, 25. Januar 2024

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Buseck
- Betriebsleitung Gemeindewerke –
gez.
Schäfer
kaufmännischer Betriebsleiter