Titel Logo
Busecker Nachrichten
Ausgabe 50/2023
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Ablesen der Wasserzähler

Die Ablesung der Wasserzähler erfolgt in allen Ortsteilen im Rahmen einer sog. Selbstablesung. Hierzu wurden Ablesekarten bzw. Benachrichtigungen per E-Mail an die jeweiligen Grundstückseigentümer versandt. Diese werden gebeten die abgelesenen Zählerstände bis spätestens 31.12.2023 den Gemeindewerken Buseck mitzuteilen. Die Zählerstände können mittels der auf den Ablesekarten angedruckten Antwortkarte kostenfrei zurückgesandt werden. Bei telefonischer Mitteilung des Zählerstandes unter 06408 911-262 nennen Sie bitte immer das Kassenzeichen.

Bitte beachten Sie, dass die Gemeindeverwaltung vom 27.12.2023 bis einschließlich 29.12.2023 geschlossen ist.

Ebenso besteht die Möglichkeit den Zählerstand online mitzuteilen. Dies ist unbürokratisch und kostengünstig. Die Möglichkeit der Online-Mitteilung erhalten Sie unter www.buseck.de/ablesung. Wenn Sie über ein Smartphone oder Tablet mit Barcode-Scanner verfügen, können Sie Ihren persönlichen QR-Code auf dem zugesandten Informationsschreiben scannen und den Zählerstand eingeben.

Bei fehlendem Rücklauf wird Ihr Verbrauch am 03.01.2024 geschätzt.

Mit der Bekanntgabe der Gebührenabrechnungsbescheide für das Jahr 2023 und der Vorauszahlungen für das Jahr 2024 ist im Januar 2024 zu rechnen.

Wir danken Ihnen für Ihre Mithilfe und wünschen Ihnen eine besinnliche Adventszeit.

Gemeindewerke Buseck
Eigenbetrieb der Gemeinde Buseck
-Betriebsleitung-
gez. Schäfer
kaufmännischer Betriebsleiter