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Busecker Nachrichten
Ausgabe 5/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Beschlussfassung zur Feststellung des Jahresabschlusses und über die Behandlung des Jahresergebnisses des Eigenbetriebes „Gemeindewerke Buseck“ für das Wirtschaftsjahr 2023 gem. § 27 Abs. 4 Eigenbetriebsgesetz.

Öffentliche Bekanntmachung

der Beschlussfassung zur Feststellung des Jahresabschlusses und über die Behandlung des Jahresergebnisses des Eigenbetriebes „Gemeindewerke Buseck“ für das Wirtschaftsjahr 2023 gem. § 27 Abs. 4 Eigenbetriebsgesetz.

I. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Buseck hat in ihrer Sitzung am 12.12.2024 folgende Beschlüsse gefasst:

a.

Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Bechtold & Bechtold, Wetzlar geprüfte Jahresabschluss der Gemeindewerke Buseck zum 31.12.2023 mit einer Bilanzsumme vom 19.007.423,68 EUR und einem Jahresgewinn von 100.973,22 EUR wird gemäß § 27 Abs. 3 Eigenbetriebsgesetz festgestellt.

b.

Der Jahresgewinn des Betriebszweiges Wasserversorgung mit 79.014,19 EUR wird an den Haushalt der Gemeinde Buseck abgeführt.

c.

Der Jahresgewinn des Betriebszweiges Abwasserbeseitigung mit 122.360,11 EUR wird an den Haushalt der Gemeinde Buseck abgeführt.

d.

Der Jahresverlust des Betriebszweiges Baubetriebshof mit 106.196,59 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen.

e.

Der Jahresgewinn des Betriebszweiges Energieerzeugung mit 5.795,51 EUR wird in die Rücklage eingestellt.

f.

Der Betriebsleitung der Gemeindewerke Buseck wird für das Wirtschaftsjahr 2023 die Entlastung erteilt.

Die Gemeindevertretung war beschlussfähig.

II. Angabe des Bestätigungsvermerkes des Abschlussprüfers

Wiedergabe des Bestätigungsvermerks

Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben wir dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 (Anlagen 1 - 3) und dem Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2023 (Anlage 4) der Gemeindewerke Buseck mit Datum vom 20. September 2024 den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt, der hier auszugsweise wiedergegeben wird:

„Wir haben den Jahresabschluss der Gemeindewerke Buseck - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Gemeindewerke Buseck für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

  • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes Hessen (EigBGes Hessen) i.V.m. den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der landesrechtlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigenbetriebs zum 31. Dezember 2023 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 und
  • vermittelt der beigefügte Lagebericht unter Beachtung der landesrechtlichen Vorschriften ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften des EigBGes Hessen und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.“

Wetzlar, den 20. September 2024

Bechtold & Bechtold GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
gez.
(Reinhard Kuck)
Wirtschaftsprüfer

Der Bestätigungsvermerk ist auszugsweise wiedergegeben.

III. Hinweis auf die öffentliche Auslegung

Der Jahresabschluss und der Lagebericht der Gemeindewerke Buseck des Wirtschaftsjahres 2023 wird gem. § 27 Abs. 4 Eigenbetriebsgesetz in der Zeit vom

Montag, dem 03. Februar 2025

bis einschließlich

Dienstag, dem 11. Februar 2025,

während der allgemeinen Dienststunden der Gemeindeverwaltung in 35418 Buseck, „Busecker Schloss“, Ernst-Ludwig-Straße 15, Zimmer 20, öffentlich ausgelegt. Darüber hinaus wird der Jahresabschluss auf der Homepage der Gemeinde Buseck veröffentlicht.

Buseck, 23. Januar 2025

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Buseck
- Betriebsleitung Gemeindewerke -
gez.
Schäfer
kaufmännischer Betriebsleiter