Seit dem 1. Mai 2025 gelten bundesweit neue Regelungen im Pass- und Ausweiswesen. Bei der Beantragung von Personalausweisen, Reisepässen, elektronischen Aufenthaltstiteln sowie Reiseausweisen des Ausländerrechts sind künftig ausschließlich digitale biometrische Lichtbilder zulässig.
Warum die Umstellung auf digitale Lichtbilder?
Ziel der neuen Regelung ist es,
Die Einhaltung der internationalen biometrischen Vorgaben ist besonders wichtig, um eine schnelle und sichere Identifizierung zu ermöglichen. Dadurch sollen Bürgerinnen und Bürgern insbesondere Unannehmlichkeiten bei Grenzkontrollen erspart bleiben.
Wie funktioniert das digitale Lichtbild?
Das digitale Lichtbild wird medienbruchfrei und sicher an die zuständige Behörde übermittelt. Bürgerinnen und Bürger haben dabei zwei Möglichkeiten:
Erstellung bei einem registrierten Fotodienstleister
(z. B. Fotostudio oder Drogeriemarkt):
Das Lichtbild wird dort aufgenommen und über eine zertifizierte und verschlüsselte Cloud elektronisch an die Behörde übermittelt. Nach der Fotoaufnahme erhalten Sie einen Ausdruck mit einem Data-Matrix-Code (ähnlich einem QR-Code). Dieser Code wird bei der Antragstellung in der Behörde vorgelegt und eingescannt, damit das Lichtbild aus der geschützten Cloud abgerufen werden kann.
Erstellung direkt in der Behörde
Die Gemeinde Buseck verfügt über ein eigenes digitales Lichtbilderfassungssystem. Bürgerinnen und Bürger können ihr biometrisches Lichtbild direkt vor Ort im Rahmen der Antragstellung anfertigen lassen.
Gebühren:
Bei Nutzung des von der Bundesdruckerei bereitgestellten digitalen Aufnahmesystems PointID in der Behörde fällt eine Gebühr von 6,00 Euro pro Lichtbild an.
Unser Service für Sie:
Die Gemeinde Buseck bietet Bürgerinnen und Bürgern gerne an, das digitale biometrische Lichtbild direkt bei der Antragstellung in der Behörde anfertigen zu lassen. Dadurch entfällt der zusätzliche Weg zu einem Fotodienstleister im Vorfeld, was Zeit spart und den Antragsprozess deutlich vereinfacht. Die Lichtbildaufnahme erfolgt schnell, sicher und entsprechend den gesetzlichen Vorgaben – alles aus einer Hand.
Bei Fragen können Sie uns gerne kontaktieren.
E-Mail: buergerservice@buseck.de
Telefon: 06408 911 0