| I. | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Buseck hat in ihrer Sitzung am 07.12.2023 folgende Beschlüsse gefasst: | |
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| a. | Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Bechtold & Bechtold, Wetzlar geprüfte Jahresabschluss der Gemeindewerke Buseck zum 31.12.2022 mit einer Bilanzsumme vom 19.191.663,13 EUR und einem Jahresgewinn von 259.644,53 EUR wird gemäß § 27 Abs. 3 Eigenbetriebsgesetz festgestellt. |
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| b. | Der Jahresgewinn des Betriebszweiges Wasserversorgung mit 93.678,47 EUR wird an den Haushalt der Gemeinde Buseck abgeführt. |
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| c. | Der Jahresgewinn des Betriebszweiges Abwasserbeseitigung mit 240.484,92 EUR wird an den Haushalt der Gemeinde Buseck abgeführt. |
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| d. | Der Jahresverlust des Betriebszweiges Baubetriebshof mit 83.444,69 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen. |
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| e. | Der Jahresgewinn des Betriebszweiges Energieerzeugung mit 8.925,83 EUR wird in Höhe von 1.053,97 zur Abdeckung des Verlustvortrages der Vorjahre verwendet. Der Restbetrag von 7.871,86 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen. |
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| f. | Der Betriebsleitung der Gemeindewerke Buseck wird für das Wirtschaftsjahr 2022 die Entlastung erteilt. |
Die Gemeindevertretung war beschlussfähig.
Wiedergabe des Bestätigungsvermerks
Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben wir dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 (Anlagen 1 - 3) und dem Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2022 (Anlage 4) der Gemeindewerke Buseck mit Datum vom 20. September 2023 den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt, der hier auszugsweise wiedergegeben wird:
„Wir haben den Jahresabschluss der Gemeindewerke Buseck - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Gemeindewerke Buseck für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.“
Wetzlar, den 20. September 2023
Bechtold & Bechtold GmbH
Der Bestätigungsvermerk ist auszugsweise wiedergegeben.
Der Jahresabschluss und der Lagebericht der Gemeindewerke Buseck des Wirtschaftsjahres 2022 wird gem. § 27 Abs. 4 Eigenbetriebsgesetz in der Zeit vom
Montag, dem 05. Februar 2024
bis einschließlich
Dienstag, dem 13. Februar 2024,
während der allgemeinen Dienststunden der Gemeindeverwaltung in 35418 Buseck, „Busecker Schloss“, Ernst-Ludwig-Straße 15, Zimmer 20, öffentlich ausgelegt. Darüber hinaus wird der Jahresabschluss auf der Homepage der Gemeinde Buseck veröffentlicht.
Buseck, 25. Januar 2024