Die Gemeindevertretung der Gemeinde Buseck hat in ihrer Sitzung am 27. November 2025 die neue Hauptsatzung beschlossen. Diese ist mit Wirkung vom 6. Dezember 2025 in Kraft getreten.
Nach Maßgabe der Hauptsatzung werden künftig Satzungen, Verordnungen, öffentliche Bekanntmachungen nach dem Kommunalwahlgesetz sowie darauf beruhende Rechtsverordnungen und weitere Gegenstände, deren öffentliche Bekanntmachung erforderlich ist, durch Bereitstellung auf der Internetseite www.buseck.de veröffentlicht. Die Veröffentlichung erfolgt unter der Rubrik „Rathaus & Bürger / Aktuelles / Öffentliche Bekanntmachungen“ unter Angabe des Bereitstellungstages.
Zur Unterstützung der öffentlichen Information erscheinen die Bekanntmachungen weiterhin nachrichtlich in den Busecker Nachrichten.
Jede Person hat das Recht, die im Internet veröffentlichten Satzungen und Verordnungen während der Servicezeiten der Verwaltung in Papierform einzusehen. Auf Wunsch werden entsprechende Ausdrucke gegen Kostenerstattung zur Verfügung gestellt.